Ich weiß, gemietet wie gesehen... gibt es dennoch eine Handhabe den Mietanteil entsprechend zu mindern?
So isses. No chance, leider.:eek:
Ich weiß, gemietet wie gesehen... gibt es dennoch eine Handhabe den Mietanteil entsprechend zu mindern?
So isses. No chance, leider.:eek:
[QUOTE=Hallo hoenich,
"Jetzt ist meine Frage, ob dieser zusätzliche Nachtrag überhaupt greift, da das Beiblatt als "Nachtrag zum Mietvertrag aus dem Jahr 2005" deklariert ist und in dem Mietvertrag von 2005 gar keine Aufteilung der Zimmer genannt ist und es keine Personenbezogene Einzelmiete gibt."
- Das "Beiblatt" könnte eine individuelle Vereinbarung zw. VM und M sein und damit gültig.
"Welche Schritte muss der Vermieter tun, um diese Staffelmiete einzuführen?"
- Er müsste seine aus der individuellen Vereinbarung resultierenden Rechte durchsetzen.
Ja es sind 3 Wohnung, in der einen sind wir (1OG) in der andren die Vermieter (EG) und andere Mieter gibt es auch noch (UG).
Nicht ja, sondern nein.
Bei zwei Wohnungen im Haus würde u.U. eine erleichterte Kündigungdfrist anwendbar sein. Mein Tipp: Nicht reagieren und abwarten, ob und wie es weiter geht. Und hier gelegentlich berichten.
Also lt. Mieterschutzbund gibt es keine gesetzliche Reinigungspflicht und wenn im MV nichts steht, hätte ich gar nichts machen müssen..... ![]()
mal sehen was die Ex-Vermieter dazu sagen....
Was wäre denn wohl Deiner oder MSB's Meinung nach das Gegenteil? Schlimmstenfalls versifft und vermüllt...?
lieber Berlin user,
du hast nichts schriftliches
folglich kannst du nichts beweisen.
ergo, waren die wände neutral.
nur schriftliches zählt, nicht dein persönliches empfinden.
Nichts ergo...
Also meint ihr besser ist ein Anwalt?Für den Mieterschutzbund müsste ich jährlich 88 Euro bezahlen und pro Brief 6 Euro.Ich habe auch schon bei meiner Rechtsschutz gefragt,aber die übernehmen zumindest die Dachsache nicht weil die seit Jahren bekannt ist.Ich habe leider noch keine Rechtschutz,hätte ich bei den Vermietern vorher niemals gebraucht.
Dann werd ich mich mal erkundigen was ein Anwalt für Beratung und Briefe nimmt.Sind ja leider mehrere Sachen.Danke schön ![]()
Tipp: Erstberatung beim Fachanwalt vereinbaren.
Welcher Vormieter das gestrichen hat ist nahzu egal.
Genauer. Wie unsere TO das übernommen hat...
Aber eine Verbesserung der Mietsache kann der VM ja auch nicht verlangen.
Damals kannte er mich noch nicht ![]()
Nee, Spaß beiseite...... wir kennen ja die Vormieterin und er war froh, das er so kurzfristig die schöne Wohnung bekommen hat.......
nee, keinerlei Fotos oder ähnliches.....
aber evtl. eine belastbare Aussage der Vormieterin?
Er musste auf dem Übergabeprotokoll dafür unterschreiben, das er die Wohnung in den speziellen Farben (Dunkles pink im Flur und mehrere Brauntöne in Streifen im Wohnzimmer), mit einzelnen Gardinenstangen in den jeweiligen Zimmern so von der Vormieterin übernimmt.
Das Protokoll hat der Hausmeister einbehalten.
Und das hat er sich gefallen lassen? Gibt es sonst noch Zeugen, Fotos mit Datum o.ä.?
..hier sind wir daheim. Mit anderen Worten: hier bist du richtig
Danke, habe noch mal gesucht und "unser" Zeichen "Hier gibt es nichts" gefunden: http://images.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.haus-und-eigentum.at%2Fuploads%2Fpics%2Fgaunerzinken.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.haus-und-eigentum.at%2Findex.php%3Fid%3D997%26tx_ttnews%255Btt_news%255D%3D433%26cHash%3D1d2059542a3e8814622391d6dcc40618&h=465&w=600&tbnid=37eaRUSzjW2NLM%3A&vet=1&docid=q1RuOKfyt4bUGM&ei=P4ofWPy2NcmvafvHiZgP&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=2523&page=1&start=10&ndsp=10&ved=0ahUKEwi80pSa9JTQAhXJVxoKHftjAvMQMwhBKA8wDw&bih=518&biw=1024 Zweiter von oben links.
Gauner setzen an ein Haus ein Zeichen, eben den Gaunerzinken, und die Clique der Gauner kennt das Zeichen und weiß:
hier sind wir daheim
Nö, m.W. dass sie hier schon mal drinnen waren.
Ich kann sagen, dass ich dort nichts stehen habe und auch keine Lust habe, für die Schlamperei anderer zu zahlen.
Dann schreibe das doch dem VM und berichte uns über die Reaktion.
Und genau so sehe ich das auch. Übrigens, nicht das Haus ist schlecht, vielmehr seine Bewohner und das sind Mieter. Solche Mieter -ich nenne es mal Gesindel- zieht gleiche Mieter an. Kennst Du den Spruch vom Gaunerzinken?
Den Spruch kenne ich noch nicht. Du wirst mich sicherlich von der Unwissenheit befreien?![]()
Gaunerzinken haben wir übrigens an der Wohnungs- und auch der Balkontür.
Schliesse mich den Bedenken meiner Vorkoster bzgl. Mieterschutzbünde an. Aber auch eine stadtbekannte RA-Kanzlei mit 15(!) RAs/RAins schwieg nach einem deutlichen Brief von mir...:eek::o;)
Danke für die Antworten. Fall hat sich für mich inzwischen gelöst..
Wäre nett, wenn Du uns eine kurze Info geben würdest.
Folgende Situation:
M zog als Untermieter in eine 2er WG ein. Sein Vermieter ist F, der zusammen mit A Hauptmieter der Wohnung ist. Die beiden Hauptmieter F und A wohnen allerdings beide nicht mehr dort, A hat ihr Zimmer ebenfalls untervermietet. Der Vermieter weiß nur, dass F nun ausgezogen ist und glaubt, dass A noch in der Wohnung wohnt.
Ähm..., muss ich jetzt lernen, wer A B C D E F usw. ist? Bezeichte doch einfach die Leute mit ihrer Funktion!
Doch funktionier sehr gut,
du musst nur am Ende des Zitates einen / vor das Quote stellen.
VG Syker
Ist doch automatish der Fall.... oder...
(wenn ich auf "zitieren" klacke):)
Also kann er zur bereits bezahlten Mietkaution keine weiter Kaution verlangen?
So isses, § 551 BGB - auch Dir hilft Google - http://www.mietrecht.org/mietkaution/mi…n-3-kaltmieten/
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