Beiträge von Berny

    bellhammi,

    Du hast recht seltsame Ansichten...:

    "wenn ich ein Zimmer untervermiete und der Untermieter kürzt in einem Monat die Miete um 100%, kann ich dann diese Mietkürzung einfach so akzeptieren"
    - Yoo, kannst Du...:o Über Deine Geldbörse verfügst Du.:rolleyes:

    "und in voller Höhe an meinen Hauptvermieter weitergeben?"
    - Nöö, nicht im Geringsten! Was hat Dein VM damit zu tun? DU bist dessen Vertragspartner.

    "Was ist, wenn dieser die Höhe der Mietkürzung nicht akzeptiert?"
    - Wenn Du Deinem VM die Miete kürzt, wirst DU die Konsequenzen tragen müssen.

    "Da ich ja selbst Mieter bin, bin ich weder für die Schäden verantwortlich noch habe ich Einfluss darauf, ob und wie schnell sie beseitigt werden."
    - Wie bist Du denn gestrickt? Du bist erstmal verantwortlich für das, was alles Deine Besucher, (Unter-)Mieter etc. so anstellen.

    Ich habe dem Widersprochen und heute bekam ich das Schreiben der ISTA. Dort stand etwa sowas: "Der Vergleich mit anderen Mietparteien ist blödsinn wegen unterschiedlichem Kälte - Wärmeempfinden. Die Zähler wurden so abgelesen, steht auch im Protokoll." Fertig.


    Immerhin hat Dir die ISTA der Höflichkeit halber geantwortet, denn Du bist ja wohl nicht deren Vertragspartner.
    Falls Du Deine und die HK-Abrechnung der anderen Mieter einem Sachverständigen vorlegen würdest, konnte man Dir evtl. weiterhelfen.

    Hallo TeklaBabajaga,

    grundsätzlich gilt weiterhin der Mietvertrag der Mieter. Um bei dieser geschilderten Komplexität eine Lösung herbeizuführen, möglicherweise auch eine Eigenbedarfskündigung, solltet Ihr einen Rechtsanwalt für Miet- und Immobilienrecht konsultieren.

    die Firma erreichte heute ein Fax des Mieterbundes, in dem man im Namen der Mandanten Beschwerde darüber einlegte, dass der Dachboden unangekündigt gereinigt wurde und somit dort Wäsche hing.
    Ich gebe zu, dies ist ärgerlich und wird weitergereicht.
    Nun fordern diese Mandanten allerdings Schadesersatz für die nochmals zu waschende Wäsche und ließen die Möglichkeit der Mietminderung anklingen.


    Sollen sie mal machen.... Das könnte ja evtl. auch so'ne ellenlange Geschichte werden wie die von @Stinar...:eek: Und es wäre mal gelacht, wenn sich die Kosten nicht in die Höhe treiben liessen...

    Meine älteste Abrechnung mit Guthaben ist vom 12.10.2012. Beginnt dafür die Verjährungsfrist am 01.01.2013 und gilt somit noch bis zum Ende diesen Jahres oder 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum? Aus dem Link mit den Daten der Fristen bin ich nicht ganz schlau geworden.. :D


    Kann passieren... Die Frist begann mit dem 31.12.2012 und dauert dann drei Jahre. Also endete die Frist am 31.12.2015, das war's.:eek:
    Aber die nachfolgende Abrechnung und folgende sind noch nicht verjährt.;) Da hilft ein Zweizeiler an den VM und die Verrechnung mit der nächsten Monatsmiete. ("Weihnachtsgeld" für Dich:))

    Die Ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht ermittelt werden, weil es keinen Mietspiegel gibt. Somit beruft sich der Vermieter, dem die Häuser einer ganzen Straße gehören, auf die Vergleichsmieten. Diese Vergleichsmieten sind jedoch höher, weil es sich um 5 Jahre jüngere Neubauten handelt und hier Staffelmietverträge vergeben wurden. D.h. es ist doch klar, dass die Mieten immer mehr steigen, weil ein Teil der Mieten dies vertraglich vorgesehen haben.

    Ich bin der Meinung, dass dies nicht rechtens ist. Durch die Staffelmietverträge werden die Mieten doch regelmäßig (jährlich) in die Höhe geschraubt. Somit können diese Mieten immer dazu verwendet werden, um andere Mieterhöhungen durchzuboxen.

    Es braucht nur 3 Staffelmietverträge und schon läuft das Ganze!

    Wie praktisch... Aber leider wohl legal. Tipp: Die politische Opposition hat immer ein offenes Ohr...

    ich wohne derzeit in einer Wohngemeinschaft, in der mein Mitbewohner und ich beide Hauptmieter sind.
    Ich habe mit ihm den Mietvertrag für unsere Wohnung und der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, da ich eine neue Bleibe gefunden habe.


    Hallo,
    bis zum Mietende bleibt Ihr beide mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Du früher 'raus willst und einen Nachfolger hast, müssten der Vermieter und der andere Mieter zustimmen. Am günstigsten wäre es, wenn Ihr Vier einen entsprechenden Vertrag macht.

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