Guten Morgen,
Ich habe mit meiner Tochter 2010 eine Wohnung mit Garten ( ca. 2000qm) und Gartenhaus bezogen.
Das Grundstück ist ein Doppelgrundstück, die Grenze nicht erkennbar.
Vor 1Jahr verstarb die Vermieterin und vererbte die Grundstücke getrennt an ihre Kinder.
Im September bekam ich einen Anruf das Gartenhaus zu räumen,
da es abgerissen wird,
Die Grundstücksgrenze ginge mitten durch die Hütte und der Erbe des anderen Grundstücks erhebt Anspruch auf diesen Teil des Grund stücks.
Dieses Gartenhaus steht seit über 25 Jahren dort und ist von einem ehemaligen Mieter gebaut worden mit Einverständnis der ehemaligen Vermieterin.
Meine Frage
Habe ich Anspruch auf das Gartenhaus? ( Der Erbe teilte mir mündlich mit " Sie haben nicht das Gartenhaus gemietet,) Und eine telefonische Kündigung ist doch auch nicht rechtens, oder?
Dieses Gartenhaus erscheint nicht im Mietvertrag, die Grösse des grundstücks auch nicht, sondern nur dass ich mich um die Pflege des Gartens zu kümmern habe.
Ich hoffe hier einige Antworten auf meine Fragen zu bekommen.
sylviundpia
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