"Ist für die leerstehende WOHNUNG der vermieter zuständig."
Ebenfalls ohne Gruss: Falls das eine Frage sein sollte: Ja.
PS: Deine Anschrift und TelNr. fehlen noch...
"Ist für die leerstehende WOHNUNG der vermieter zuständig."
Ebenfalls ohne Gruss: Falls das eine Frage sein sollte: Ja.
PS: Deine Anschrift und TelNr. fehlen noch...
was sagt uns das jetzt und ist dass weil es bei dir funktioniert für alle innerfamiliären Mietverhältnisse anzuwenden oder zwingend!
Streiche ein Ausrufezeichen und setze drei Fragezeichen.:o
hmmm.
es entsteht eine Differenz zwischen Hauptzähler und der Summe der Einzelzähler.
da entsteht die Frage, wer die Differenz bezahlt.
Ist doch gar kein Problem: Es werden überhaupt keine Liter bezahlt, sondern die (Gesamt-)Kosten der Wasserversorgung (wovon der Wasserverbrauch natürlich den Löwenanteil darstellt). Bei mir werden die Einzelverbräuche (Excel machrt es möglich) jeweils prozentual ermittelt, und die Einzelresultate dann auf die Gesamtkosten bezogen und dem Mieter berechnet.
Also......so schreibt nicht mal der echte Sandokan und er hätte auch gewußt, wie “Malaysia“ geschrieben wird.
Da Malaysia ja in Asia ist, heisst es eben beim Ihm/ihr Malayasia...![]()
Berny,die umtauscht war anfang diese jahr nicht durchgefuelt ,also arbeitfehler, und in konkret was kann ich machen?
Dann fordere doch den Umtauch durchzuführen.
Hallo DavidundGoliath;
"am 04.08.2016 habe ich einen Mietvertrag vor Ort in der Wohnung abgeschlossen. Der Eigentümer der Wohnung hat einen Freund als Vermieter beauftragt, mit dem ich den Vertrag unterzeichnet habe."
- Ist zwar rechtlich i.O., aber.... hat es bei Dir nicht geklingelt...?
"Vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis am 01.10.2016 beginnt, da die Wohnung noch nicht renoviert wurde. Die Kaution in Höhe von 1.500€ sollte ich schon vor dem Einzug bezahlen, was ich auch getan habe."
- Jeden Tag steht irgendwo ein Dummer auf... (tutmirleid)
"Es gab regelmäßig telefonischen Kontakt zum Vermieter. Zwei Wochen vor dem geplanten Einzug meinte er, dass die Wohnung bis zum 01.10.2016 fertig renoviert ist. Zwei Tage vor Einzug haben wir uns mit dem Vermieter in der Wohnung getroffen zur Besichtigung der Renovierung. Es wurde noch nichts renoviert, obwohl es sehr viel zum renovieren gibt. Der Vermieter meinte, sie brauchen noch zwei weitere Wochen zum renovieren."
- Und da hatte es noch nicht bei Dir geklingelt?
"Das haben wir aber abgelehnt und ihm gesagt das wir den Mietvertrag kündigen.
Der Vermieter ist darauf eingeganen und hat mir seine Adresse gegeben um ihm die Kündigung schriftlich zu senden. Die Kündigung habe ich etwa am 10.10.2016 verschickt. Im Kündigungsschreiben habe ich den Vermieter aufgefordert die Miekaution an mein angegebenes Konto zurück zu überweisen. Ebenfalls habe ich ihn aufgefordert eine schriftliche [Bestätigung der] Kündigung der Wohnung an mich zu senden.
Am Telefon sagte er, er habe meine schriftliche Kündigung erhalten.
Seit dem 17.10.2016 konnte ich ihn nur einmal erreichen, da sagte er, er wird das Geld die nächsten 3-4 Tage überweisen. Seitdem erreiche ich ihn nicht mehr und das Geld wurde noch nicht überwiesen. ... usw."
- Du solltest dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen!!!
Hallo DerBaarth,
mit Deinen subjektiven Angaben ist nur wenig anzufangen. Man müsste die Abrechnung und den Mietvertrag sehen können.
... und was lehrt uns dieses mal wieder?: Geschäfte mit Freunden und Verwandten...![]()
Hallo wunschvoll,
"Meine Vermieterin hat uns heute die schriftlose Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen in 9 Monaten geschickt.
Sie hat uns im Juli bereit abgemahnt."
- Dann wird die fristlose, hilfsweise fristgerechte, Kündigung wohl rechtens sein.
"Nur 4 davon sind aber gravierend später (Heißt: mehr als 5 Tage zu spät) eingegangen."
- Spielt keine Rolle.
"Ich habe ihr darauf allerdings geantwortet und ihr gesagt, dass ich dies bedauere und wir uns bemühen werden, sie jedoch zur Kenntnis nehmen sollte dass wir jeden Monat ohne Ausnahme bezahlt haben und nie eine Zahlung versäumt haben."
- Ist ebenfalls unerheblich.
"Ist dies rechtmäßig? Können wir es anfechten?"
- Ja und ja, welches jedoch erfolglos bleiben dürfte.
"Muss sie uns genug Zeit geben auszuziehen?"
- Ja, üblich sind max 2 Wochen.
"Und was bedeuetet in dem Brief "sowie hilfsweise die ordentliche Kündigung"?!"
- Dass sie aus ihrer Sicht juristisch korrekt gehandelt hat.
"Ich weiß echt nicht was ich machen soll da ich erst 20 Jahre alt bin."
- Kannst also noch lernen...
"Außerdem werden viele Leute ja nicht am 01. bezahlt sondern zB erst zum 15. (so wie ich)?"
- Ist juristisch unerheblich.
Tipp: Sprich' mit ihr, erkläre ihr Deine Situation und bitte sie, die Kündigung zurückzuziehen und zu akzeptieren, dass Du zukünftig die Miete am 20.d.M. per Dauerauftrag zahlen wirst.
Verdunsterröhrchen sind bei Neueinsetzen immer höher gefüllt als die Zahlenskala beginnt, somit ist die Verdunstung die nicht vom Heizen kommt ausgeglichen.
Stichwort: Kaltverdunstung.:D
Aber in Januar 2016 kammt der ablesser aber die Verdunsterröchern sind nicht umgetauscht.
Warum fragts du?
Das war ein Arbeitsfehler, denn die Röhrchen MÜSSEN getauscht werden: Das alte entnehmen und nebenan einsetzen. In die freiwerdene Stelle dann ein neuses Röhrchen einsetzen.
Hallo tigervonmalayasia,
"Gessamt verteiler-schlussel (950 qm) - unsere Wohnungsgrosse 88qm"
- also Euer Anteil = 9,26%
"Hausmeister - 1943,24€ / 180,01€"
- also Euer Anteil = 9,26%
"Gartenpflege - 639,03€ / 59,19€"
- also Euer Anteil = 9,26%
"Hausreinigung - 2644,93€ / 245€"
- also Euer Anteil = 9,26%
"Dachrinnenreinigung 315,05 / 29,18€
- also Euer Anteil = 9,26%
"Hausmesiter aufgabe - wie üblich Lampe wechsel, mühltonner auf stelle stellen.... (ist die kosten 1943,24 nicht zu hoch)? Gleich für Hausreiningung 1x Woche "
- Lass' Dir vom Vermieter die Kosten anhand von Originalbelegen nachweisen.
"Gartenpflege - ??? warum ???"
- Weil wohl im MV so vereinbart - oder auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wurde.
"Dachrinnenreinigung - laut Nachbar , der Dachrinnenreinigung war am vereinbarte Tag nicht erscheint. Sie musst immer der Dachrinnenreiniger in ihre Wohung in Dachgeschoss rein."
- Das ist kein Beweis. Wetten, dass man auch auf anderen Wegen die Arbeiten durchführen kann...?
Hallo tigervonmalayasia,
sind die Verdunsterröhrchen denn auch jährlich zu ungefähr den gleichen Zeiten gewechselt worden?
Hallo Baro,
Dein Vermieter ist verpflichtet, Dir auf Verlangen die der Berechnung zugrunde liegenden Unterlagen zur Einsicht vorzulegen.
Bei meiner Immobilie am Niederrhein lagen die Jahresprämien bspw. wie folgt:
2006-2007 372,78 €
2007-2008 391,59 €
2008-2009 413,00 €
2009-2010 427,62 €
2010-2011 431,86 €
2011-2012 435,83 €
2012-2013 447,41 €
2013-2014 457,74 €
2014-2015 501,83 €
2015-2016 542,07 €
2016-2017 625,93 €
vielleicht hilft Dir dies weiter.
Danke euch bis hier her. Bin nun erst mal gespannt wie der VM sich positioniert ...
... und Du uns dann gelegentlich darüber berichtest...
Hallo bandchef,
die BK-Abrechnung hat dem Mieter zuzugehen binnen eines Jahres nach Beendigung des (in der betreffenden Immobilie) geltenden Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr).
Die Frage nach der "ETW" betraf Eigentumswohnung.
Die Frage ist nun, was kann ich dagegen tun, bzw wie kann ich dagegen vorgehen?
Nicht die Frage ist nun, sondern wie war sie seinerzeit... Wenn Du schon sowas mit Dir machen lässt..., würde ich einen Rechtsanwalt konsultieren.
Hallo Skatan,
Dein VM kann Dir nur 72/840 der Dachrinnenreinigungskosten berechnen.
Lass' Dir die Originalbelege zeigen...
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