Beiträge von Berny

    deimos:
    "also müsste ich meine kaution auf verlangen sofort zurückbekommen?
    versteh ich das richtig?"
    Ja, so sehe ich das, falls keine Ansprüche aus dem alten MV mehr bestehen, und das Geld nachweislich von Dir kam.

    "weil mein ehemaliger vermieter meinte er wolle erst die neue kaution haben bevor er mein kautionssparbuch freigibt..."
    Ist ja aus seiner Sicht verständlich...

    ja wir waren beide hauptmieter...
    naja es wurde ein neuer mietvertrag gemacht in dem nur sie drinsteht und da steht a drin das der alte mietvertrag somit ungültig ist sprich aufgehoben wurde...
    mfg


    Wenn die Kaution von Dir für den alten nicht mehr existierenden MV gezahlt wurde, müsste der VM sie m.M. auch (nach evtl. Abrechnung mit Forderungen aus dem alten MV) an Dich zurückzahlen. Mit dem neuen MV zwischen der Ex und dem VM hast Du nichts zu tun.

    Hi deimos,

    "ich habe bis ende februar mit meiner freundin zusammengewohnt."
    Das besagt garnichts. Wichtig ist, ob Ihr beiden Mieter lt. MV wart.

    "seit 1.3. läuft nun für sie der neue mietvertrag da sie dort wohnen bleiben wollte."
    Heisst das, dass sie einen neuen MV hat und der alte MV beendet wurde?
    ODER: Bist Du lediglich vom VM von dem existierenden MV entbunden worden?

    " ist es rechtens vom vermieter nach einer vertragsänderung mein kautionssparbuch einzubehalten?"
    kann erst beantwortet werden, wenn wir obiges wissen.

    die begründung ist dass der Käufer selbst in die Wohnung ziehen will..

    der Käufer hat uns anfang dieses Jahres die Kündigung zugesendet.

    Hallo Pade,
    hat der alte Vermieter Euch schriftlich den Verkauf, das Datum des Eigentumsübergangs und die Identität des neuen Vermieters mitgeteilt?
    Hat der neue Vermieter Euch dann auch schriftlich benachrichtigt?

    Wenn diese Klausel formularmäßig (in allen Mietverträgen) eingetragen ist, dann ist sie laut BGH nicht mehr gültig.

    Hallo Mainschwimmer,
    bezieht sich diese BGH-Rechtssprechung nicht eher auf die Renovierungsklauseln?


    ich habe bei einzug in meine wohnung die knarrenden dielen bemägelt,

    kann mir jemand sagen, wieviel minderung ich vom vermieter verlangen kann oder ob ich ihm eine frist setzen soll zur behebung dieses zustandes?

    Hallo, da Du bereits beim Einzug den Mangel bemerkt hattest, jedoch mit dem VM wohl keine nachweisbare Absprache (wofür gibt es Übergabeprotokolle?) getroffen hast, dürften Deine Karten schlecht sein.

    M.E. kannst Du keine MM geltend machen. Ich würde mit dem VM darüber reden und je nach Ergebnis dann weiter entscheiden.

    Hallo Uschi,

    Du meinst hier sicher die sog. Heizgradtage nach DIN 4713 Teil 5.
    Ich kopiere jetzt einfach mal die Excel-Tabelle hinein, vielleicht kann man sie auch richtig entziffern:
    Heizgradtage-Tabelle nach DIN 4713 Teil 5
    Monat Heizgradtage pro Tag
    Juni 15 0,500000
    Juli 10 0,322581
    August 15 0,483871
    September 30 1,000000
    Oktober 80 2,580645
    November 120 4,000000
    Dezember 160 5,161290
    Januar 170 5,483871
    Feb. 28/29 Tage 150 5,357143 / 5,172414
    März 130 4,193548
    April 80 2,666667
    Mai 40 1,290323
    Summe 1000

    Du hattest dort wohl Verdunsterröhrchen?
    O.a. Tabewlle wird eigentlich nur angewandt, wenn vom Jahresverbrauch umgerechnet werden soll auf unterjährige Verbräuche.

    Am 1.4.07 wurden wohl neue Röhrchen eingesetzt?
    Wann wurden die denn abgelesen und ausgetauscht? Doch wohl nicht erst anderthalb Jahre später beim Auszug?!

    Einen Faktor hat übrigens jeder Heizkörper bzgl. der Grösse (=kW-Leistung). So hat ein kleiner flacher im Bad bspw. Faktor 0,8, ein gosser im WZ mglw. Faktor 2,8, denn die HKVs (Heizkostenverteiler, egal, ob mit Röhrchen oder elektronisch) wissen ja schliesslich nicht, wie gross der HK ist, auf dem sie angebracht sind.

    Hallo Benny,

    naja ich möchte das schon friedlich mit dem Eigentümer klären, mir ist es ja nur wichtig, dass ich meinen alten Zaun erstattet bekomme und dort wieder ein neuer Sichtschutz gesetzt wird.
    Zugegeben hat er es ja schon....


    Naja, wenn er sich nicht ganz quer stellt, lässt sich unter mitdenkenden Menschen auch eine Lösung finden.

    Hallo inanfi,

    ich würde natürlich mit dem VM ein Gespräch führen.
    Darin wird er Dir wahrscheinlich seine Hilflosigkeit (wozu er nun mal dank unserer tollen Gesetzgeber verdonnert ist) darlegen.
    (ich bin selbst Mieter und Vermieter)
    Wenn sich der Zustand nicht ändert, würde ich kündigen.

    Hallo BruceNelson,

    sooooviel Text....: Wer hat Lust, das alles zu lesen?
    Ich empfehle Dir, alle markanten Ereignisse oder Fakten tabellarisch zu ordnen, niederzuschreiben und mitsamt dem Mietvertrag und evtl. Schriftverkehr zur Besprechung mitzunehmen.
    Dir viel Glück!;)

    Hi wolfheartdeer,

    "Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag mit der üblichen Klausel, dass Tierhaltung von Kleintieren erlaubt ist und alle anderen Tiere (Hund, Katze, Reptilien, etc.) der Zustimmung des Vermieters bedürfen.

    Der Vermieter hat allerdings (handschriftlich) unter diese Klausel geschrieben: "Keinerlei Tierhaltung gestattet"

    Ich glaube zu wissen, dass dieser handschriftliche Zusatz unwirksam ist"

    Es ist genau umgekehr: Formularmässige Klauseln sind eher angreifbar (bspw. Renovierungsklauseln, die jüngst vom BGH gekippt wurden).
    Der handschriftliche Zusatz ist jedoch eine Individualvereinbarung, und da bin ich mir nicht so ganz sicher, ob sie nicht doch wirksam ist.

    Okay,
    also sollte ich Eurer Meinung nach mit dem Vermieter im Vorfeld sprechen um bei dem Abnahme Termin keine Böse Überraschung zu erleben.
    Oder wie würdet Ihr das machen?
    Gruß
    Patrick

    Richtig, Patrick, redenden Menschen kann durchaus geholfen werden...:)

    Hallo christindz,

    "muss ich als mieter niederschlagwasser nsw zahlen, da ich ja schon abwasser gezahlt habe??????"
    Nein, das Niederschlagswasser (=Regenwasser) musst Du nicht zahlen, das gibt es (noch) umsonst.
    Denk' nach: Das in die Kanalisation geleitete Wasser (Schmutzabwasser, berechnet nach Trinkwasserbezug; und Niederschlagswasser, berechnet nach Grundstücksgrösse) ist zu bezahlen wegen der Kläranlagenkosten.

    "heizkosten sind auch viel zu hoch sie liegen bei 895 € für unsere wohnung insgesamt für das ganze haus 6 mieter knapp
    9000 € :confused:"
    Wenn eine Firma die Abrechnung macht, sollte das soweit i.O. sein; es sei denn, der VM hat denen falsche Daten (bspw. für Energiebezug:() geliefert.

    "der posten winterdienst hat sich um 580 % erhöht obwohl diese kaum gemacht wurde...."
    WER macht den Winterdienst? Falls es die Gemeinde ist, also einer Posten auf dem Grundbesitzabgabenbescheid, sollte da höchstens eine Steigerung im einstelligen %-Bereich sein. Lass' Dir die Belege zeigen!

    "vielen dank im voraus"
    Gerne, wobei Du uns das Lesen doch erleichern könntest und auch gerne solltest und wenn Du Dich der Interpunktion und Gross- und Kleinschreibung bedienen würdest, wäre das schon super...;)


    ...zumal in der Miete schon 85.- € Nebenkostenpauschale im Monat vorgeleistet wurden?
    Martina

    Hallo Martina,
    wichtig ist, und hier hat Mainschwimmer mglw. etwas übersehen, ob es sich um eine Pauschale oder eine monatliche Vorauszahlung (=Abschlagszahlung) auf die jähliche NK-Abrechnung handelt.
    Also, bitte nochmal im MV nachlesen.

    Nun tut sich seit zwei Wochen gar nichts


    Hallo Stella,
    bist Du denn die einzige Mieterin dort?
    Zwei Wochen heisst doch garnichts, vielleicht braucht da auch mal jemand Urlaub?
    Ich selbst bin u.a. auch Vermieter und mache alles i.d.R. schön der Reihe nach. Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.
    Sollte sich jedoch herausstellen, dass der VM lediglich darauf aus war, zu vermieten, würde ich ihm mal deutlich, aber charmant, fragen, ob ich ihm bei den weiteren Arbeiten vielleicht helfen könne.:rolleyes:

    Bei mir ist es so, dass die Heizkostenabrechnung (TECHEM), die jährlich erstellt wird, immer auf den Namen meines Vermieters ausgestellt ist und mir dieser die Abrechnung erst zuleitet, nachdem sie an ihn geschickt worden ist.
    Ist das eigentlich rechtens?

    Hallo, das ist so i.O. Der Provider hat i.d.R. den Vertrag mit dem Hauseigentümer bzw. dem VM, welcher die HK-Abrechnung dann mit den anderen Kosten als Betriebskostenabrechnung an den Mieter weitergibt.

    Berny, hier bin ich nicht Ihrer Meinung!Das der Mangel, der zu einer Mietminderung führt, dem Vermieter zu melden ist, bedarf keiner Frage. Aber eine Aufforderung mit Fristsetzung ist nicht erforderlich! Eine Miete ist immer und ohne Ausnahme per Gesetz gemindert und die Vorgaben dazu liefert der § 536 BGB. Oder anders ausgedrückt: Eine Mietminderung beginnt mit dem Mangel und endet mit dessen Behebung!

    Für die Höhe ist der Mieter beweispflichtig und die Dauer richtet sich nach der Behebung des Mangels.

    Die Mietminderung kann ohne ein Zutun und ohne Behinderung durch den Vermieter direkt mit der nächsten Mietzahlung verrechnet werden.

    In der Tat, Sinus. Danke für die Info!:)

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