Beiträge von Berny

    Dem kann man nicht zustimmen!

    a) Eine Mietminderung tritt per Gesetz ein. Siehe § 536 BGB.

    b) Mit der formlosen Mängelanzeige an den Vermieter kann mit dem gleichen Tag die Miete, entsprechend des Umfangs des Mangels, sofort gemindert werden und zwar so lange wie der Mangel besteht.

    c) Es kommt nicht auf ein Verschulden des Vermieters an, denn es gibt auch Fälle von Mietminderung, die nicht im Einflussbereich eines Vermieters liegen.;)

    Ähem, ich meine, dass, wenn der VM nichts von einem Mangel weiss, er ja nun doch darüber informiert werden muss m.d.B. um zeitnahe Behebung. Sonst könnte ja ein cleverer Mieter behaupten, der Mangel bestünde bereits seit einem Jahr - und dann rückwirkend reduzieren. Ein Richter würde da - gesunder Menschenverstand vorausgesetzt - wohl nicht mitziehen.
    An der Kernaussage des § 536 BGB ändert das ja garnichts.

    lenababe:
    "Schon aber das ist meine (ähem,der mietvertrag läuft auf mich das im falle einer trennung ich mit meiner kleinen bleiben kann) wohnung und meiner arbeitet so viel,da nimmt frau das selbst in die hand :-)"
    Dies ist ein Mieterberatungsforum, kein Familien- oder ähnliches.

    "nee mein mann hat schon angerufen aber er hat ja nix mitgekriegt deswegen würde ich das gerne selbst schildern und klären denn ich bin schon sauer ..."
    Wenn Dein Mann das nicht bringt, ...

    "aber an wen wenden?vermieter?handwerkwer? beide?"
    Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter.

    "soll das konsequenzen haben,wenn ja welche,ich nein anzeige oder so da mach ich glaub ich alles nur schlimmer,nicht?"
    Nöö

    "weil morgen gehen die arbeiten wieder los und dann sägen die das fenster gar aus und dann darf ich wieder putzen...ich hab schon nen stuhl vor die tür gestellt um zu verhindern dass nochmal jemand so unbemerkt kommt."
    Wenn Dein Mann, der ja all die leute kennt, jedoch versagt UND die Arbeiten gegen Deinen Willen geschehen, kannste ja die Polizei rufen, bspw. wegen Verdachtsde Hausfriedensbruchs.

    "kann ich die handwerker auffordern den dreck zu beseitigen?"
    Die sind sogar dazu verpflichtet.

    Wie wird in dem moment die Beweisbarkeit definiert ?
    Ich mein SMS sind nachvollziehbar, da ich nen verdammt großen Speicher habe und von Ihrer Nummer auch schon mal ne SMS erhalten hab - Skype hab ich die Nachrichtenverfolgung aktiviert sodass sämtlicher schriftverkehr zugeordnet werden kann - hat für mich pers die gleiche beweislast
    korrigiere mich sofern ich falsch liege damit :)


    Skype, SMS, ..., was soll der Schnickschnack?
    Mainschwimmer hat einen brauchbaren Vorschlag gemacht.


    nun bin ich mit meinem vermieter gut ausgekommen,ist ein feuerwehr kollege von meinem mann und bekannter meiner oma,soll ich mich bei Ihm beschweren?
    und die handwerker die das machen sind auch nachbarn,die zimmerei ist nebenan.

    Hallo Lena,
    Du hast doch einen Mann, wie Du schreibst...

    Hallo Daniela,

    "ich wohne seit dem 06.03.2010 in meiner Wohnung. Im Mietvertag wurde vereinbart, das die handwerklichen Arbeiten bis zum 15.03.2010 erledigt sein sollten. Dies ist bis heute (27.04.2010) nicht geschehen."
    Hie käme m.E. eine MM in Betracht, da der VM mit der Beseitigung des ihm bekannten Mangels in Verzug ist. Über die % kann ich jedoch nichts sagen.

    "Folgende Mängel habe ich in der Wohnung:
    Eingangstür schleift über dem Laminat.
    Am Laminat sind diverse Reparaturen vorzunehmen.
    Badezimmerfliesen lösen sich langsam aus den Fugen.
    Türrahmen im Bad fehlt, daher kann auch keine Tür eingehangen werden (Durchzug).
    Waschbecken ist teilweise undicht.
    Duschkabine ist undicht, überschwemmung nach dem Duschen.
    Abstellraum muss renoviert werden. Arbeitsgeräte der Handwerker stehen auch noch drin + der Müll von denen.
    Zimmertüren sind eingehangen, ausser Bad.
    Aber die Türklinken fehlen, die hat angeblich der handwerker sowie den Zweitschlüssel meiner Wohhnung. :(
    Alle diese Mängel sollten bis zum 15.03. beseitigt werden."
    Gibt es das schriftlich?

    Hallo zusammen,
    werden die folgenden Formulierungen nun als starre oder als derzeit gültige Klauseln dafür angesehen, dass ich als Mieter beim Auszug nur besenrein übergeben darf oder renovieren muss?
    In meinem Standard-Mietvertrag des Haus- u. Grundbesitzervereins Nbg. aus dem Jahr 1985 steht unter
    "§ 6 Erhaltung der Mietsache" mit maschinengeschriebener Ergänzung: "(siehe Zusatz § 16)"
    Abs. 2
    Der Mieter ist verpflichtet, die entweder bei Übergabe oder während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- u. Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre).

    Unter §16 (Sonstige Vereinbarungen)
    steht mit Schreibmaschine ergänzt:
    Zusatz zu § 6:
    Die Räume werden in renoviertem Zustand vom Mieter übernommen und werden bei Beendigung des Mietverhätnisses in renoviertem Zustand zurückgegeben.
    Danke für euer feedback.
    Angelika

    Hallo Angelika,
    lediglich letzteres fett Markiertes ist für Dich interessant.
    Es wäre jedoch sehr hilfreich, wenn der Zustand (incl. auch, ob bspw. die Fenster geputzt sind [kein Scherz!]) näher beschrieben wäre, denn sonst dürfte ja wohl Diskussions- bzw. Streitstoff gegeben sein.

    Hallo nuunie,

    ich weiss nicht, was das soll: Was hat der Nachmieter mit dem Vertrag des Vormieters zu tun?

    "erstmal eine generelle Frage: Ist eine Abgeltungspauschale bei Mietantritt zulässig? --> Man übernimmt eine renovierte Wohnung und kauft sich durch eine einmalige Pauschalzahlung von Schönheitsreparaturen bei Vertragende frei. Die Summe bleibt unabhängig von der Mietzeit die selbe. Bsp. Ich zahle 700€ egal ob ich ein halbes Jahr oder 5 Jahre die Wohnung nutze."
    Das ist freie Vertragsgestaltung und somit zulässig. Es wird ja niemand hierbei unangemessen benachteiligt.

    "Nun weiter. Ich übernehme eine Wohnung mit der wie oben beschrieben verfahren wurde."
    Da ist für den neuen Mietvertrag völlig irrelevant.

    "Mit dem Vermieter vereinbare ich, dass ich die Wohnung unrenoviert übernehme und weder Abgeltung noch Kaution zahle"
    Das ist freie Vertragsgestaltung und somit zulässig. Es wird ja niemand hierbei unangemessen benachteiligt.

    "(der Vermieter hat ja die noch nicht verbrauchte Abgeltungspauschale des Vormieters)."
    Da hat mit dem neuen MV überhaupt nichts zu tun.

    "Hat der Vormieter dann ein Recht darauf die Nutzung seiner gezahlten Abgeltungspauschale zu Schönheitsreparaturen bei seinem Vertragsende durchzusetzen, oder ist die gezahlte Pauschale nicht mehr in seinem Eigentum, weshalb er über dessen Nutzung nicht mehr bestimmen kann?
    (Im Vertrag steht, dass zum Vertragsende die Wohnung mit der Abgeltung renoviert wird,"
    Dann müsste das der VM ja wohl machen (lassen).

    "Der Nachmieter möchte dies nicht um sich eben die Abgeltung zu sparen oder da ihm der Zustand der WOhnung gefällt/bzw er selbst renovierenn möchte)"
    Was war, geht den NM nix an, denn er schliesst ja mit dem VM einen eigenen MV ab. Komische Ideen hast Du... *kopfkratz* (pardon!)

    Hallo Kathrin,

    "1) Mindestmietlaufzeit
    Der Vermieter hat ein fertiges Formular als Mietvertrag benutzt.
    Unter dem Punkt
    Das Mietverhaältniss beginnt am...schreibt er
    15. Mai 2010 und endet nicht vor dem 15. Mai 2012
    anschließedne kreuzt er den Punkt an
    Das Meitverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit."
    Der VM will anscheinend, dass Ihr nicht so schnell wieder auszieht. Halte ich eigentlich nicht für beanstandenswert, aaber: hat er vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht, und, falls ja, woran lag's? *grübel*

    "Weiterhin soll ich die Zusatzvereinbarung unterschreiben, wenn man noch keinen vollen Turnus für die Schöhnheitsrep in der Wohnung gelebt hat, soll man nach einem Jahr 20%, nach 2 Jahren 40%...der Kosten von später anfallenden Schöhnheitsrep tragen. Ist das so rechtens?"
    Nöö, die wäre unwirksam (wie bereits gesagt).
    Frage doch mal den VM, was er sich dabei dachte.

    Hallo Berny!

    Bei Zahlungsverzug des Mieters muss der Vermieter nicht mahnen oder abmahnen. So schreibt es das Gesetz vor:

    Die Fälligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden?

    Dieser Zahlungsverzug gilt nach der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2001 aber nicht nur für Mieten, sondern auch für alle anderen Rechnungen z.B. aus Handelsgeschäften.

    Wenn also der Vermieter eine Rechnung á la Inkassobüro aufmacht, dann sind 30,- Euro schnell erreicht. Und bei Zahlungsverzug denke ich, dass der Schuldner auch die anfallenden Verwaltungskosten zu tragen hat. Hir gilt nicht der Satz, dass diese Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.


    Hallo Mainschwimmer,
    als einfach strukturierter Zeitgenosse hatte ich einfach mal angenommen, dass der Fragesteller - Zitat: "Mein Vermieter hat mir jetzt zwei mal eine Art Rechnung geschickt von knapp 30,- Euro, weil die Miete ca 14 Tage später auf seinem Konto war" lediglich 2x die Miete zu spät gezahlt hatte... - und dann dürfte solch eine Forderung (ausser, es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag), wohl kaum zu rechtfertigen sein, oder?

    PS: ... und so, wie der Fragesteller es schrieb, isses ja auch nicht soo einfach zu deuten: "..hat mir jetzt zwei mal eine Art Rechnung geschickt"

    Hallo Seele,

    "Es gab in der Wohnung keinen Warmwasserboiler. Und jede Wohnung hatte eine eigene Wasseruhr (warm/kalt) sowie Gasuhr."
    Aha: Es gab also einen Wasserzähler für Kalt- und Warmwasser - oder eben einen für Warm- und einen für Kaltwasser.
    Dann gab es noch einen Gaszähler ... für den Gasherd?

    "Hat mich ehrlich gesagt auch nie interessiert wie das Wasser warm gemacht wird :(."
    Anscheinend von der Zentralheizungsanlage(?).

    "Aber sehe ich das richtig, das ich nichts zahlen muss, was nicht im MV steht?"
    Ist so einfach nicht zu beantworten: Wenn da bspw. steht: "Gem. BetrkVO", sind schon mal so einige Kosten auf den Mieter umlegbar.

    "Da steht jed. nix von Hausmeisterkosten (es gab ja auch keinen!) oder einer Endreinigung (die nie vereinbart wurde - auch mündlich nicht)"
    Wie bereits gesagt wurde, sind diese Kosten wahrscheinlich nicht auf den Mieter umlegbar.

    Hallo.
    Ich habe folgendes Problem.. Mein Vermieter hat mir jetzt zwei mal eine Art Rechnung geschickt von knapp 30,- Euro, weil die Miete ca 14 Tage später auf seinem Konto war und er meint das dadurch kosten für ihn entstanden sein...??Maddin


    Hi Maddin,
    die Rechnung bzw. Aufstellung möchte ich mal sehen. Bis dass 30€ an Zinsen bei 5,12% p..a. aufgelaufen sind, muss schon "einiges" passieren.
    Oder macht er noch Schadensersatz geltend? Hatte er Dich denn vorher schon mal schriftlich abgemahnt?

    Auf jeder Etage ist ene Gasuhr installiert.


    Hallo Seele,
    wie wird die Wohnung denn beheizt? Bspw. mit einer (Gas-)Therme, welche also noch zusätzlich warmes (Trink-)wasser bereitet?
    Was liefert Dir denn lt. Vertrag und eben auf direkt Deine Kosten der örtliche Versorger?
    Hat auch jede Etage (heisst das: jede Wohnung?) eine eigene Wasseruhr und eigenen Stromzähler?

    Hallo Seele,

    zusätzlich zu @Mainschwimmer's Meinung noch folgendes:
    Es kann grundsätzlich nur das an Kosten umgelegt werden, was auch vereinbart ist.

    So beanstande (auch) ich die Positionen
    - Verwaltung (ist eigentlich immer Verwalter- bzw. Vermietersache),
    - Hausmeister (ist im MV vereinbart? Was hat der denn (erkennbar) gemacht?)
    - Betriebsstrom f.d.Heizungsanlage: In meinem MFH mit verbundener Heizungsanlage beträgt der Betriebsstrom-kWh-Verbrauch 1/176 des Gas-kWh-Verbrauchs. Bei Euch war das angeblich 1/11, also ein krasses Missverhältnis - oder gab es eine elktrische Warmwasserbereitung?
    - sonstige Kosten: welche? und überhaupt umlagefähig?
    - Endreinigung... war vereinbart? Bei der Wohnungsrückgabe evtl.?

    Hallo,
    ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
    Dieser Verweigert den Erhalt meiner Barmietkaution. Im Mietvertrag ist es aber eingetragen, dass ich diese geleistet habe. Eine Quittung habe ich leider nicht mehr und kann mich nach 5 Jahren auch nicht mehr dran erinnern, dass ich mal eine bekommen habe.
    Wäre der Mietvertrag denn ausreichend, dass ich auf meine Kaution bestehen kann? Danke schon mal für eure Hilfe

    Hallo Franzi,

    was heisst "Erhalt meiner Barmietkaution?" (er kann bestenfalls den Empfang verweigern, btw.)
    Soll er sie nochmal (jetzt) erhalten...?

    Er hat doch vor fünf Jahren im MV bestätigt, dass er sie erhalten hat, oder wurde lediglich vereinbart, dass Du sie zu zahlen hättest? Das sind nämlich zweierlei.

    Hallo
    Unsere Wohnung ist zu Verkauf gestelt und bei Mietvertrag wahr nicht mall die rede dass zu verkauf kommen sollte wir sind erst 6 monate drin und meine Frage :
    ist der Mietvertrag jetzt bei neu Wohnungseigentümern gültig wie es wahr oder dürfen die neuen einfach endern .(mietvertrag ist unbefristet)Danke für Antworten
    PS Danke an Sinus:)

    Hallo Prinz,

    vorab: Auch durch Veröffentlichung Deiner Emailadresse (damit Du noch mehr Spam bekommst) und grosse Schrift wird Dein Beitrag nicht "besser" oder markanter.

    Nun zu Deiner Frage: Der Käufer Eurer Mietwohnung hat den Mietvertrag und die Mieter "mitgekauft". Er tritt also in die Rechte und Pflichten des Verkäufers ein.

    Hallo 411,

    "Es handelt sich um eine ehemalige Arztpraxis mit über 300 m² mit insgemsamt neun Wohn- bzw. ehemaligen Behandlungsräumen,
    Es gibt natürlich noch eine Küche, Toiletten, Bad und einen Aufenthaltsraum (Wartezimmer), die von allen mitbenutzt werden dürfen."
    Sind die auch vermietet? Nachweislich mit MV?

    "er betritt ohne Anmeldung oder Absprache mit dem eigenen Schlüssel die Wohnung und steht dann gerne mal im Aufenthaltsraum,"
    Wie bereits gefragt...

    "nun kommt schon der Makler mit fremden Mietinteressenten für die übrigen freien Zimmer ohne Absprache oder Anmeldung in die Wohnung,"
    Wie bereits gefragt... - Also, betritt er vermietete Räume?

    "Nach einem solchen unangemeldeten Besuch des Maklers bekamen wir einen Beschwerdebrief des Vermieters, dass die Wohnung angeblich vermüllt gewesen sei"
    So traurig es klingt, aber ein M darf seine Wohnung vermüllen, solange keine Belästigungen pp nach aussen dringen.

    "und sich zudem die Nachbarn über Lärm beschwert hätten, was aber nach Rücksprache nicht möglich sein kann, da diese im Urlaub waren und uns gegenüber sehr positiv eingestellt sind."
    Dann soll er doch mal Ross und Reiter nennen.

    "Wir haben ihm nun ein Schreiben geschickt, in welchem wir darum bitten, dass wir einen respektvolleren Umgang wünschen und er uns in Zukunkt über Besuche jeder Art informieren soll und sie entsprechend anzumelden hat."
    Richtig.

    "Wie ist die Rechtslage? Darf er oder ein Makler mit fremdem Menschen einfach die Wohnung ohne Absprache oder Anmeldung z.B. durch Klingeln mit dem eigengen Schlüssel betreten?"
    Eigentlich... nicht, zumindest jedenfalls nicht, wenn nicht entsprechende (schriftliche) Vereinbarungen getroffen wurden.

    "Darf er uns vorschreiben, wie es in der Wohnung auszusehen hat (Stichwort Müll)?"
    Nein.

    "Haben wir wegen unserem Brief etwas zu befürchten?"
    Nöö, was denn bspw.?

    Hallo pade,

    "Und der neue Haus-Eigentümer hat uns schriftlich mitgeteilt am Dezember 09 dass er in das Haus selber einziehen möchte. Und wir ausziehen müssen."
    Pardon, aber das ist "Gesülze" und keine ordnungsgemässe Kündigung.

    "Aber wir haben gegen die Kündigung keine klage eingesetzt weil wir eigl. schon eine andere Wohnung hatten...."
    Wann ist zu wann "gekündigt" wurden?
    Ordungsgemäss, wie es @Sinus erläutert bzw. gelinkt hat?

    "der Mieter macht stress... und will bis ende April einen anderen Mietvertrag sehen sonst gibt es eine Räumungsklage."
    1. Ähem, der Mieter oder der Vermieter?
    2. Was gehen den andere Mietverträge an?

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