Hallo 411,
"Es handelt sich um eine ehemalige Arztpraxis mit über 300 m² mit insgemsamt neun Wohn- bzw. ehemaligen Behandlungsräumen,
Es gibt natürlich noch eine Küche, Toiletten, Bad und einen Aufenthaltsraum (Wartezimmer), die von allen mitbenutzt werden dürfen."
Sind die auch vermietet? Nachweislich mit MV?
"er betritt ohne Anmeldung oder Absprache mit dem eigenen Schlüssel die Wohnung und steht dann gerne mal im Aufenthaltsraum,"
Wie bereits gefragt...
"nun kommt schon der Makler mit fremden Mietinteressenten für die übrigen freien Zimmer ohne Absprache oder Anmeldung in die Wohnung,"
Wie bereits gefragt... - Also, betritt er vermietete Räume?
"Nach einem solchen unangemeldeten Besuch des Maklers bekamen wir einen Beschwerdebrief des Vermieters, dass die Wohnung angeblich vermüllt gewesen sei"
So traurig es klingt, aber ein M darf seine Wohnung vermüllen, solange keine Belästigungen pp nach aussen dringen.
"und sich zudem die Nachbarn über Lärm beschwert hätten, was aber nach Rücksprache nicht möglich sein kann, da diese im Urlaub waren und uns gegenüber sehr positiv eingestellt sind."
Dann soll er doch mal Ross und Reiter nennen.
"Wir haben ihm nun ein Schreiben geschickt, in welchem wir darum bitten, dass wir einen respektvolleren Umgang wünschen und er uns in Zukunkt über Besuche jeder Art informieren soll und sie entsprechend anzumelden hat."
Richtig.
"Wie ist die Rechtslage? Darf er oder ein Makler mit fremdem Menschen einfach die Wohnung ohne Absprache oder Anmeldung z.B. durch Klingeln mit dem eigengen Schlüssel betreten?"
Eigentlich... nicht, zumindest jedenfalls nicht, wenn nicht entsprechende (schriftliche) Vereinbarungen getroffen wurden.
"Darf er uns vorschreiben, wie es in der Wohnung auszusehen hat (Stichwort Müll)?"
Nein.
"Haben wir wegen unserem Brief etwas zu befürchten?"
Nöö, was denn bspw.?