Hallo spikehund12,
gibt es ein Übergabeprotokoll von damals?
Was sagt der Mietvertrag über den Ist-Zustand bei Übernahme bzw. den Soll-Zustand bei Übergabe?
Hallo spikehund12,
gibt es ein Übergabeprotokoll von damals?
Was sagt der Mietvertrag über den Ist-Zustand bei Übernahme bzw. den Soll-Zustand bei Übergabe?
Danke für die Antwort.
Gut ich werde es beseitigen dann habe ich endlich Ruhr.
Ich wollte mir nur jetzt nich alles gefallen lassen.
MfG Alexander
Moin Alexander,
diese Krankheit wünsche ich niemandem...![]()
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Im Baumarkt gibt es übrigens flüssige Emaille in der Tube.
Hallo S.r.,
"In meinem Hausgang fiel uns nach meinem Auszug auf dass an der Wand ein Loch im Putz ist, der Vermieter meint natürlich ich wars. Ich bin mir allerdings sicher dass dem nicht so ist.
Ich würde es ja über die Haftpflicht regeln, möchte aber wissen wie es rechtlich ist."
Ganz einfach: Warst Du es, musst Du oder Deine Haftpflicht ran. Warst Du es nicht, dann weder Du noch sie.
"Des weiteren sind von einer Kiste rote Flecken auf dem PVC im Schlafzimmer die sich nicht entfernen lassen."
Das wird Dein Problem.
"Und der Teppich im WZ hat schwarze Flecken (von Sockenfuseln). Nun dachte ich dass es sich um unvermeidbare Abnutzung handele,"
Denk' nach: Sind Flecken Abnutzungserscheinungen?
"zumindest beim Teppich (kann ich ja nix für wenn der Vermieter einen minderwertigen Teppich legen lässt)? Oder muss ich dafür aufkommen?"
"Minderwertig" ist relativ und hat nichts mit Flecken drauf zu tun. Du musst also dafür aufkommen.
Bei mir egibt die Abrechnung über die Heizungskosten allein beim Strom einen zusätzlich zu zahlenden Betrag von 10,45€ gegenüber der Abrechnung über m²
Hallo Forschtner,
das ist natürlich ein ganz schöner Hammer, diese Diskrepanz!!
Ich würde hierüber ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
Hallo Saba,
an der Steuerung scheinen wohl, wenn ich richtig verstanden habe, ein Schalter bzw. Relais defekt zu sein. Ob daraus ein Vertauschen des HT- mit dem NT-Tarif bzw. der Zeiten möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
Falls die Heizung - wie es ja scheint - zuviel Strom gezogen hatte (d.h., zuviel Energie aufgenommen hat), hätte Euch doch auffallen müssen, dass sie diese viele Energie auch irgendwann, mglw. zu nicht genehmen Zeiten, wieder in Form von Wärme abgegeben hat, oder?
Ich würde den VM bitten, eine ordentliche Verbundzentralheizung einzubauen, oder den MV kündigen.
a) Pflichtverletzung (Abs II Nr. 1)
b) Eigenbedarf (Abs I Nr. 2)
c)Verwertungskündigung (Abs II Nr. 3)
Einer dieser 3 Gründe muss in der Vermieterkündigung präzise genannt werden.
Er muss nicht nur "präzise" (was bedeutet dies, ohne Rächtschraipfähler bspw.?) genannt, sondern auch nachvollziehbar erklärt bzw. begründet werden.
Hallo Ralf,
hinzuzufügen wäre noch, dass der Vermieter zwar wie bereits gesagt, ab einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes keine Ansprüche mehr stellen kannn, aber umgekehrt geht es doch noch. Das heisst: Wenn Du aus der NK-Abrechnung eine Rückzahlung zu bekommen hast, haste noch 3 Jahre das Recht, diese zu fordern.
Hallo Notfall,
"Mein Vermieter hat mir die Heizung und die Warmwasserversorgung abgestellt."
Das ist gesetzwidrig.
"Was kann ich tun ? Langsam wird es mir einfach zu kalt und ich möchte mich nicht provozieren lassen.
Kann ich die Polizei einschalten ?"
Nein, denn öfftl. Sicherheit ist nicht gefährdet.
"Ist das Nötigung ? (schließlich will der Vermieter mich noch vor der Gerichtsverhandlung einschüchtern)"
Das sollte ab Montag Dein Anwalt überprüfen und ggf. Anzeige bei der StAnwsch. erstatten.
"Kann ich irgendwo eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Vermieter zu verpflichten, die Warmwasserversorgung bis zu Gerichtstermin bereit zu stellen ?"
Ja, beim AG, durch Dich oder Deinen RA.
"Bei dem Gerichtstermin eht es nur um die fristlose Kündigung. Muß ich nun meinerseits eine Klage gegen den Vermieter einreichen ?
Kann ich Schadenersatz fordern ?"
Lass' das Deinen RA entscheiden.
"Muß ich eine Schadenersatzforderung ausdrücklich in einer Abmahnung ankündigen und konkretisieren ?"
Ich denke: nicht.
Letztes Jahr im Oktober zogen wir ... ein.
Vorgestern kam ein Brief das wir rund 2000 Euro nachzahlen sollen...
Die 2000 euro sind für Gas.
Selten so "gelacht"...
Gibt es eine ordnungsgemässe Betriebskostenabrechnung?
Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Das von mir vermietete 5er Mehrfamilienhaus bezieht pro Jahr für gut 2000 € Gas. Und bei Dir für eine Wohnung für drei Monate???
PS: Das richtige Forum wäre hierüber, Nebenkosten/Betriebskosten.
Hallo Deathangel,
"Als wir uns die Wohnung damals anschauten, war ich sehr skeptisch, da die meisten Fenster hier sehr undicht sind und auch nur eine Einfachverglasung haben."
Ihr habt die Wohnung mit dieser Kenntnis gemietet.
"Der Vermieter versicherte uns, dass die Heizkosten nicht sehr hoch sind, trotz den Fenstern. Sie wären nur geringfügig teurer."
Das ist relativ. Für ihn sind sie nicht "teuer", denn er hat ja Mieter, die bezahlen.
"Ein paar Monate nachdem wir dann eingezogen sind, hab ich dann mitbekommen, das die anderen parteien schon über den Anwalt alles klären lassen,"
Ihr solltet Euch evtl. anschliessen, falls Ihr alleine nicht klar kommt.
"dann hab ich auch mitbekommen, dass der Vermieter einen Energiepass besitzt,"
den er Euch auf Verlangen hin hätte zeigen müssen.
"und er ja dann doch hätte wissen müssen, dass die Heizkosten recht hoch sind.."
Wie bereits kommentiert...
"Denn Vorgestern kam ein Brief das wir rund 2000 Euro nachzahlen sollen..."
Wofür? Gaanz genau bitte!
"Jetzt hab ich mitbekommen, dass der Vermieter, die Fenster, bei den anderen beiden Parteien neu machen lassen will... Nur bei uns nicht?"
Frage ihn.
"Was kann ich denn jetzt unternehmen? Auch einen Anwalt nehmen?"
Wie bereits kommentiert. Ihr müsstet allerdings wissen, wofür, und zunächst Eure Forderungen dem VM nachweislich schriftlich zukommen lassen.
"Und der Dachboden ist auch sehr undicht bei uns in der Abstellkammer sind Wasserflecken zu sehen. Was kann ich denn jetzt alles unternehmen?"
Forderung auf zeitnahe Abstellung der Beanstandungen dem VM nachweislich schriftlich zukommen lassen.
... Ja, und genau das ist der Grund, warum ich nicht verstehe, dass Sie jetzt an Stelle der Fragestellerin antworten.
Nein, Sinus, ich habe nicht anstelle der Fragestellerin geantwortet, sondern Du solltest meine Äusserung lediglich als Kompliment an Deinen Scharfsinn auffassen...;)
Hallo Leah,
ich würde mit den Nachmietern schriftlich vereinbaren, dass sie die Wohnung so, wie sie ist, übernehmen und Dich von eventuellen Forderungen des Vermieters bzgl. des Zustands der Mietsache verbindlich freistellen.
Hallo Tammy,
"geheizt hab ich gar nicht. Überall war Heizung aus,"
Für das ganze Haus, kein Öl, kein Gas, kein Strom? Wer soll Dir das glauben?
"nur zeigt es laut der Abrechnung an, das der Verbrauch in Wohnzimmer und Küche höher ist als in den anderen Räumen. ABer an war sie nirgendwo."
Selbstverständlich war die Heizung an (ich gehe mal davon aus, dass Du in einem MFH mit verbundener Zentralheizungsanlage, also mit Warmwasserbereitung, wohnst. Diese Infos hätten bereits im Anfangsposting von Dir gebracht werden sollen.
"Trotzdem ist eine bodenlose Frechheit!"
Nein, entweder eine irrtümliche Falschberechnung oder vorsätzlicher Betrug.
Du solltest, bevor Du anfängst, am Rad zu drehen, folgendes wissen:
1. Die Verdunsterröhrchen-HKV (HeizKostenVerteiler) haben, wenn sie ausgetauscht werden, einen nicht zu zählenden leicht erhöhten Füllstand zwecks Ausgleich der "Kalt"verdunstung.
2. Jeder HKV hat einen eigenen Multiplikater entsprechend der Grösse des HK, an dem er angebracht ist.
3. Die Heizkosten werden i.d.R. berechnet zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach Mietfläche.
4. Da wahrscheinlich die Anlage auch Warmwasser liefert, dürfte auch die WW-Bereitung in der HK-Abrechnung enthalten sein.
Hallo Berny, ich bin im Moment wirklich verzweifelt und aus Deinen Antworten kann ich leider nichts Nützliches ersehen. Vielleicht würden mir ernst gemeinte Antworten eher helfen.
Hallo Magdalena,
wie Mainschwimmer schon empfahl: Schicke den EBf ab.
Ihr habt etwas freiwillig unterschrieben.
Gerne würde ich Dir Mut machen...
Nützt es Dir denn, wenn ich das schreibe, was Du gerne hören möchtest?
Hab ich denn eine Chance? Ich meine, wir sind doch im Recht oder? Sagt doch bitte was dazu?!
Auf hoher See und vor Gericht...
Ich möchte mich eher darauf konzentrieren, was im Vorfeld passiert ist:
Du sagst es, Sinus, dieser Aspekt ist für unsere Fragestellerin sicherlich auch sehr wichtig.
Hallo Narnia,
"..., habe ich mich bei der übergabe mit dem vermieter darauf geeinigt, das er die renovierung (streichen der wände im gesammten haus) übernimmt und ich die kosten trage. ich habe damals beim einzug eine kaution von 1300 euro hinterlegt und wir haben uns darauf geeinigt, das er die kaution erstmal einbehält und nach abschluss der renovierung die kosten von der kaution anzieht."
Das halte ich für korrekt.
"bei der übergabe hat er mir im beisein von zeugen gesagt das streichen würde so um die 500-750€ kosten."
Das ist die unverbindliche Einschätzung eines Laien und nicht zu beanstanden.
"der auszug ist im dez09 gewesen. vor ein paar tagen habe ich mit ihm telefoniert und wollte wissen was nun mit der renovierung und den kosten ist,"
OK.
"... weil er mir sowas wie ein kostenvoranschlag schicken wollte."
"sowas wie" gibt es nicht. Wenn Du die Kosten übernehmen sollst bzw. willst, hast Du Anspruch auf die Original-Rechnung.
Der Rechnungsbetrag wäre dann mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen.
"er ist richtig frech geworden und meinte zu mir ich könne mich schon mal darauf einstellen das er noch geld von mir bekommen würde immerhin würde er ja nicht irgendeine billigfarbe an die wand klatschen."
Ist irrelevant.
" muss ich die kompletten kosten tragen, oder ist er nicht dazu verpflichtet es in meinem interesse sprich so günstig wie möglich zu machen? darf er einfach die teuerste farbe nehmen und mir die kosten aufbrummen?"
Diesbezüglich wurde nichts vereibart? Ich hatte mal Angebote für die Renovierung einer kleinen Dreizimmerwohnung angefordert, die Angebotspreise waren alle über 3000€. Es lebe das Handwerk, der arme arme Mittelstand...
" bin schon am überlegen ob ich nen anwalt einschalte, trau mich aber nicht, weil ich mir die anwaltskosten nicht wirklich leisten kann."
Eben, rechne mal, wenn Du verlierst, 2x Anwaltskosten, Gerichtskosten, 2x Gutachterkosten dazu, und Du findest Dich im mittleren vierstelligen Eurobereich wieder.
Da wäre der mittlere dreistellige Eurobereich doch günstiger, oder?
Hallo Klaus,
"Schon im April 09 haben wir dem Mieter darauf hingewiesen, ..."
Dem Mieter oder den Vermieter?
"das wir Schimmel in der Wohnung haben. Er hatte sich die schadhaften Stellen angesehen und gesagt, er werde im Sommer etwas dagegen tun.
Im Oktober haben wir nochmals ihn daraufhin angesprochen - sein Kommentar, es komme von unserem verkehrten Heizen und Lüften."
Das ist die übliche Standard"ausrede", aber auch oft zutreffende Erklärung. Diesbezüglich hat Mainschwimmer einige Links als Lektüre für die nächsten Tage geliefert...
"Wieder ist nichts passiert. Daraufhin haben wir ihn geschrieben, das wir die Miete um 20% kürzen. Als Antwort: frsitlose Kündigung, die er dann aber als normale Kündigung umgeändert hat."
Ist eh' unwirksam.
"Jetzt will er von uns die Mietkürzung haben plus die Renovierungskosten von uns haben."
Wieso? Es liegt von Euch doch garkeine wirksame Kündigung vor, oder?
"Bei der Wohnungsübergabe hat er uns nicht das Übergabeprotokoll uasgehändigt, wegen des angeblich so schlechten Zustands der Wohnung."
Selten so gelacht...:( - Habt Ihr Zeugen dafür?
So blöd wie wir waren, haben wir einen wisch unterschrieben
Tja, wirklich...
In Anbetracht des in's Haus stehenden Rechtsstreits reiben sich die DamenHerren in schwarz schon jetzt die Hände.
Ich muss dazu anmerken, dass ich seit einigen Jahren in Therapeutischer behandlung bin
Hallo, das muss der VM nicht unbedingt erfahren.
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