Beiträge von Berny

    Kann ich in diesem Fall, auf Grund der Ungültigkeit des Mietvertrages verlangen, den Mietvertrag neu zu formulieren oder ist es möglich den Vermieter und Makler (der hat den Mietvertrag erstellt) Regresspflichtig zu machen?MIREMI


    Hallo Miremi,
    der MV ist latürnich NICHT ungültig, lediglich die Kostenvereinbarung wegen des Missbrauchs der anderen Partei angreifbar.
    Kannst Du den Missbrauch der anderen Partei beweisen?
    Dem VM bzw. Makler kannste nicht regresspflichtig machen, da die Formulierung ja m.E. i.O. ist. Lediglich der Missbrauch der anderen Partei ist nicht i.O.
    Sollte der VM sich nicht bewegen, würde auch ich die Heizkosten um 15% kürzen.

    Ist übrigens unser erster Umzug, haben vorher fast 30 Jahre immer brav und pünktlich unsere Miete bezahlt und auch nicht vor, daran etwas zu ändern.
    Scoobidoo


    Hallo Scoo,
    genauso erging es mir vergangenen Monat: Bin seit 41 Jahren treuer Mieter bei der Siedlungsgeselllschaft. Bin nun in's Nachbarhaus gezogen. Da haben sie mit der Kautionsverrechnung Bockmist gebaut. Der Arbeitsvertrag mit der Sachbearbeiterin wurde .... nicht verlängert...:(

    Ich beurteile die Situation doch anders als Bernie. Der Vermieter hat zu Beginn des Mietverhältnisses die komplette Mietkaution erhalten. Zu diesem Zeitpunkt waren die urspünglichen Mieter des Mietverhältnis gleichschuldnerisch zur Zahlung der Kaution verpflichtet. Durch wen und auch zu welchem Anteil diese Kaution von den Mietern finanziert wird ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Mietern und für den Vermieter völlig uninteressant.


    Hallo Gruwo,
    ich denke, dass Du recht hast mit Deiner anderen Beurteilung als ich sie machte:
    ----------
    Zitat:
    Zitat von aluna
    Wir standen beide im Mietvertrag, habens an den Vermieter weitergegben und der Mietvertrag ist seit März entsprechend geändert, ich bin alleinige Mieterin.

    Hallo, die frühere Mitmieterin kann höchstens versuchen, vom VM die halbe Kaution zu bekommen, nicht jedoch von Dir.
    Zitat Ende.

    -----------
    Der VM hat in der Tat damit nichts zu tun, denn die Kaution gehört in volle Höhe zur Mietsache.
    Ging mir nämlich vor x Jahren genauso: Als meine Frau auszog, habe ich ihr kurzerhand die halbe Kaution bar ausgezahlt (ohne Zinsen...:rolleyes:)
    Nix für ungut, irren ist menschlich und einen speziellen Gruss!

    Hallo Meya,

    nachträgliche Hausordnungen betrachte ich eher als Empfehlung.
    Grundsätzlich gilt jene, die im MV vereinbart wurde.
    Ich würde mich so verhalten, wie ich es auch von anderen Bewohnern in einer gesittene Weise erwarten bzw. wünschen würde.

    "seit Mai wohnen meine Familie und ich in neinen Renovierten Mehrfamilienhaus."
    Ihr wohntet auch schon vorher dort?

    "Die Anlagen Sin im April neu Renoviert worden und vermietet worden."
    Welche Anlagen?

    "Nun haben alle neune Meiter ..."
    Alle neun oder neue (seit Mai) Mieter?

    "Punkt 1.
    Das abstellen von Möbeln (Schränken,regale usw)auf den Balkon Ist strengsten Untersagt."
    Fehlt nur noch: "Zuwiderhandlungen werden strafrechlich verfolgt!" Ich würde den Balkon wie bisher nutzen.

    "Ein Planschbecken darf ebenso wenig aufgestellt werden."
    Wo?

    "Auch das Wäscheaufhängen [wo?] wurde verboten,"

    "diese soll im Keller aufgehangen werden."
    Ausreichend Trockenräuime vorhanden?

    "Punkt 2
    Eine Waschmaschine sowie Wäschetröckner darf nur im Keller aufgestellt werden."
    Wo habt Ihr sowas aufgestellt?
    Genügend Stellplätze (zwei pro Mietpartei vorhanden?

    "Punkt 3.
    An den Fenstern dürfen keine Tücher oder Stoffstücke befestigt werden (ich weise darauf hin das viele Mieterbei der Hitze Feuchte Tücher an die Fenster gehängt hatten um die Wohnungen etwas Kühler werden zu lassen."
    Würde ich auch so machen bei der Hitze.

    "Punkt 3
    Die Mieter sind verpflichtet ihre Fensterbänke dekorativ zu gestalten."
    *Lach*

    "Da der Vermieter, seine Schreiben in einen sehr Strengen Ton schreibt und er aus so einen Freundlichen Umgangston mit seinen Mietern pflegt, wollte ich mich mal absichern, ob diese Regeln die er stellt alle Rechtlich in Ordnung sind."
    Halte ich grundsätzlich für nicht verpflichtend.

    "Oder ob ich in Falle von nicht beachtung der Regeln einen Anwalt einschalten kann ?"
    Kannst Du natürlich, auf eigene Kosten. Aber wofür?
    Wenn Du böse Mieterin gegen eine oder mehrere dieser Regeln verstossen solltest, MÜSSTE der VM Dich schriftlich abmahnen, bevor er Dir etwas kann, falls überhaupt.

    Hi Silva,

    "alle 2 Wochen mache ich es ja weiterhin-bis jetzt hab ich es eben jede Woche gemacht, und das verlangt sie auch weiterhin von mir, trotz der Regelung im Mietvertrag."
    Dann hast Du Dir nichtsvorzuwerfen.

    "Also ebenso schikane wie die beiden vorher gehenden Sachen?"
    Tja, vielleicht ist sie sauer, eine Mieterin(=Geldeinnahmequelle) loszuwerden...?

    "UND-Richtig-für die Treppe am Eingangsbereich gibt es keine Beweissicherung-nur Zeugen wie die Treppe ausgesehen hat."
    Na siehste...:D:D

    Hallo Jurafan,
    ich bezweifele, dass Du hier richtig bist. In dieem Forum geben sich (vornehmlich) Mieter gegenseitig Ratschläge.
    Mit Deinem Anliegen wärest Du m.E. eher beim Vermieter- oder Juraforum oder einer Suchmaschine besser augehoben.

    Hi Robert,

    "... auf der Abrechnung...es steht auch keine Frist drauf, binnen der zu zahlen ist, geschweige denn ein Bankkonto"
    Draufstehen müssen u.a.:
    Absender, Empfänger, Datum der Abrechnung, Bankverbindung, Abrechnungszeitraum, Abrechnungsobjekt, Unterschrift des Absenders, Einzelpositionen, Gesamtbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge f.d.Whng., Summe, anrechenbare Vorauszahlungen, Differenz als Rückzahlung oder Nachzahlung.

    "Aber der ehemalige Vermieter will jetzt per Amtsgericht das Geld einholen und das kostet mich halt im Falle des Verlierens sicher mehr als die 116 Euro um die es geht."
    Richtig... - Sollte jedoch die Abrechnung die o.a. Fakten nicht enthalten, entspricht sie nicht den Anforderungen, und deshalb würde ich sie abweisen, auch eine Klage. Du musst den VM bzw. nicht aufklären über die Anforderungen an eine ordnungsgemässe nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung. Das ist sein Bier.

    "Beide Abrechnungen kamen wie erwähnt Anfang Juni 2010. Ist eigentlich der Anspruch auf Rückzahlung bzw. Anrechnung des Guthabens aus 2008 erloschen (wegen 1-Jahres-Frist)?"
    Nein, Dein Anspruch aus der 2008er Abrechnung besteht noch.

    "In der Abrechnung für 2009 wird es jedenfalls nicht erwähnt."
    Die 2009er ist eine Sache für sich.

    "Bin ich darüber hinaus berechtigt, die Rechenfehler (Prozentrechnung) zu berichtigen"
    Nein, Du bist nicht der Ersteller der Abrechnung.

    "Einspruchsfrist wegen der fehlerhaften Abrechnung ist ja nun vergangen, ich dachte eben, mit dem Termin aus der Aufhebungsvereinbarung sei alles gegessen...."
    Wenn in der Aufhebungsvereinbarung gegenseitige Ansprüche aus dem Mietverhältnis als nicht mehr existent gelten, dann war es eben das. Tipp: Die A. nochmals genau nachlesen.
    Du hättest die Details schon im Erstpost bringen sollen...:mad:

    Danke. Aber der Vermieter ist zu nichts zu bewegen. Wieviel könnten wir denn Mitminderung machen.
    Danke:confused:


    Soo einfach geht das nicht. Der Mieter muss zunächst den VM nachweislich den Mangel melden und um zeitnahe Abhilfe bitten.
    Falls sich nichts tut, den VM wieder schriftlich nachweislich auffordern, den Mangel mit Fristsetzung (bspw. 1 Monat) zu beseitigen. Für den Fall des Nichterfolgs MM ankündigen.

    Im Mietvertrag steht (gekürzt) drin:

    Die Grundmiete kann entweder gemäß Paragraph 558 bis 559b BGB oder gemäß der folgenden Regel angepasst werden:

    Die Vertragsparteien vereinbaren folg. gestaffelte Mieterhöhungen, wobei die Grundmiete mind. ein Jahr unverändert bleibt:
    Ab 1.1.09 +25 EUR
    Ab 1.1.10 +25 EUR

    Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Erhöhung gemäß 558 bis 559b BGB ausgeschlossen.

    Das ist eher Bürgerliches Recht als Mietrecht.
    Ich meine, dass er noch zwei Jahre lang nachfordern kann.

    ok ich danke dir. muss ich dem da dann noch bescheid geben irgendwie?
    oder reicht das mit den schlüsseln rein in kasten und zeugen das bestätigen lassen und fotos halt machen udn ausdrucken und abheften.


    Schlüssel im Briefumschlag, Absender, Empfänger, Datum, Verwendungszweck (Whng. Schmitz, Müllerstr. 13, EG re.) angeben.

    Hallo ddr1988,

    "... hab ich die Abrechnung mal mit denen aus vorhergehenden Jahrgängen kontrolliert und bin zum Ergebnis gekommen das ich täglich mind 198 Liter Heißwasser (60°) - davor waren es nur 49 Liter..."
    Kannst Du das anhand von quittierten Ableseprotokollen beweisen?

    "Bei den Heizkosten sieht es nicht ganz so Krass aus aber wenn man bedenkt das es im Okt. 08 im Ø ca 10° war bei denen man eine Wohnung kaum oder garnicht beheizen muss ähnlich viel verbraucht haben soll wie in einem richtigem Wintermonat finde ich das seltsam."
    Kann ja sein, ist aber nichts handfestes...

    "Obendrein hat die Ablesung der Nachmieter quittiert, welchem höhere Anfangswerte zugute kämen. Desweiteren ist auf der Quittung das falsche Einzugdatum des Nachmieters angeben..."
    Hier müsstest Du den Beweis antreten.

    Ich halte es für sehr wichtig, beim Ein- und Auszug auf den Übernahme- bzw. Übergabeprotokollen sämtliche Zählerstände zu vermerken.

    was magst denn wissen?
    also mein vater ist am 19.5.09 verstorben und da ich das erbe angenommen habe, kümmer ich mich da um alles.
    Vermieter schrieb mich an und da stand seine telefonnummer drin und unter der ist er nicht erreichbar.
    Unter der Adresse die im Brief steht wohnt er nicht, das weiß ich aus ner sehr guten quelle, da da mein bruder und schwester noch wohnen.


    Wenn bei der VM-Adresse noch ein Briefkasten mit seinem Namen ist, würde ich die Schlüssel (mit Namen Deines Vaters daran) in seinen Kasten stecken. Damit hast Du die Mietsache zurückgegeben.

    Hallo
    ich muss die wohnung meines vaters zurückgeben nur leider ist der vermieter nicht per Talefon udn nicht per Post(Briefkasten ist seit monaten voll) zu erreichen.

    Was kann ich machen?
    Das ganze zieht sich nun schon seit 1jahr!

    ich bitte euch um Hilfe.

    mfg sven

    Moin Sven,
    meinst Du nicht, uns erheblich mehr Input liefern zu müssen, damit das beurteilt werden kann?

    Hallo silva,

    "Die Wohnung ist zum 15.09.10 gekündigt und plötzlich soll ich meine Tiere (Meerschwein und Kaninchen im Käfig lebend) aus der Wohnung entfernen. Solle dies nicht innerhalb der nächsten 3 Tage passieren droht sie mit Fristloser Kündigung."
    Lass' sie doch drohen (*lach*). In einem Monat isses ja sowieso vorbei.

    "Ebenso hat sie die Eingangstreppe vor unserem Eingang erneuern lassen, 987 Euro sollen wir Beisteuern, da Mängel, (die jetzt mit der neuen Treppe nicht mehr nachgewiesen werden können) auf unser verschulden laufen sollen."
    Es gibt also keine Beweissicherung? (*lach*).

    "Treppenhaus habe ich immer allein gemacht ( einmal wöchentlich) im MV steht im Wochenwechsel.
    nun Verlangt sie "Hausmeister" gebühren um die Treppe jede 2. Woche machen zu lassen."
    Du musst die Treppe alle 2 Wochen machen, sonst kann der VM - nach schriftlicher Abmahnung - es auf Deine Kosten machen lassen, falls Du mietvertraglich dazu verpflichtet bist. Dass Du noch woanders engagiert bist, ist belanglos.

    Halo Keikei,

    als Mieter und Vermieter zu Mainschwimmer's Meinung von mir noch zusätzlich:
    Du solltest (besser: musst) für jeden Mangel an der Mietsache, jedes Fehlverhalten (bspw. auch nicht eingelöste Zusagen), den VM schriftlich nachweislich abmahnen und ihn auffordern, diesen Mangel zeitnah zu beseitigen.
    Die "berühmten" W's: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge?
    Bei Gerichtsverfahren wird immer gefragt, was der Kläger denn im Vorfeld bereits unternommen hat.

    "Mehrfache Anrufe und Emails bei der Wohnungsverwaltung."
    sind Mist. Normale Briefe an den Vermieter oder/und Wohnungsverwaltung, je nachdem, wer im MV steht, mit Zeugen in deren Briefkasten einlegen ist der bessere Weg.

    "Im Juli einen Brief geschickt mit Mietminderung"
    Das mag verstehen, wer will, ich nicht.

    "Sie berechnet die Miete Juli und August"
    Das mag auch verstehen, wer will.... Heisst das im Klartext, dass Du für 07+08 KEINE Miete gezahlt hast?
    Deine übrigen geschilderten Probleme, so schlimm, wie das alles ist, spielen beim Mietrecht leider gottseidank keine Rolle (sonst wäre so mancher anständige privater Vermieter schon längst bankrott.

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