Beiträge von Berny

    Hallo zusammen,

    der Provider meiner Hausverwaltung hat wie immer nach 50/50 Verbrauch/Grundfläche aufgeschlüsselt, obwohl dies für ab dem 01.01.2009 begonnenen Abrechnungszeiträume für dieses betreffende Haus (kein Niedrigsenergie-) nicht mehr statthaft ist.
    Wo kann ich nachlesen, dass die Änderung auf 70/30 jetzt zwingend ist?

    Hallo mietteam,

    "Ist der Eigentümer nun verpdlichtet, das Haustürschloss auszutauschen?"
    Nein, denn Ihr habt das Haus ja so angemietet.

    "sind wir als Mieter berechtigt das Schloss auswechseln zu lassen"
    Ja.

    "und anschließend dem Vermieter die Kosten übergeben?"
    Nein.

    "Wir haben den Schlüssel, aber noch keine Kaution bezahlt."
    Ist unerheblich.

    Ich würde den Schliesszylinder auf eigene Kosten (10-20€) selbst tauschen und den alten aufbewahren.

    Hallo Menzor,

    "Sonstigen Vereinbarung aus dem Mietvertrag. Die besagt, "Anlage Wohnung mängelfrei und renoviert übernommen". Renoviert kann ich bestätigen, mängelfrei nein."
    Die Mängel hätteste hier mal auflisten können. Gibt es Zeugen, die die Mängel bestätigen können?

    "..., da er von den Schäden wüßte und sie eh nicht in den Bereich des Mieters fallen würden, da es nur Mängel durch die Benutzung wären."
    Hmm, dann mglw. doch vom (Vor-?)Mieter verursacht?

    "Inwieweit bricht mir das beim Übergangsprotokoll, zum Auszug, dass Genick ?"
    Bestimmt nicht, wenn Du bei Übergabe bereits vorhanden Mängel nachweisen kannst.
    Es heisst übrigens Übernahme- bzw. Übergabeprotokoll.

    Hallo Jessica,

    darf ich Dir einige Tipps geben, welche hilfreich sein könnten?Es ist sehr wichtig, sich präzise aszudrücken, damit nicht andere zeitgenossen Dir einen Strick drehen können:

    "Wir haben uns mit ihm zerstritten und geplant, am 01.11. in eine andere Wohnung zu ziehen."
    Wohl eher spätestens zum 31.10.?

    "Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate."
    Aufgrung welcher Gesetzesvorschrift oder welcher mietvertraglichen Individualvereibarung?

    "Ich habe in die Kündigung geschrieben, dass ich zum 01.11.10 kündigen möchte."
    >>möchte<<...? Das ist keine rechtswirksame Kündigung!

    "Kann ich (da ich die Kündigung rechtzeitig [vor dem 01.08.] geschrieben habe) schon zum 01.10. ausziehen,"

    Ähem, ausziehen kannste... - weiter siehe das, was Herr Mainschwimmer bereits schrieb.
    Du kannst übrigens jeden Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen und brauchst dabei nicht mal den Termin anzugeben, denn der ergibt sich aus ... s.o..

    Hallo maler51,

    "...wurde der Wert geschätzt. € 196,10 soll ich nachzahlen.
    In dem von mir vermieteten MFH waren die Heizkosten im Abrechnungszeitraum 08-09 ungewöhnlich hoch, speziell wegen der Gaspreise.

    "Man hat aber die Heizkostenabrechnungen der Jahre zuvor nicht mit herangezogen."
    Woher willst Du das wissen?

    "ich habe da nie mehr als € 40 nachzahlen müssen."
    Ist nicht aussagefähig, kommt nämlich auf etliche Parameter an.

    Aber dennoch kommt mir die Abrechnung zu hoch vor. Muss ich halt mal prüfen lassen


    1. Sind alle Positionen im MV als auf den Mieter umlegbar vereinbart?
    2. a. Gesamtjahresbetrag, b. Verteilerschlüssel (Nutzer, Einheiten, Mietflächen), c. GesamtNutzer, -Einheiten, -Mietflächen, d. Zwischensumme, e. Multiplikator auf die Mieteinheit bezogen (also Nutzer, Einheiten, Mietfläche), Betrag.
    3. Gesamtbetrag, geleistete Vorauszahlungen, Differenz nachzuzahlen bzw. zu erstatten.
    4. Absender, Empfänger, Bezeichnung der Mieteinheit, Datum, Unterschrift des Absenders.
    Dann prüf' man schön.... Falls Fragen, hier noch mal melden. Um den Thread zu finden, am besten obige Url notieren.:)

    Kautionen (2 Monatsbruttomieten bzw. 3 Monatsnettomieten) sind völlig normal heutzutage.
    Dass aber noch zusätzlich eine Bürgschaft gefordert wird, ist mir noch nie in den vergangenen 10 Jahren untergekommen.
    Vielleicht hat der Vermieter Gründe, soviel an Sicherheit(en) zu verlangen.
    Ich halte diese Bedingung(en) trotzdem für legal, denn wir haben Vertragsfreiheit, und sie verstösst nicht gegen gute Sitten, Menschenrechte etc.

    Hallo Meisenknödel,

    ein RM kostet mit Lithiumbatterie nicht mehr als 15€, davon mal abgesehen. Eine Wartung ist nicht erforderlich: Ob die rote Lampe alle ca. 45 Sekunden noch flackert, kann jeder selbst überprüfen.

    Wenn sich aus dem Mietvertrag nichts bzgl. der RM ergibt, würde ich auf jeden Fall @Mainschwimmer's Vorschlag folgen. Falls lt. MV doch, würde ich ablehnen wegen der Preisdiskrepanz (Wartungskostren deutlich höher als Neuanschaffung).

    Hallo Mario,

    "Wir haben unsere Betriebskostenabrechnung für 2009 und müssen nun ganz schön was nachzahlen. Nachbar von uns gleiche Wohnung, alles gleich bekommt ne was zurück, was ich nicht verstehe."
    Vielleicht hat der Nachbar höhere Vorauszahlungen geleistet? Ihr müsstet mal beide BK-Abrechnungen genau miteinander vergleichen.

    "So nun steht bei uns im schreiben das für nächsten Monat die Kaltmiete und die Nebenkosten erhöht werden."
    Das sind zweierlei Paar Schuhe, welche miteinander nix zu tun haben.

    "Eine Begründung gibt es nicht, nur eben das sich beides erhöht zum nächsten Monat."
    Würde ich in dieser "Form" nicht akzeptieren.

    Hallo Mayer,

    bislang kann ich noch nicht erkennen, dass Eure Kündigung rechtskräftig ist:

    1. Wie bereits gesagt, sie muss schriftlich original von den Vertragspartnern (also, wenn Deine Frau den MV mit unterschrieben hat, von ihr auch) unterschrieben sein und dem VM bis spätestens am 03.09.2010, 24:00, zugegangen sein - möglichst nachweislich durch/mit Zeugen in seinem Briefkasten bspw., um zum 30.11.2010 wirksam zu werden.

    2. Wenn er auch den Erhalt Eurer Email bestätigt, bedeutet das garnichts. Ihr habt dann noch längst nicht die (schriftliche) Bestätigung über die Beendigung des Mietverhältnisses.

    Wird eine Minderung immer im Nachhinein be- oder verrechnet oder wie ist das?


    Eine (Mietwert-)Minderung tritt eben zu einem bestimmten Zeitpunkt ein und dauert soundso lange.
    Über den prozentualen Grad x Dauer (= Erstattungsbetrag) müsstet Ihr Euch eben, wie bereits angedeutet, unterhalten. Der VM scheint da ja wohl guten Willens zu sein.
    In diesem Forum bekommen Laien Antworten, Anregungen und Meinungen von ("Halb"?-)Laien - nicht zu vergessen, bitte.

    Hallo Angelique,

    "unser Vermieter ... ist der Meinung, dass man zwischen Anfang Mai und Ende September keine Heizung braucht."
    Das ist falsch. Er hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass IMMER eine Raumtemperatur von mindestens 20° erreicht wird.

    "Nun sind die Temperaturen in den letzten Tagen stark abgefallen und es ist bitterkalt in der ganzen Wohnung (13°C letzte Nacht in meinem Schlafzimmer)"
    Hierüber würde ich Buch führen und dies von einem Zeugen bestätigen lassen.

    "Ich versuche jetzt schon seit letzter Woche ihn dazu zu bewegen, dass er die Heizanlage einschalten lässt,"
    Auch schriftlich festhalten, wann Du ihn diesbezüglich kontaktiert hast.

    "aber er sagt, dass er das nicht machen kann, bevor die Anlage gewartet wurde."
    Das ist sein Problem, also für Dich unerheblich.

    "Das ist aber erst Ende des Monats vorgesehen. Ich friere [mir den A... ab], habe mir einen Radiator besorgt (gebraucht) heize jetzt mit teurem Strom, das Ding war auch nicht umsonst und ich kann immer nur einen Raum beheizen."
    Auch das würde ich ihm schriftlich mitteilen und ihn auffordern, binnen 24h der gesetzlichen Pflicht, eine Raumtemperatur von mindestens 20°C zur Verfrügung zu stellen, da Du sonst die Miete kürzen würdest und Schadenersatz wegen der Dir entstehenden erhöhten Stromkosten verlangen würdest.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!