Hallo Udo,
"meine Freundin hat seit Juli eine 50qm-Wohnung gemietet. Diese wird mit einer Therme geheizt.
In jedem Zimmer sind an den Heizkörpern entsprechende Thermostate."
Das ist fast korrekt.
"Zusätzlich wird die Temperatur im Wohnzimmer über ein Raumthermostat geregelt, bei welchem man die Tages- und Nachttemperatur einstellen kann."
Auch dies ist nur fast richtig. In dem Raum, in welchem sich die Steuerung befindet, darf der Heizkörper keine Thermostatregler haben, sondern muss immer geöffnet sein. Sonst könnten beide Regler gegeneinander arbeiten, sich also bspw. "aufschaukeln".
"An diesem Thermostat ist die Zeitschaltuhr defekt. D.h. mann kann nur manuell zwischen Tages- und Nachttemperatur schalten."
In meiner Mietwohnung ist es wohl ähnlich. Ich habe da einen Junkers TRQ21. Links die Uhrenkappe abnehmen und mal kontrollieren, ob die blauen und roten Reiter richtig gesteckt sind, die Uhr überhaupt läuft, und sie (ausschliesslich!!!) rechts herum einstellbar ist.
"Eine automatische Temperaturabsenkung für die Nacht, bzw. das automatische Aufheizen für die Tageszeit funktioniert nicht,"
Sind die beiden Einsteller richtig eingestellt, bspw. Sonne auf 21°, Mond auf 17°?
"Nachdem ein Telefonat zwischen meiner Freunding und dem Vermieter nicht zu einem Ergebnis führte (er nimmt sie nicht für voll), habe ich mit ihm telefoniert und den o.g. Fehler beschrieben.
Er sagte nur, dass das Thermostat schon länger abgeklemmt wäre, da es immer wieder zu Irritationen bei den Mietern geführt hätte."
Das halte ich für rechtswidrig, da auch die Steuerung der Anlage zur Mietsache gehört und vom VM i.O. gehalten werden MUSS.
"Verständlich ist für mich, dass nicht jeder die Funktion eines solchen Thermostats versteht und es dann dazu kommen kann, dass das Wohnzimmer schön warm ist, die Therme sich ausschaltet und es logischerweise in den anderen Räumen nicht mehr warm wird."
Das ist dann die logische Konsequenz aus solch einem Mangel.
"Allerdings habe ich ihm gesagt, dass uns das schon klar ist und wir keinen Wert auf die anderen Räume legen, da man sich dort immer nur kurzzeitig aufhält und z.B. im Schlafzimmer Temperaturen über 15 Grad auch nicht erwünscht sind."
Falsch! Du bist nicht sein Vertragspartner und solltest seiner Vertragspartnerin nicht in den Rücken fallen.
"Er blieb aber dabei, dass er den Defekt nicht beheben wird, da so ein Thermostat für die Wohnung nicht vorgesehen wäre."
Ob "vorgesehen" oder nicht, die Wohnung wurde mit Thermoststeuerung angemietet, sie gehört zur Mietsache und hat zu funktionieren.
"Da es bei Mietübernahme aber eingebaut war, sind wir auch davon ausgegangen, dass es funktioniert. M.E. lässt sich damit einiges an Geld sparen, da die Therme auch nur in der Zeit läuft, in der man zu Hause ist."
Meine ich auch.
"Meine Frage lautet jetzt, ob ein Anspruch auf ein solches Thermostat besteht."
Diese Frage stellt sich nicht, er ist ja da und hat zu funktionieren.
"Falls ja, würde ich ihn per Einschreiben dazu auffordern den Defekt zu beheben"
Das kannst rechtswirksam DU garnicht, bist ja nicht der Vertragspartner.
"und da wir bereits zwei Telefonate geführt haben eine Frist von zwei Wochen einräumen."
Das hat die Mieterin zu machen, am besten per Einwurfeinschreiben.
"Wenn er in dieser Zeit nichts macht, würde ich meiner Freundin vorschlagen die Miete ab Dezember bis April angemessen zu mindern (bei ca. 370 Euro Kaltmiete 5-10% ????)."
Erst mal abwarten, und dann kannste Dich ja hier nochmal melden (obige URL mal abspeichern).