Beiträge von Berny

    Das ganze klingt für mich schon ziemlich unwahrscheinlich.

    Wenn Sie über den Gerichtsvollzieher einen Termin für die Zwangsräumung der Wohnung erhalten, dann muss diesem vorher auch ein Urteil vorausgegangen sein. Wenn Sie jetzt behaupten, davon nichts zu wissen, klingt das für mich zunächst unglaubwürdig.

    Hi Gruwo,
    sinngemäss habe ich das gleiche geschrieben, jedoch gibt das System hier meine Antwort auf dieses wirre Posting (Fake???) nicht wieder.

    Hallo Melanie,

    wetten, dass Du uns mindestens die Hälfte "verschwiegen" hast?
    Ich versuche es trotzdem einmal:

    "Haben eine neue Vermieterin,und prompt wurde uns die Wohnung gekündigt."
    Hat also Deine Vermieterin gewechselt? Das kommt vor bspw. beim Verkauf der Mietsache. Die Käuferin hat den bestehenden MV mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen. Weshalb hat sie Euch gekündigt?

    "Jetzt kam Post vom Gerichtsvollzieher, ...in dem Brief steht folgendes,:
    Termin zur zwangsweisen Räumung wird bestimmt auf: ....Tag X....
    Falls sie bis zum genannten Termin nicht freiwillig ausgezogen
    sind,muss die Vermieterin eine Räumungsklage gegen sie einleiten,was mit erheblichen Kosten für sie verbunden wäre."
    Das passt nicht zusammen, denn ein solches Schreiben kommt i.d.R. erst nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. ist ein Teil eines Urteils.

    "Zwangsweise Räumung, darunter verstehe ich das wir am Tag X Obdachlos werden."
    Nein, um es genauer zu sagen, dass Ihr die Wohnung räumen müsst. Ob Ihr dann eine neue haben werdet, steht nicht zur Debatte.

    "Von einer Räumungsklage wissen wir nichts,müsste man da nicht Post vom Gericht bekommen? Ich hoffe es kann da jemand etwas klarheit reinbringen,den wir kennen uns null damit aus."
    Na "prima"..., wer ist denn der Absender des amgebl. vom GV stammenden Briefes?

    Hallo Berny,
    du bist nicht zufällig auf der Suche nach einer Wohnung ;)


    Nee, Gruwo, bin zufriedener Mieter hier und verwalte ein MFH in einer 50km entfernten Stadt.
    Deine Handwerkererfahrungen kann ich teils bestätigen; Tatsache ist leider, dass viele (...) immer mehr verblöden und fauler werden (Grüsse an den Wohlfahrtsstaat:mad:). Unsere Mieter sind +/- Mittelstand und wissen schon, dass wir uns redliche Mühe geben, die Kosten für sie so niedrig wie möglich zu halten.

    Hmm Berny, wie soll denn der Vermieter einen Mieter im Falle einer Verstopfung zeitnah auffordern, den Mangel zu beseitigen? In der Regel verhält es sich doch so, dass der Vermieter vom Mieter über die Verstopfung unterrichtet wird und einen Handwerker beauftragt, den Mangel zu beheben.
    Und dabei rede ich hier nicht nur von Damenbinden und Babywindeln.....


    Hallo Gruwo,
    ein Schei**-Thema, zugegeben.
    Ich als Mieter würde ja sowieso erst mal alles selbst versuchen...


    Vor ca. 2 Wochen war unser Klo verstopft, und nun hat uns unsere Vermieterin eine Rechnung über 100€ geschickt, da die Verstopfung angeblich an Kosmetiktüchern gelegen habe


    Hi Alex,
    auch die VM trifft die Schadensminderungspflicht, d.h. dass sie erstmal beweisen können muss, dass Ihr die Verursacher seid UND Euch vergeblich aufgefordert hat, die Mängel zeitnah zu beseitigen.
    Einfach so ... würde ich da nicht mitmachen.

    "Ja den hat Sie Legal nehm ich an, sie ist ja die Vermieterin."
    FALSCH!!! Denke mal nach...

    "Hmm naja is alles kein Strafbestand"
    Das unerlaubte Eindringen in eine vermietete Wohnung ist es m.E. schon: Google

    "aber so meinich das ja auch nicht."
    Sondern?

    "Aber man kann von niemandem Verständniss und benehmen erwarten"
    Richtig, darauf haste keinen Rechtsanspruch.
    Und was die nächste Wohnung betrifft, so sollteste Dich vorher über Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern informieren.

    "Sie hat einen Schlüssel,"
    Legal? Aber falls ja, darf sie ihn trotzdem nicht benutzen: Verdacht des (versuchten) Hausfriedensbruchs.

    "Sie nimmt die Tüten die ich unten stehen lasse, da ich nich alles aufeinmal hochtragen kann =) in die Hand und schaut durch."
    Ist zwar schlechtes Benehmen, jedoch rechtlich m.M. irrelevant.

    "Die Waschmaschine steht im Waschkeller und ist demnach frei zugänglich, aber was ist das den für ein Benehmen die Wäsche anderer zu durchsuchen?"
    Dito, w.o.

    Hi Yvette,

    "Sie verschafft sich zutritt zu der Wohnung um zu schaun was los sei"
    Uups, Hausfriedensbruch ist strafbar!

    "...aber sich regelmäßig versuchen zutritt in die wohnung zu verschaffen,"
    WIE verschafft sie sich Zutritt?

    "einkäufe und dieverse neuanschaffungen kontrollieren zu wollen"
    Wollen kann jerder...

    "die waschaschine zu durchsuchen was man den zusammen wäscht geht alles irgendwann zuweit!"
    Frei zugängige Mieterwama oder Gemeinschaftswama?

    Hallo Yvette,

    "Leider ist es nun so das es von Anfang an immer vorfälle gab in denen wir von der Mutter ermahnt wurden wir sollen uns bitte ruhig Verhalten der Sohn habe Nachtschicht, oder er wäre am Vortag Feiern gewesen und müsse sich nun ausruhen.
    Mittlerweile droht Sie sogar damit das wenn er hoch kommen müsse es richtig Ärger gebe.
    Ich darf meine kleinen Geschwister im Alter von 11 Jahren nicht sooft zu besuch kommen lassen, ich muss mich ruhig Verhalten usw und sofort."
    Ich würde ihr schriftlich geben, dass ich keinen ruhestörenden Lärm verursachte, meine Besucher sie nichts angeht, und ihr Einmischungen in unser Privatleben verbieten.

    "Meine Frage ist was können wir tun und wie?
    Wir wollen nur noch raus, können wir unter diesen Umständen die 3 Monatige Kündigungsfrist umgehen?"
    Nein, könnt Ihr m.E. nicht. Ihr könnt jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt (das wäre z.Zt. der 31.01.2011) kündigen, am besten per Einwurfeinschreiben, oder in deren Briefkasten unter Zeugen einlegen.

    Hallo Felix,

    "Genau das ist der Punkt: Zum Auszug des alten Mieters (30.4.2011) existiert ja noch keine Gasendabrechnung, diese kommt erst im Oktober 2011, nachdem der alte Mieter schon lange ausgezogen ist.
    Wie könnte ich denn z.B. die NK-Abrechnung bei Auszug des alten Miters gestalten, damit diese gerecht verteilt ist."
    Die Kaution noch nicht zurückzahlen.

    "Wenn ich die NK-Abrechnung für 30.4.2010 bis 1.5.2011 mache (die also voll und exakt im Zeitraum des alten Mieters liegt) , kann ich ja noch nichts mit einberechnen - nämlich die Gas-Nachzahlung, welche mich erst Monate später erreicht."
    So isses (hiess mal eine Sendung mit J.v.d.Lippe). Hast aber oben die beiden Daten falsch wiedergegeben...:o

    "Wie müsste ich also in diesem Falle eine NK-Abrechnung erstellen,"
    Für den Altmieter? Dabei schreiben, dass noch Nachforderungen wg. evtl. im Abrechnungszeitraum erfolgter Dir noch nicht bekannter Preiserhöhungen folgen können.

    "ohne dass die Gas-Nachzahlung auf den Mieter mit umgelegt wird, der diese überhaupt nicht verursacht bzw. genutzt hat."
    Der Nachmieter hat damit einfach nichts zu tun.

    "Wenn ich das richtig verstehe, funktioniert in diesem Fall das Abflussprinzip gar nicht...?"
    Ähem, ich verwalte ein Mehrfamilienhaus seit längerer Zeit und habe den Ausdruck "Abflussprinzip kürzlich hier zum ersten Mal gehört... Tipp: Vergiss' diesen unnützen Ausdruck.

    Moin Dexter,

    Du schreibst einmal, der Vermieter hat total auf Stur geschalten und von Dir keine anderen NAchmieter akzeptiert, dann hat der VM einen Nachmieter doch akzeptiert, dann, dass der RA auch noch seine Meinung schrieb.
    "Schönes" Durcheinander, und dann beschwerst Du Dich darüber, dass Mainschwimmer ungehalten reagiert!?
    Dein Mietverhältnis endet am 30.11.. Bis dahin musste volle Miete zahlen. Die Äusserung des VM, von der Miete etwas nachzulassen, ist schwammig, nicht näher definiert und nicht schriftlich verbindlich.
    Wie der VM anschl. weitervermietet, ist seine Sache.
    Was Du mit der auszubauenden Kücheneinrichtung machst, ist Deine Sache.

    Moin Felix,

    Du denkst zu kompliziert.

    "Angenommen, meine jetzigen Mieter ziehen aus ... zum Ende des Abrechnungszeitraums (30. April 2011)
    Die Wohnung steht nun 2 Monate leer. Zum 1.7.2011 zieht dann ein neuer Mieter ein."
    Soweit ist klar. - Entschuldige, habe unnötigen Text weggelassen.

    "wenn ich jetzt im Jahr 2012 die NK-Abrechnung für den Zeitraum 1.5.2011 bis 30.4.2012 erstelle, und dort eine Rechnung meines Gasanbieters bekomme in der eine erhebliche Nachzahlung ansteht, welche am 1.10.2011 gezahlt wurde, so muss diese Rechnung (gemäß Abflussprinzip) ja in die Nebenkostenabrechnung von 1.5.2011 bis 30.4.2012 einfließen."
    Falsch. Die Rechnung dürfte ja den vorherigen Abrechnungszeitraum betreffen und kann nur - eben rückwirkend - in die vorherige NK-Abr. einfliessen. Das hättest Du bei der Endabrechnung mit dem Vormieter berücksichtigen müssen - wie, ist Deine Angelegenheit, evtl. hätteste von seiner Kaution einen Anteil zurückhalten müssen.

    "diese erhebliche Nachzahlung (z.B. weil die alten Mieter ihren Balkon beheizt haben im Winter...) würde in dem Falle ja anteilig auch auf den neuen Mieter umgelegt werden."
    Darfst Du nicht.

    Ab sofort alle Schäden und Mängel an der Wohnung nur noch beweisbar (Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Quittung) an die Vermieterin melden. Das gilt natürlich auch für die Wasserflecken, für deren Beseitigung die VM in der Pflicht ist.


    Ich würde noch zusätzlich die VM auffordern, die Schäden zeitnah zu beheben und den vertragsgemässen Zustand der Mietsache herzustellen.

    Hi Grünauge,

    im MV ist nachzulesen, was alles auf den Mieter umlegbar ist.
    Es sollten hier auch die Aufteilungsschlüssel angegeben werden. Wenn der VM das in der BK-Abr. nicht gemacht hat, würde ich sie zurückweisen mit der Begründung, dass sie nicht den mietvertraglichen Vereinbarungen entspricht und eine korrekte Berechnung einfordern.
    Vorher sollteste jedoch mal mit einem Kundigen die Abrechnung mit dem MV vergleichen.
    Sollten die Abrechnungsschlüssel nicht den mv-Vereinbarungen entsprechen, hätte der VM die Mieter mindestens 3 Monate vor Beginn des Abrechnungszeitraumes schriftlich mit plausibler Erklärung informieren müssen.

    Ich bin mind. für 12 Wochen in einer Stationären Therapie, ich wohne in einem 3 Familienhaus das für alle 3 Haushalte nur 1 Wasseruhr hat,
    Muß ich bei so einer abwesenheit die Warmmiete zahlen,


    Hallo,
    ja, musst Du zahlen. Ich kenne keine Vorschrift o.ä., wonach Deinem Wunsch zu entsprechen wäre, denn Deine Abwesenheit tangiert den Vermieter nicht.
    Wünsche Dir Gute Besserung!

    "Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 78,33qm auf der Kopie die ich von meinem Vermieter bekommen habe wurden diese 78,33qm durchgestrichen und einfach mit ein Kugelschreiber drunter geschrieben das es 90,47qm sind."
    Hmm, Kopie wovon? Du hast doch den MV mit der korrekten Flächenangabe. *kopfschüttel*

    "Ich habe vom Amt genehmigt bekommen das ich mit 3 Personen in dieser Wohnung wohnen darf."
    Ein Amt kann nicht genehmigen, ob Du in einer Wohnung wohnen "darfst".

    Hallo Udo,

    "meine Freundin hat seit Juli eine 50qm-Wohnung gemietet. Diese wird mit einer Therme geheizt.
    In jedem Zimmer sind an den Heizkörpern entsprechende Thermostate."
    Das ist fast korrekt.

    "Zusätzlich wird die Temperatur im Wohnzimmer über ein Raumthermostat geregelt, bei welchem man die Tages- und Nachttemperatur einstellen kann."
    Auch dies ist nur fast richtig. In dem Raum, in welchem sich die Steuerung befindet, darf der Heizkörper keine Thermostatregler haben, sondern muss immer geöffnet sein. Sonst könnten beide Regler gegeneinander arbeiten, sich also bspw. "aufschaukeln".

    "An diesem Thermostat ist die Zeitschaltuhr defekt. D.h. mann kann nur manuell zwischen Tages- und Nachttemperatur schalten."
    In meiner Mietwohnung ist es wohl ähnlich. Ich habe da einen Junkers TRQ21. Links die Uhrenkappe abnehmen und mal kontrollieren, ob die blauen und roten Reiter richtig gesteckt sind, die Uhr überhaupt läuft, und sie (ausschliesslich!!!) rechts herum einstellbar ist.

    "Eine automatische Temperaturabsenkung für die Nacht, bzw. das automatische Aufheizen für die Tageszeit funktioniert nicht,"

    Sind die beiden Einsteller richtig eingestellt, bspw. Sonne auf 21°, Mond auf 17°?

    "Nachdem ein Telefonat zwischen meiner Freunding und dem Vermieter nicht zu einem Ergebnis führte (er nimmt sie nicht für voll), habe ich mit ihm telefoniert und den o.g. Fehler beschrieben.
    Er sagte nur, dass das Thermostat schon länger abgeklemmt wäre, da es immer wieder zu Irritationen bei den Mietern geführt hätte."
    Das halte ich für rechtswidrig, da auch die Steuerung der Anlage zur Mietsache gehört und vom VM i.O. gehalten werden MUSS.

    "Verständlich ist für mich, dass nicht jeder die Funktion eines solchen Thermostats versteht und es dann dazu kommen kann, dass das Wohnzimmer schön warm ist, die Therme sich ausschaltet und es logischerweise in den anderen Räumen nicht mehr warm wird."
    Das ist dann die logische Konsequenz aus solch einem Mangel.

    "Allerdings habe ich ihm gesagt, dass uns das schon klar ist und wir keinen Wert auf die anderen Räume legen, da man sich dort immer nur kurzzeitig aufhält und z.B. im Schlafzimmer Temperaturen über 15 Grad auch nicht erwünscht sind."
    Falsch! Du bist nicht sein Vertragspartner und solltest seiner Vertragspartnerin nicht in den Rücken fallen.

    "Er blieb aber dabei, dass er den Defekt nicht beheben wird, da so ein Thermostat für die Wohnung nicht vorgesehen wäre."
    Ob "vorgesehen" oder nicht, die Wohnung wurde mit Thermoststeuerung angemietet, sie gehört zur Mietsache und hat zu funktionieren.

    "Da es bei Mietübernahme aber eingebaut war, sind wir auch davon ausgegangen, dass es funktioniert. M.E. lässt sich damit einiges an Geld sparen, da die Therme auch nur in der Zeit läuft, in der man zu Hause ist."
    Meine ich auch.

    "Meine Frage lautet jetzt, ob ein Anspruch auf ein solches Thermostat besteht."
    Diese Frage stellt sich nicht, er ist ja da und hat zu funktionieren.

    "Falls ja, würde ich ihn per Einschreiben dazu auffordern den Defekt zu beheben"
    Das kannst rechtswirksam DU garnicht, bist ja nicht der Vertragspartner.

    "und da wir bereits zwei Telefonate geführt haben eine Frist von zwei Wochen einräumen."
    Das hat die Mieterin zu machen, am besten per Einwurfeinschreiben.

    "Wenn er in dieser Zeit nichts macht, würde ich meiner Freundin vorschlagen die Miete ab Dezember bis April angemessen zu mindern (bei ca. 370 Euro Kaltmiete 5-10% ????)."
    Erst mal abwarten, und dann kannste Dich ja hier nochmal melden (obige URL mal abspeichern).

    Hallo Mo53,

    nun mal langsam...!

    "...hat mein Vermieter den Mietvertrag geändert, was ja so auch kein problem wäre wenn er die angegebenen qm nicht von 78,33qm auf 90,47qm erhöt hätte."
    WIE genau geschah das?
    Hat er das nach MV-Abschluss in Euren beiden MV-Exemplaren geändert, also auch mit Deiner Zustimmung, oder wie sonst?

    "Da ich leider von Harz4 lebe habe ich dadurch jetzt auch noch ärger mit dem Amt."
    Bitte nähere Angaben.

    "Ich bin der Meinung das darf der Vermieter nicht einfach so machen in meinen Augen ist das ganze ein Betrug erster klasse."
    Deine Meinung werden wir erst (evtl.) teilen können, wenn Du mehr Details lieferst.

    "Ich hoffe mir kann hier weiter geholfen werden denn, ich habe auch noch zwei Kinder mit denen ich deswegen ungern auf der Strasse leben möchte!!!"
    Keine Angst, soo schnell kommt sowas nicht!

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