Beiträge von Berny

    Und da wir die Badegewohnheiten von Tanja66 nicht kennen, kann sie es ja selbst ausrechnen, was dieses Vergnügen kostet. Dann erst weiß sie, ob eine Beschwerde beim Vermieter überhaupt Sinn macht, oder?


    Ja, da sagst Du was...
    In dem von mir vermieteten Haus mit 6 Bewohnern, äh, Nutzern, um es korrekt auszudrücken, gibt es eine, die 46,3% (meine letzte Berechnung) des Warmwasserverbrauchs hat (BAFöG-Studentin...).

    ..., wie teuer in Euro ein Durchlauferhitzer tatsächlich das Wasser erwärmt.

    Hmm, ja...
    Wenn der DE in bspw. 10 Minuten die Badewanne füllt, wären das 1/6h, also ca. 4kW. Weiter gehts mit höherer Mathematik... (3. oder 4. Schuljahr, ich spreche jetzt die Fragestellerin an, jedoch nicht persönlich zu nehmen.);)

    Ich hege allerdings leichte Zweifel, ob ein Elektriker auf die Schnelle in der Lage ist festzustellen, ob das Gerät zu viel Strom verbraucht. Der Elektriker wird wohl eher nur prüfen, ob ein Defekt am Gerät vorliegt.


    Richtig, Gruwo,
    und zur Information für unsere Fragende, wäre vielleicht wichtig zu wissen, ob ein von ihr beauftragter (und demnach auch von ihr zu bezahlender) Elektriker auch an die dem VM gehörenden Einrichtungen 'rangehen darf. Dazu gehört ja nicht nur der DE, sondern auch die Hausinstallation... - au weia.:(:confused::eek:

    Hallo Gruwo,

    "Wenn ein Defekt am Durchlauferhitzer vorliegt, ist es Aufgabe des Vermieters, da dieser verpflichtet ist die Warmwasserversorgung sicher zu stellen."
    Richtig, denn der DE ist Teil der Mietsache, die der VM i.O. zu halten hat.

    "Oft werden Durchlauferhitzer über eine Steckdose mit dem Stromnetz verbunden."
    Hier darf Dich der Elektriker korrigieren: DEs haben i.d.R. Anschlusswerte von 21kW bei 400V/3-Phasen-Versorgung. Daraus ist schon ersichtich, dass sie i.d.R. fest angeschlossen sind (Ausnahme, eher theoretisch, sie sind bspw. auf einer Baustelle über CEE-Steckverbindungen (diese roten runden) angeschlossen).
    Die über 230V-Steckdosen anschliessbaren Geräte sind i.d.R. drucklose Untertischspeicher mit vergleichsweise geringen 2kW Anschusswerten.

    Hallo kekzchen,

    Heute habe ich wieder eine Nebenkostenabrechnung bekommen"
    Wieder? Wann war denn die letzte?

    "da müssen wir Wasser bezahlen-das ist klar und Müll ist auch klar"
    Nix ist klar. Ihr müsst es nur bezahlen, wenn das im MV auch vereinbart isr.

    "Dann Grundsteuer-das vertseh ich nicht ganz"
    Grundsteuer, Strassenreinigung und Müllabfuhr sind Teile der Grundbesitzabgaben, welche DU zu bezahlen hast, wenn es im MV vereinbart ist.

    "Und Gebäudeverschuldung? Kann mir Jemand erklären was das ist? Und warum muss ich es bezahlen."
    :) Hier dürften wohl Gebäudeversicherung (und damit oft verbunden die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) gemeint sein - aber nur, falls im MV vereinbart.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Meiner Meinung, und auch der eines bekannten, der Maler ist, besteht kein weiterer Renovierungsbedarf.
    MFG Brodan


    Hi Brodan,
    "Meinungen"...
    Ich halte es für sinnvoll, zusammen mit dem VM erst mal eine Vor-Abnahme durchzuführen.

    Hallo,
    zum Beispiel bei der Heizkostenverordnung/Abrechnung. Bei den FeWo bleibt die Heizung das ganze Jahr über an, da die Gäste nicht frieren sollen. Was einem festen Mieter wiederstrebt, da er sparen will.


    Wenn die Heizkörper Heizkostenverteiler haben (egal, ob mit Röhrchen oder digital) und die Heizkosten von einem Provider errechnet werden, stellt sich dieses Problem überhaupt nicht.

    hallo habe meine wohnung jetzt aus gemessen undie wohnung hat sogar nur 74,07qm also ist das was der vermieter gemacht hat nicht rechtens oder wie soll ich mich jetzt weiter verhalten???


    Ich würde erst mal mit dem Amt sprechen und nach der amtlichen Meinung hierzu fragen.
    Es könnten hier Verdachte von Urkundenfälschung oder/und Betrug vorliegen.

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