Beiträge von Berny

    Hallo Wildrosen,

    ich würde doch erstmal den Schliesszylinder austauschen und die Reaktion abwarten.
    Wenn si so dahinwirft: „zwei Wochen Kündigungsfrist“ und das andere mal „vier Wochen“, so würde ich das nicht unbedingt als eine wirksame Erklärung sehen.

    Hallo Ben,

    "Wir haben einen Wasserschaden in unserer Wohnung (erster Stock) der durch unsere Badewanne verursacht wurde. Der Abfluss und die Silikonnaht von der Wanne zur Wand waren undicht."
    Könnt Ihr das beweisen?

    "Die Vermieterin beschuldigte mich das ich eine Wasserflasche im Treppenaufgang verschüttet haben sollte und deswegen sei es zu dem Wasserschaden gekommen."
    Das müsste sie beweisen können.

    "Gestern wurde in unserer Wohnung damit begonnen den Boden und die Badewanne raus zu reißen. Der Boden wurde teilweise im Bad und im Flur entfernt. Es wird noch mehr Boden und Teile aus der Wand entfernt."
    Vom VM beauftragt?

    "Wir können nicht mehr baden/duschen. Da ich im Zoo als Tierpfleger arbeite muss ich mich jeden Abend duschen."
    Da Du Dir die Verschmutzungen auf der Arbeit zuziehst, müsste der AG eigentlich eine Reinigungsmöglichkeit zur Vfg. stellen.

    "Unsere Vermieterin meinte das sie dafür nicht zuständig ist. Sie hat bedingt Recht da ihr Sohn unser Vermieter ist"
    Ja. Wer ist nun Euer VM?

    "Sie meinte das wir uns für die Zeit der Bauarbeiten mit dem Waschbecken begnügen müssen."
    Ich halte das für vorübergehend zumutbar.

    "Können wir unsere Miete mindern?"
    Das kann ich nicht beurteilen. Mit Mietminderung gemäss dem Motto, dass Geiz geil ist, sind ja viele Leute schnell dabei...:mad: - von Sendungen eines Kölner Senders mit drei Buchstaben einschaltquoten- und publikumswirksam motiviert.

    "Wir mussten gestern, nur um zu duschen, zu meinen Schwiegereltern fahren. Mussten dafür 120 km auf uns nehmen."
    ... und anschliessend eine PKW-Innenreinigung?
    Das halte ich für völlig überzogen. Gibt's keine Freunde oder Nachbarn?

    "Wer kommt für die Spritkosten auf?"
    (Hoffentlich) Ihr.

    Hallo Sissi1988,

    "Sie war mit ca. 53 qm ausgeschrieben über Makler.(2-Zimmer)
    Habe nun nachgemessen, es sind aber nur 42 qm."
    Abweicung von >10% ist ein Mangel und braucht nicht akzeptiert zu werden. Stehen die 53m² im Mietvertrag?

    "Darf man einen Balkon zu einem Drittel oder Hälfte mitberechnen? Auch ohne Überdachung?"
    Ja, 1/3 schon; 1/2 weiss ich nicht.

    Hallo tieftonkombinat,

    "ich und meine Mitbewohnerin leben in einer gleichberechtigten WG. Ich habe ihr Nahe gelegt, in einem eigens verfassen Brief vom 28.09.2010, bis Ende 2010 auszuziehen, da ich Eigenbedarf angemeldet habe."
    Du kannst sie bis zum St. Nimmerleinstag bitten...

    "Auf nachfragen sagte sie mir, dass sie zwar auszieht aber nicht dieses Jahr, dass ist mir allerdings zu spät."
    Du kannst daran nichts ändern, hast keinen Rechtsanspruch, den Mietvertrag allen fortzusetzen.

    "Leider sind wir beide Hauptmieter"
    ... eben drum.

    "und stehen je zu 50% im Mietverhältnis."
    Wie sind diese 50% im Mietvertrag formuliert?

    "Jetzt kam mir die Idee, die Wohnung für mich zu kündigen."
    Alleine kann das keine von Euch beiden.

    "Ist es rechtlich möglich, nach Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist, dass bestehende Mietverhältnis zu beenden ohne dass noch weitere Zahlungen auf mich zu kommen?"
    Nein, keine von Euch.

    "Ich habe mich auch schon nach anderen Wohnungen umgesehen und möchte so schnell wie möglich aus dem Mietverhältnis raus, da ich es nicht mehr aushalte mit ihr unter einem Dach leben zu müssen!"
    Das MV könnt nur Ihr beide zusammen kündigen, ES SEI DENN, dass der VM Dich allein auf Deine Bitte hin aus dem VM entlässt.

    "Desweiteren hat sie ihren Mietanteil um 50€ gekürzt, da mein Freund zeitweise in meinem Bereich mit wohnt. Darf sie einfach die Miete kürzen obwohl mein Freund nicht mit im Mietvertrag steht? Kann ich die ausstehenden Kosten von ihr zurückverlangen? Sie meinte, da mein Freund mit in der Wohnung lebt, bezahlt sie eben die oben genannte Summe weniger, da er ja auch Wasser und Strom verbraucht. Desweiteren habe ich eine kleine Mieterhöhung von 30€ verlangt, da sie unnötig zu viel Strom und Wasser verbraucht, selbst das hat sie nicht angenommen."
    Dieses Hin und Her will ich nicht kommentieren. Wichtig(er) dürfte doch für Dich sein, aus dem MV und der Wohnung herauszukommen.

    Hallo Dust,

    "habe ich noch das recht, selbst nach einem günstigeren anbieter zu suchen,"
    Ja, innerhalb von 14 Tagen nach der Wohnungsübergabe bzw. Mietende.

    "ob der türrahmen die selbe qualität haben muss wie vorher."
    Ja, denn er unterliegt eigentlich keinem benutzungsbedingten Verschleiss.

    "wieviel darf der vermieter von meiner kaution einbehalten für die reparatur oder habe ich anspruch auf ein teil der kaution die ebenfalls 1000 beträgt?"
    Die Frage stellt sich nur dann, wenn Du mit der endgültigen Instandsetzung erfolglos warst.

    Hallo tboukoura,

    das Kupfer-Kabelnetz gehört nach wie vor (früher hiess es noch hoheitlich) der Telekom, und zwar bis zur TAE-Dose. Die Telekom hat es zugelassenen anderen Providern (auf deren Anforderung hin) zur Verfügung zu stellen.

    Hallo sebz,

    "Nachdem wir seit einem 3/4 Jahr nach der Ursache des Brummens gesucht haben, das uns täglich in unterschiedlichen Intervallen heimsucht, haben wir herausgefunden, dass es sein Kühlschrank ist, der offenbar die Decke (Altbau) in Schwingung versetzt und unser Wohnzimmer samt Wohnküche (40qm) zu einem Resonanzkörper macht."
    Hmmm, sowas lese ich zum ersten Mal. Ist denn der Brummton nur dann hörbar, wenn das Aggregat läuft? (müsste ja wohl so sein...) Und dass ein Wohnzimmer 50x in der Sekunde swingt....?

    "Der Vermieter erklärte uns, er höre den Ton nicht und könne auch nichts dagegen unternehmen. Großartig! Mit dem Mieter über uns ist er übrigens per Du."
    Ich sehe schon die Sachverständigen in Anbetracht von winkenden 4-stelligen Euro-Honoraren in den Startlöchern...

    "Meine Frage nun: Abgesehen davon, dass wir wohl bald ausziehen sollten, können wir was genau tun?"
    Eher nichts, bestenfalls probeweise mal ein Ersatzgerät dorthin stellen.

    "Frist stellen"
    Wem? Du müsstest erst mal beweisen, dass der Kühli die Ursache ist. Der Vermieter ist aber grundsätzlich Dein Vertrags-=Ansprechpartner.

    "Miete mindern?"
    Soo enfach geht das ohne Risiko nicht, Du müsstest vorher erst abgemahnt haben, und da müsste auch ein plausibler Grund angegeben sein.

    "Rechtshilfe und oder Gutachten besorgen?"
    Wenn Du so nicht klar kommst, einen RA konsultieren.

    Hallo hanselmann,

    "ich habe 7 Monate in einer Mietswohnung gewohnt, von Mai- Dezember."
    Das sind acht Monate.

    "Die zu zahlenden Nebenkosten wurden errechnet durch Summe x 12 (monate) : 7 (monate)."
    Auch das ist falsch. Überlege Dir doch mal diesen Dreisatz selbst!
    Abgesehen davon, Heizkosten kann man nicht nach 8/12 (des Jahres) abrechnen, sondern, wenn keine Zwischenablesung war, nach Heizgradtagen nach DIN 4713 Teil 5. Demnach fallen für Mai-Dezember 470/1000 der Ganzjahresheizkosten an.

    "Auffällig an der Abrechnung der Fa. Techem ist, dass ein Wert eines Zählers mehr als dreimal so hoch ist, wie der höchste Wert der anderen Zähler."
    Das sagt trotzdem noch nichts aus.

    "Wir haben wenig geheizt in diesen 7 Monaten. Einige Heizkörper waren garnicht an, weil die Wohnung anscheinend so gut isoliert ist, dass es nicht nötig war. Trotzdem enstanden an jedem Zähler Verbrauchswerte (vielleicht auch durch den Vormieter). Es handelt sich bei den Zählern, um diese "Röhrchenzähler"."
    Jeder Röhrchenzähler zählt, Stichwort "Kaltverdunstung".

    "Entscheidend ist nur, dass ich mir nicht vorstellen können, dass ich einen derart größeren Verbrauch habe, als die Vormieter, die nie nachzahlen mussten. (Gleiche Personenzahl und laut Aussage gleiche Heizgewohnheiten, also auch nicht alle Heizkörper an.) Zumal wir überwiegend in den Sommermonaten dort gewohnt haben."
    Entschuldige, aber diese Argumente hört man immer wieder (wobei ich das von Dir gesagte nicht ad absurdum stellen möchte).

    "Es ist durch die Abrechnung auch nicht nachzuvollziehen, welcher Zähler einen so hohen Wert erzielte. Er ist nur mit "Raum Allgemein" gekennzeichnet.
    Des Weiteren wurden die Zähler nach meinem Auszug abgelesen und ich habe die Werte nicht auf einem Übergabeprotokoll unterschrieben."
    Wenn abgelesen wurde, müsstest Du doch wissen, welcher Zähler das war. Aber eine Übergabeprotokollkopie hast Du?

    "Ich befürchte für einen Einspruch ist es jetzt zu spät, da der Vermieter, mir die Abrechnung erst jetzt schickt."
    Eben gerade deshalb ist es nicht zu spät.

    In unseren Mietverträgen gibt es keine Angaben zu Betriebskosten.
    Ich habe mich nun entschieden die JahresKostenNebenAbrechnung abzuwarten und diese unter die Lupe zu nehmen. Mal schauen was dann so kommt.


    Wenn es in Euren Mietverträgen tatsächlich keine Angaben zu Betriebskosten gibt, brauchst Du die "JahresKostenNebenAbrechnung"
    (richtig: Betriebskostenabrechnung) auch nicht abzuwarten und diese unter die Lupe nehmen...:rolleyes:

    Hallo Mainschwimmer,

    danke für Deine Stellungnahme.
    Leider betrifft der Link den Zeitpunkt der Übergabe zu MV-Ende...
    Ich habe zwischenzeitlich im VM-Forum und div. de-jure-Postings nachgeforscht und leider feststellen müssen, dass dem VM auch noch die Miete bis Ende Nov. zusteht. Es handelt sich hier bei der Mieterin um eine mir nahestehende Person. Naja, darüber kommen wir auch noch hinweg...:mad:;)

    Hallo zusammen,

    Mieter kündigt die Wohnung fristgerecht zum 30.11.2010.
    Vermieter möchte gerne Wohnungsschlüssel bereits im Oktober haben, um sie Mietinteressenten oder Maklern anbieten zu können.
    Vermieter ist bis 24.10. verreist.
    Telefonisch wird am 25.10. der Wohnungsübergabetermin für den 26.10. vereinbart und dann die Mietsache ohne Beanstandungen mit allen Schlüsseln zurückgegeben. Auch wurden alle Zählerstände protokolliert.

    Ein Tiefgaragenstellplatz ist noch (unter-)vermietet bis 30.11. Hierfür erhält der VM die 30€ für den November in bar gegen Quittung.

    Nun verlangt der VM die Novembermiete (abzgl. der 30€).
    Ist das rechtens?
    Weiss jmd. anwendbare Gesetzesvorschriften oder Gerichtsurteile?
    Danke vorab!

    Hallo Berny und alle anderen,
    dann sieht es ja für mich recht gut aus.
    Wenn aber der Vermieter doch vor der Räumungsklage zurückschreckt und dann merkt, daß er mit der fristlosen Kündigung für sich eher Nachteile als Vorteile eingehandelt hat, kann er dann diese widerrufen/zurückziehen? Falls ja, wieviel Zeit hätte er dazu?
    Nochmals vielen Dank!
    Jürgen


    Nöö, er kann die Fristlose mit sofortiger Wirkung zurückziehen, jedoch nicht rückwirkend. Er könnte dann bspw. fristgerecht kündigen.
    Der VM scheint eh' nicht viel Ahnung zu haben, denn wenn ein VM ein Mietverhältnis fristlos kündigt, sollte er geschickterweise auch noch "hilfsweise zum nächstmöglichen gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkt" kündigen.

    Hallo Peter,

    "können wir trotz richtigen Heiz/Lüftverhaltens (3mal täglich Stoßlüften, Raumtemperatur durch heizen >19°C, keine Wäsche in dem Raum) Probleme bekommen?"
    Ja, und zwar zweierlei:
    1. Gesundheitliche Probleme durch Schimmel. Warme Luft kondensiert Feuchtigkeit aus an kalten Wänden ...usw.
    2. Schädigung der Bausubstanz.
    Btw: Jeder Vermieter reflektiert immer zunächst auf das falsche Lüftungsverhalten, das ist eine alte "Jacke". Ich würde jedoch viel öfters als 3x tgl. lüften.
    Was nun tatsächlich Sache ist, kann man ausschliesslich bei einer Ortsbesichtigund feststellen.
    Über Google kannste Dir tagelang Schimmellektüre 'reinziehen...


    Ablesezyklus der Hausverwaltung ab? (war immer von Dez. bis Dez)???

    Abrechnungszeitraum? Wäre der Abrechnungszeitraum in meinem Fall vom 31.12.2008 bis 31.03.2009?
    Oder versteht man unter dem Abrechnungszeitraum vom 31.12.2008 bis 31.13.2009???


    Hallo Jens, was schreibst Du denn da so zusammen? Was hältst Du denn von: 01.01.-31.12. ???

    Hallo Juergen,

    "Da werde ich wohl kein Widerspruch einlegen. So kann ich flexibler eine neue Wohnung suchen und muß nicht die 3 Monate Kündigungsfrist abwarten."
    Ja, so sehe ich das auch.

    "Sollte der Vermieter doch eine Räumungsklage einreichen..."
    wirst/kannst Du bei Deiner Stellungnahme zur Klageschrift schreiben, dass der Antrag des Klägers abzulehenen ist.

    "ich bis zur Verhandlung keine neue Wohnung gefunden haben, kann ich immer noch vor Gericht die Unverhälstnismäßigkeit der Kündigung darlegen?"
    Ja, latürnich.

    "Anders gefragt: Kann ich heute oder in einem halben Jahr ausziehen und am Tag des Auszugs den Vermieter Bescheid geben, und brauche ab diesen Termin keine Miete mehr zu zahlen?"
    Vorsichtiges Ja.

    "Wenn ich zu lange mit dem Auszug warte und der Vermieter keine Räumungklage einreicht, gilt dann nicht wieder irgendwann durch Zeitablauf der Mietvertrag mit der Kündigungsfrist?"
    Kann ich leider nicht beantworten; davon hört man ja sehr selten, wenn überhaupt...

    Hab ich doch in meinem ersten Absatz geschrieben Berny :)


    Jepp, Gruwo, da wurde ich doch wohl mal wieder abgelenkt...:o;)
    Dabei fällt mir die neue(?) Geschäftsmöglichkeit ein: "Rent a Nachmieter"...:rolleyes:

    Wenn Sie sowieso vor haben, kurzfristig auszuziehen, ist es eine Abwägungssache. Durch die derzeitig ausgesprochene fristlose Kündigung des Vermieters (ob gerechtfertigt oder nicht) sind Sie bei der Wohnungssuche sicherlich flexibler, denn Sie können die Wohnung jederzeit räumen.


    Richtig, Gruwo, eine interessante (und evtl. geldsparende) Möglichkeit!;)

    Sollten Sie sich zur Anmietung der Wohnung dennoch entschliessen so sollten Sie zumindest die Möglichkeit zur Stellung eines Nachmieters bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses vertraglich festhalten.
    Ob und wie schnell allerdings später bei einer vorzeitigen Beendigung ein Nachmieter gefunden werden kann, ist und bleibt ein Risikofaktor.


    ... und kein Vermieter ist verpflichtet, einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.

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