Hallo hanselmann,
"ich habe 7 Monate in einer Mietswohnung gewohnt, von Mai- Dezember."
Das sind acht Monate.
"Die zu zahlenden Nebenkosten wurden errechnet durch Summe x 12 (monate) : 7 (monate)."
Auch das ist falsch. Überlege Dir doch mal diesen Dreisatz selbst!
Abgesehen davon, Heizkosten kann man nicht nach 8/12 (des Jahres) abrechnen, sondern, wenn keine Zwischenablesung war, nach Heizgradtagen nach DIN 4713 Teil 5. Demnach fallen für Mai-Dezember 470/1000 der Ganzjahresheizkosten an.
"Auffällig an der Abrechnung der Fa. Techem ist, dass ein Wert eines Zählers mehr als dreimal so hoch ist, wie der höchste Wert der anderen Zähler."
Das sagt trotzdem noch nichts aus.
"Wir haben wenig geheizt in diesen 7 Monaten. Einige Heizkörper waren garnicht an, weil die Wohnung anscheinend so gut isoliert ist, dass es nicht nötig war. Trotzdem enstanden an jedem Zähler Verbrauchswerte (vielleicht auch durch den Vormieter). Es handelt sich bei den Zählern, um diese "Röhrchenzähler"."
Jeder Röhrchenzähler zählt, Stichwort "Kaltverdunstung".
"Entscheidend ist nur, dass ich mir nicht vorstellen können, dass ich einen derart größeren Verbrauch habe, als die Vormieter, die nie nachzahlen mussten. (Gleiche Personenzahl und laut Aussage gleiche Heizgewohnheiten, also auch nicht alle Heizkörper an.) Zumal wir überwiegend in den Sommermonaten dort gewohnt haben."
Entschuldige, aber diese Argumente hört man immer wieder (wobei ich das von Dir gesagte nicht ad absurdum stellen möchte).
"Es ist durch die Abrechnung auch nicht nachzuvollziehen, welcher Zähler einen so hohen Wert erzielte. Er ist nur mit "Raum Allgemein" gekennzeichnet.
Des Weiteren wurden die Zähler nach meinem Auszug abgelesen und ich habe die Werte nicht auf einem Übergabeprotokoll unterschrieben."
Wenn abgelesen wurde, müsstest Du doch wissen, welcher Zähler das war. Aber eine Übergabeprotokollkopie hast Du?
"Ich befürchte für einen Einspruch ist es jetzt zu spät, da der Vermieter, mir die Abrechnung erst jetzt schickt."
Eben gerade deshalb ist es nicht zu spät.