Mindestmietzeit

  • hallo leute;

    undzwar bin ich in ausbildung und möchte noch mal zum ende hin umziehen.
    allerdings ist meine ausbildung ende august 2011 fertig und der vermietr meinte es gibt für die wohnung eine mindestmietzeit von 1 jahr.
    naja und er meinte dann so:Ist überhaupt kein problem wenn man einen nachmieter findet, dann kann man auch eher ausziehen.und angeblich wär es auch kein problem ein nachmieter zu finden.

    ich weis jetzt allerdings nicht ob ich mich darauf einlassen soll;habt ihr vlt. nen rat?
    denn ich weis ja auch nicht ob ich hier(magdeburg) wohnen bleibe zwecks arbeit...

  • Hallo nickname,

    "bin ich in ausbildung und möchte noch mal zum ende hin umziehen.
    allerdings ist meine ausbildung ende august 2011 fertig und der vermietr meinte es gibt für die wohnung eine mindestmietzeit von 1 jahr."
    Also dürfte das eine Jahr NACH dem 31.08.2011 enden?
    Ist die Mindestmietzeit im MV explizit aufgeführt?

    "und er meinte dann so:Ist überhaupt kein problem wenn man einen nachmieter findet, dann kann man auch eher ausziehen.und angeblich wär es auch kein problem ein nachmieter zu finden."
    Ist im Moment uninteressant. Erst mal meine obige Fragen beantworten.

  • Die Frage ist, welcher Rat erwartet wird..

    Generell ist bei Abschluss die vereinbarte Vertragslaufzeit bindend und der Vermieter nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren.

    Sollten Sie sich zur Anmietung der Wohnung dennoch entschliessen so sollten Sie zumindest die Möglichkeit zur Stellung eines Nachmieters bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses vertraglich festhalten. Es kommt nicht selten vor, dass Vermieter sich später an derartige mündliche Zusagen nicht mehr erinnern können.

    Ob und wie schnell allerdings später bei einer vorzeitigen Beendigung ein Nachmieter gefunden werden kann, ist und bleibt ein Risikofaktor. Diese Frage wird Ihnen heute und hier keiner beantworten können.

    Sie müssen also für sich selbst entscheiden, ob Ihnen der Wohnungsechsel dieses Risiko wert ist.

  • Sollten Sie sich zur Anmietung der Wohnung dennoch entschliessen so sollten Sie zumindest die Möglichkeit zur Stellung eines Nachmieters bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses vertraglich festhalten.
    Ob und wie schnell allerdings später bei einer vorzeitigen Beendigung ein Nachmieter gefunden werden kann, ist und bleibt ein Risikofaktor.


    ... und kein Vermieter ist verpflichtet, einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.

  • Hab ich doch in meinem ersten Absatz geschrieben Berny :)

    Deshalb ja mein Vorschlag sich das Recht zur Stellung eines Nachmieters auch vertraglich zusichern zu lassen.

  • Hab ich doch in meinem ersten Absatz geschrieben Berny :)


    Jepp, Gruwo, da wurde ich doch wohl mal wieder abgelenkt...:o;)
    Dabei fällt mir die neue(?) Geschäftsmöglichkeit ein: "Rent a Nachmieter"...:rolleyes:

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