Beiträge von Berny

    Es kommt hier auf Beweise an. Dass keine Übernahme- und Übergabeprotokolle erstellt wurden, könnte auch Euer Pech sein. Der VM wird womöglich genügend Zeugen haben, dass sich die Mietsache bei Mietbeginn in einem "hervorragenden Zustand" befand.
    Im übrigen kann der VM noch bis zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache "verdeckte" Schäden reklamieren.


    1. Bitte DRINGDENST um Rat was wir noch tun können, danke!
    2. Erstaunlich dass jede Menge Leute lesen können was man schreibt aber Antwort ist wohl Fehlanzeige was?? Hauptsache Ihr müßt nicht so hausen wie wir, DANKESCHÖN auch dafür!!!!!!!


    Zu 1.: Ausziehen.
    Zu 2.: Wenn nach Eurem Posting jemand anders gepostet hat, erscheint Euer's nicht mehr (eben immer nur das Neueste). Ich schaue hier täglich mehrmals 'rein, kann mich aber nicht entsinnen, Euer's gelesen zu haben.

    Hallo kostarg,

    Lehrgeld zahlt jeder ...

    "der Vermieter hat mich gefragt, ob es ok wäre wenn ich für zwei Jahre den Vertrag unterschreibe? Ich habe zugasagt und unterschrieben."
    Das ist ok so.

    "Nach dem einzug habe ich festgestellt das es voll die Bruchbude ist, was man auf dem Blick nicht sah."
    Bitte detailliert beschreiben.

    "1.kann der vermieter mir so einen Mietvertrag überhaubt erstellen?"
    Ja.

    "2. kann ich den Vertrag unwirksam machen"
    Höchstwahrscheinlich nicht.

    "und eine Kündigung einreichen?"
    Ja, zum nächstmöglichen Ablauf...

    Hallo liebe Leser
    Mein Vermieter hat drei Vergleichswohnungen angegeben, um eine Mieterhöhung durchzusetzen(sind vergleichbar), aber bei einer Wohnung hat er den Mietpreis mit 13 Euro zu viel angeben, konnte ich mit Mietvertrag des Mieters vergleichen. Frage ist ist sein Verlangen somit unwirksam?. Vielen Dank für Eure Antworten.


    Hallo,
    ich denke: nicht.

    Unser Fragesteller hat die Mietsache im Prinzip so zurückzugeben (abgesehen von normalen Gebrauchsspuren), wie er sie übernommen hat.
    Die Bestimmungen des MV sich doch eindeutig.
    Wie er das jedoch bis zum 28.02.2010 noch schaffen will, erschliesst sich mir nicht.

    [quote='1']Hallo Berny,

    Was ist von diesen Beiträgen zu halten?

    Rückzahlung von Nebenkosten, Mieter kann Vorauszahlungen zurückfordern, wenn keine Abrechnung vorgelegt wurde

    [url=http://www.123recht.net/article.asp?a=12688]BGH: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen bei nicht fristgerechter Betriebskostenabrechnung Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net[/url/QUOTE]

    Interessant, Charlie, danke für die Info!
    Die habe ich mir mal herauskopiert, um sie in Ruhe zu "geniessen" (bin selbst Mieter und Vermieter).

    Hallo Charlie,
    Betriebslostenabrechnung
    "um die richtige Mietzeit zu nennen: 01.04.2009 - 30.04.2010."
    Warum nicht gleich die Infos liefern?

    "Allerdings gab es zum Mietvertrag die "voraussichtliche Nebenkostenabrechnung 2009" mit."
    Habe diesen Ausdruck noch nie gehört.

    "Von daher würde ich auf den Stichtag 31.12. setzen.
    Was wäre bei dieser Konstellation denn sinnvoll zu tun?"
    Dann wäre also Euer Abrechnungszeitraum 01.04.-31.12.09, der nächste dann 01.01.-30.04.10.

    "Wie schaut es denn prinzipiell aus mit meinen Fragen aus dem ersten Post, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr wäre?"
    Geleistete Voraus-(Abschlags-)zahlungen kannst Du bei nicht oder zu spät erfolgter BetrKAbrechnung nicht zurückfordern (es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten, welches eigentlich so gut wie nie vorkommen dürfte bei 12 Monaten Zeitfenster), sondern nur den Betrag, der bei erfolgter oder rechtzeitig zugegangener Abrechnung an Dich zurückzuerstatten gewesen wäre. Nachforderungen kann der VM jedoch NICHT mehr stellen.

    Hallo bagi,

    "Unser Vermieter glaubt auch nur den Lügen der Nachbarn (die gerade mal 3 Monate hier wohnen)und hat uns jetzt sogar eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung geschickt, weil wir angeblich die Haustür zuknallen und das Garagentor auch. Letzteres sogar mehrmals am Tag."
    Wenn Ihr das tatsächlich macht, geschah die Abmahnung zurecht.

    "(frage mich ständig wann das gewesen sein soll)"
    Ich würde hierüber (Ihr müsst die Geräusche ja [auch] hören) Buch führen, dann kann man ja e.F. später mal vergleichen.

    "... Nachbarn ... sowie die Hausmeisterin ... waren Zeugen und haben dann dem Vermieter ... erzählt."
    Das von Dir noch "..." Ausgeschmückte interessiert hier kaum. Es interessieren Fakten.

    "Wir haben Widerspruch gegen die Abmahnung eingelegt und dem Vermieter den Brief per Einschreiben geschickt. Er schrieb zurück, wir könnten gar keinen Widerspruch einlegen und beim nächsten Mal gäbe es die Kündigung."
    Die Vorgehensweise des VM ist juristisch korrekt - jedoch er müsste Euer ordnungswidriges Verhalten beweisen können.

    "Wir wohnen fast 6 Jahre hier und hatten noch niemals zuvor Ärger wegen Lärm und sonst irgendwas! Der Nachbar unter uns hält zu uns, das hat den Vermieter aber nicht interessiert, er wolle die Zeugen gar nicht anhören(haben wir schriftlich O-Ton)."
    Zeugen werden vor Gericht gehört, nicht vorher im Kasperletheater.

    "Wenn jetzt noch was nachkommt, wegen dieser Lügereien, dann gehen wir zum Anwalt."
    Das ist Euch unbenommen, jedoch solltet Ihr in Erwartung der dann auf Euch zukommenden Kosten wissen, WAS Ihr überhaupt erreichen wollt.

    Hallo Torsten,

    "Nein eine 1:1 Kopie von dem Wiederspruch habe ich keine."
    Du kannst Dir aber eine Gedächtniskopie Deines Widerspruchs anfertigen.

    "Die Schlüsselübergabe, Wohnungsabnahme (unrenoviert aber komplett gereinigt) und das erteilte Hausverbot ist so ziemlich gleichzeitig am 18.1. passiert. Miete war aber noch bis 31.1. gezahlt."
    Also wurde Dir die Mietsache durch Erteilung eines Hausverbots mit Wegnahme aller Schlüssel und anschliessendem Verweis aus dem Haus weggenommen, richtig?
    Wie Mainschwimmer bereits meinte (ich schliesse mch da an): Also, alles zusammenrechnen (Farbe, Zinsen, Mietüberzahlung) und über diesen Betrag einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.
    Evtl. auch noch fehlende Kautionserstattung?

    "Hast du in etwa eine Ahnung mit welcher Größenordnung ich an Mahn und Gerichtskosten rechnen müsste?"
    Unser grosser Freund hilft uns, wenn man die Suchbegriffe eingibt:
    1. Mahnkostenrechner, bspw.: Gebührenberechnung im Mahnverfahren . Ich hatte da mal 500€ eingesetzt.

    2. Gerichtskostenrtechner, falls die Angelegenheit vor Gericht geht, der Beklagte also Einspruch erhebt auf den MB: Brger-Service , dann oben rechts zum Kostenrechner, dann unten mittig den Streitwert eingeben, dann links Berechnen.

    "Als Zeuge habe ich meinen Vater und meinen 9 Jährigen Sohn, der das Theater zwangsläufig miterleben musste."
    Besser als nichts.

    "Ich hatte nach Erhalt der Endabrechnung mit einem kurzen handschriftlichen Brief Wiederspruch eingelegt und kurz die beanstandeten Positionen aufgeführt."
    Du hast eine Kopie davon?

    "Rechnet es sich denn überhaupt für mich mit dem Mahnbescheid und evtl Gerichtsgang? Gerichtskosten verglichen mit Rückzahlung ....
    89 Euro Farbe, 40 Euro Zinsen... Ist nicht unbedingt ein Streit wert, aber warum soll ich darauf verzichten und es Ihr in den Rachen werfen?"
    Würde ich nicht drauf verzichten. Hattest Du denn für die Zeit ab Erteilung des "Hausverbots" noch Schlüssel gehabt?

    Hallo schrakbe,

    "Die Beweislage ist schlecht."
    Aha...

    "Wenn ich an den Mietvertrag des Nachmieters kommen würde und so beweisen könnte, dass dieser bereits ab Mitte Oktober in der Wohnung gewohnt hat, mein Mietvertrag aber bis zum Ende des Monats ging, dann hätte ich eine Chance."
    Du sagst es.

    "Kann man denn gegen übertriebene, hohe Reinigungskosten klagen?"
    Ja, grundsätzlich kannste das (auch - pardon! - gegen das derzeitige Wetter).

    "Die Kaution hat mir die vermieterin auch noch nicht überwiesen..."
    Dann fordere sie doch auf mit Fristsetzung.

    Hallo Torsten,

    "Am 15.1. bekam ich einen Anruf der Nachmieter, daß die Küche am 24.1. eingebaut werden sollte."
    Also noch während Deines Mietverhältnisses?

    "Ich sagte schlußendlich, da mir die Diskussion auf die Nerven ging, ich renoviere selber und Schlüsselübergabe ist dann am 31.1.
    Ihre Reaktion sah dann so aus: Sie möchte nicht mehr daß ich renoviere und ich solle nun das Grundstück verlassen, sie erteilt mir ab sofort Hausverbot."
    Hast Du das schriftlich oder zuverlässige Zeugen?

    "Dort wurde mir 89 Euro für Diverses und Farbe berechnet."
    Also für Material für Arbeiten, die Du wegen Hausverbots nicht selbst erledigen konntest/durftest?

    "Zinsen der Kaution waren auch keine aufgeführt. (800 Euro, 5 Jahre Miete)."
    Das war rechtswidrig.

    "Hat sie dazu das Recht mir nun doch die Renovierungsmittel in Rechnung zu stellen, obwohl sie mir nicht die Möglichkeit gab selber die Arbeiten durchzuführen?"
    Ich würde sagen: Nein.

    "Und könnte ich seit dem Zeitpunkt des Hausverbotes eine Mietrückzahlung der 13 Tage verlangen?"
    Ich würde sagen: Ja.

    "Für die Kaution ist sie doch verpflichtet, diese Zinsbringend anzulegen,"
    Ja.

    Hallo Radler,

    "Ich weiß dass es dabei einen Grubenschacht passiert. Dieser wurde mal gelert und gereinigt, weil sich scheinbar Dreck angesammlt hat und den Durchlauf gestört hat."
    Der Schacht befindet sich also auf dem Grundstück?

    "Jetzt will der Vermieter die Kosten den Mietern aufs Auge drücken."
    Was sagt der Mietvertrag bzgl. der Betriebskosten, speziel zu Wasserver- und entsorgungskosten?

    Was das normale lüften betrifft heißt das für mich das ich mind. 2x eher 3x tgl alle Fester aufmache für ca 10 - 20 Minuten. Da ich damit auch noch nie Probleme hatte bezeichne ich das als normal.


    Hallo,
    Du kannst auch gerne öfters lüften, sinnvollerweise solange, bis die Luft ausgetauscht ist, aber die Möbel und Wände innerhalb der Wohnung noch nicht beginnen abzukühlen.
    Nicht so schlafen, dass die Atemluft eine Aussenwand trifft.
    Tagsüber mgl. viele, nachts alle Türen offen lassen.
    Schränke, Couches u.ä. mind. 5cm von Aussenwänden.
    Das mal so als kurze Tipps vom Praktiker/Pragmatiker;).

    Gibt es eigentlich da irgendwelche SACHVERSTÄNDIGEN oder sowas die man bei der Übergabe mitnehmnen kann damit die den Zustand der Wohnung bezeugen?


    Ja, "irgendwelche" Sachverstängige gibt es, sie werden wohl über zweitausend Euronen kosten...
    Übrigens hast Du Gruwo's Frage nach der Tierhalterklausel im MV noch nicht beantwortet.

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