Beiträge von Berny

    Hallo N.S.,

    "soweit ich weiß hat sie keinen Teilbetrag überwiesen."
    Das sollte sie aber machen, um eine mögliche (legale= lt. BGB gerechtfertigte fristlose) Kündigung soweit wie möglich hinauszuzögern.

    "Und es gibt so was wie Prozesskostenbeihilfe wenn man kein Geld für einen Anwalt hat!!!"
    Auch ohne drei "!": Ja, sie kann beim AG einen Beratungsschein beantragen, bspw.

    "Es handelt sich hier nicht um MICH sondern um meine Nachbarin!!Habe so was hier noch nie gemacht und dachte nicht das hier jemand ist der meinen Text in jedem Detail überprüft."
    Manchmal liegt der Teufel im Detail...

    "Ich war einfach nur traurig weil sie echt verzweifelt ist!"
    Ist schon verständlich, aber hier im Forum geht es weniger um Sentimentalitäten (pardon!), sondern um Ratschläge (nicht Rechtsberatung!) und Erfahrungsaustausch.

    "Die Vermieterin war noch da und hat schriftlich eine Mahnung gebracht in der eine Frist bis zum 21.12 steht!! Sie will die gesamte Summe!"
    Die Forderung scheint grundsätzlich berechtigt zu sein.

    "Also meinst du echt das sie nicht viel machen kann ausser druck ausüben??"
    Doch. Sie kann Mahnbescheide erwirken, welche jedoch m.M.n. eher erfolglos bleiben dürften, Ärger und Kosten verursachen.
    Ich würde - wie schon gesagt - zwei mögliche Teilbeträge (also zwei Überweisungen) mit Verwendungszweckangaben (1x für Miete, 1x für Nebenkostennachzahlung) überweisen und der VM schriftlich meine prekäre Lage erläutern und dass ich so schnell wie möglich die Restbeträge überweisen werde.

    Hallo N.S.,

    "meine Nachbarin konnte die Miete am 01.12 nicht zahlen weil das Arbeitsamt aus welchen Gründen auch immer nicht den vollen betrag überwiesen hat."
    Hat sie wenigstens den möglichen Teilbetrag überwiesen?

    "Sie hat sich bereits an einen Anwalt gewand der die Sache mit dem Arbeitsamt Prüft weil diese weder für die Nachzahlung noch alles andere aufkommen wollen."
    Für den Anwalt hat sie Geld?

    "Habe die Situation auch mit meiner Vermieterin besprochen. Nun bekam ich heute einen Anruf von ihr das wenn ich ..."
    Du oder Deine Nachbarin?

    "... bis zum 21.12 nicht gezahlt habe die volle Summe dann bekomme ich am 22.12 die fristlose Kündigung."
    Dummes Gerede.

    "Die Vermieterin meint sie hätte das ok von einem Anwalt weil die Nebenkostenabrechnung auch als nicht gezahlte Kaltmiete gelten würde!!"
    Falsch. Grundsätzlich sind Betriebskosten ein Teil der Miete, jedoch sind vom Mieter zu leistende Nachzahlungen auf die Jahresabrechnung eine Sache für sich.

    "Könnt ihr mir sagen ... was sie machen kann????"
    Zurücklehnen, einen Tee trinken und soviel Miete à Konto zahlen wie ihr möglich ist.

    Hallo Giiiniii,

    auch fette Schrift macht Dein Posting weder wichtiger noch interessanter. Davon mal abgesehen, als Vermieter wärest Du evtl. in einem VM-Forum besser beraten.

    "wir hatten ein Loch im Dach der Garage und ich habe meinem Mieter gesagt, sollten wir es nicht bis Ende des Monats schaffen, dass Dach komplett zu decken, könne er die Zahlung für die Garage vorerst einbehalten aber das Auto nicht drin stehen lassen, weil ist ja nicht bezahlt."
    War der Mieter damit einverstanden?

    "Wir haben das Dach aber komplett knapp 2 Wochen vor Ende des Monats decken können. Mein Mieter zahlte aber nichts und stellte sein Auto dennoch rein."
    Hattet Ihr Euch vor Beginn der Arbeiten von dem Leerstand der Garage überzeugt (Sorgfaltspflicht)?

    "Bei den Arbeiten fiel eine Lampe auf sein Auto und machte einen Schaden. Meine Versicherung kommt dafür nicht auf und ich habe vorerst den Schaden aus eigener Tasche bezahlt."
    Halte ich für korrekt.

    "Kann ich meinen Mieter jetzt zur Rechenschaft ziehen und das Geld von ihm zurück verlangen,"
    Meiner unmassgeblichen Meinung nach nicht.

    "da er nicht die Erlaubnis hatte sein Auto in die Garage zu stellen?"
    Ähem..., "Erlaubnis"? Doch wohl eher Freigabe (nach erledigten Arbeiten). Aaber: Das wäre ja widersinnig, da Ihr Euch vor den Arbeiten ja garnicht überzeugt habt, dass die Garage leer war.

    Hallo Elisa,

    "Die Abrechnungsperiode ist vom 01.05.08-30.04.09."
    Eine klare Aussage.:)

    "Diese wurde aber jetzt durch Änderung der Abrechnungsperiode auf das ganze Jahr 2009 umgerechnet."
    Also auf das Kalenderjahr.

    "Es wurde ein Durschnitt errechnet von 08/09 mal 4 für die Monate 01-04.09. Der Durchschnitt von 09/10 mal 8 für die Monate 05-31.12.09. Müssen wir für die Monate 01-04.09 bezahlen oder nicht?"
    Denke: nicht, denn solche Durchschnittsberechnung auf einen Monat herunter und dann Hochrechnung auf 12 Monate kann nur bei unveränderten Posten korrekt sein, jedoch niemals bei Heiz- und Warmwassebereitungskosten (besonders Heizkosten muss ich ja wohl nicht erläutern...?)
    Ein verkürzter Abrechnungszeitraum, hier also dann bspw. vom 01.05.-31.12.2009 wäre statthaft, wenn die genauen EVU-Verbräuche vorliegen, jedoch kein Zeitraum >12Monate.
    Deine o.a. Bezeichnungen 08/09 + 09/10 sind für mich irreführend, da nicht klar zu deuten. Ist ja nicht zuviel verlangt, ganze Zahlen zu schreiben, oder?

    Ich habe aber jetzt mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen, der für den Winterräumdienst bei der Stadtverwaltung zuständig ist.


    Hallo Arabella,
    Du solltest Dir dessen Namen, TelNr., Datum+Uhrzeit des Gesprächs notieren.

    Hallo Elisa,

    "wir erhielten am 13.12.10 unsere Endabrechnung für 2009. Die Abrechnungsperiode endete zum 30.04.09,"
    Der Abrechnungszeitraum war also der 01.05.08 bis 30.04.09?
    Falls ja, kann der VM nichts mehr nachfordern, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

    Das möchte ich nicht wirklich, da ich mit der HV auf Kriegsfuß stehe, da schon einige Sachen passiert sind, die nicht in Ordnung waren. z.B. Abnahme der Wohnungsmängel auch Jahre nach Einzug und so.


    Dann hättest Du doch jetzt mal Gelegenheit, Rückgrat zu zeigen...:D

    was kann ich nun tun


    Heiraten...:)

    Hallo Julemeka,
    diese Antwort ist (juristisch) ernst gemeint.
    Der VM ist im Recht, er kann das verweigern - jedoch nicht, wenn es sich um Ehemann, -frau oder Kinder handelt.
    Das hat übrigens mit der Wohnungsgrösse überhaupt nichts zu tun, das Argument ist nur vorgeschoben.
    Ich als VM würde ihn in den MV mit hineinnehmen, denn das erhöht doch meine (finanzielle) Sicherheit.

    HALLO Nowi,

    "Zu der Wohnung gehört auch ein Keller."
    Ist der Keller im Mietvertrag explizit aufgeführt?

    "plötzlich ist es kein Schimmel sondern eine Salpeterausblühung.
    Ich habe keinerlei Ahnung was das ist."
    Google hilft in Text und Bild.

    Hast Du die Miete einfach so gemindert?

    Jepp, das hatte die Feuerwehr in dieser Nacht auch schon gesagt. Da es sich hier um einen Altbau handelt und fast alles aus Holz besteht wäre es sehr gefährlich, dass bei uns im Treppenhaus keine Rauchmelder installiert sind.
    Als ich den Vermieter darauf angesprochen habe hat er nur kurz die Augen verdreht und nichts dazu gesagt.
    Ich denke, dass es wieder an uns hängen bleibt, dass wir welche anbringen.
    Das war schon immer bisher so, egal ob es um einen Briefkasten ging, der nicht vorhanden war oder andere Dinge ... !


    Dann passt mal auf, dass Ihr bzw. das von Euch bewohnte Haus nicht mal Gegenstand einer "Heissrenovierung" wird...:mad:

    Hallo David,

    "als aller erstes möchte ich ein Lob für dieses Forum, diese Seite aussprechen. Echt klasse!"
    Danke! ;)

    "Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus, und muss jedes Jahr einen Betrag für den Winterdienst bezahlen."
    ... welcher mietvertraglich vereinbart wurde?

    "Jetzt musste ich feststellen, dass einige Mieter diesen Betrag nicht bezahlt haben, und somit trotz Schneefall nicht geräumt, wie auf dem Aushang der Hausverwaltung von gestern zu lesen ist."
    Das ist recht ungewöhnlich, aber, was die HV bezweckt, dürfte ja wohl nachvollziehbar sein.
    Ich würde die Stadtverwaltung anrufen und mich erkundigen, wer für die Reinigung bzw. das Streuen mit abstumpfenden Mitteln zuständig ist. Keine Bange: "Ross und Reiter" nennen, also Adresse und Name und Anschrift der HV.
    Dann sehen wir weiter.

    Hallo Marpesia,

    im ersten Thread hatte ich afair geschrieben, dass Ihr mit dem finanziellen Engpass Eures VM (grundsätzlich) nichts zu tun habt. Leichter gesagt als getan...
    Euer VM darf sich natürlich nicht wundern (und seine von Dir zitierten Aussagen sind m.M. nichts als das übliche Blabla), dass es bei seinem Desinteresse an dem Haus bergab geht. Ich erinnere da an Floskeln, die bspw. die Anwälte so schreiben: "Selbstverständlich hat sich mein Mandant in hervorragender Weise vorbildlich um die Angelegenheit gekümmert"...
    Ich habe auch nicht das Gefühl, dass der VM sich "bessert" und kann mich deshalb nur den Vorschlägen meiner Vorredner anschliessen.

    Hallo Mr.Mint,

    habe mir erlaubt, die Absätze umzupositionieren.

    "Zum 01.06.2010 wurde [außerdem bereits] die Netto-Kaltmiete von 455 auf 505 Euro erhöht. (Dies war mit Mietspiegel, 20%, Kappungsgrenze usw. nmM ausreichend begründet.)"
    Scheint ja dann wohl i.O. zu sein, dieses Thema ist somit erledigt.

    "[Zusätzlich mit der Erhöhung der Warmmiete] wird außerdem eine Nachzahlung für 2009 in Höhe von 625 Euro verlangt. (2008 mußte ich nichts nachzahlen.)"
    Das scheint ja wohl die Betriebskostenabrechnung 2009 zu sein. Ist die Abrechnung denn so korrekt?

    "Mein Vermieter möchte die Warmmiete zum 01.01.2011 von 670 auf 720 Euro anheben. Dies wird mit erhöhten Betriebskosten (wahrscheinlich Heizkosten) begründet."
    Bei 625€ Betrk Nachforderung macht das pro Monat 52€ aus. Die Erhöhung des monatlichen Abschlags um 50€ ist da noch sehr "kulant", wodurch Du Dich bei der nächsten BetrkAbrechnung auf eine weitere Nachzahlung gefasst machen musst...

    Der Vermieter darf allerdings dem Nachmieter die Schlüssel für die Wohnung vorzeitig aushändigen, damit dieser erforderliche Renovierungsarbeiten durchführen kann.


    Moin Gruwo,
    und genau das bezweifele ich.
    Ich werde diesen "Tat"bestand mal im Vermieterforum posten und werde über Ergebnisse berichten, denn das dürfte uns beide - vielleicht auch andere - interessieren.

    Hallo Gruwo,

    "Eine alleinige vorzeitige Rückgabe der Objektschlüssel reicht dafür jedenfalls nicht aus. Dies bedeutet lediglich, dass der Mieter, juristisch gesprochen, die Verfügungsgewalt über die Wohnung aufgegeben hat."
    Soweit richtig.

    "In diesem Fall darf ein Vermieter durchaus die Wohnung bereits vorzeitig an einen vorhandenen neuen Mieter aushändigen."
    , der dann die Mietsache sogleich nutzt zum Renovieren, wie im Eingangstosting geschrieben...? Und der VM bekommt dann die Miete doppelt?
    Nee, das haut m.E. nicht hin. Ich würde in diesem Fall die Dezembermiete nicht mehr zahlen.
    Erinnern darf ich Dich auch an das von mir initiierte Thema https://forum.mietrecht.de/thread/945-wei…-nach-ubergabe/

    Das war der sprichwörtliche Fehler. Schon dadurch wird es schwierig, den entsprechenden Nachweis zu führen, dass die Mängel bereits beim Einzug vorhanden waren. Und bei dem beschädigten Waschbecken vermute ich mal Emailleschäden.


    ... wobei Du sicherlich Glasurschäden meinst. Standardwaschbecken gibt's bein Prakt**** übrigens für 12€90...

    Wenn im Abnahme-/übergabeprotokoll bezüglich des Ende des Mietverhältnisses keine Vereinbarung getroffen wurde, so wäre zu prüfen, inwieweit das Protokoll als stillschweigende Aufhebungsvereinbarung gewertet werden kann.


    Moin Gruwo,
    da der Nachmieter, der ja vom Vermieter die Mietsache erhalten hat, bereits Hand anlegt, ist der Vormieter definitiv aus dem Schneider, es sei denn, Vor- und Nachmieter habe eine Privatvereinbarung geschlossen.

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