Hallo N.S.,
"soweit ich weiß hat sie keinen Teilbetrag überwiesen."
Das sollte sie aber machen, um eine mögliche (legale= lt. BGB gerechtfertigte fristlose) Kündigung soweit wie möglich hinauszuzögern.
"Und es gibt so was wie Prozesskostenbeihilfe wenn man kein Geld für einen Anwalt hat!!!"
Auch ohne drei "!": Ja, sie kann beim AG einen Beratungsschein beantragen, bspw.
"Es handelt sich hier nicht um MICH sondern um meine Nachbarin!!Habe so was hier noch nie gemacht und dachte nicht das hier jemand ist der meinen Text in jedem Detail überprüft."
Manchmal liegt der Teufel im Detail...
"Ich war einfach nur traurig weil sie echt verzweifelt ist!"
Ist schon verständlich, aber hier im Forum geht es weniger um Sentimentalitäten (pardon!), sondern um Ratschläge (nicht Rechtsberatung!) und Erfahrungsaustausch.
"Die Vermieterin war noch da und hat schriftlich eine Mahnung gebracht in der eine Frist bis zum 21.12 steht!! Sie will die gesamte Summe!"
Die Forderung scheint grundsätzlich berechtigt zu sein.
"Also meinst du echt das sie nicht viel machen kann ausser druck ausüben??"
Doch. Sie kann Mahnbescheide erwirken, welche jedoch m.M.n. eher erfolglos bleiben dürften, Ärger und Kosten verursachen.
Ich würde - wie schon gesagt - zwei mögliche Teilbeträge (also zwei Überweisungen) mit Verwendungszweckangaben (1x für Miete, 1x für Nebenkostennachzahlung) überweisen und der VM schriftlich meine prekäre Lage erläutern und dass ich so schnell wie möglich die Restbeträge überweisen werde.