Hallo Maja,
wie ist denn lt. Deinem Mietvertrag die Mietsache (wörtlich!) beschrieben?
Beiträge von Berny
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Da ich im Allgemeinen wissen möchte, ob überhaupt ein Recht auf Mietminderung, Kostenerstattung für Radiatorgebrauch ODER Minderung der Reperaturkosten etc. mit Weiterleitung der Kostenersparnis hierdurch an den Mieter, besteht.
Bei den momentanen Witterungsverhältnissen können auch Notdienste überfordert sein.
Vorhin hat jemand vor unserem Haus gefurzt. Ob wir dafür auch Mietminderung bekommen? Werde mich morgen mal anwaltlich beraten lassen. -
Der Vermieter hat mit einer Firma einen Vertrag...
Ich habe mich vlt nicht deutlich genug ausgedrückt. Es geht darum, dass seitens der Firma ein Notdienst bereitgestellt werden sollte. Dieser war überhaupt nicht zu erreichen! Somit hätten Sie sich nicht an ihrem Vertrag mit den Mietern gehalten. In diesem Fall wäre doch der Fehler seitens der Heizungsfirma, oder nicht? Müsste sie somit nicht für gerade stehen?
Tja, wer denn nun?
Dein Ansprechpartner ist Dein Vertragspartner, also der Vermieter, nehme ich an. -
Hallo Melanie,
bzgl. Treppen und Hunden darf ich Dir einen Tipp geben? Die Treppe sollte auf jeden Fall blickdicht sein, denn unser Hund bspw. war seinerzeit nicht dazu zu bewegen über nicht blickdichte zu gehen. Und er war "im Vorteil" als gut 50kg schwerer Kuvacz.
Eine Suchmaschine dürfte Dir auch evtl. weiterhelfen: Google -
hi Berny,
muss
das rechnungsschreiben gerichtsfest (einschreiben) zugestellt sein?
M.M.n. nicht. Der Gläubiger könnte sogar auf die Mahnung verzichten und sein Begehren bei Gericht begründen mit: Rechnung von 25.10.2007 noch nicht bezahlt. -
Vielen, vielen Dank Berny, Ihre Antwort beruhigt mich sehr!
Ein schönes Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen!
Danke, gleichfalls!
(Bin selbst Mieter einer EG-Wohnung und auch Hausverwalter eines MFH.) -
Hallo schmar137,
ich muss Euch (meine ganz persönliche Meinung, keine Beratung) leider enttäuschen.
"...heute... kam ein Brief der Hausverwaltung mit einer Forderung über Nebenkosten aus dem Jahr 2006 vom 25.10.2007.
...kam diese Abrechnung wohl damals,"
Soweit war das wohl i.O."erschien ihr in der Höhe von 495,28 € als zu hoch für eine 36 qm Wohnung. Sie legte darauf hin, leider nur telefonisch allerdings mit Zeugen zu diesem Gespräch, Widerspruch ein, mit der Bitte um eine genaue Aufschlüsselung der Kosten. Allerdings kam von da an keinerlei Resonanz Seitens der Hausverwaltung. Weder in mündlicher noch in schriftlicher Form."
Das dürfte sich (heutzutage) wohl "erledigt" haben."Nun kommt heute ein Brief an der sofort als letzte außergerichtliche Mahnung deklariert ist, was ich persönlich für Säbelrasseln halte, da nachweislich keinerlei Mahnungen oder Kontaktaufnahmen stattgefunden haben."
Du täuschst Dich."Meine Frage nun: Ist es überhaupt noch rechtens nach 3 Jahren die Nebenkosten noch einzufordern,"
Nein, ist es nicht, denn die Nebenkosten werden auch garnicht einzufordern, sonder es dreht sich JETZT um die (Ab-)Rechnung. Und Rechnungen verjähren erst nach drei Jahren, beginnend mit dem der Rechnung folgenden nächsten 01.01., in diesem Falle also 01.01.08. Also tritt die Verjährung erst mit dem 01.01.11 ein."muss ich mit einem Verfahren rechnen?"
Ja, wenn die Nachzahlung nicht bis zum Termin (vorgestern...) beim Empfänger(-Konto) angekommen sein wird. Er hat wohl Freitag 17.12. als Termin angegeben, weil er am Montag 20.12. MB beantragen wird, denn es interessiert wegen der "Vermeidung von Rechtsnachteilen" für den Gläubiger (Verjährung) ein Eingang bei Gericht noch in diesem Jahr. -
Hallo studentin85,
"In meinem Mietvertrag wurde angekreuzt:
...[x] allen Mietern obliegt unter Gestellung der hierfür erforderlichen Materialien nach einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung...
So eine Reinigungsordnung gibt es seitdem ich hier wohne nicht."
Der VM hat dafür zu sorgen. Tut er es nicht, trägt er die volle Verantwortung. Die Mieter brauchen ihn auch nicht daran zu erinnern."Als ich ihm gesagt habe, dass es bei mir so im Mietvertrag steht, meinte er bei uns und den anderen nicht."
Was in anderen MVs steht, tangiert Dich nicht."Was passiert, wenn wirklich einer stürzt, muss ich alleine dafür haften?"
Du verweist ihn/sie an den Hauseigentümer/Verwalter/Vermieter. -
Hallo Sascha,
die Google-Suchfunktion würde Dir bei Schimmel Lektüre bis nach Weihnachten "bescheren".
Über die Art der Heizung hast Du leider nichts geschrieben.
Es ist völlig klar, dass warme (Atem-)Luft an einer kalten (Aussen-)Wand Feuchtigkeit auskondensiert mit all den Nachfolgeerscheinungen.
Wahrscheinlich müsste bei Euch die Aussenwand isoliert werden und die Heizkörper (Grösse und Position) besser auf die Räume abgestimmt werden. Was Ihr m.E. als Soforthilfe machen könnt, wäre, ausser dem richtigen Lüften einen kleinen Heizlüfter aufzustellen, damit sich feuchte Luft nicht festsetzen kann durch die Luftbewegung.
Bzgl. der gerne und so oft und schnell erwähnten Mietkürzung möchte ich mich nicht äussern, denn letzten Endes würde sie m.E. in Eurem Falle nichts ändern, was die Wohnqualität anbelangt. Ihr habt ja seinerzeit die Wohnung wie besichtigt angemietet...
In der Tat würde ich mich nach einer neuen Wohnung umsehen. Ihr seid ja noch jung und werdet noch viele Erfahrungen sammeln. -
Hallo inglenook,
ich schliesse mich der Meinung von Else Kling an. -
Und dann fragen Sie ganz ernsthaft nach einem Gesetz gegen das Entfernen von Bodenklappen, meine Antwort: Es gibt so etwas, oder ähnliches nicht.
Nein, Mainschwimmer, solch ein Gesetz gibt es in der Tat, nämlich in Äquatorialkongo, dort, wo's noch die Baumhäuser gibt: http://www.cafesophal.com/fotosneu/forellenhof_baumhaus2.jpg -
Hallo Giiiniii,
"er hat das auto sofort am gleichen tag reparieren lassen."
"Prima", dann ist es wohl sein Risiko, wenn er ohne Not die Spuren vernichtet..."wir haben in der mietwohnung einen dämmschutzteppich drin gehabt bevor sie einzogen. dieser teppich muss eingeklebt werden. diesen hat seine freundin rausgerissen."
Das kann ein Mieter ja machen, ist ja seine Mietsache. Nur, bei Beendigung des Mietverhältnisses muss er ihn wieder einbauen."kann ich da eine firma beauftragen"
Nein, erst muss er die Gelegenheit dazu haben."und ihm die kosten geben?"
Erst dann, wenn er erfolglos war und Du ihm vergeblich eine Frist gesetzt hattest."das sind die schlimmsten mieter die es gibt."
Ha ha, dann lies' mal im Vermieterforum... Wenn Du wüsstest, wieviele Mieter es schon "geschafft" haben, die Vermieter in den Ruin zu treiben?"auserdem hat sie deckenputz mit einer neongrünen farbe gestrichen. fliesen selber verlegt die alle gebrochen sind."
Muss alles bei Beendigung des MV rückgebaut werden."weisst du zufällig auch wieviel ich für die hofreinigung nehmen darf?"
Wenn der Mieter lt. MV dazu verpflichtet ist bzw. Schmutz verursacht hat und trotz schriftlicher Aufforderung nichts macht, würde ich ihm den vergleichbaren Reinigungskraft-Stundenlohn ohne MwSt. in Rechnung stellen. -
Hallo else kling,
"ich sehe das ein bisschen anders."
Bitteschön."es muß ja nicht immer ein schriftliches protokoll vorliegen."
MUSS, verlass Dich drauf. Und darauf MUSS ganz klar vermerkt sein, dass der MV beendet wird und definitiv KEINE gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen. Sowas nennt man "wasserdicht"."bei übergabe und annahme der schlüssel kann auch ohne protokoll, ein mietvertrag beendet werden."
Eben nicht, wir hatten dieses Thema noch kürzlich in diesem und auch im Vermieter-Forum. -
Hallo Clementine,
da Du hier sooviel ohne jegliche Gliederung, Themen, Absätze schreibst, meine kurze Antwort.
Die Mieter haben grundsätzlich das zu machen bzw. zu erfüllen, wozu sie mietvertraglich verpflichtet sind.
Eine Abmahnung ist eine Abmahnung, also nicht ungültig, sie kann bestenfalls unbegründet sein.
Haustüren dürfen NICHT abgeschlossen werden, da sie auch als Panikausgang fungiern können - im Falle des Falles (nachgedacht...).
Wenn der VM im Treppenhaus gelagerte Schuhe entfernt, nimmste sie eben dort weg.
Bedenke bitte, dass Du nicht seine volle geistige Leistung abverlangen kannst, da er ja nicht ganz richtig im Obestübchen zu sein scheint. -
Hallo Jana,
"Ich habe von meiner Vermieterin einen unterschriebenen Brief in dem steht, dass sie mich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, wenn sie einen passenden Nachmieter findet."
Hmm, ja, einen Nachmietinteressenten hatte sie ja wohl...
Einen Mietvertrag mit ihm und die Übergabe der Mietsache hat es jedoch wohl nicht gegeben..."Ich bin also ausgezogen in dem Glauben, dass mein Mietvertrag dadurch beendet ist."
Dasgleiche hatte meine LG vor zwei Monaten auch.... naja, sie hat dann noch eine MM überwiesen und die aaarme VM hatte ihre Ruhe..."Ändert das die Situation?"
Sorry...:( -
da hast Du wohl recht. aber dieser Umstand führt dazu, dass auch der Rest der Wohnung immer ziemlich kalt ist (17 o. 18 Grad). Mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat ständig kalte Füße, was auch für mich sehr unangenehm ist. Hast Du Erfahrung mit der Heizkostenabrechnung???
Jedem Mieter ist es überlassen, Bodenbeläge nach seinem Gusto zu verlegen.
Ja, mit HKAbr. habe ich Erfahrung. -
wohne in einem Zweifam.haus und mein Vermieter im EG heizt nicht oder schürt seinen Kachelofen nur sehr selten, weil dies ja so viel Holz kosten würde.Dem zur Folge beträgt meine Bodentemperatur im 1. Stock max. 13 Grad. In wieweit muß sich der Vermieter an den Heizkosten beteiligen???? WIr haben eine Ölzentralheizung und beide Wohnungen haben so ca. 94 qm.
Im Mietvertrag wird nicht vereinbart sein, dass Du Anspruch auf eine Mindesttemperatur des Fussbodens hast. -
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Hallo iris,
"Wasser und Strom: Oktober 2008 bis September 2009
Gebäudeversicherung: Dezember 2008 bis November 2009
=> Dürfen die Monate in 2008 noch Ende 2010 abgerechnet werden?"M.M.n. ja.
Aaber: es lassen sich auch i.d.R. die genauen Verbräuche im Kalenderjahr errechnen, da bei meinen beiden EVUs (K+MG) auch die Zwischenstände per 31.12. auf den Rechnungen aufgeführt sind.
Aktuell: ab 01.01.11 werden die Strompreise drastisch erhöht. Allein schon deshalb werden die EVUs die Abrechnungen entsprechend gestalten. -
Hallo Giiiniii,
"die Garage war leer, er muss es in der Nacht reingestellt haben, denn in der Nacht fiel die Lampe runter, wo keiner mehr auf dem Dach war. Komische Sache oder?"
Joo, sehr komisch... und die Lampe fiel so von ganz alleine 'runter...? - Dass sich ein Deckenhaken oder Dübel lösen kann, mag ja noch angehen, aber dann gibt es ja wohl immer noch zwei oder drei Anschlussdrähte...
"Seine Freundin die meinte es wäre ein Total Schaden (den sie hat xD)."
Da hat sie ja vollkommen recht, und Du musst ihnen spätestens zu Weihnachten ein neues Auto schenken."Als wir ihm aber sagten, dass er nicht bezahlt hat,"
Ergänzung : "aufgrund Eurer Vereinbarung, da er die Mietsache für einen Monat dem VM zwecks Instandsetzungsarbeiten am Dach überlassen hatte" (um Dir bei der Formulierung mal zu helfen;)."Wir zeigten die Überweisung"
Ähem, wie kannst DU ihm eine "Überweisung" zeigen um zu beweisen, dass er NICHT gezahlt hat? Du kannst doch bestenfalls Deine lückenlosen Kontoauszüge vorweisen, oder?
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