Also, in meinem Mietvertrag ist handschriftlich hinterlegt, dass bei Auszug alle Tapeten restlos entfernt werden müssen.
Nun weiss ich nicht, ob diese Zusatzklausel rechtens ist, oder eben nicht.
Ich halte diese Individualvereinbarung für i.O.
Also, in meinem Mietvertrag ist handschriftlich hinterlegt, dass bei Auszug alle Tapeten restlos entfernt werden müssen.
Nun weiss ich nicht, ob diese Zusatzklausel rechtens ist, oder eben nicht.
Ich halte diese Individualvereinbarung für i.O.
Hallo Björn,
"Ich bin am 1.12 in eine neue Wohnung eingezogen,"
"Kurz bevor die Firma sich das Problem ansehen konnte bin ich jedoch in die neue Wohnung umgezogen."
"Als ich letztens wegen ein paar Dingen die alte Wohnung aufsuchte, musste ich mit entsetzen feststellen, dass die ganze Toilette herausgerissen wurde."
"Nun wollte ich aufgrund Dessen eine Mietminderung vornehmen"
Ich sehe das so, dass für eine Mietminderung keine rechtliche Grundlage besteht, da Du die Wohnung in der Zeit der Instandsetzung schon nicht mehr bewohntest, Deine Wohnqualität also nicht gelitten hat. Und, ein Wasserschaden muss ja sofort repariert werden.
Das Mietverhältnis wurde ordnungsgemäß und schriftlich zum 31.12.2010 gekündigt! Dazu muss ich anmerken, dass es keine Kündigungsfrist gab (es konnte jeden Tag gekündigt werden) und es musste keine Kaution hinterlegt werden.
Wenn Null als Kundigungsfrist vereinbart war, mag der 31.12. ja i.O. sein, also schuldest Du noch die DezMiete.
Ist im MV jedoch nichts über eine Kündgungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche lt. BGB (bis zum 3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats).
Wäre sinnvoll gewesen, alles Wissenswerte beim ersten Posting zu schreiben.
Hallo Andy1590,
"Im Dezember diesen Jahres habe ich die Kündigung meines Arbeitgebers erhalten (Personalabbau). Da mir der Arbeitgeber meinen Umzug gezahlt hat, hat er einfach mein Dezembergehalt einbehalten, um sich die Umzugskosten erstatten zu lassen."
Etwas "komisch" m.E., aber das ist wohl Arbeitsrecht bzw. Privatvertragsrecht.
"Aus diesem Grund konnte ich bis dato keine Miete für den Monat Dezember zahlen."
Musst Du aber...
"Als ich gestern meinen Auszug gemacht habe, drohten Sie mir, dass Sie mich anzeigen werden, wenn bis Freitag keine Mietzahlung eingegangen ist."
Natürlich kannst Du ausziehen...
"Können mich meine ehem. Vermieter aus solch einem Grund einfach anzeigen?"
Selten so gelacht. Anzeigen kann man Straftatbestände, nicht jedoch Privatangelegenheiten.
Ach ja, ehe ich es vergesse: Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses hast Du die Miete zu bezahlen - und bis jetzt kann ich nicht erkennen, dass das MV korrekt gekündigt wurde...
Hallo LILAMOND,
ich würde mich b.a.w. überhaupt nicht bewegen, denn die Euch vorliegenden Zettelchen sind m.E. unerheblich.
"kam unser Vermieter"
Wer ist/sind denn bisher Euer Vermieter lt. MV?
"um uns mitzuteilen das a)jetzt seine Frau unsere Vermieterin sei"
Das hat/haben der bisherige VM dem Mieter schriftlich mitzuteilen mit Datum der Übergabe und unterschrieben vom (beiden?) VM.
"Unsere "neue"Vermieterin gab mir dann die Kündigung und in der Kündigung steht das das Mietverhältnis gekündigt wird aufgrund eines Vermieterwechsels."
Ist kein Kündigungsgrund.
"Die Kündigung ist noch nicht mal von Ihr unterschrieben worden das ist ein kleiner Zettel auf dem nur der eine Satz steht.Kein Datum ,keine Unterschrift."
Schön aufbewahren...;)
"Müssen wir wirklich in 3 Monaten ausziehen?"
Meiner unmassgeblichen Meinung nach nicht.
Erst/Spätestens, wenn Post vom gegnerischen RA kommt, solltet Ihr Euch an einen für Mietrecht spezialisierten RA wenden.
Hallo angel57,
für eine Antwort würde es nur dann reichen, wenn Du uns die mietvertraglichen Vereinbarungen zitieren würdest.
Durch ein Telefonat mit der Stadt in diesem Jahr kurz vor WEihnachten ist es rausgekommen, dass es noch nie eine Straßenreinigung gegeben hat. Wir haben haben aber die letzten Jahre immer um die 30 Euro bezahlt und ich hätte gerne gewußt ob ich diese in dem Fall rückwirkend die Beträge zurückfordern darf.
Dann müüste der VM die Strassenreinigung selbst durchgeführt oder durchführen lassen haben. Lass' Dir Quittungen zeigen.
Ist Strassenreinigung im MV als umlagefähig aufgeführt?
Guten Tag,
ohh da fehlt etwas. Die eigentliche Frage: Ist der Vermieter verpflichtet sich darum zu kümmern auch wenn ich nicht dem den Nachbarn gesprochen habe?
Ich würde mich auf jeden Fall zunächst an den VM wenden. Wenn der Zustand sich nicht bessert, würde ich ausziehen.
Solche Fälle gibt es leider immer wieder und immer mehr. In MG z.B. nimmt die Polizei beim dritten Einsatz wegen ruhestörenden Lärms (ist es bei Dir mglw. noch nicht) die Musike mit.
Hallo Tomcik78,
auch wenn Du gleich in zwei Unterforen postest und dadurch Egoismus demonstrierst, ist Dein Anliegen keineswegs wichtiger oder interessanter als die Anliegen von anderen Leuten.
Hallo Yosemit,
"ich habe gestern meine Mietnebenkostenabrechnung 2009 bekommen, datiert auf den 23.12.09. Darf der Vermieter die Abrechnung einfach so falsch datieren?"
Dies war sicherlich ein Versehen, denn, falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2009 war, konnte die Abrechnung ja noch garnicht am 23.12.09 erstellt werden. Sie ist also rechtens.
"in diesem Jahr wurden das erste Mal die Thermenwartung und Immissionsschutz mit auf die Nebenkostenabrechnung gestetzt. In den Jahren vorher wurde das nicht gemacht. Sind diese beiden Punkte umlagefähig?"
Sind die beiden Posten auch in 2009 gemacht worden?
"Dann noch eine andere Frage, vor kurzem ist rausgekommen, dass der Vermieter seit 2003 Straßenreinigung auf die Nebenkostenabrechnung gesetzt hat, obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Darf ich die zurückfordern?"
Die Strassenreinigung bemerkst Du nicht, da sie i.d.R von der Gemeinde durchgeführt wird und ein Teil der Grundbesitzabgaben ist (StrReinigung,Müllabfuhr, Grundsteuer).
"Gestern ist durch eine rausgesprungene Sicherung rausgekommen, dass die obere Flurlicht über meinen Stromkreislauf läuft. Als ich eingezogen bin, wurde mir gesagt, dass es über den Nachbarn läuft und der hat die Kosten (wie auch immer er sie ermittelt hat) auch immer schön von der Miete abgezogen. Nun wurde ich aber ja belogen und habe für das obere Flurlicht immer schön bezahlt."
Hier wäre zu überprüfen, ob nicht Betrugsverdacht ( §263 StGB ) vorliegt.
"Darf ich von dem Vermieter die Stromkosten rückwirkend zurück fordern und was setzt darf man dafür ansetzen?"
Da würde ich mir zunächst Notizen über die gewesenen Stromverbräuche machen (wie schon gesagt) und mit dem VM ein Gespräch führen.
"mir geht es darum, dass der Vermieter die Abrechnung um 1 Jahr zurück datiert hat und daher wollte ich wissen ob das so in Ordnung ist."
Wie bereits oben "beantwortet".
Zitat von KptKnuck
"Wie stellen Sie sich das vor? Sie kündigen fristlos, aber haben noch keine neue Wohnung, das wird wohl nicht funktionieren."
Das verstehe ich als Beleidigung meiner Intelligenz!!!!
"Hääh, Intelligenz? Die soll ich beleidigt haben?"
--------------
Also, Herr Mainschwimmer, ich darf doch wohl um erheblich mehr Achtung vor einem intelligenten Menschen bitten!!!
:(;)
Hallo Marco100,
"Ich vermute, dass ggfls. die Heizungs-Zähler nicht richrig ablesen und so alt sind,"
Die abgelesenen Daten kannste vergleichen mit der Ableseprotokollkopie und der Te**em-Abrechnung, welche zur Betriebskostenabrechnung gehört.
"In welchem Zeitraum müssen die Zähler bei der Heizung ausgetauscht werden ???"
Du hast nicht angegeben, wecher Art die HKV (also die an den HK angebrachten Geräte) sind. Bei digitalen ist die Batterie nach 10 Jahren auszutauschen.
Die vom @Mainschwmmer angegebenen Zeiträume bzgl. Messeinrichtungen für Wärme und Warmwasser beziehen sich auf Wärmemengenmesser und Warmwasserzähler.
Upps da hatte ich ja den Satz nicht vollendet. ![]()
In Kurzform: Wir haben keinerlei Post nach Übergabe der Wohnung erhalten.
Vielen Dank für die rasche Antwort.Dann warten wir mal ab und bleiben ruhig.
Herzlichen Gruß aus dem dick verschneiten Berlin
Zahlenfee
Na prima. Dann notiere Dir doch bitte mal die obige URL, damit Du bei passender Gelegenheit an diesen Thread anschliessend uns Ergebnisse mitteilen kannst:).
Grüsse aus dem ebenso eingeschneiten Colonia mit Temperaturen um die +2° ![]()
Hallo Zahlenfee,
"Bis zum 24.12.2010 haben wir von unserem Vermieter nichts mehr gehört. Keine Betriebskostenabrechnung, keine Zahlungserinnerung, keine Mahnung usw."
Gehört bzw. bekommen...:)
Dann dürfte der frühere VM keine Ansprüche mehr haben. Die BetrkAbr hätte Euch innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraums zugegangen sein müssen.
"Gegen diesen Mahnbescheid haben wir am 25.12.2010 Widerspruch eingelegt."
Richtig.
"Kann der Vermieter die Nachzahlung noch einfordern?"
Nein.
"Ist die Forderung nicht schon verjährt?"
Ähem, es besteht - genau genommen - ja gar keine (rechtmässige) Forderung.
1. Für mich ist bereits klar, dass ich umziehen will. Habe ich unter diesen Umständen die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung?
2. Das verstehe ich als Beleidigung meiner Intelligenz!!!!
3. Das verstehe ich gar nicht?
4. Diese Überheblichkeit ist mir auch in anderen Beiträgen von Ihnen aufgefallen.
5. Wenn die einzig zulässige Antwort: "Frag den Mieterbund" ist, hat dieses Forum in der Tat keinen Sinn.
6. Ich erwarte von einem Forum den Austausch von Erlebnissen und Ansichten über eben diese. Offenbar kann dieses Forum das nicht leisten.
7. Werde es aber trotzdem hin und wieder besuchen, da Menschen mit Geltungsdrang für mich einen hohen Unterhaltungswert haben.
8. "Warst Du dabei?
Wie hörte sich das an?"
Hat der Nachbar erzählt. Was tut das zur Sache?
Gruß KptKnuck
Hallo KK,
nachfolgend einige Bemerkungen zu Deinen o.a. von mir nummerierten Zitaten:
Zu 1.: Natürlich, wenn es für Dich klar ist, dass Du umziehen willst, kannste fristlos kündigen.*)
Zu 2. und 3.: Das passt ja "hervorragend" zusammen...
Zu 4.: Was Du von Mainschwimmer als überheblich interpretierst, soll die Adressaten zum intensiveren (Selbst-)Nachdenken anregen. Denk' selbst mal nach, vielleicht kommst auch Du dann dahinter!
Zu 5.: Das ist keine "zulässige" Antwort, sondern eine Möglichkeit, denn dorthin kannste/sollteste alle schriftlichen Unterlagen mitnehmen. Hier im Forum geht das wohl nicht...
Zu 6.: Das soll es auch nicht leisten, dann gehe doch besser zu Twitter, Facebook etc. ...
Zu 7.: Dann schaue doch lieber RTL an, Naddel, Tatjana usw.
Zu 8.: Es dreht sich hier um gerichtsbeweisbare Tatsachen bzw. Aussagen (was ich jedoch bezweifele).
PS: *) Ist ironisch gemeint!
Hallo Leise,
"die Abrechnung selber nachgeprüft hab ich nicht bzw. ich hab sie mir näher angeschaut, bin allerdings in solchen Dingen nicht sehr erfahren und weiß nicht worauf ich da achten sollte - der Vater meines Mitbewohners hat die allerdings gesehn und meinte wohl, dass das so schon stimmen kann."
Wenn Ihr 1200€, also für jeden Monat 100€, nachzahlen müsst und jetzt die mtl. Vorauszahlungen um 150€ erhöht werden, müssen sie ja bereits in der Vergangenheit deutlich zu niedrig gewesen sein.
"Das mit dem Rückschein ist natürlich ein wertvoller Hinweis! Dann machen wir das nur per Einschreiben,"
Genauer: per "Einwurfeinschreiben".
Dies wird (sinnvollerweise unterstrichen) über die Empfängeranschrift geschrieben, auf dem Umschlag und auf dem Schrieb selbst.
Porto 2€15. Dein Posteinlieferungsbeleg enthält eine Sendungs-Nr. Diese kannste im Internet verfolgen unter Deutsche Post | Sendungen verfolgen
Hallo Leise,
gestatte mir bitte noch einige ergänzende Bemerkungen:
1. Mainschwimmer's Anmerkungen kannn ich bestätigen.
2. Ihr könnt auch vor dem 31.03. ausziehen, - nur Miete zahlen müsst Ihr bis zum 31.03. ...:eek:
3. Man kann eigentlich jeden Vertrag ohne präzise Terminangabe kündigen, nämlich "zum nächstmöglichen Termin". - Der ergibt sich automatisch entweder aus vertraglich getroffenen Vereinbarungen oder gesetzlichen Bestimmungen.
4. Hast Du die Betriebskostenabrechnung mal genau nachkontrolliert? Das stiess mir nämlich (auch) auf, als ich Deinen Satz las: "Wir haben vor einer Woche eine heftige Heizkostennachzahlung von 1200€ erhalten und folglich eine Nebenkosten Erhöhung von 150€/monatlich."
Mein Vermieter hat einfach einen anderen Nachbarn belabert, das zu machen.
Warst Du dabei?
Wie hörte sich das an?
Darauf wird der Vermieter nicht eingehen.
Ich würd ja einfach einen anderen Zylinder einbauen und den Zweitschlüssel bei einer Nachbarin hinterlegen, aber das geht ja wegen der Schraube nicht.
Hat diese Schraube einen Schlitz mit zwei Anschrägungen?
Jau, ein Gespräch werden wir führen müssen. Bin mir zwar immer noch im Unklaren, welche Schritte wir machen können, wenn der VM sich dann querstellt.
Aber mal schauen, wie er reagiert.
Gruß
Ergänzung zum Vorschlag:
Als Excel-Tabelle: Bezeichnung der Mietsache, Datum, Uhrzeit, Aussentemperatur im Schatten, Innentemperatur je Raum(bezeichnung). Kopie für VM.
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