Beiträge von Berny

    Hallo clabro,

    es kommt immer darauf an, was im MV oder Übergabeprotokoll seinerzeit vereinbart wurde, +/- den inzwischen höchstrichterlichen Urteilen.

    "Mein Vermieter verlangt jetzt folgende Renovierungen:
    komplette Erneuerung der Tapeten bis zum Boden (soll ja auch anschließend ein Laminat rein)incl.
    Es steht im Vertrag
    "Raufasertapete anbringen nach 10 Jahren" muß, oder muß nicht???? Anscheinend ist Tapete noch zum streichen geeignet!!!!"
    Wenn Du Dich im MV verpflichtet hast, nach 10 Jahren die Tapeten zu erneuern (was ich jetzt mal unter anbringen verstehe), dann war das eben so rechtens. Aber damals waren doch noch Fussleisten vorhanden(?), und somit kann er m.M. nicht verlangen, dass Du die neuen Tapeten bis zum Fussboden anbringst.

    "Anstrich. Das soll von einer Malerwerkstatt durchgeführt werden."
    Kann er nicht verlangen, es sei denn, mietvertraglich vereinbart.

    "§ 7 ...Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist duch Vorlage der Rechungen zu erbringen..."
    Quatsch.

    "Kompl. Reinigung der Rolladen innen und außen sowie Reinigung der Fenster und Fensterrahmen."
    Halte ich schon für i.O., falls Du die Mietsache auch so übernommen haben solltest.

    immer diese VermieterINNEN... wir hatten zweimal Vermieterinnen, immer Probleme, einmal einen Herrn als Vermieter, da gab es nie was. Und hier im Forum fällt auf, man liest meistens von Problemen mit Vermieterinnen. Die machen scheinbar alles umständlich, haben immer Recht oder sind unverschämt...
    Kommt mir das nur so vor oder fällt das auch anderen auf?
    LG Melanie


    Ich drücke mich mal gaaaanz vorsichtig aus: Da mag was dran sein...:confused:

    Hallo Jens,

    "Also mein anliegen ist ich wohne seit 06.2008 in der Wohnung und seit Einzug ist der Fussboden defekt ( Wasserschaden durch Vormieterin"
    Hast Du das schriftlich?

    "Jetzt ist das Jahr 2011 angefangen und der Boden ist immer noch Kaputt."
    Ich würde den VM auffordern, seiner in § 535 BGB verankerten Instandhaltungspflicht der Mietsache nachzukommen.

    "Was kann man da für Mietmunderung annehmen ich zahle 241,47€ kalt."
    Siehe: Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baulärm Bauarbeiten Bordell Disco Discothek Durchlauferhitzer Dusche

    "Mein ehemaliger Vermieter ( Wohnung wurde verkauft ungesehen vom jetztigen Vermieter ) hat Steuerschulden und ich wurde aufgefordert die Miete dem Zuständigem Finanzamt zu Überweisen, 1. Muss ich das machen"
    Wer hat Dich aufgefordert? Ich würde nur einem Gerichtsbeschluss (i.d.R. vom Gerichtsvollzieher überbracht) folgen. Der Fiskus ist m.E. ein Gläubiger wie jeder andere ohne Vorrang.

    Hallo SusanneK,

    es ist eigentlich recht ungewöhnlich, wenn überhaupt machbar, nahtlos umzuziehen, also - überspitzt gesagt - am 31.01.2011 um 24:00.
    Erfahrungsgemäss bedingt ein Wohnungswechsel immer mindestens einen Monat "Doppelmiete".
    Hinzu kommt, dass Ihr körperlich nur bedingt belastbar seid.
    Ich würde nochmals das Gespräch mit der zukünftigen Vermieterin suchen und, wenn das unbefriedigend verläuft, einen auf Mietrecht spezialisierten RA konsultieren.

    Auch ein dreifaches Posting macht Dein Anliegen nicht wichtiger oder vorrangiger gegenüber anderen Fragestellern hier!

    Hallo Cityofangel,

    ergänzend zu meinem Vorredner (er steht wohl früher auf als ich:)...:

    "habe für den neuen Vermieter eine Vermieterbescheinigung von meinem alten Vermieter angefragt."
    ... welche er nicht verpflichtet ist auszustellen, es sei denn, mietvertraglich (völlig unüblich) vereinbart.

    "zu Jetzt hies es dass ausfüllen dieser Bescheinigung dauere länger, da noch die Mietschulden aufgelistet werden sollen."
    Würde ich dann als VM ebenfalls so machen:D.

    "Die alte Wohnung muss ich noch kündigen zum 1.5."
    Falsch! - zum 30.04.2011.

    "- aber irgendwie befürchte ich, dass ich meine Mietkaution nicht wieder bekommen werde."
    Ich schätze, Du wirst völlig recht haben mit Deiner Befürchtung, denn die Addition wird wohl sehr lang sein.

    "erst mal normal kündigen, nicht nach einer Auflistung der Mietrückstände"
    Richtig, letzteres hat mit einer Kündigung nichts zu tun, abgesehen davon, dass die Endabrechnung - Restforderung oder Erstattung (falls von der Kaution noch etwas übrigbleiben sollte) sowieso kommen wird.

    Dann hast du aber äußerst sparsame Mieter oder ziemliche Dreckspatzen @ Berny - Ich nehme an du meinst 40 cbm ;)

    Aber dies trifft auch in etwa meine Erfahrungen. Je nach Art der Nutzung beträgt der Durchschnittsverbrauch zwischen 35 und 50 cbm jährlich pro Person. Wenn man also von den Durchschnittswerten ausgeht, ist die Anpassung von 20 € mtl. durchaus gerechtfertigt.


    Moin Gruwo,
    latürnich, 40m³...;), war nicht das erste Mal, wo mir das poussiert ist...:rolleyes:

    Hallo S.A.,

    "Hallo Berny, vielen Dank für Deinen Rat."
    Nicht unbedingt als Rat (unzulässige Rechtsberatung) zu verstehen, sondern, wie stets unten steht, meine Meinung.

    "Nun noch eine Frage: Kann ich das ganze per E-mail machen ? Laut unserem Hausverwalter wäre das für ihn ok."
    Bitteschön, wenn er es sagt. Kannst evtl. so programmieren, dass der Empfänger eine Empfangsbestätigung schicken muss. Und dann für Dich ausdrucken.

    "Und muß ich seiner ordentlichen Kündigung zum 30.04.2011 dann noch zustimmen ?"
    NEIN!! Denk' nach, was Dir der HV gesagt hat.

    "Renovierung der alten Wohnung dann ja auch noch."
    Nur, falls im MV so vereinbart ist.

    "Nicht das der gute Mann dann doch noch auf dem 30.04.2011 besteht und ich zwei Mieten zahlen muß !"
    Hat miteinander nichts zu tun.

    "Die erste Februarwoche ist Absicht, die Zahlung vom Arbeitgeber meines Mannes erwarten wir bis 31.01.2011, dann habe ich einen kleinen Puffer, von wegen Überweisungszeit."
    Naja, ich würde einfach nur schreiben "... wegen einer gerichtlich erstrittenen und mir bis Ende Januar zugesagten Nachzahlung meines früheren Arbeitgebers ..." Keine Romane, Du stellst Dir nur selber Stolperfallen...!

    "Notfalls kann ich auch schon mal eine Miete ende Januar machen , von meinem Lohn und eine zweite Überweisung ein oder zwei Tage später, so das der Rückstand in der ersten Februarwoche ausgeglichen ist."
    OK.

    "Der Satz bezüglich Familie mit Kind, sollte mit rein, meinte der Verwalter."
    OK.

    "Und ich soll mit rein schreiben, das die Mietrückstände bis spätestens Ende 2011 ausgeglichen werden, damit man mir nicht noch einen Titel anhängen würde."
    Siehste, es geht schon los: Je mehr geschrieben wird, desto mehr Fehler werden gemacht, deshalb nur meine 2-3 vorgeschlagenen Sätze...!

    "Das ist zwar total unnötig, aber vielleicht doch sicherheitshalber besser ? Was das soll ?:confused: Keine Ahnung. Vielleicht weiß unser Hausverwalter mehr als ich :)
    Unnötige Sentimentalitäten, den VM interessiert lediglich seine finanzielle Performance, vergiss' es nicht!

    Zwingen können Sie den Vermieter nicht, aber versuchen mit ihm zu reden.


    Hallo Paule,
    ich als Vermieter würde meinem Mieter (vielleicht, kommt auf die Situation an) anbieten, Isolationsmassnahmen hälftig mitzufinanzieren.

    Hallo S.A.,

    "Am Samstag den 15.01.2011 erschien unser Hausverwalter und überreichte mir die fristlose Kündigung zum 31.01.2011."
    Eine fristlose Kündigung ist FRISTLOS, Euch wurde jedoch als spätester Auszugstermin der 31.01. zugebilligt - aber das nur mal so nebenbei.

    "In der Kündigung steht, das man, zusätzlich zur fristlosen Kndigung auch die ordentliche Kündigung zum 30.04.2011 ausspricht."
    Das ist so üblich.

    "Mein Verwalter erklärte mir nun, ich soll der frislosen Kündigung widersprechen, damit ich bis zum 30.04.2011 in der Wohnung bleiben kann. Das hätte dann für mich nur Vorteile, da ich auch jederzeit vor dem 30.04.2011 ausziehen könnte, ohne Probleme zu bekommen und dann auch, nach einem, eventuell früheren, Auszug nicht weiter Miete bis zum 30.04.2011 zu zahlen hätte."
    Er hat recht, und sein Rat ist i.O.

    "Wie schreibe ich so einen Widerspruch rechtlich korrekt ? Gibt es da vielleicht eine Vorlage ? Oder hat jemand einen Tip für mich ?"
    [Bitte vor '?' kein Leerzeichen:) ->Plenk ? Wikipedia ]
    Ich würde schreiben: "Hiermit widerspreche ich Ihrer fristlosen Kündigung vom -Datum-. Die fehlenden Mieten werde ich Ende des Monats nachzahlen." Das reicht, keine Erklärungen oder Sentimentalitäten!

    "Der neue Besitzer ist nur auf Profit aus."
    Hfftl. bleibt ihm der angestrebte Profit nicht mal im Halse stecken...

    "Mit uns zusammen hat noch eine weitere Nachbarin die Kündigung erhalten, da sie die dritte( !!!) Mieterhöhung nicht mehr zahlen kann."
    Antwort wie vor...

    Hallo melly6671,

    Du hast einen der seltenen Mietverträge, wo die Nebenkosten pauschal eingeschlossen sind. Deshalb halte auch ich für eine Anpassung in diesem Falle für gerechtfertigt.
    In dem von mir vermieteten Mehrfamilienhaus betrug der Durchschnittsverbrauch der vergangenen 10 Jahre ca. 40L [Edit: 40 m³ natürlich] pro Jahr und Person.
    Du solltest mal Deinen Wasserversorger fragen nach den Preisen (incl. MwSt.) für Frisch- und Abwasser.

    Hallo lilife,

    "Gilt das nun auch für Gewerbeobjekte"
    Nein, wie bereits gesagt, nur für Wohnraum-MV.

    "Bei der Besichtigung mit Makler und Vermieter meinte der Vermieter, das sei überhaupt kein Problem, er baut uns eine ein."
    Nichts gegen Vermieter (bin ich auch selbst), aber lies' mal hier im Forum nach über vollmundige Versprechen - vor Mietvertragsunterzeichnung...:(

    "Nun behauptet der Makler am Telefon, der Vermieter sei nur bereit, eine Spüle einzubauen, wenn ich einem befristeten Vertrag unterschreibe. Ist das zulässig?"
    Joooo, aber über eine popelige Spüle für 50-100€ würde ich doch kein Wort verlieren und selbst eine einbauen.
    Ich würde mich lediglich an den Vermieter halten.

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