Hallo clabro,
es kommt immer darauf an, was im MV oder Übergabeprotokoll seinerzeit vereinbart wurde, +/- den inzwischen höchstrichterlichen Urteilen.
"Mein Vermieter verlangt jetzt folgende Renovierungen:
komplette Erneuerung der Tapeten bis zum Boden (soll ja auch anschließend ein Laminat rein)incl.
Es steht im Vertrag
"Raufasertapete anbringen nach 10 Jahren" muß, oder muß nicht???? Anscheinend ist Tapete noch zum streichen geeignet!!!!"
Wenn Du Dich im MV verpflichtet hast, nach 10 Jahren die Tapeten zu erneuern (was ich jetzt mal unter anbringen verstehe), dann war das eben so rechtens. Aber damals waren doch noch Fussleisten vorhanden(?), und somit kann er m.M. nicht verlangen, dass Du die neuen Tapeten bis zum Fussboden anbringst.
"Anstrich. Das soll von einer Malerwerkstatt durchgeführt werden."
Kann er nicht verlangen, es sei denn, mietvertraglich vereinbart.
"§ 7 ...Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist duch Vorlage der Rechungen zu erbringen..."
Quatsch.
"Kompl. Reinigung der Rolladen innen und außen sowie Reinigung der Fenster und Fensterrahmen."
Halte ich schon für i.O., falls Du die Mietsache auch so übernommen haben solltest.