Angebliche Mietrückstände durch Mietminderung - Aufrechnung erst bei Kündigung

  • Hallo zusammen

    Ich liege mit meinem Vermieter schon länger im Klinsch.

    2008 habe ich wegen Bauarbeiten direkt im Treppenhaus die Miete gemindert.
    Mit Ankündigung und allem drum und dran. Ich erhielt als antwort nur vom Amtsgericht ein Schreiben wegen der angeblichen Mietrückstände. Gegen diese Forderung habe ich wiederum Einspruch erhoben und seit dem nichts mehr davon gehört.

    Im Jahr 2009 habe ich dann die Nebenkosten gemindert, da mein netter Vermieter die Umbauarbeiten des Treppenhauses in Form von Hausmeisterkosten verrechnen wollte. Es kam zu einem Gespräch in dem ich die Darlegung der Hausmeistertätigkeiten in Form eines Stundenberichts gefordert habe. Nie wieder was davon gehört.

    Jetzt habe ich mich entschlossen die Wohnung zu wechseln und habe für den neuen Vermieter eine Vermieterbescheinigung von meinem alten Vermieter angefragt. Jetzt hies es dass ausfüllen dieser Bescheinigung dauere länger, da noch die Mietschulden aufgelistet werden sollen.

    Wie gehe ich jetzt am besten vor. Ich brauche die Bescheinigung für meinen neuen Mieter nicht mehr.. den Mietvertrag habe ich jetzt so erhalten. Die alte Wohnung muss ich noch kündigen zum 1.5. - aber irgendwie befürchte ich, dass ich meine Mietkaution nicht wieder bekommen werde.

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

  • Abwarten, zuerst die 6 Monate, in denen der Vermieter noch Schadensersatzforderungen aus verdeckten Schäden an der Mietsache anmelden kann. Dann darf er noch einen Betrag von der Kaution einbehalten, um eventuelle Nachforderungen aus der vorherigen und der laufenden Betriebskostenabrechnung abzurechnen.

    Wenn dann nichts kommt, Mahnbescheid beantragen oder die Angelegenheit zum Anwalt.

    Rückzahlung der Mieterkaution

  • Klingt sinnvoll.. also erst mal normal kündigen, nicht nach einer Auflistung der Mietrückstände fragen (das hätte ich jetzt ehrlich gesagt getan) und dann noch mal 6 Monate warten was an Mietkaution zurück kommt.. OK

    Ich war dem Irrtum unterlaufen, dass ich die Mietkaution aus dieser Wohnung für die neue Wohnung benutzen kann.. schade eigentlich.. :rolleyes:

    Aber tausend Dank für die schnelle Antwort! :)

  • Hallo Cityofangel,

    ergänzend zu meinem Vorredner (er steht wohl früher auf als ich:)...:

    "habe für den neuen Vermieter eine Vermieterbescheinigung von meinem alten Vermieter angefragt."
    ... welche er nicht verpflichtet ist auszustellen, es sei denn, mietvertraglich (völlig unüblich) vereinbart.

    "zu Jetzt hies es dass ausfüllen dieser Bescheinigung dauere länger, da noch die Mietschulden aufgelistet werden sollen."
    Würde ich dann als VM ebenfalls so machen:D.

    "Die alte Wohnung muss ich noch kündigen zum 1.5."
    Falsch! - zum 30.04.2011.

    "- aber irgendwie befürchte ich, dass ich meine Mietkaution nicht wieder bekommen werde."
    Ich schätze, Du wirst völlig recht haben mit Deiner Befürchtung, denn die Addition wird wohl sehr lang sein.

    "erst mal normal kündigen, nicht nach einer Auflistung der Mietrückstände"
    Richtig, letzteres hat mit einer Kündigung nichts zu tun, abgesehen davon, dass die Endabrechnung - Restforderung oder Erstattung (falls von der Kaution noch etwas übrigbleiben sollte) sowieso kommen wird.

  • Hallo Cityofangel,

    "Die alte Wohnung muss ich noch kündigen zum 1.5."
    Falsch! - zum 30.04.2011.

    Natürlich... steht in dem Kündigungsschreiben auch richtig drin.. :)
    Trotzdem noch mal danke für den Hinweis und die Antwort

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