Beiträge von Berny

    Noch so ne problematik :)

    Ich wohne in einem 4 parteien Mietshaus und haben einen Gastank im Garten stehen. Jetzt bitte nicht lachen :) aber das ist die pure Realität.....Das Restgas wurde verbraucht, danach hatten wir kein Gas für die Heizung und Warmwasser. Wir hatten den Vermieter in Kenntnis gesetzt. Die Lieferung des Gases :) erfolgte mit einer kleinen handelsüblichen Gasflasche :) nach einem Tag war diese ja logisch auch verbraucht :) dann kam ein Gaslieferant, der hatte uns 400 Liter getankt... reicht nur für ca. 2 bis 3 Wochen. Das war im November 2011. Aber noch net alles das Spiel wurde im Dezember noch mal gemacht...wieder Gasflasche und dann 400 Liter in den Tank :) aber des kommt noch dicke :) lach muss selbst schon darüber lachen...

    Das Gas reichte bis 17.12.2010 danach ging nichts mehr....
    Wir alle hier im Haus mussten sage und schreibe bis 23.12.2010 frirren und des war eissig kalt.

    Aber man glaubt es kaum :) was für ein Wunder ist geschehen der Vermieter hat scheinbar sein Weihnachtsgeld bekommen er hat doch tatsächlich am 23.12.2010 Gas in voller 1000 Liter getankt..

    Weihnachten war schon mal gerettet Wärme und warmes Wasser für alle im Haus.....

    Aber die Sorge reisst nicht ab denn die 1000 Liter sind auch schon wieder fast leer. Geschätzt wird mal bis mitte Februar

    All dies hätteste besser im Eingangsposting mitgeteilt.
    Ist der Vermieter finanziell klamm?
    Es handete sich also um einen Gasliefervertrag, nicht um einen Wärmeliefervertrag. KEIN Lieferant kündigt den ohne Grund - denke nach!
    Wenn Heizung fehlt und die Mindesttemperaturen in den Mieträumen deutlich unterschritten werden, kann die Nettomiete sogar m.W. um bis zu 100% gemindert werden.

    Der Wärmeliefervertrag wurde seitens der Stadtwerke am 30.06.2010 gekündigt. In meinem Mietvertrag steht ausdrücklich auf der 2 Seite, das die Wärmelieferung über die Stadtwerke abgerechnet wird. Das ganze wurde noch einmal ausdrücklich auf der letzten Seite unter besonderer handschriftlicher Vereinbarung noch mal vermerkt.


    Zu wann wurde der Vertrag gekündigt?
    Wer liefert die Wärme seitdem?

    Hallo JeromeHB,

    "ich habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung erhalten"
    Wann hast Du sie erhalten? Für welchen Abrechnungszeitraum?

    "1) Ist es möglich die Zählerstände für Heizung und Kaltwasser abzulesen ohne das man die Wohnung betreten muss?"
    Es gibt Geräte, die per Funk abgelesen werden können. Hat Deine Wohnung denn HKZähler und Kaltwasserzähler?

    "2) Muss ich mich an den Stromkosten für die Tiefgarage/Fahrradkeller beteiligen, wenn ich diese nicht angemietet habe?"
    Ja, das ist Allgemeinstrom des Hauses, der auf ale Mieter unzulegen ist.

    "3) Muss ich mich an den Kosten für den Hausmeister Tiefgarage beteilen, wenn ich diese nicht angemietet habe."
    Wenn sie explizit im MV erwähnt werden, ja.

    "4) Muss ich mich an folgenden Kosten beteiligen: Abfallbeseitigung, Geb.-Versicher., Winterreinigung, Geb.-Haftpflicht.V., Hausmeister, Kanalgebuehren, Wasser/Kanal,"
    Wenn sie explizit im MV erwähnt werden, ja.

    danke gut erraten. ich versuchte ja hier andere VM zu erreichen, die mir evtl zu bekannten Prob lemen helfen könen, ich danke schon mal für die tips.
    gruss sven


    Um ein Vermieterforum zu finden, hilft der grosse Freund weiter...;)

    gismo87:
    "-55€: Wasser, Strom(Waschmaschine des Vermieters,Internet)
    damit meinte ich Wohnungstrom und die Nutzung meiner Waschmaschine und meines Internetanschlusses."
    Ich würde meinen Internetanschluss NIEMALS anderen zur Verfügung stellen. Was meinste, wie schnell Du Rechnungen und Abmahnungen für Downloads und Verträge bekommen wirst.

    "wie teuer darf die Wohnung eurer Meinung nach sein, das es mit Arge bafög und den ganzen offiziellen Stellen keinen Ärger gibt."
    Die müsstest Du selbst mal befragen.

    Ich halte Dich für noch recht jung und unerfahren. Du solltest Dich mal mit anderen VM unterhalten.

    Hallo Sven,

    "Da meine Zähler es nicht hergeben, das Gesondert abzurechnen, möchte ich Pauschal-Nebenkosten vereinbaren. 115€.
    -65€: Heizung(Nachtspeicherofen, elektr Boiler)"

    Das ist ein grosses Kostenrisiko: Rechne mal selbst aus, welche Anschlusswerte die Geräte haben, multipliziert mit 720 (Stunden im Monat), multipliziert mit dem kW-Stundenpreis des EVU.:mad::mad::mad:
    Du musst nämlich damit rechnen, einen idiotischen Mieter zu bekommen, der ja "Strom-Flatrate" durch die Pauschalabrechnung hat.

    "-55€: Wasser, Strom(Waschmaschine des Vermieters,Internet)"
    Hmm, den Strom für die VM-Wama soller zahlen - und wer zahlt den Strom für seine Wama?
    Das Internet hat wohl höchstens 20Watt für ein Modem als Verbrauch.
    Und der Wohnungsstrom?

    "Bei uns liegt der Preis\qm laut Mietspiegel bei 6.5-7.4€\qm, wodurch ich auf einen Kaltmietpreis von ca. 220€ komme. Warmmiete also 335€."
    Brutto 11€ für einen Quadratmeter Mietfläche sind ein stolzer Preis...

    "Mit in den Kosten ist die Nutzung der grossen Terrasse und des 400qm Gartens. Ausserdem hat der Mieter ca. 25qm Dachboden zur Verfügung.
    Ist dieser Mietvertrag rechtens?"
    Du kannst ihn natürlich so abschliessen, hast aber grosses Nebenkostenrisiko.

    "Ist er auch Arbeitsamt\Jobcenter-tauglich??"
    Meinst wohl Arge? Niemals! Wohnung ist viel zu teuer, m.M. Aber, frage sie mal selbst!

    Hallo malumu,

    jeden zweiten Tag ist Schimmel das Thema hier.
    Auch wenn ich Dir empfehlen würde, mal einen Mieterverein oder Anwalt zu konsultieren, würde das Euch wohl nicht wirklich weiterhelfen.
    Ich kann Euch somit (auch) nur empfehlen, Euch eine neue Bleibe zu suchen und bei Besichtigung des nächsten Mietobjekts einen Fachmann mitzunehmen.
    Tut mir leid.

    Ich weiß der Begriff Trift nicht die sache und wird so nicht verwendet. Und der Vertrag ist auch nur ein Standartmietvertrag (von Brunnen) und beinhaltet keine weiteren Klauseln.


    Ich kenne (auch) nur Wohnraum- und Gewerberaum-Mietverträge. Das sind dann schon sogenannte Standardmietverträge.

    Gerade deshalb sollten Sie die Duschwand nicht ohne weiteres dem Spediteur übergeben.


    Richtig! Nach meinem Dafürhalten ist die Duschwand ein Teil der Mietsache. Mit dem Vormieter habe ich eh' nichts zu tun.

    Richtig, Gruwo,

    offiziell müssen Änderungen des Abrechnungsmassstabes spätestens drei Monate vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.
    Wenn nun VM und M irgendwas "kungeln", bitteschön, da halte ich mich als Dritter 'raus...:rolleyes:

    Ich hatte meinen Mietern diverse Änderungen der Massstäbe sogar erst ein Viertel Jahr nach Beginn des Abrechnungszeitraumes mitgeteilt - und alle warens anscheinend zufrieden...


    .....
    Zitat:
    Zur Annahme der Verwirkung des Anspruchs auf die Abrechnung einer vertraglichen Betriebskostenposition reicht es nicht aus, dass der Vermieter von der ersten Abrechnung an diese Betriebskosten nicht geltend gemacht hat.
    (LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 25.01.2001 – 1 S 60/00) WM 2001, 245
    s. auch § 242 BGB, § 535 BGB, § 4 MHG .....


    Auf gut deutsch: Auch wenn der VM von Anfang an etwas nicht berechnet hat, kann er diese Posten nun doch noch zukünftig berechnen.

    Hallo Berny
    Ich kann mir keine gültige Klausel in den drei Einzelmietverträgen vorstellen, die es dem Vermieter erlauben würde, bei Fortfall einer der drei Mietparteien den ihm entgehenden Mietanteil von den verbleibenden Mietparteien zu fordern.


    Richtig, Gruwo, so isses.
    Hier und da höre/lese ich immer wieder von solchen Versuchen der VM. Bei Wohnungsleerstand ist grundsätzlich eine (fiktive) Person zu berechnen bzw. berücksichtigen - zulasten das VM:(:).

    PS: Der Ausdruck "Teilmietvertrag" ist ja auch so'n Dingens...

    der-Mieter: "In unserem Mietvertrag steht "Abrechnung nach Wohnfläche". Aber da dem Vermieter die Wohnfläche nicht bekannt ist und wir nicht wussten, wie genau unsere eigene Nachmessung war, haben wir uns darauf geeinigt, dass wir nach Köpfen abrechnen."
    Wenn Ihr Euch so geeinigt hattet, war das ok.

    "Also wir haben den Öllieferanten direkt zusammen bezahlt, weil dem Vermieter das auch sonst zu teuer geworden wäre.
    Wenn jetzt jemand neues käme, müsste ja erstmal berechnet werden, wie viel Öl noch da ist."
    Vermietersache.

    "man kann ja nicht mit einem Mieter nach Köpfen und mit dem anderen nach Wohnfläche abrechnen, oder?"
    Doch. Der VM kann mit den einzelnen Mietvertragspartnern nach unterschiedlichen (gesetzlich zulässigen) Verteilerschlüsseln abrechnen. Ein MV hat mit den anderen MVn nichts zu tun.

    "Der neue Mieter ... Aber wenn der mit der geänderten Abrechnung nicht einverstanden ist, was passiert dann?"
    Der neue Mieter wird damit einverstanden sein müssen, was er im MV unterschrieben hat, grundsätzlich. Wenn der VM mit ihm anders abrechnet und er einverstanden ist, ist das deren Angelegenheit, die Dich nichts angeht.

    Hallo RoPaulo,

    "wir haben vom vormieter eine abgehangene decke im flur übernommen,
    ich habe sie entfernt. nun kamen zig kabel zum vorschein, die in die anliegenden räume gehen, eigentlich müssten diese doch unter der mauer oder verkleidet sein!?"
    Dass unter einer abgehangenen Decke NYM-Kabel lose verlegt sind, ist nichts Aussergewöhnliches.

    "mein schwager hat mir gesagt das dies der vermieter machen muss,"
    Er muss garnichts, lediglich die Mietsache in Ordnung halten. Ihr hattet sie in Ordnung übernommen.

    "also das es eine bestimmung gibt das keine offenen kabel in der wohnung sein dürfen..."
    Die kenne ich nicht (bin aus dem Fach).
    Ich empfehle Dir, mit dem Vermieter zu sprechen und evtl. die Kabel in Kanälen zu verlegen.

    Blondesemmel76: "Zu dem Hinweis auf § 580 BGB: Habe mal nachgesehen und festgestellt, dass dieser im Bereich Mietverhältnisse über andere Sachen, aber nicht über Wohnraum steht."
    Richtig, der betrifft Mietverhältnisse über andere Sachen. Hier ist der 564 anzuwenden (gleicher Text).

    "Warum soll eigentlich die vertragliche Regelung von damals nicht mehr gelten ? Habe irgendwann mal gehört, dass vertragliche Regelungen vor gesetzlichen gehen."
    Nee, das BGB bricht solche Regelungen (m.W.).

    du schreibst, dass du ein Urteil zu gunsten des Mieters, zwecks Verjährung oder Gewohnheitsrecht nicht kennst.
    Lies bitte unten stehendes Zitat von der Internetseite" Relaw.de " und sag mir ob ich mir Hoffnung machen kann, bitte
    Das Recht des Vermieters auf Umlage einer bestimmten Betriebskostenposition (hier: Grundsteuer) ist erst dann verwirkt, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg nicht wahrgenommen wurde und der Mieter darüber hinaus darauf vertrauen durfte, dass der Anspruch auch künftig nicht mehr geltend gemacht werde und er sich hierauf bereits eingerichtet hat (LG Waldshut/Tiengen 1 S 60/00 WM 2001, 245).
    vlg mittags


    Google hilft... anscheinend hier nicht weiter: Konnte nirgendwo eine Zeitangabe (bspw.: 4 Jahre) finden. Daraus schliesse ich, dass es dann immer Einzelfallentscheidungen sind, je nach AG bzw. Richter...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!