Hallo
ich habe vollgendes Problem. Ich bin vor circa 1 1/2 Jahren Zeitgleich mit 2 weiteren Personen in eine 3 Raumohnung gezogen (WG). Wir haben jeder einen eigenen Mietvertrag abgeschlossen. Also verstehe ich meinen Vertrag als Teilmietvertrag. In diesem Vertrag steht als Mietsache: ein Zimmer, Küche, Korridor, Bad. Nun ist es so das die beiden ausziehen wollen und haben ihr Mietverhältniss gekündigt. Kurze Zeit darauf habe ich einen Brief vom Vermieter erhalten in dem mir angekündigt wurde das wenn ich in der Wohnung weiter wohnen möchte ich die Betriebskosten für die gesammte Wohnung übernehmen müsse. Weiter schreibt er:" Eine Teilvermietung der Wohnung ist möglich, allerdings wird dann aus der Grundmiete die beiden Zimmer herausgerechnet, so das sich auch die von Ihnen genutzten Quatratmeter erhöhen würden." Das klingt für mich so als wolle er einfach meinen Mietvertrag ändern. Kann er das einfach machen?
Teilmietvertrag
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miumi -
1. Februar 2011 um 13:32 -
Erledigt
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Halte ich aus Sicht des Vermieters für problematisch. Das Risiko, dass einer oder zwei Mieter ihren Mietvertrag kündigen trägt in diesem Fall der Vermieter. Die Grundmiete kann er auf keinen Fall ändern.
Bei den Betriebskosten kommt es unter Umständen auf die Formulierung in Ihrem Mietvertrag an, sprich: ob dort eventuell unter sonstigen Vereinbarungen eine Klausel für den Fall enthalten ist, dass Änderungen in der Mietsituation eintreten.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort ich werde ersteinmal generel gegen dieses Schreiben in Wiederspruch gehen. Eine andere Formulierung in diesem Schreiben war das wenn ich mich nicht binnen einer Frist melde sie davon ausgehen das ich auch kündige. Was so nun überhaubt nicht geht.
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Hallo miumi,
"ich werde ersteinmal generel gegen dieses Schreiben in Wiederspruch gehen."
Halte ich für i.O."Eine andere Formulierung in diesem Schreiben war das wenn ich mich nicht binnen einer Frist melde sie davon ausgehen das ich auch kündige."
Auf dieses Wunschdenken des VM bräuchtest Du noch nicht mal einzugehen; ich würde dem jedoch, um Klarheit zu schaffen, ebenfalls widersprechen.
Wie Gruwo bereits richtig schrieb, kann und darf Leerstand einer anderen Mietsache im Haus nicht zu Lasten der verbliebenen Mieter ausarten (es sei denn, es ist in Deinem MV explizit sowas vereinbart worden - bitte nachschauen!). -
Hallo Berny
ZitatWie Gruwo bereits richtig schrieb, kann und darf Leerstand einer anderen Mietsache im Haus nicht zu Lasten der verbliebenen Mieter ausarten (es sei denn, es ist in Deinem MV explizit sowas vereinbart worden - bitte nachschauen!).
Es wurde hier eine Wohnung durch drei einzelne Mietverträge an drei Parteien vermietet (WG), was ich in dieser Konstellation schon einmal keinem Vermieter empfehlen würde. Ich kann mir keine gültige Klausel in den drei Einzelmietverträgen vorstellen, die es dem Vermieter erlauben würde, bei Fortfall einer der drei Mietparteien den ihm entgehenden Mietanteil von den verbleibenden Mietparteien zu fordern. Dies wäre ja eine automatisierte Mietanpassung und so etwas gibt es mit Ausnahme der Staffelmiete in Deutschland nicht.
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Hallo Berny
Ich kann mir keine gültige Klausel in den drei Einzelmietverträgen vorstellen, die es dem Vermieter erlauben würde, bei Fortfall einer der drei Mietparteien den ihm entgehenden Mietanteil von den verbleibenden Mietparteien zu fordern.
Richtig, Gruwo, so isses.
Hier und da höre/lese ich immer wieder von solchen Versuchen der VM. Bei Wohnungsleerstand ist grundsätzlich eine (fiktive) Person zu berechnen bzw. berücksichtigen - zulasten das VM:(:).PS: Der Ausdruck "Teilmietvertrag" ist ja auch so'n Dingens...
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Ich weiß der Begriff Trift nicht die sache und wird so nicht verwendet. Und der Vertrag ist auch nur ein Standartmietvertrag (von Brunnen) und beinhaltet keine weiteren Klauseln.
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Einen 'Teilmietvetrag' gibt es auch nicht

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Ich weiß der Begriff Trift nicht die sache und wird so nicht verwendet. Und der Vertrag ist auch nur ein Standartmietvertrag (von Brunnen) und beinhaltet keine weiteren Klauseln.
Ich kenne (auch) nur Wohnraum- und Gewerberaum-Mietverträge. Das sind dann schon sogenannte Standardmietverträge.
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