Beiträge von Berny

    Hallo r.gerber,

    "am 25.02. schrieb jeder von uns seine Kündigung und wir brachten die drei Briefe zusammen am gleichen Tag zum Briefkasten. meine beiden Mitbewohner haben eine Kündigungsbestätigung erhalten, in denen wird die Kündigung zum 31.05. angenommen."
    So weit, so gut.

    "Gleichzeitig aber eingeräumt, daß ICH die Kündigung nicht korrekt geschrieben habe und die WG damit gesamtschuldnerisch erst am 30.06. aufgelöst werden könne"
    Oder sogar b.a.w. garnicht, falls der VM es wollte(!).

    - ICH habe eine Kündigungsbestätigung bekommen, in der wird die Kündigung abgelehnt."
    Also hast Du keine KündigungsBESTÄTIGUNG bekommen.

    "Ich habe geschrieben: "Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündige ich zum 01.03.""
    Also VIER Tage Kündigungsfrist??? Das mag verstehen, wer will...

    "Damit meine ich logischerweise den Kündigungstag."
    Was Du damit "logischerweise" meinst, interessiert nicht. Es interessiert lediglich, was Du schreibst und verständlich ist.

    "Mit "Unter Einhaltung der Kündigungsfrist" räume ich ein, daß ich somit am 31.05. der Mietvertrag auflöst und nicht schon am 01.03."
    Selten so gelacht, äh, *kopfschüttel*.

    "Versteht sich ja von selber, da zwischen dem rechtzeitigen Eingang ALLER Kündigungen VOR dem 01.03. und dem 01.03. nicht drei Monate
    liegen."
    Du sagst es: Dazwischen liegen genau NULL Tage. (Noch Karnevalsnachwirkungen?)

    "Die Vermieterin schreibt, ich hätte nicht korrekt gekündigt und will nun, daß ich im März nochmal eine Kündigung verfasse aus der hervorgeht, daß ich um 30.06. kündige."
    Das ist sehr nett von ihr, denn sie könnte Dich auch (uninformiert) vor die Wand laufen lassen, und Du bleibst zahlungspflichtig bis zum Sankt Nimmerleinstag für das gesamte Mietobjekt. Zumindest aber solange, bis die VM eine ordnungsgemässe Kündigung von Dir bekommen hat, plus dann noch die Kündigungsfrist.

    "Das würde für mich bedeuten einen Monat länger Miete zahlen zu müssen."
    Tja...- oder, wie gesagt noch b.a.w.

    "Nun meine Frage; ich kann aus keinem Gesetzestext ablesen, daß Kündigungen abgelehnt werden, aus denen aus Vermietersicht der Kündigungstermin nicht richtig hervorgeht."
    Jein. Man kann grundsätzlich JEDEN Vertrag ohne Angabe eines Termins "zum nächstmöglichen Termin" kündigen. Soo einfach ist es!

    "Oder habe ich tatsächlich alles falsch gemacht"
    Ja, hast Du.

    "und muss nun nochmal kündigen?"
    Ja, siehe 2 Abs. höher.

    !Wenn dem so ist, aus welchem § geht das hervor?"
    Allg. Vertragsbedingungen, BGB (Google hilft).

    "Schonmal vielen Dank fürs Durchlesen meines Romans"
    Du sagst es, niemand hat dazu Lust. Einige knackige prägnante Sätze reichten - oder die richtige Art der Kündigung...:mad::)

    Cass:

    "wie sieht das aus mit Nachmietern stellen."
    Falls die Suchfunktion Dich nicht weiterbrachte: Du wirst KEINEN Vertrag finden, wo das Nachmieterstellen geregelt ist. Sonst könnte man ja irgendeinen der "Jungs" von der Strasse sich hierzu bereit erklären, kassiert sein Honorar und ist dann weg.

    "3 Monate Kündigungsfrist einhalten ist immer sehr schwierig"
    Für den einen ja, für den anderen nein... - aber die rechlichen Regelungen sind eindeutig.

    "doppelt bezahlen kann ich mir auch nicht leisten!"
    Niemand fragt danach...
    Bei einem Wohnungswechsel wird es sich i.d.R. nicht vermeiden lassen, dass sich die Mieten der alten und neuen Wohnung mindestens einen Monat überschneiden, logo.

    Hallo Berny,
    In meinem Mietvertrag steht nichts dergleichen. Ich denke, dass meine Vermieterin auf die Ahnungslosigkeit der Mieter gesetzt hat oder vielleicht tatsächlich glaubt im Recht zu sein.
    Gibt es denn einen Paragrafen den ich anführen könnte um mein Recht zu unterlegen?
    Viele Grüße, Marco


    Hallo Marco,
    m.W. darf der VM nur solche Leistungen umlegen, die vereinbart wurden.
    Wenn das Gebäude ein Flachdach hat, ist es sicherlich VM-Sache, da Du das Dach nicht mitgemietet hast.
    Für die Sicherheit auf dem Gehweg (bspw. wg. Eiszapfen) ist lt. ortssatzungen immer der Grundstückseigentümer verantwortlich.
    §§ kann ich Dir leider nicht nennen.
    Ich würde die Kosten nicht übernehmen, es sei denn, der VM hätte vorher mit mir gesprochen über eine Lasten-/Kosten-/Arbeits-verteilung. Es soll ja sogar heutzutage noch Leute geben, die es schaffen, miteinander zu sprechen.:rolleyes: Aber so einfach mir nix Dir nix - mit mir nicht.

    Hallo Cass,

    "da wir einen Kaminofen in der Wohnung(festeingebaut)zog unser Hausverwalter gleichmal 200 Euro ab einmalige Gebühr für die Nutzung!"
    Dem würde ich widersprechen und den Betrag zurückfordern - es sei denn, das ist im MV so vereinbart (was ich jedoch bezweifele).

    "in einem Brief an uns ordnete der verwalter an das von 16-17 Uhr keine Musik gehört werden darf"
    Sowas hat bzw. kann er nicht "anordnen", höchstens um einen reduzierten Geräuschpegel, evtl. Zimmerlautstärke, bitten.

    "Ich will einfach nur raus hier...."
    Verständlich, aaber die Kündigungsfrist beträgt, wie bereits gesagt, drei Monate. Das heist: Wenn Ihr jetzt (nachweislich/beweisbar/rechtswirksam kündigt, zum 31.05.11.

    Hallo marco,

    "in meiner Nebenkostenabrechnung für 2011"
    War sicherlich die für 2010?

    "hat meine Vermieterin die Kosten für das Räumen von Schnee auf dem Flachdach auf die Mieter verteilt."
    Ich würde sagen: Nicht korrekt, es sei denn, dass diese Position im MV als umlegbar deklariert ist.
    Und etwas anderes als Dachrinnenreinigung (was in vielen MV drinsteht) ist es ja auch.

    das schlimmste oder gravierenste ist das bei dem stromzähler für die nachtspeicher der Ht wert den ich verbraucht habe um fasst ein drittel größer ist als der nt normalerweise müsste das umgekehrt sein


    Hallo,
    Du kannst Dich ja mal bei einem örtlichen Elektriker oder/und dem örtlichen Stromversorger schlau(er) machen.
    Da Du sowieso in 4 Monaten ausziehst dürfte es mit dem Heizungsstromverbrauch auch nicht soo viel schlimmer werden wegen der wärmer werdenden Jahreszeit.

    Hallo Kurtain,

    nachfolgend meine unmassgebliche Meinung (ich bin Mieter und auch Vermieter).

    "Die Nebenkostenabrechnung für 2010 ... Es werden keine Abrechnungsschlüssel angegeben."
    Sind zwingend erforderlich.

    "Ich habe zur Messung des Wasserverbrauchs einen Kaltwasserzähler, als auch einen Warmwasserzähler."
    Die Eichfristen bei WW-5 Jahre und KW-6 Jahre sind wohl abgelaufen?

    "Der private Vermieter erstellt nun folgende Nebenkostenabrechnung:
    Heizkosten
    Gesamtgasverbrauch 2500 Euro geteilt durch 5 Wohnungen= 500 Euro Heizkosten pro Mieter."
    Bei solcher Art von "Berechnung" kannste den Rechnungsbetrag um 15% mindern.

    "Wasser
    Er addiert den Kaltwasserverbrauch und den Warmwasserverbauch und stellt mir die Summe als Kaltwasserverbrauch in Rechnung,"
    Wahrscheinlich eher als Trinkwasser.

    "da ich über die Heizkosten die Warmwasserkosten quasi schon bezahlt habe."
    Denkfehler - richtig wäre: die Warmwasserbereitungskosten gem. §9 HKVO 18% der Gesamtkosten. Der Rest von 82% entfällt auf die (Raum-)Heizkosten.

    "Leider weiß ich aber nicht genau wie die Abrechnung bei den vorliegenden Gegebenheiten aussehen müsste,"
    Hat Mainschwimmer schon beantwortet.

    "somit habe ich auch wenig Ansatzpunkte für die Formulierung eines Widerspruchs."
    Ich würde schreiben, dass ich der Abrechnung in den Punkten x, y, widerspreche, da sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ich verweise u.a. auf die HKVO. - Den VM musst Du nicht über die Rechtslage im Detail aufklären.

    "Daher wäre meine Frage ans Forum was ich konkret vom Vermieter fordern kann, am besten mit Hinweis auf ggf. vorhandene Gesetzeslage. Desweiteren würde mich interessieren für wieviele Jahre ich die falschen Abrechnungen und das damit zuviel gezahlte Geld zurückfordern kann."
    Hat Mainschwimmer schon beantwortet.

    "Genaugenommen würde es mir schon genügen wenn der Vermieter die Heizkosten über die vorhandenen Quadratmeter abrechnet. Da er bei der Installation von Messgeräten die Kosten hierfür auf die Mieter umlegen kann."
    Dann sollte der VM m.M. Vereinbarungen mit allen Mietern treffen

    "Meine vorletzte Nebenkostenabrechnung habe ich im April 2010 erhalten, somit könnte ich diese noch anfechten."
    Tja, ich erwähnte bereits die minus 15%.

    "Was Warmwasser ... Das Problem ist sicher Bauart bedingt."
    Richtig, aber niemand hält den VM davon ab, die Rohre, soweit möglich, zu isolieren.

    "Ich habe im letzten Jahr ca 26 Kubikmeter Wasser verbraucht.."
    Ist nicht zuviel. Allgemein rechnet man pro Person und Jahr 40m³.

    Hallo Anne123,

    "Er argumentiert, dass dadurch dass unser Kind alleine zum Spielen rausgeschickt wurde in Kauf genommen wurde, dass es Schaden anrichtet und somit die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Es wäre eine klare räumliche Trennung (ich drinnen, Kind draussen)eingegangen worden, so dass wir uns bewusst gewesen sein müssten, dass wir so nicht unserer Aufsichtspflicht nachgehen könnten.
    So hätte man sich denken können dass ein unbeaufsichtigtes Kind dort Schäden anrichten könnte. Außerdem sei eine klare räumliche Trennung (kleine Mauer) von Garten und dem Vorgarten (mit Zugang zum Haus vorhanden), so dass man nicht behaupten könne man hätte das nicht gewusst oder das Kind wäre "ausversehen" dort zum spielen hingegangen.
    Wir seht ihr dass? Sollte man lieber zahlen"
    Ja, denn Du hast die Argumente gegen Euch klar und nachvollziehbar geliefert.

    "oder sollte man auf die Nicht-Haftbarkeit unter 7 Jahren beharren?"
    Ich würde auf jeden Fall den Schaden bezahlen oder selbst i.O. bringen, da mir Ausdrücke wie "Anstand" o.ä. noch nicht fremd sind.
    Ansonsten lass' Dich anwaltlch beraten, denn Dein Anliegen hat nichts mit Mietrecht zu tun.

    als wir damals eingezogen sind, habe ich ein schreiben an den vermieter geschickt, dass wir die wohnung übernehmen möchten. hierbei habe ich im auftrag von den anderen zwei mitbewohnern unterschrieben.


    "Prima"..., wegen solchen Gemauschelen reiben sich Anwälte und Gerichtskassen tagtäglich die Hände...:D

    Wir haben jetzt vor kurzem einen Heizkörper angeschlossen bekommen. ...
    Das ganze hat vielleicht 1-2 Stunden gedauert. Die anderen Heizkörper liefen in der Zeit weiter (oder zumindest ist mir nicht aufgefallen, dass es kälter wurde) und auch in den anderen Wohnungen wurde niemand beeinträchtigt.


    Du sagst es. Umso erstaunlicher finde ich, dass so manche Vermieter ihre Är*che nicht hochkriegen und es anscheinend lieber darauf ankommen lassen, ihren Mietern ihre vermeintliche Macht spüren zu lassen - bis dass sie plötzlich aufwachen, wenn Mieten reduziert werden oder gar ausbleiben:eek:...

    Hallo grizzabella,

    schön, dass Du Dich bella, und nicht bionda, nennst.:rolleyes:

    "Echt tolles Forum!!!"
    Danke, wir wissen es bereits, und viele Ratsuchende haben das auch schon erfahren und bestätigt.

    "Aber laß man gut sein, sonst könnte man denken, du fühlst dich auf den Schlips getreten, nur, weil du als Mister Oberschlau nicht wirklich helfen konntest."
    Ähem..., hast Du bei der Registrierung etwa vergessen, "Superblondservice" anzuhaken?

    "Ich empfehle mich zu Vorzugspreisen,"
    Das geht aber nur, falls Du "Superblondservice" gebucht und bezahlt hast.

    "es gibt sicher andere Foren, in denen man nicht mit gnadenloser Freundlichkeit abgeben muss."
    Es gibt auch Rechtsanwälte, welche Dir für dreistellige Honorare Auskünfte über einstellige Beträge erteilen.

    "Also noch viel Spaß!!!"
    Danke, Helau und Alaaf!:D:p;)

    Hallo Melanie,

    "Wir haben im Badezimmer erst die Lampen neben dem Spiegel entfernt, um neue anzubringen.
    Da kommt aus dem Loch rechts neben dem Spiegel ein braunes und ein blaues Kabel, und aus dem links ein blaues und ein grünes... sehr dubios, oder nicht?"
    Nicht unbedingt. Es wurde mglw. sparsam mit Kupfer umgegangen. Früher waren die Farben auch andere als heutztage.
    Du hast jetzt auch nicht geschrieben, ob die beiden Wandbrennstellen (es spricht der gelernte Elektriker) geschaltet werden ODER permanent Spannung haben (also die Lampen erst dort zu schalten sind).
    Ob das jedoch mit der Herdleitung zu tun haben kann oder soll, wage ich sehr zu bezweifeln. Wurde irgendwo mal gebohrt...?

    "Naja, jetzt mal ohne Licht leben und nächste Woche nen Elektriker die neuen Lampen dran machen lassen" :confused:
    Ein bisschen Erleuchtung...:)

    "Die liebe Elektrik... ich wünsch dir dass schnell alles passt, ist ja wichtig am Herd... vielleicht nochmal nen zweiten Elektriker das anschauen lassen?"
    Letzteres: Ja.

    Hallo grizzabella,

    "Ich habe der Vertragsänderung zustimmen müssen, weil die Gesellsachaft andernfalls den Vertrag als gekündigt ansieht."
    Das kann sie (an)sehen wie sie will, ich halte das für rechtlich unwirksam: Ein Vertrag muss entweder gekündigt werden oder beidseitig beendet werden.

    "An den Vermieter wende ich mich erst dann, wenn ich die Rechtslage kenne."
    Da würde ich doch einfach (ich bin ja schliesslich nicht soo intellent wie die VM-Mitarbeiter...), ab wann ich dann die neue Miete von 50€ zahlen soll.

    Hallo,
    vielen Dank für eure Anworten Gruwo und Bernie! Tja, da hab ich wohl Pech gehabt. Tatsächlich hat mir ein Installateur auch gesagt, es würde im Normalfall etwa 2 Stunden dauern.
    Gruß Mara


    Tja, Mara, wie wäre es mit Psychologie...? (ich muss ja nicht noch deutlicher werden...):rolleyes:


    obwohl vom Sicherungskasten drei weggehen.
    Oder ist es ausreichend, dass nur zwei Phasen anliegen?


    Mietkürzung....: der grosse "Renner"...:mad:
    Hat der Elektriker mal den Sicherungskasten geöffnet und festgestellt, dass wirklch drei Phasen weggehen? Oder, war evtl. bei einem Automaten lediglich der Hebel zwar oben, er aber nicht durchgeschaltet?
    Falls demzufolge eine Phase/ein Leiter unterbrochen sein sollte, bestünde auch Gefahr, dass auch der Neutralleiter oder/und der Schutzleiter unterbrochen ist.
    Ich würde den Herd so nicht(!!!)betreiben, sondern schleunigst alle drei Sicherungen ausschalten. Der VM ist verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
    (Zwei-Phasen-Netze gibt es m.W. nur in Kanada...:cool:)

    Alles kein Problem. Ich hole morgen meine Kristallkugel aus der Werkstatt, dann schau ich da rein und finde die passenden Antworten.
    Also bis morgen.


    OK, Mainschwimmer, und in der Zwischenzeit kannste ja Astro-TV gucken...:confused::rolleyes::cool:;)

    Gute Frage. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Leitungen doch wohl nicht ohne Kabelführungen direkt im Mauerwerk verlegt worden sind. Fakt ist jedenfalls, dass es sich derzeit um alte Aluleitungen handelt, die Unterputz verlaufen. Dazu kommt noch, dass an den Decken Stuck ist und sich Kabelkanäle darüber gelegt als ebenso extrem ungünstig wie auch unansehnlich gestalten würden.


    Eigentlich braucht man nicht soo versiert zu sein, mal durch Öffnen eines Abzweigdosen- Schalter- oder Steckdosendeckels festzustellen, ob es Rohre UP gibt. Ich vermute: Aluleitungen in Ostdeutschland? Dass ein verantwortungsvoller VM diese gegen Kupfer auswechseln möchte, kann ich grundsätzlich verstehen.

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