Beiträge von Berny

    Hallo milkshake1007,

    "der Austausch des tropfenden Spülkasten berechnet wurde. Dies betrug 118 €."
    Austausch eines kompletten Installationsgegenstandes ist kein Beheben eines kleine Schadens (bspw. Tausch einer Dichtung), wie nachfolgend beschrieben: "Kosten für ... das Beheben kleiner Schäden an ...Spülkästen, [...]."

    "2. Die vom Mieter zu tragende Kosten für Kleinreperaturen betragen einschließlich der eventuellen Umsatzsteuer 100€ im Einzelfall. Sie dürfen insgesamt 200€ je Kalenderjahr nicht übersteigen."
    Ist aus vorgenannten Gründen gegenstandslos. Ausserdem dürfte der Gesamtreparaturpreis max. 100€ betragen, auch ist hier nicht von einem Eigenanteil die Rede.

    "Was bedeutet das im Klartext?"
    Dürfte nun noch deutlicher geworden sein?!

    "Müssen wir dies nun zahlen?"
    Meiner Meinung nach nicht.

    Hallo Fritz,

    "Das Vertrauensverhältnis ist schwer angeschlagen."
    Kein Argument (genauso wie "nachts ist es kälter als draussen").

    "Schon die Provision der zur Verwaltung gehörenden Maklerin habe ich auf falsche Angaben hin bezahlt."
    Hier wäre zu prüfen, ob sie bei dieser KonstellaTION überhaupt berechtigt ist, eine Provision zu verlangen.

    "Deshalb habe ich nun auch die Miete gemindert. Und es scheint zu funktionieren."
    Weshalb??
    Wart's ab, WAS anscheinend funktioniert - oder nicht.

    "Die Mängel sind durch Fotos dokumentiert und bezeugt."
    Wenn sie bei Anmietung bereits da waren, wird es schwierig. Sie waren ja wohl nicht versteckt?

    "Ich könnte die Miete auch unter Vorbehalt einer später zu verrechnenden Minderung zahlen."
    Hmm..., Mietzahlungen unter Vorbehalt bei bestehendem Mietvertrag wären mir neu.

    Hallo Katja,

    "Außerdem hatte ich von 6 Wochen ... die Wand ist an mehreren Stellen eingebrochen."
    Ich würde dem VM ein Eiwurfeinschreiben schicken und ihn darin auffordern, den ihn seit 6 Wochen bekannten Schaden innerhalb von 14 Tagen endgültig zu beheben, ansonsten ich die Miete mindern würde. Gem. § 535 BGB ist er zur Instandhaltung der Mietsache gesetzlich verpflichtet.

    Ihr Vermieter muss Ihnen die Rechnungen vorlegen und eine Erklärung für diese Preisunterschiede liefern.


    ... und vorher sollte Hasenbär sich beim Wasserversorger erkundigen, wie hoch die Zählergrundgebüren sind und ob die Preise mit welchem Satz MwSt. bereits inkludiert sind.

    Der Samstag zählt zu den Werktagen. Allerdings: Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag oder einen Feiertag so gilt für den Fristablauf erst der folgende Werktag.

    Dazu noch folgendes:
    Pressemitteilung Nr.*144/10 vom*13.7.2010
    Für dieses Thema ist insbesondere der letzte Absatz interessant.


    Hallo Gruwo, ich konnte nirgends erkennen, dass der Samstag bzgl. der Mietzahlungsfrist nur dann nicht mitzählt, wenn er der dritte Werktag d.M. ist.
    Bei dem von Dir zitierten letzten Absatz wird lediglich deutlich, dass bei Kündigungen der Samstag sehr wohl als Werktag zählt.
    Bzgl. der Zahlungsfrist hat der BGH lediglich meine Rechtsauffassung bestätigt, dass Mietzahlungen spätestens am dritten Bankenarbeitstag d.M. einzugehen haben.

    Bisher wurden die Müllkostne immer nach Gewerbe und Privatwohnungen getrennt abgerechnet.


    Um meine Frage noch deutlicher zu machen ein Beispiel:
    Das Haus hatte eine GE und 5 WE.
    Die GE benötigte drei Tonnen, jede WE je eine Tonne. So wurde auch abgerechnet.
    Nun ist das Gewerbe weg oder ein weniger abfallverursachendes dort, und der VM verteilt die Gesamtmüllkosten von acht Tonnen gleichmässig auf die sechs Mieter.
    Und wie isses bei Euch?
    Es kann ja auch sein, dass der diesbezügliche Abrechnungsschlüssel versehentlich nicht oder wohl doch geändert/angepasst wurde.

    Hallo obeycar,

    "in der Nebenkostenabrechnung 2009 betrug die Kabelgebühr 28,- €. Für 2010 beträgt sie aber 128,- €."
    Jeweils für 12 Monate?
    Bei mir kostete NC-Kabel
    2008 76,38 €
    2009 77,05 €
    Es handelt sich hier um einen Häuserblock mit 64WE.

    "Gibt es die Möglichkeit, Nachweise für diese drastische Kostensteigerung einzufordern?"
    Zumindest Infos unter Tel. 0221/2222-0.

    "Ich habe von einem Nachbarn erfahren, dass er diese Klausel (die ich in meinem ersten Beitrag zitiert habe) in seinem Mietvertrag von vornherein gestrichen hat und diese Gebühr deshalb nicht entrichten muss. Ist das rechtens innerhalb desselben Hauses?"
    Das ist sein Glück. Grundsätzlich hat ein MV mit dem MV eines anderen Hausmitbewohners nichts zu tun.

    Der Samstag ist ein Werktag! Er zaehlt nur zu einen Werktag, wenn dieser der 1 oder 2 Werktag ist.


    Ein Glück, dass ich dieses Kauderwelsch nicht verstehen muss!:confused:

    Hallo,

    ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass ich, soweit von der Terasse aus machbar, den Pflanzenwuchs permanent und auch jetzt wieder entfernt habe, so wie es mietvertraglich vereinbart ist.
    Die inzwischen weiterlebenden sich in der Bausubstanz befindlichen und auch sie unaufhaltsam weiter schädigenden Wurzeln sind in Anlehnung an § 535 BGB vom Vermieter zu beseitigen bzw. zu bekämpfen.
    Die Abdichtung der Dachluke ist ebenfalls Angelegenheit des VM aufgrund derselben Rechtsvorschrift.
    Ich würde den VM auffordern, zeitnah seinen Verpflichtungen nachzukommen, falls er daran interessiert sein sollte, seine Bausubstanz zu erhalten. [Manche Leute verstehen erst, wenn's polemisch kommt...]

    Das wäre das, was ich dem VM schreiben würde. Wohlgemerkt, was Du machst, ist Deine Angelegenheit. Rechtsberaten kann, darf und tue ich nicht. Kannst Dich natürlich auch gerne anwaltlich beraten lassen.

    Danke für die Antwort,glaub eher das die noch schneller noch reicher werden wollen.ja den § hab ich auch schon durchgelesen:confused:.
    Ja also wie das aussieht legen die gerade erst richtig los mit den Erhöhungen VM hat schon in naher Zukunft weitere Investitionen u. Modernisierungen angekündigt:mad:sieht fast so aus als ob die die alten Mieter rausekeln wolln.Deren Aussage :Wenns ihnen nicht passt ziehn sie doch aus.
    In einer Erstberatung war ich auch schon sieht nicht gut aus sagen die.
    Kann doch echt nicht sein das man da nix machen kann :(


    Es ist jedem VM überlassen, in seiner bornierten Dummheit zuverlässige Mieter zu verlieren.
    Eure Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bekommt er sie noch heute, zum 30.06., sonst 31.07.
    Sorry, ich weiss auch nicht mehr als ein Fachanwalt...

    Hallo leylim,

    Dein armer Vermieter scheint wohl sehr schnell wohlhabend werden zu wollen. Du schreibst ja dass Du alle Paragrafen stundenlang gelesen hast; hier auch?:
    Mietrecht: Mieterhöhungen Kapitel 2 Sozialwohnungen
    und hier?: Google
    Mehr kann ich leider nicht beisteuern, bin auch nur Mieter (und auch Vermieter, der jedoch mit beiden Beinen auf demselben Boden steht wie die Mieter, Du verstehst?).
    Ich empfehle Dir, zunächst mal den VM zu fragen, ob er sich ob seiner bescheidenen Forderung auch wohl fühlt und wie er an Deiner Stelle reagieren bzw. empfinden würde.
    Dann, je nachdem, einen Mieterverein aufzusuchen bzw. einen auf Mietrecht spezialisierten RA zwecks einer Erstberatung (Erst- sind etwas preiswerter, weil man noch nicht weiss, ob ein Rechtsstreit draus wird.).

    PeVo2011:

    "wurden dann 2 Monatsmieten der Versicherung eingereicht, weil ich hier definitiv auch 2 Monate in´nem Loch gehaust habe.
    Man kann doch bestimmt eine Fotokopie der Kosten der Versicherung (was bewilligt wurde und was nicht) von der Versicherung einfordern, oder?"
    Ich denke nicht, da der Versicherer ja nicht Dein Vertragspartner ist. Ich würde mal den Sachbearbeiter anrufen .... vonwegen dem Mietausfallschaden... Ich muss da nicht deutlicher werden.

    "Mit Behauptungen und Unterstellungen muss man ja immer vorsichtig sein. Ich denke mal laut "Hat sich meine Siedlungsgenossenschaft die Mietminderung einverleibt" "
    Du denkst es, jedoch man kann denen auch Unrecht tun.

    ">> und sagt mir das die Gebäudeversicherung die Kosten abgelehnt hat!!!"
    Naja, wenn sie es Dir sagen, wird es wohl stimmen.

    "Zu den Stromkosten:"
    Würde ich geschickt mit der Mietausfallfrage kombinieren.

    Hallo PeVo2011,

    "Und vor 3 Tagen bekam ich eine weitere Email das die Gebäudeversicherung zwar den Hauptteil des Schadens trägt, allerdings nicht für eine Mietminderung aufkommt."
    Hast Du damals dem VM ggü eine Mietminderung geltend gemacht?
    Nein? Ich meine, die Angelgenheit wäre damit erledigt.

    "geschweige denn habe ich irgendeine Info darüber bekommen (weder Versicherung noch Siedlungsgenossenschaft) was mit meinen erhöhten Stromkosten für das Trockengerät ist. Das war nämlich hier ca. 3 Wochen im Einsatz."
    Du solltest mal ausrechnen, wie hoch der Strom-mehrverbrauch war und diesen Betrag vom VM einfordern.

    "- Ist es richtig das die Gebäudeversicherung die Mietminderung ablehnen kann?"
    Ja. Ich kenne nicht den Versicherungsumfang, ausserdem ist Dein Verhandlungs- und Vertragspartner immer Dein Vermieter.

    Die Thermostate waren auf 4.
    Mit Doppelverglasung.

    Ist ja klar, dass jeder die Schuld von sich weist. Und in 95% der Fälle ist es hauptsächlich angebliches falsches Heizen und Lüften - mit zunehmender Tendenz, da Heizen immer teurer wird und die Leute immer mehr sparen wollen bzw. müssen.

    Dies ist ein klassischer Fall für den Gutachter, den Gegengutachter usw. mit erheblichen Kosten im 4-stelligen Bereich.
    Ich empfehle Dir, Dich hier zu informieren: Google

    Weiter kann ich Dir nicht helfen (bin selbst Mieter), sorry.
    Vielleicht melden sich noch andere User...
    Ansonsten sollteste mal mit dem Schriftverkehr und Fotos einen Mieterverein aufsuchen.

    Hallo obeycar,

    jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist...:mad:

    "Im Mietvertrag steht dazu:
    "Die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage..."
    Dürfte wohl klar sein.

    "b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
    hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."
    Also die Betriebskosten der GA-Anlage plus der UnityMedia-Kosten.

    "Fakt ist, dass es keine funktionierende [Gemeinschafts-?]Antennenanlage in diesem Haus gibt."
    Kein Signal an den Antennendosen?

    "Ich weiss nicht, was man unte einer "Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage" versteht,"
    Breitband heisst breites Frequenzband, worin Rundfunk, Fernsehen, Telefon, Internet etc. enthalten sein können, (wie bspw. bei mir von NetCologne, welches btw. hervorragend funktioniert. ABER: Deren Koaxkabel geht direkt in die Wohnungen, eine (frühere) GA-Anlage ist nicht mehr im Betrieb).

    "der Kabel-Anschluss ist bei einer Verfügbarkeitsprüfung (beim für NRW zuständigen Provider Unity Media) nicht verfügbar. Aus der Dose kommt auch kein Signal. Ich habe den Vermieter zu keiner Zeit aufgefordert, da nachzubessern. Kabelnutzung von Seiten einer dritten Partei wurde mir jedoch nicht in Rechnung gestellt."
    Hmm, jetzt kommt der Knackpunkt: Du hättest diesen Mangel dem VM melden müssen m.d.Aufforderung, ihn zu beheben.
    Wenn lt. Unity das Haus jedoch überhaupt nicht versorgt wird, darf der VM auch nichts berechnen, -> Betrug (§ 263 BGB). - Bestenfalls hätte er die GA-Anlage, die Du aber hättest reklamieren müssen, berechnen dürfen.
    Wie hast Du Dich denn mit Rdf+TV versorgt?
    Wie ist/war es denn bei den Nachbarn?

    "Ich möchte da gerne Widerspruch einlegen und das auch nicht zahlen. Da wird meines Erachtens eine Leistung in Rechnung gestellt, die nicht erbracht wurde. Das Problem ist, das die Nebenkosten jetzt von meiner Kaution abgezogen werden, da ich gerade ausgezogen bin. Was kann ich tun und was sollte ich beachten?"
    Ich würde mich erst noch einmal bei UM erkundigen wegen der Versorgung des Hauses, Name, Datum, Uhrzeit notieren.
    Dann schriftlich beim VM reklamieren.

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