Beiträge von Berny

    Cass:

    "Die 500 euro beinhalten die üblichen Nebenkosten ausser Heizung/Strom/ Wasser(450,-+50 Euro Nebenkosten)."
    Kann hinkommen, auch wenn es mir knapp erscheint. Ich habe schon öfters vernommen, dass VM ihre Mietpreise aus optischen bzw. psychologischen (nachvollziehbaren:cool:) Gründen (zu) tief ansetzen - das Erwachen kommt dann mit der ersten Nebenkosten-Jahresabrechnung.

    "Wenn Der Mietvertrag nur auf 4 Jahre abgeschlossen werden darf ist er dann nicht ungültig?"
    Nein, hier könnte eine Umdeutung gem. § 140 BGB angewandt werden, meiner Meinung nach.

    Hallo Cass,

    "Ich habe am 2.04.2011 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen(beide Partein haben zu diesem Zeitpunkt unterschrieben).In diesem ist der Mietpreis inkl.Nebenkosten 500 Euro vereinbart."
    D.h. wv. netto, wv. NK?

    "Heute am 29.04 kam die Vermieterin und sagte das die Miete nicht ausreicht, sie müßte Kaltmiete 700 Euro nehmen."
    Plus wv. NK?

    "Kann sie das machen"
    NEIN!

    "kann sie vom Mietvertrag zurücktreten?"
    NEIN!
    Sachen gibt's..., unglaublich.

    "neues Mietverhältnis beginnt am 1.6 und ist fest abgeschlossen bis zum 31.5.2016)"
    Statthaft bei ZeitMV sind maximal 4 Jahre.

    Hallo Janine87,

    "Also, so wie es aussieht muss ich mir keine Sorgen mehr machen ein gutes Gefühl."
    Ich wünsche es Dir.

    "seit einigen Monaten tropft die Küche unserer Wohnung.
    Jedenfalls habe ich sie schon gefühlte 1000 mal darauf hingewiesen das Spülbecken zu reparieren, da jeden Tag ein Eimer, der darunter steht, voll bis oben hin mit Wasser ist.
    Da ich an den Wochenenden meist nicht daheim bin und Sonntags heim komme ist dann meist der Eimer übergelaufen und die komplette Küche ist nass. Vor allem unter der Einbauküche dürfte bis heute ein riesen Wasserschaden entstanden sein.
    Diesbezüglich hat sie mir schon versichert, dass ich mir absolut keine Sorgen machen muss, dass ich dafür zahlen müsste. Die Sache ist soweit auch geklärt."
    Meinst Du...

    "Bis heute hat sie den Mangel nicht beseitigt. Vor ein paar Wochen habe ich dann festgestellt, dass auf dem gesamten unteren Küchenblock kleine weiße/gelbe "Flocken" liegen, von denen ich annahm dass es sich um eine Art Schimmel handelt. Jeden Tag wische ich sie weg und am nächsten Tag sind sie wieder da. Darauf habe ich sie auch sofort hingewiesen worauf sie antwortete, dass sie sich darum kümmert. Bis heute ist natürlich nichts passiert.
    Heute ist mir dann aufgefallen, dass diese "Flocken" kein Schimmel sind, sondern kleine "Tiere". Denn bei genauer Betrachtung ist mir aufgefallen, dass sie sich bewegen."
    Klingt garnicht gut.

    "Nun zu meiner Frage: Wäre diese Situation ein gerechtfertigter Grund für mich fristlos zu kündigen?"
    Nein.
    Ich würde zusehen, dass ich für den Fall der Fälle belegen kann, dass ich diese Mängel mehrmals gerügt habe und sie mir Behebung zugesagt hatte. Fotos würde ich machen.
    Falls der Vermieterin Deine Existenz bekannt ist, würde ich zusammen mit ihr mal eine Besichtigung machen.
    Ich habe das Gefühl, dass es bei Deinem Verlassen Probleme geben wird.

    DrumBum:

    "Ob in diesen Fall Miete oder Unkostenbeitrag, darüber kann man aber nun wirklich verschiedener Ansicht sein."
    Muss man sogar. Es gibt nämlich überhaupt nicht Unkosten, sondern ausschliesslich Kosten.

    "Wenn er anteilig Miete resultierend aus der Gesamtmiete des Hauptmietvertrags gezahlt hat kann man verschiedener Ansicht sein ob das Miete war oder nicht?"
    Joo, auch wenn als Verwendungszweck Miete oder Mietanteil angegeben ist, entsteht auch durch frommstes Wunschdenken noch längst kein (Unter)Mietvertrag.

    Nachdem ich mühsam Ihr seltsames Deutsch durchlesen habe, ...


    Naja, das seltsame Deutsch besteht hier wohl aus der konsequenten Kleinschreibung. Ist wohl ein Zeichen für besonders "erfolgreiche" Leute...:(

    Hallo Janine87,

    "Da ich ja nur einen mündlichen Mietvertrag habe und sie mir beim Einzug gesagt hat ich zahle 420 euro warm darf sie mir bei Auszug keine Nebenkostennachzahlungen für Heizung, Strom usw."
    Richtig. Im allgemeinem Sprachgebrauch steht "warm" für alle Nebenkosten.

    "für eventuell anfallende Renovierungsarbeiten in Rechnung stellen"
    Doch, schon, sofern Du Deine Mietsache aussergewöhnlich abgenutzt hast und Du sie auch so zurückgibst. Und irgendwelche mündlichen Vereinbarungen diesbezüglich wird es wohl nicht geben(?).

    Allerdings konnte ich nicht herausfinden, wie es mit der Rückzahlung der Kaution aussieht. Ich werde nun zum 31.05. ausziehen und bestehe eigentlich darauf, dass meine Mitbewohnerin (oder in dem Sinne "Vermieterin") die Kaution umgehend zurückzahlt,"
    Richtig, muss sie, wenn nicht wegen Renvierung/Instandsetzung noch Forderungen bestehen sollten.

    "da sie sagte die Kaution wird nur einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung."
    Geht nicht, Du hast ja "all inclusive", also gibt es nix abzurechnen.

    Habe ich eurer Meinung nach [rechtlich gesehen] ein Recht darauf meine Kaution sofort einzufordern?
    Yes.

    williwillswissen:

    "ob ich eine lapidar-lasche haltung zum thema funktionierende wohnungseingangstür als mieter einfach so hinnehmen muss..."
    Ähem, über Deine Wohnungseingangstür könnten wir uns ja auch noch unterhalten...

    "übrigens wurde die tür kaputt manipuliert, sie ist definitiv defekt...
    und abschliessen darf man aus Flucht-feuerschutzgründen eine tür nicht..."
    abschliessen. Das ist bekannt. Nicht bekannt ist aber, ob bzw. wer die Haustür beschädigt bzw. manipuliert hat.
    Mein Fahrrad ist gut 40 Jahre alt, kostete gebraucht mal 50 oder 100 Mark, hat Dreigang-Rücktrittbremsnabe - und ich hoffe, dass mir das keiner klaut...

    Und da ich der Hausverwaltung nicht so ganz traue (ist schon was dubioes passiert)


    ... ist es empfehlenswert, Fotoapparat mitzunehmen und das Übergabeprotokoll peinlichst genau auszufüllen.

    Hallo Sunday86,

    "mein freund ist derzeit noch als student eingeschrieben, möchte aber schon bald selbständig sein. aufgrund seines studiums hat er aber in den letzten jahren kaum etwas verdient - eben nur so viel, wie er als student durfte. ich bin hingegen schon seit 2006 selbständig und kann ein regelmäßiges einkommen nachweisen. nun würden wir die wohnung eigentlich gerne zusammen mieten, haben aber bedenken, dass der vermieter die sache etwas komisch findet, weil eben nur ich ein regelmäßiges und angemessen hohes einkommen nachweisen kann."
    Das ist überhaupt nichts Ungewöhnliches. Jeder VM muss selbst entscheiden, an wen er vermietet.

    "geht es, dass z.b. nur ich in den mietvertrag geschrieben werde?"
    "geschrieben..." Ein Mieter wird Vertragspartner (so einfach ist das).

    "kann mein freund dann trotzdem einfach miteinziehen?"
    Nur wenn er auch Mieter wird. Sowas wird man, wenn man im MV als Mieter aufgeführt ist UND auch unterschreibt.

    "inwieweit sollten wir das vorher mit ihm abklären?"
    VOR Vertragsunterzeichnung wird die Mietsache besichtigt und beide Parteien müssten dann willens sein, sich vertraglich zu binden.

    "wie läuft das ganze denn ab, wenn man im internet eine zu vermietende wohnung gefunden hat?"
    Sei nicht naiv! Weiter äussere ich mich nicht über Geschäfte im Internet.

    "was sollte man zum besichtungstermin an unterlagen mitbringen,"
    Das wird Dir der Anbieter/Vermieter bei der Terminvereinbarung schon sagen.

    "gleich den vertrag unterschreiben"
    Ist der grösste Fehler, den man machen kann. Ich würde IMMER erst eine Nacht drüber schlafen.

    "mein freund und ich sind ... "
    Jetzt geht es Richtung Lebensberatung, nicht Mietrecht...:rolleyes:

    Hallo Andrusch,

    dies ist ein Forum, welches sich überwiegend mit den täglichen Fragen des Mietrechts bzw. mit daraus resultierenden Problemen befasst.
    Ich empfehle Dir, Dich an eine Anwaltssozietät zu wenden, also dort, wo mehrere RAe mit verschiedenen Fachgebieten tätig sind.

    "Kann ich überhaupt Miete verlangen"
    Wie gesagt, -> RA-Beratung.

    "wie kriege ich im Zweifel dazu, dass sie den Mietvertrag unterschreiben?"
    Das wird wohl m.E. weniger möglich sein, jedoch könnten sie letztendlich vom Gericht verurteilt werden, Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese dürfte in ähnlicher Höhe wie die Miete sein.
    Vorab würde ich mich schon mal schlau machen über Vergleichsmieten-Beträge.


    > Zitat Amellie:
    Ich hab mir überlegt, dass man ggf. jetzt nocmal alle Zähler abliest, sich vom Versorger eine Zwischenrechnung austellen lässt, dann hat man die Zeiträume wieder übereinander <

    Stimmt zwar, nur würde dies an der Gesamtsituation wenig ändern und nur zusätzliche Gebühren für die Zwischenabrechnungen verursachen. Denn wie heißt es sprichwörtlich: Ob die bei der letzten Abrechnung verwendeten Zählerstände jetzt über eine Zwischzenabrechnung oder erst in der nächsten Jahresabrechnung korrigiert werden, ist eigentlich gehüpft wie gesprungen.


    Der Versorger hat mit Amellie keinen Vertrag und wird wegen Datenschutz der Amellie bestimmt keine (Zwischen-)Rechnung ausstellen.
    Amellie's Vertragspartner ist und bleibt der VM.

    Moin Uwe,

    "Speziell geht es mir auch um den Punkt, ob der Passus mit den Türen tatsächlich gültig ist. Nach meiner Einschätzung nach ist dies Sache des Vermieters"
    Ähem..., das ist doch deutlich: "Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile,[Mietersache]" - und solch ein Passus ist korrekt.

    "Momentan gehe ich davon aus, dass ich beim Auszug die Wohnung (Wände) streichen muss, mehr aber nicht. Liege ich da richtig oder falsch?"
    Falsch. ... und e.F. eben auch Türen, Fenster, HK + Rohre wie vertraglich vereinbart. Ich gehe davon aus, dass Du sie auch so übernommen hast lt. Übergabeprotokoll. Eine Verbesserung kann der VM nicht verlangen.

    "Die Schönheitsreparatur trägt der Mieter. Der Verpflichtet hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen. Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er bei Ende des Mietverhältnisses alle - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen.
    Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Versorgungsleistungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände."
    Finde ich deutlich und korrekt.

    Hallo neschna,

    "Ich wohne seit ca 1 Monat mit einem Arbeitskollegen in einer Wohnung zusammen. Leider stehe ich nicht im Mietvertrag mit drin oder als Untermieter dabei, da es ein paar Schwierigkeiten gegeben hat..."
    Also existiert (beweisbar) noch nicht mal ein Untermietvertrag.

    "Er sagt bis 30. April muss ich aus der Wohnung draußen sein, sonst wechselt er das Schloss auf meine Kosten usw"
    usw was? Er kann Dich sogar von der Polizei 'raussetzen lassen.

    "Kann er das so einfach machen auch wenn ich nicht im Mietvertrag drinenn stehe???"
    Ja.

    "Ich wohn noch nicht mal 1 Monat in der Wohnung!!Die Miete hab ich auch gezahlt usw..."
    usw was? Auch die Zahlung von "Miete" begründet keinen Metvertrag.

    "Geht das überhaupt aus diesem (lächerlichen) Grund?!"
    Ja.

    Franzose:

    "Bitte hier steht es rechtsverbindlich:
    Der zum vertragsgemäßen Gebrauch usw usw...Quelle: Grundeigentum 1989, 1001-1005."
    Na schön, dann weisst Du ja alles. Weshalb belästigst Du hier die Forumuser?

    "Weil man ja nicht mal einen Herdplatte betreiben!!!!!"
    Nicht nur einen, sondern mindestens zwei gehen bei 13A Absicherung.

    "Wenn sie gelernt Eletriker sind können sie die Verkablung ja für meinen Kumpel übernehmen"
    Keine Zeit; muss morgen nach Florida, meine dortigen Hotels kontrollieren.

    "Und hier ist ein wichtier PUNKT drin ÜBERGABEPROTOKOLL:
    Wo nicht von den schwachen Leitungen erwähnt ist.
    Und für klare Verständnis: Der Vertrag wurde letzten Mittwoch gezeichnet letzten Donnerstag war erst der Elektriker da!!"
    Also wurde der Mangel erst nach Unterschrift bekannt und übergabe- der Wohnung = versteckter Mangel!"
    Zu früh unterschrieben bzw. zu spät geprüft ... Suche Dir was aus!

    "Ist ja wie beim Autokauf es gibt zwar die Klausel bei Privat gekauft wie gesehen."

    "Aber wenn man einen Mangel von den man weiß verschweigt ist der Kauf ungültig."
    Nein.

    "Ja ok ich weiß das ist jetzt was für Juristen!"
    nach dem Motto: Jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf.:)

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