Nachträgliche Miete bei lebenslangem Wohnrecht

  • Lieber Gemeinde,

    ich brauche einen Rat. Meine Eltern haben mir Grundstück und Haus mit einer notariellen Beglaubigung vor mehr als 10 Jahren geschenkt. Gleichzeitig wurde ein lebenslanges Wohnrecht (ohne Angabe entgeltlich/ unentgeltlich) ins Grundbuch eingetragen.

    Da ich mich mit meinen Eltern nicht mehr verstehe, ziehe ich demnächst aus.

    Da ich nun zusätzliche Kosten habe, möchte ich von meinen Eltern Miete verlangen. Ich will nur meine Kosten decken und nicht "abzocken".

    Kann ich überhaupt Miete verlangen und wie kriege ich im Zweifel dazu, dass sie den Mietvertrag unterschreiben?

    vielen Dank für die Tipps und Ratschläge

    Euer Andrusch

  • Hallo Andrusch,

    dies ist ein Forum, welches sich überwiegend mit den täglichen Fragen des Mietrechts bzw. mit daraus resultierenden Problemen befasst.
    Ich empfehle Dir, Dich an eine Anwaltssozietät zu wenden, also dort, wo mehrere RAe mit verschiedenen Fachgebieten tätig sind.

    "Kann ich überhaupt Miete verlangen"
    Wie gesagt, -> RA-Beratung.

    "wie kriege ich im Zweifel dazu, dass sie den Mietvertrag unterschreiben?"
    Das wird wohl m.E. weniger möglich sein, jedoch könnten sie letztendlich vom Gericht verurteilt werden, Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese dürfte in ähnlicher Höhe wie die Miete sein.
    Vorab würde ich mich schon mal schlau machen über Vergleichsmieten-Beträge.

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