Beiträge von Berny

    @ mahlerkatja
    Sie graben einen über 5 Monate alten Thread aus, um die Adresse einer Anwaltskanzlei zu posten? Wären nicht zeitnahe Antworten besser gewesen?

    Nein, Herr Mainschwimmer;),
    die Katja Mahler macht hier lediglich Reklame für einen (unterbeschäftgten?) RA.:mad:

    Hallo connect24h,

    Du hast Dich ja bereits anwaltlich erkundigt.
    Ob ich Anwalt 2 nehmen würde, denke ich nicht. Der könnte ja auch überhöhte Forderungen stellen, um den Streitwert und damit sein Honorar hochzutreiben.
    Zu bedenken wäre auch, dass Ihr über 5 Jahre nix gesagt habt, und der VM auf Gewohnheitsrecht reflektiert.

    "Hier tauchen dann als Wohnfläche 8,56m² Abstellfläche auf. (6m² Dachboden 2,56m² Fahrradschuppen)"
    Das sind m.E. keine WOHNflächen. WF sind i.d.R. beheizt, also eine Dile ohne Heizkörper gehört latürnich auch zur WF.

    "Gesamtwohnfläche lt. Mietvertrag 76,47m²
    Gesamtwohnfläche lt. Nebenkosten 73,9m²
    Wohnfläche gemessen 66,53m² (ohne Abestellräume)"
    Ich würde dem VM dies schreiben und um rückwirkende korrigierte Abrechnungen bitten. Mal seh'n, wie er reagiert.

    Hallo Chriskey87,

    "Meine Verlobte hat mich am 31.Mai verlassen, und wollen jetzt die Wohnung morgen also 29.Juni Kündigen."
    Ihr beide müsst die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

    "unsere Vermieter ... wollen ... einen Mietaufhebungsvertrag machen und mich sofort raushaben."
    Deren Problem, tangiert Dich/Euch nicht.

    "machen Druck weill sie nen Nachmieter haben und den reinhaben wollen und vorher noch die Wohnung umbauen wollen."
    Deren Problem, tangiert Dich/Euch nicht.

    "Ich habe aber noch keine neue Wohnung und wollte fragen ob die mich einfach rausschmeissen können?"
    Nöö.

    "Ich habe die hälfte der Miete schon überwiesen aber meine Ex noch nicht und ich weiß nicht ob Sie es tut"
    Grundsätzlich schuldet jeder von Euch die volle Miete, egal, wer sie zahlt (das müsst Ihr beide "im Innenverhältnis" klären).

    "hat das auch Nachteile für mich wenn meine Ex die Miete nicht zahlt?"
    Dann musst Du eben und kannst von ihr im Innenverhältnis die fehlende Hälfte verlangen, solange wie das MV andauert - es sei denn, Ihr habt eine anderslautende Vereinbarung getroffen.

    "habe ich die 3 Monate Kündigungsfrist sicher ?"
    Falsch: IHR habt 3 Monate Frist, also: Wenn die Kdg bis zum 3. Werktag des Juli nachweislich beim VM ist, gilt sie zum 30.09. (frühestens, Ihr könnt auch ein späteres Datum wählen).

    "(haben sonst immer pünktlich die Miete gezahlt und nie probleme gemacht)habe jetzt Angst das ich nachhause komm und meine Sache draußen liegen..."
    Wie Herr Mainschwimmer schon sagte...

    "Die machen halt Druck und glauben mir nicht das ich auf Wohnungssuche bin"
    Das geht die alles garnichts an. Du brauchst Dich überhaupt nicht zu äussern (solange die VM die volle Miete bekommen ;)).

    "Also wenn die Miete gezahlt wird können die nichts machen und ich habe die 3 Monate Kündigungsfrist sicher ?"
    Yes, wie bereits gesagt, IHR habt die 3 Monate Kdgfrist.

    "Ja meine Ex steht mit drinn und hat auch Unterschrieben"
    Mitgegangen, mit...:D

    Ihr Mitbewohner ist bereits vor einiger Zeit ausgezogen. Wenn Sie ihn nicht schriftlich zur Räumung aufgefordert haben, bzw. mit dem Vermieter oder der Verwaltung bezüglich der Hinterlassenschaften Kontakt aufgenommen haben, wird es jetzt schwierig, den Beweis zu führen dass die Möbel nicht Ihnen gehören.


    Moin Gruwo,
    den Beweis braucht der Fragesteller auch garnicht zu führen. Im Gegenteil: Der Ex hatte doch vor Zeugen behauptet, dass der Krempel dem Fragesteller gehöre.;):)
    Grüsse an die Küste!

    Hallo Leute,
    ich wohne in einer WG, die ich über eine Wohnungsbaugesellschaft gemietet habe. Der Mietvertrag läuft nur für mein Zimmer (und Gemeinschaftsräume).
    Nun das Problem: Mein Mitbewohner ist vor einiger Zeit ausgezogen und es stehen noch jede Menge Möbel (unter anderem Sondermüll) in der Wohnung. Bei der Übernahme mit der Wonungsbaugesellschaft, bei der ich nicht anwesend war, hat er behauptet das die ganzen restlichen Möbel mir gehören würden. Nun ziehe ich aus und habe noch mal nachgefragt was mit den Möbel passiert. Sie sagen nun das ich die ganze Wohnung leerräumen müsste.
    Die Frage: Bin ich dazu verpflichtet alle Möbel zu entsorgen?


    Hierüber kann man trefflich streiten, und eine Beweisführung dürfte jetzt sehr schwierig sein, zumal auch die Zeit drängt.
    Ich würde alles entsorgen und gut ist.

    Hallo maik_hh,

    @Mainschwimmer's Argumentation stimme ich zu.

    "Der Vermieter will jetzt für die 3 Monate a 80€ von Ihr haben (hat er Ihr nur mündlich gesagt) da ich ja so oft dort war. Ist das Rechtens?"
    Nein, lediglich ist das sein Wunschdenken...
    Diese Forderung müsste er sowieso schriftlich stellen, bevor ich darauf reagieren würde. Sollte er das tun, würde ich argumentieren, dass bei nur 3/7 pro Woche Doppelanwesenheit sich für ihn bei Betriebskostenpauschalabrechnung sogar noch ein geringes Plus ergab.

    "darf er, wenn Sie das nicht zahlt die 240€ einfach von der Kaution abziehen?"
    Nein.

    Ciao leckercaneloni,

    "der Hausmeister hat mich gezwungen, ..."
    Glaube ich nicht.

    "der roller parkt neben den fahrrädern, die sich einen dreck drum kümmern,"
    Ich habe noch nie ein Fahrrad kennengelernt, welches sich "einen Dreck" kümmert.

    "damit komme ich ständig mit den besitzern der fahrräder in die haare, die nicht wollen, daß ich ihre fahrräder wegstelle."
    Ich würde auch nicht wollen, dass jemand mein ordnungsgemäss abgestelltes Fahrrad wegstellt.

    "was kann ich noch tun, wenn der verwalter mir nicht hilft?"
    Ich würde mich schriftlich an den Vermieter (Deinen Vertragspartner!) wenden, ihm klar und emotionslos und sachlich den Sachverhalt schildern und einen Lösungsvorschlag erbitten.

    PS: Hast Du lt. MV überhaupt einen Stellplatz?

    Hallo Locabonita88,

    "Haben in einem 2Familienhaus eine Mietwohnung und als Kellerraum wurde uns vom Vermieter der Heizungsraum zugewiesen."
    Hmm, zwar nicht soo toll, aber sei es drum.

    "Wir laden etwa alle 2 Monate in diesem Heizungs-/Kellerraum unsere Gel-Batterie (fürs Camping) auf"
    Halte ich für gefährlich und nicht akzeptabel.

    "mittlerweile hat uns der Vater unseres Vermieters 2 mal den Stecker herausgezogen und heute sogar die Steckdose tot gemacht."
    Das darf eine Drittperson nicht, bestenfalls der VM nach vorheriger fruchtloser Abmahnung des Mieters.

    "Ist das nun mein Problem, dass es keine gesonderten Stromzähler für die 2 Kellerräume der Mieter gibt, zumal die andere Mietpartei in ihrem Raum einen Kondenstrockner stehen hat, der ja auch MIT [Allgemein-]STROM läuft."
    Keine akzeptable Konstellation. Hier sollte der VM handeln.

    "Möchte nicht, dass dieser Herr in unseren Sachen herumstöbert, zumal sich die andere Familie auch schon beschwert hat, weil sie ihn erwischten, wie er in deren Sachen herumwühlte."
    Hier sollte der VM schriftlich nachweisbar aufgefordert werden, sowas nachhaltig zu unterbinden.

    "Aber nochmal zum Hauptproblem: DARF er uns den Stecker ziehen, geschweige denn, den Strom nehmen?"
    Nein, wäre ein unzulässiger Eingriff in den Besitzstand des Mieters.

    "incl. Anschlussdose" heißt das bis zur Wohnung, oder bis dahin wo man den Herd anschließen kann? gibt es dazu irgendwelche offiziellen Regeln, Gesetze, Richtlinien?
    ciao


    Die Anschlussdose in der Küche ist im Prinzip genauso wie eine Elektro-oder Antennen-Steckdoe zu betrachten, gehört also zur Mietsache. Lt. §535 BGB vom VM i.O. zu halten.

    Das ganze System muss abgenommen werden, weil das so Vorschrift ist. Nach Gas riecht es natürlich nicht!

    Ja, es gibt Gas in der Wohnung, es muss nur der Stecker angeschraubt werden... Aber wie gesagt das Problem ist die Abnahme danach


    Vermietersache ist die Versorgung incl. Anschlussdose, abgenommen (falls erforderlich).
    Mietersache ist der anzuschliessende Herd incl. Zuführungsleitung.

    jep der ist noch da der kommt auch net weg, geht nur um den zweit hund


    Wie die Rechtslage ist, kann ich nicht sagen. Kommt auf die Formuierung im MV an, evtl. wie ein Gericht entscheiden würde...

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