Hallo Chriskey87,
"Meine Verlobte hat mich am 31.Mai verlassen, und wollen jetzt die Wohnung morgen also 29.Juni Kündigen."
Ihr beide müsst die Kündigung eigenhändig unterschreiben.
"unsere Vermieter ... wollen ... einen Mietaufhebungsvertrag machen und mich sofort raushaben."
Deren Problem, tangiert Dich/Euch nicht.
"machen Druck weill sie nen Nachmieter haben und den reinhaben wollen und vorher noch die Wohnung umbauen wollen."
Deren Problem, tangiert Dich/Euch nicht.
"Ich habe aber noch keine neue Wohnung und wollte fragen ob die mich einfach rausschmeissen können?"
Nöö.
"Ich habe die hälfte der Miete schon überwiesen aber meine Ex noch nicht und ich weiß nicht ob Sie es tut"
Grundsätzlich schuldet jeder von Euch die volle Miete, egal, wer sie zahlt (das müsst Ihr beide "im Innenverhältnis" klären).
"hat das auch Nachteile für mich wenn meine Ex die Miete nicht zahlt?"
Dann musst Du eben und kannst von ihr im Innenverhältnis die fehlende Hälfte verlangen, solange wie das MV andauert - es sei denn, Ihr habt eine anderslautende Vereinbarung getroffen.
"habe ich die 3 Monate Kündigungsfrist sicher ?"
Falsch: IHR habt 3 Monate Frist, also: Wenn die Kdg bis zum 3. Werktag des Juli nachweislich beim VM ist, gilt sie zum 30.09. (frühestens, Ihr könnt auch ein späteres Datum wählen).
"(haben sonst immer pünktlich die Miete gezahlt und nie probleme gemacht)habe jetzt Angst das ich nachhause komm und meine Sache draußen liegen..."
Wie Herr Mainschwimmer schon sagte...
"Die machen halt Druck und glauben mir nicht das ich auf Wohnungssuche bin"
Das geht die alles garnichts an. Du brauchst Dich überhaupt nicht zu äussern (solange die VM die volle Miete bekommen ;)).
"Also wenn die Miete gezahlt wird können die nichts machen und ich habe die 3 Monate Kündigungsfrist sicher ?"
Yes, wie bereits gesagt, IHR habt die 3 Monate Kdgfrist.
"Ja meine Ex steht mit drinn und hat auch Unterschrieben"
Mitgegangen, mit...:D