WICHTIG: Möbelentsorgung des Mitbewohners nach Auszug

  • Hallo Leute,
    ich wohne in einer WG, die ich über eine Wohnungsbaugesellschaft gemietet habe. Der Mietvertrag läuft nur für mein Zimmer (und Gemeinschaftsräume).
    Nun das Problem: Mein Mitbewohner ist vor einiger Zeit ausgezogen und es stehen noch jede Menge Möbel (unter anderem Sondermüll) in der Wohnung. Bei der Übernahme mit der Wonungsbaugesellschaft, bei der ich nicht anwesend war, hat er behauptet das die ganzen restlichen Möbel mir gehören würden. Nun ziehe ich aus und habe noch mal nachgefragt was mit den Möbel passiert. Sie sagen nun das ich die ganze Wohnung leerräumen müsste.
    Die Frage: Bin ich dazu verpflichtet alle Möbel zu entsorgen?

  • Hallo Leute,
    ich wohne in einer WG, die ich über eine Wohnungsbaugesellschaft gemietet habe. Der Mietvertrag läuft nur für mein Zimmer (und Gemeinschaftsräume).
    Nun das Problem: Mein Mitbewohner ist vor einiger Zeit ausgezogen und es stehen noch jede Menge Möbel (unter anderem Sondermüll) in der Wohnung. Bei der Übernahme mit der Wonungsbaugesellschaft, bei der ich nicht anwesend war, hat er behauptet das die ganzen restlichen Möbel mir gehören würden. Nun ziehe ich aus und habe noch mal nachgefragt was mit den Möbel passiert. Sie sagen nun das ich die ganze Wohnung leerräumen müsste.
    Die Frage: Bin ich dazu verpflichtet alle Möbel zu entsorgen?


    Hierüber kann man trefflich streiten, und eine Beweisführung dürfte jetzt sehr schwierig sein, zumal auch die Zeit drängt.
    Ich würde alles entsorgen und gut ist.

  • Zitat

    Mein Mitbewohner ist vor einiger Zeit ausgezogen und es stehen noch jede Menge Möbel (unter anderem Sondermüll) in der Wohnung.

    Ihr Mitbewohner ist bereits vor einiger Zeit ausgezogen. Wenn Sie ihn nicht schriftlich zur Räumung aufgefordert haben, bzw. mit dem Vermieter oder der Verwaltung bezüglich der Hinterlassenschaften Kontakt aufgenommen haben, wird es jetzt schwierig, den Beweis zu führen dass die Möbel nicht Ihnen gehören.

  • Ihr Mitbewohner ist bereits vor einiger Zeit ausgezogen. Wenn Sie ihn nicht schriftlich zur Räumung aufgefordert haben, bzw. mit dem Vermieter oder der Verwaltung bezüglich der Hinterlassenschaften Kontakt aufgenommen haben, wird es jetzt schwierig, den Beweis zu führen dass die Möbel nicht Ihnen gehören.


    Moin Gruwo,
    den Beweis braucht der Fragesteller auch garnicht zu führen. Im Gegenteil: Der Ex hatte doch vor Zeugen behauptet, dass der Krempel dem Fragesteller gehöre.;):)
    Grüsse an die Küste!

  • Danke für eure Antworten!!!

    Das Ergebnis ist jetzt, das man meinen Ex-Mitbewohner ENDLICH erreichen konnte. Die Wonungsbaugesellschaft hat ihn nun Aufgefordert alle SEINE Sachen noch bitte zu räumen. Er hat gestanden, das das eine oder andere noch ihm gehört und er holt es ab. Dann sollte das meißte raus sein. Den Rest werde ich schon los.

    Nochmals danke!!!!

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