Beiträge von Berny

    Hallo Cerox,

    "1. Kann ich im außerordentlichen Kündigungsfall die Maklerprovision (fast 1100€) zurückverlangen? (Schadenersatz)"
    Nein, denn eine ausserordentliche Kdg wäre m.E. nicht erforderlich.

    "2. Kann ich Umzugskosten im Sinne des Schadenersatzes geltend machen?"
    Nein.

    "3. Welche "Beweise" benötige ich?"
    Wofür Beweise? Wenn der VM morgen/übermorgen die Wohnung besichtigen wird, wird er ja den Zustand selbst zur Kenntnis nehmen.

    "4. Zu welchen Mietminderungen bin ich berechtigt?"
    Zu keinen, wenn der VM gleich nach Kenntnis geeignete Gegenmassnahmen ergreift.
    "Mietminderung" hört sich immer so geizgeil an...:D Wenn Du Dich verplant/verausgabt hast (so las sich das ja), kann Mietminderung nicht das Erfolgsrezept sein!

    Hallo Phoebelein,

    hast Du den Ungezieferbefall schriftlich nachweislich dem Vermieter mitgeteilt und ihn zur Abhilfe mit Hinweis auf §535 BGB aufgefordert?

    Falls dies erfolglos bleiben sollte, würde ich dem Rat des MV folgen und die Bekämpfungskosten von der Miete abziehen (NICHT eine ganze Monatsmiete einbehalten!!!). Das gefährdet Dein Mietverhältnis, solange Mietrückstände zwei MM nicht übersteigen, keineswegs.
    Erfahrungsbemäss bewegen sich viele VM erst dann, wenn's auf dem Konto sichtbar wird...:rolleyes:

    Bedeutet das also wirklich das wir das jetzt akzeptieren müssen? Auch wenn ich den Hausflur nicht gemietet habe, so haben wir aber doch zumindest einen Anspruch darauf das dieser vernümftig aussieht. Ich meine gerade Risse sind doch nicht immer unbedingt unbedenklich oder?


    Keine Chance, solange keine Unfallgefahr besteht; es sei denn, im MV oder Übergabeprotokoll ist eine Reparatur zugesichert worden.

    Mein Vermieter hat mir für den Nachweis der Gebäudeversicherung nur eine Kopie der Beitragsrechnung beigelegt.
    Zusätzlich erhielt ich noch eine Kopie der Beitragsrechnung für die Haftlichtversicherung, welche ca. 100 € betrug.
    Unser Wohnhaus (4 Parteien) hat schließlich nur eine Gesamtwohnfläche von 251 m².


    Ich halte die Beträge im Vergleich zu meinem Vermietobjekt für realistisch.
    Wenn Du Kopien der Versicherungen hast, kannste die Vers. ja mal fragen, um welche Art von Verträgen es sich handelt. Müüstest Dich evtl. etwas geschickt verhalten...

    Hat dann immer weiter gemeckert, mich überhaupt nicht zu Wort kommen lassen so dass ich dann irgendwann einfach aufgelegt habe.


    Das war ungeschickt. Hättest besser den Telefonhörer unter ein Kissen gelegt...;)
    Meinen beiden Vorrednern schliesse ich mich an.

    der eine behauptet, es bestünde ein mündlicher vertrag, der nächste behauptet ich hab keine verpflichtungen außer denen zu sagen dass ich die wohnung doch ned nehm...Weiss hier vielleicht hier jemand was genaueres?LG


    Genaueres wissen die Gerichte, und deren Entscheidungen diesbzgl. sind nicht vorhersehbar.
    Übrigens handelt es sich hier eigentlich nicht um Mietrecht, sondern eher um allg. Vertragsrecht. Mietrecht erst dann, wenn ein MV existiert, egal, ob mündlich oder schriftlich.

    Sorry aber wir wussten nicht, daß das Mietrecht nur für Mieter und nicht für Vermieter gemacht ist.

    Hier aber die Rechtgrundlage:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf

    Denke es ist für jeden Interessant bei dem noch Messgeräte verwendet werden, die nicht mehr der Norm entsprechen. Hier § 12 Kürzungsrecht.

    Dein Täuschungsversuch ist misslungen:
    In der gelinkten Heizkostenverordnung ist mit keinem Wort die Rede von HKVs mit Röhrchen vs. elektronischer HKVs. Hier verweise ich besonders auf §4 Abs.2 und §5 Abs.1.
    Der §12 hat mit dem Threadthema (vorerst) nichts zu tun.

    Hallo pissi,

    dies ist ein Forum für Mietangelegenheiten, nicht für schmutzige Wäsche waschen.

    "es hat alles seine Hintergründe."
    ... welche hier nicht interessieren, sondern nur das Mietrecht.

    "Sie zahlt hier aber auch keine Miete mehr und ich bleibe auf allen Kosten alleine sitzen."
    Ist sie mit Namen und eigenhändiger Unterschrift mit im Mietvertrag?

    "Habe ich da ihr gegenüber irgendwelche Rechte?!"
    Kommt drauf an, ob Ihr im Innenverhältnis irgendwelche Vereinbarungen getroffen habt.

    "Ich werde die Wohnung auf jeden Fall selbst übernehmen"
    Kommt drauf an, ob sie mit im MV steht.

    "ich sehe nicht ein, warum ich ihr die Miete zahlen soll und sie sich hier den ruhigen macht."
    2 Antworten wie vor.

    hallo,
    im mietvertrag stehen wir beide jeweils mit unserer unterschrift drin.
    Aber auch nur mit unserer Unterschrift - nicht gesondert mit namen.


    Hmm, komisch, sowas ist mir neu. Ich gehe mal davon aus, dass die Unterschriften zweifelsfrei Euch zuzuordnen sind:

    "wir trennen uns,ich will die wohnung aber unbedingt behalten"
    Das kannst Du auch grundsätzlich.

    "Meine freundin hat heute gekündigt."
    Kann sie garnicht. Da Ihr beide Mieter seid, könnt auch nur Ihr beide den MV kündigen. Sie kann höchstens den VM bitten, sie aus dem MV zu entlassen (was er nicht tun muss).

    "ich hatte mit den vermieter bereits darüber gesprochen und angedeutet, dass ich die wohnung nicht allein finanzieren kann und ggf "einen freund" mit reinnehmen will."
    Der VM kann da zustimmen, muss jedoch nicht (sein finanzielles Risiko).

    "Wie ist die rechtliche grundlage bzgl. dem vertrag der (einseitig?) gekündigt wurde"
    s.o., zwei Absätze zuvor.

    "ob die vermieter mir es verbieten können wen "mit ins boot" zu holen?"
    s.o., zwei Absätze zuvor.

    Hallo flitzi2202,

    "ist der Vermieter auf mein Verlangen hin verpflichtet, mir die Heizkostenabrechnung des Vor-Mieters zu zeigen ?"
    Nein, er darf es nicht einmal. Datenschutz.

    "Ich vermute,dass der Vermieter vorsätzlich und bewusst die Nebenkosten deutlich zu niedrig angesetzt hat, um mir die Wohnung möglichst günstig zu vermieten."
    Du darfst das vermuten, davon hält Dich niemand ab.

    "Ich habe eine Nachzahlung nur für Heizkosten in Höhe von 1.100 Euro für eine 72qm-Wohnung."
    Das ist -zugegeben- herb. Hier müsste man aber die Dir zustehende Heizkostenabrechnung einsehen.

    Hallo Sebastian,

    vorab: Man nehme den Mietvertrag...

    "Ich habe mich von meiner freundin mit der ich die wohnung zusammen bestritten habe getrennt."
    WER ist/sind im MV als Mieter mit Namen UND Unterschrift benannt?

    "der wasserverbrauch nach unserem einzug im gesamten haus um über 50% gestiegen ist."
    Mag blöd klingen, aber das ist momentan nebensächlich.

    "wir trennen uns,ich will die wohnung aber unbedingt behalten"
    Stellungnahme folgt später.

    "Meine freundin hat heute gekündigt."
    Stellungnahme folgt später.

    "ich hatte mit den vermieter bereits darüber gesprochen und angedeutet, dass ich die wohnung nicht allein finanzieren kann und ggf "einen freund" mit reinnehmen will."
    Stellungnahme folgt später.

    "Wie ist die rechtliche grundlage bzgl. dem vertrag der (einseitig?) gekündigt wurde"
    Stellungnahme folgt später.

    "ob die vermieter mir es verbieten können wen "mit ins boot" zu holen?"
    Stellungnahme folgt später.

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