In der alten Wohnung zogen auch die Essensdünste in die Wohnung. Was bleibt einem da außer ausziehen? *) Ich hätte nichts anderes als das gewusst.
Geniessen...![]()
In der alten Wohnung zogen auch die Essensdünste in die Wohnung. Was bleibt einem da außer ausziehen? *) Ich hätte nichts anderes als das gewusst.
Geniessen...![]()
Meine Vermieterin hat sich jeweils immer um die Termine gekümmert.
Damit hast Du die Frage nicht beantwortet.
Wir haben die Kaution in höhe von 1800€ noch vor Schlüsselübergabe an den Vermieter gezahlt.
Nach 14 Monaten hatten wir immer noch keinen Nachweis das unsere Kaution angelegt wurde! Weswegen wir diese von der Miete wieder eingezogen haben.
Damals einigten wir uns darauf das es dann eben keine Kaution gibt, da er unsere Kaution ausgegeben hat! Und nun kommt er nach 10 Monaten auf einmal damit an er hätte es eingezahlt!
Der VM hat die Mietsicherheit ("Kaution") von seinem Vermögen getrennt (=insolvenzsicher) zu verwahren und mit dem üblichen Zinzsatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung zu verzinsen.
Hallo Nathalija,
eine Kaution wird grundsätzlich gegen Quittung bei Mietbeginn an den Vermieter entrichtet. Noch Fragen?
Ich muss leider etwas ausholen: ...
Hallo Meelooo,
§ 535 BGB verpflichtet den Vermieter, die Mietsache (zu der u.a. auch die Installationen gehören) auf seine Kosten i.O. zu halten. Damit wäre eigentlich auch die Titel-Frage beantwortet...
Danke für die schnelle Antwort, Berny.
Eine Verbesserung wird nicht verlangt (Fotos wurden gemacht und vor Mietbeginn geklärt), aber eine Wiederherstellung des "Vollkommen renovierten Zustands". Also alle Wände weiß streichen, obwohl dies meines Erachtens nach nicht notwendig ist. Wände sind noch weiß und weisen kaum Abnutzungserscheinungen auf. Zählen solche Passagen wie oben geschrieben noch?
M.W. ist der Begriff Renovierung nicht genau rechtlich zuverlässig definiert... In meinen (VM) Übergabeprotokollen wird ALLES genau beschrieben, bspw. auch Fussleisten, Fenster geputzt o.ä. Heutzutage musste aufpassen wie ein Lux...
Hallo Andrew123,
habe mal gerade Korrektur gelesen:):
Links: Widerspruch NUR mit i,
Beide Schreiben per Einwurfeinschreiben,
Rechts: Kdg zum 31.03.2017 (da Wohnraummietverträge stets zum Monatsablauf enden),
Bei beiden schreibste über die Empfängeranschrift auch die Versendungsart, bspw. Einwurfeinschreiben. Rückschein ist Mist. Über die Post Briefsendungsverfolgung kannste die Sendung(s-nummer) verfolgen.
Hallo Rince81,
eine Verbesserung der Mietsache kann der VM nicht verlangen. Ich hoffe, dass Deine Aussage bzgl. des Übernahmezustands belastbar ist. Zeugen? Photos?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja getauscht wurde nchts. Die Aussage das nur geeicht wird, kam von diesem Mitarbeiter der da war. Dann schreibe ich heute Abend mal die Hausverwaltung an.
Hallo,
Du solltest Deinen Vermieter (er IST(!) Dein Vertragspartner) kontaktieren. - und dann hier wieder melden.
Gesetzliche Ruhezeiten gelten für alle, Hausordnungen hingegen nicht.
Klassiker ist z.B. das MFH in dem es bisher keine Hausordnung gibt, der neue Eigentümer nach Verkauf das ändern will und bei Mieterwechseln, den neuen Mietern nur noch Verträge gibt mit Verweis auf die neue HO. Diese gilt aber nicht für die Altmieter.
... und deshalb wird bei uns die HO im MV bereits aufgeführt...
Das BGB ist grundsätzlich stärker.
Hallo queen,
da ich keine Lust habe, Menschen mit Buchstaben zu bezeichnen und mir diese auch noch zu merken, halte ich mich 'raus. Nur zur Info: Mietrecht kennt keine Buchstaben, sondern lediglich Vermieter und Mieter, noch nicht mal Hauptmieter, Untermieter, WGs usw.
Hallo überempfindliche Kate,
im 1-€-Geschäft bekommst Du Schaumstoffklebeband zum Abdichten von Ritzen, Fenstern und Türen.
Hallo MarsD,
"derzeit befinde ich mich in einem Untermietverhätlnis in einer Zwei-Zimmer-Wohngemeinschaft."
- Du hast ein möbliertes Zimmer?
"Ende des Monats werde ich aus dieser Wohnung ausziehen."
- Hast Du schriftlich gekündigt?
"Meine Mitbewohnerin besteht allerdings noch auf meinen Mietanteil bis Ende Februar."
- Was heisst hier "Mietanteil"?
"Ich werde sie in Kürze darauf hinweisen, dass ich weiterhin Anspruch auf mein Zimmer als Mietsache erhebe."
- Ja was denn? Bis 31.12. oder bis 28.02?
"Sie darf es lediglich betreten, um den Thermostat zu regeln. Ich werde ihr zudem ausdrücklich mitteilen, dass sie keine Gegenstände in dem besagten Zimmer abstellen darf, solange ich noch Miete zahle. Des Weiteren fordere ich sie auf, ihren beiden Katzen keinen Zugang zu meinem Zimmer zu ermöglichen, da diese in den letzten Monaten etliche Male in meinen Wäschekorb uriniert haben."
- Mach' es sinnvollerweise schriftlich mit Zugangsnachweis.
"Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn sie sich nicht an meine Forderungen hält?"
- Wieso fristlos? Ziehst doch sowieso zum Jahresende aus,,,
"Meine Forderungen werde ich ihr schriftlich per Einwurf zukommen lassen, sodass ich den Nachweis für diese habe."
- OK, wie bereits gesagt...
einige Mieter sind an ihre ADSL-Verträge bei o2, vodafone. etc. gebunden, somit ist die Leitung für VDSL blockiert und Wechsel zu Anbieter mit IPTV-Angebot (z.B. Entertain) nicht möglich. Und nun?
Was interessiert es den VM, mit welchen Providern die M Verträge haben? Siehe Post #17.
Hallo Jasmin,
"Aus dem Grund hätten wir für dieses Jahr gerne eine Abrechnung für unseren Verbrauch, da wir nicht einsehen, dass wir für den Vormieter mitzahlen. Kann man darauf bestehen unter o.g. Bedingungen?"
- Ich unterstelle, dass Ihr einen unterjährigen Nutzungszeitraum innerhalb des 12-monatigen Jahresabrechnungszeitraums hattet. In diesem Falle hat der VM bzw. das für ihn tätige Unternehmen nach den Angaben des Wärmemengenzählers abzurechnen, oder hilfsweise, falls die Werte beim Mieterwechsel nicht notiert wurden, nach der Heizgradtagetabelle (Google hilft).
PS:: Ich wundere mich immer, dass anscheinend in MFH noch Einrohrheizungen genehmigt sind, scheint wohl Bestandsschutz zu sein...![]()
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Hallo Jasmin,
ich sehe hier mehrere Tatbestände:
"Es gebt um den unberechtigten Zugriff auf das Kautionssparbuch."
- Wer hat das Sparbuch im Besitz *)?
"Hintergrund ist eine Mietminderung weil die Wohnung in den ersten beiden Wochen nach Vertragsbeginn nicht nutzbar war (Vermieter ließ verschiedene Arbeiten in der Wohnung ausführen, Küche + Schlafzimmer waren gar nicht nutzbar, er nutzte fleißig seinen Ersatzschlüssel ohne Ankündigung so dass ich auch keinerlei private Sachen in die Wohnung stellen konnte...)."
- Hausfriedensbruch...?
"Soweit ich recherchiert habe, darf er wegen einer Mietminderung (soweit kein gerichtlicher Entscheid zu seinen Gunsten vorliegt) die Kaution nicht antasten, was er aber getan hat."
- Richtig.
"Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir ein paar Tipps geben wie man hier vorgehen kann?"
- Rechtsberatung gibt es hier nicht...
"Den Betrag von der nächsten Miete zurückholen und ..."
- Keinesfalls!
"wieder aufs Sparbuch einzahlen?"
- Daher oben die Frage über den Besitzhabenden *) des Buchs.
"mein Geld möchte ich zurück,"
- Ist schon klar, die Kaution wird jedoch erst nach dem Ende der Mietzeit abgerechnet.
*) Besitzer ist nicht zwangsläufig Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigter. Wer hat das Sparbuch angelegt? Wer ist der Eingetragene Gläubiger? Wo wird das Spb aufbewahrt?
Sofern der VM im Haus wohnt darf er ebenfalls reinigen. Die Hausordnung gilt in diesem Fall auch für den VM genauso.
... wobei aber festzustellen wäre, ob hier eine den Mieter benachteiligende (und damit ungültige) Regelung angewandt werden sollte...![]()
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Wenn in der Hausordnung steht das die Mieter abwechselnd reinigen müssen, muß der Vermieter gar nicht reinigen.
Im Klartext der Mieter muß immer reinigen.
:o:eek::o .....
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