Hallo zusammen,
ich hoffe ich erhalte hier in diesem Forum etwas Klarheit.
Wir werden demnächst umziehen und fragen uns jetzt, ob es notwendig ist, die Wohnung komplett zu renovieren. Wir haben diese damals weiß gestrichen übernommen. Türrahmen, Türen, Rolladenkästen und Heizkörper waren nicht neu lackiert worden und wiesen erhebliche Schäden auf. Diese wurden damals so erfasst und mit dem Vermieter besprochen.
In dem Vertrag ist folgende Klausel hinterlegt:
3. Der/Die Mieter übernehmen die Wohnung in einem vollständig renovierten und grundgereinigten Zustand. Herr X und Frau Y haben sich mit dem Vermieter einvernehmlich darauf verständigt, dass die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenfalls in einem vollständig renovierten und grundgereinigten Zustand übergeben wird.
Nach nun 2,5 Jahren gibt es wenige Abnutzungserscheinungen (keine Haustiere und Kind kann gerade krabbeln :p) und meiner Meinung nach müsste nur 1 Raum neu gestrichen werden, da in den anderen Räumen alles gut aussieht (keine Flecken, Verfärbungen oder sonstiges).
Auf der Suche nach einer klaren Antwort (oder zumindest anderer Meinungen) kamen viele verschiedene Aussagen zusammen.
Von: Na sicher müsst ihr alles weiß streichen, so wie ihr es übernommen habt.
Bis: Solange alles noch in einem guten Zustand ist muss nichts gemacht werden.
Man erhält einfach keine Eindeutige Aussage. Der Vermieter besteht darauf alles komplett zu renovieren, aber was sieht das Mietrecht hier vor? ![]()
Danke & Gruß aus NRW
Rince81