Beiträge von Berny

    Malin_90:

    "Zu meiner wohnung gehört ein Carport indem gerade müll gelagert wird."
    Toll...

    "Im moment habe ich regelmäßig besuc in meiner wohnung und meine nachbarn "nicht aus dem haus" beschweren sich dauernd über nächtliche partys die es garnicht gibt."
    Salange nicht mit Lärm verbunden kein Grund zu Beanstandungen.

    "Jetzt hat sich neuestens meine direkte nachbarin bei der vermieterin beschwert."
    Worüber genau?

    "Diese hat daraufhin eben angerufen und droht mir mit Rechtsanwalt, RTL und so weiter"
    Der korrekte Weg wäre eine Abmahnung.

    "und macht fotos von dem carport."
    Ob es Dir nicht gelingt, den Müll zu entfernen???

    "Zudem will sie mir den tierschutz auf den hals hetzen, weil ich 3 katzen habe und sie nur 2 katzen "genehmigt" hat. Dabei haben wir nichts schriftliches vereinbart."
    Gehetzt wird schon mal garnicht, und den "Tierschutz" gibt es garnicht.

    "Im moment kann ich mir einen umzug oder eine neue wohnung nicht schon wieder liesten."
    Aha - schon "wieder"...?

    "Kann mir meine Vermieterin verbieten, durch mein Fenster die wohnung zu verlassen und zu Betreten???"
    Hast Du Gründe hierfür?

    Hallo Berny
    das hab ich schon vor Monaten gemacht. Eigentlich muss ich was zurück bekommen, die Nebenkosten sind ja schon vorab in den monatlichen Abschlägen bezahlt worden. Mir bleibt nun nur noch die Klage. Auch wegen der Mietmängel. Danke
    Gruß susi89


    Vor einer Klage sollteste aber von einem Sachkundigen die Heizkostenabrechnung gründlich prüfen lassen (eine frühere zuhilfe, falls vorhanden), damit unter dem Strich ein Betrag steht, mit dem man "arbeiten" kann. Dein Schiesspulver sollte trocken sein... ;)

    Logitechi:

    "Allerdings hat die Vermieterin doch noch andere Möglichkeiten an die verbleibenden 480€ zu kommen."
    Welche?

    "Wie oben geschrieben kann ich die erst in frühstens 2-3 monaten aufeinmal bzw. teilweise Monat für Monat an meine Vermieterin überweisen."
    Dann nimm' doch die Ratenzahlung wieder auf, vielleicht kann jemand aus Deiner Familie Dir vorübergehend aushelfen? Vielleicht hilft auch ein freundlicher Brief an sie mit nichtleeren Versprechen?!

    "Was hat meine Vermieterin jetzt für Möglichkeiten?"
    Ich sehe keine erfolgversprechenden.

    susi89:

    "die Heizkostenabrechnung stimmt nicht einmal annähernd. Die Zählerstände auf der Abrechnung sind über 3mal so hoch, als sie im Übergabeprotokoll erfasst wurden."
    Vorsicht: Jeder Heizkörper hat einen Multiplikator entsprechend seiner Leistng, da ja die HKVs (Heizkostenverteiler) nicht wissen, wie gross der HK ist.

    "Und ein zusätzlicher Zähler eines Raumes im Haus, der nicht zur Wohnung gehörte."
    Ich würde die Heizkostenabrechnung (schriftlich nachweislich) beanstanden und vorerst nicht bezahlen.

    Hallo Berny,
    danke für die Antwort. Der Meinung bin ich übrigens auch. Der vermieter macht überhaupt keine Anstalten, weder wegen der Mietmängel noch der betriebskosten. Er zögert alles nur weiter hin.
    Grüße, Susi89


    Hallo Susi,
    gibt es zur Betriebskostenabrechnung auch eine ordnungsgemässe Heizkostenabrechnung?

    Hallo susi89,

    "Betriebskostenabrechnung. Hierin enthaltene Heizkosten waren 3fach höher als abgelesen."
    Wetten, dass keine Kosten abgelesen wurden?

    "Lt. Mietvertrag wird Wasser nach Zähler abgerechnet, ist aber gar keiner da (wurde bei Einzug extra vermerkt), nur bei den anderen Mietern. Nun hat dieser einfach die Differenz zwischen den abgerechneten Zählern und dem Rest des Verbrauches im Haus auf mich abgewälzt."
    Das geht nicht. Auch Deine Wohnung hätte einen (geeichten!) Zähler haben müssen.

    Hallo Rantanplan,

    ""Hat der Vermieter die formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung innerhalb der Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zukommen lassen, kann er mögliche inhaltliche Fehler daher auch noch nach Fristablauf korrigieren (BGH, Urteil v. 17.11.04, VIII ZR 115/04)."
    Mietrecht, ist auch mir geläufig.

    "Gibt es für die Korrektur eine Frist? Bisher habe ich nur Verweise auf § 242 BGB gefunden...
    Im konkreten Fall hat der Vermieter erst nach 19 Monaten eine korrigierte Fassung der Abrechnung vorgelegt."
    Ist m.E. nicht mehr Mietrecht.

    Hallo NoAim91,

    "nachdem wir bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft unseren Mietvertrag für unsere Wohnung zum 31.06.2011 gekündigt haben,"
    Tipp: Mal einen Kalender anschauen.

    "haben wir auch eine Bestätigung der Kündigung erhalten (allerdings stand in der Bestätigung das die Wohnung zum 01.07.2011 erst gekündigt ist)."
    Und Ihr habt das so hingenommen?

    "Wir haben bereits am 20.06.2011 wegen einem Termin für eine Wohnungsübergabe geben. Wir erhielten aber erst für den 05.07.2011 einen Termin zur Wohnungsübergabe, weil die Wohnungsbaugenossenschaft sonst keine Zeit gehabt hat.
    Nun wurde uns Miete für den 01.07 bis 05.07 von unserem Konto abgezogen,"
    Ich würde den Vermieter fragen, was das soll. Je nachdem würde ich dieser Abbuchng widersprechen.

    "obwohl wir auch die Einzugermächtigung zum 31.06.2011 wiederrufen und für ungültig ab diesem Datum erklärt haben!"
    Jaja, was man so alles am 31.06. machen kann...

    "1. Ist er Rechtens das uns die Miete für die Tage in rechnung gestellt wurde? (es ist ja nichtmal unser Verschulden)"
    Eigentlich nicht, s.o.

    "2. Kann ich eine Anzeige wegen Nötigung erstatten? (da von unserem Konto ohne recht abgebucht wurde)"
    Nein, war keine Nötigung. Siehe: Nötigung ? Wikipedia

    Ixi:

    "bei Beschädigung, die über normale Abnutzung hinausgeht, muss er [trotzdem] die kosten tragen."
    Das ergibt sich allein schon aus dem BGB.

    "Wenn ich die Wohnung zu einer höheren Miete zwischenvermiete, als ich sie zahle, muss ich dann auf die "Gewinne" Steuern zahlen"
    Falls Du mehr als 8T€ im Jahr Reingewinn haben wirst (*lach*), dann ja.

    Wäre das irgendwie illegal, wenn ich den Aufschla[g]f einfach zu den Nebenkosten zum Beispiel dazuzählen würde? Oder muss ich das explizit ausweisen, dass ich etwas für Abnutzung berechne?


    Die Möbelabnutzungsentschädigung kannste in der Nettomiete berücksichtigen. Denk' nach!: Können doch niemals Betriebskosten sein.
    Betriebskosten (amtlich) sind die sog. Nebenkosten.

    Ixi:

    "Aber ich will ja nicht direkt die Miete erhöhen,"
    Das war aber Deine Frage #1. Darauf habe ich geantwortet.
    - Da Du jedoch erst mal einen UMV abschliessen möchtest, kann es ja anfangs garkeine Mieterhöhung geben, sondern zunächst eine Festsetzung der Miethöhe. ME kann es erst nach drei Jahren geben.

    Ixi:

    "dann werde ich meinen Vermieter diesbezüglich noch einmal kontaktieren. Das sollte aber eigentlich kein Problem sein."
    Du brauchst es zwingend schriftlich.

    "1. Inwieweit darf ich die Miete für meinen Untermieter erhöhen (z.B: wegen der Abnutzung der Möbel?"
    Das ist Verhandlungssache und bedarf der Schriftform (Mieterhöhungsbegehren und Zustimmung).

    "Ich zahle zur Zeit 260€ kalt und 50€ NK, wie hoch dürfte ich in diesem Fall mit der Miete hochgehen? Addiere ich den Betrag dann zu der Kaltmiete oder zu den Nebenkosten?"
    Antwort wie vor.

    "2. Ist es bei der Untervermietung üblich, dass der Untermieter Strom und Heizung selber anmeldet und ich für die Zeit des Auslandsaufenthalts bei meinem Anbieter kündige?"
    Auch das ist Verhandlungssache. Kündigen solltest Du NICHT! Lass' den Untermieter einfach nur übernehmen. Das geht recht unkompliziert, Zählerstand notieren und dem EVU mitteilen.

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