Hallo zusammen,
habe letztes Jahr ab September eine Wohnung im Kellergeschoss gemietet. Leider zeigte sich schon Ende des Monats viel Schimmel. Der Vermieter ist natürlich nicht Schuld, hat auch nichts unternommen. Habe zu November fristlos gekündigt, mit Übergabeprotokoll usw. Dann kam die Betriebskostenabrechnung. Hierin enthaltene Heizkosten waren 3fach höher als abgelesen. Lt. Mietvertrag wird Wasser nach Zähler abgerechnet, ist aber gar keiner da (wurde bei Einzug extra vermerkt), nur bei den anderen Mietern. Nun hat dieser einfach die Differenz zwischen den abgerechneten Zählern und dem Rest des Verbrauches im Haus auf mich abgewälzt.
Hat jemand schon so etwas erlebt? Susi
Mietmängel/Betriebskostenabrechnung
-
susi89 -
12. Juli 2011 um 16:49 -
Erledigt
-
-
-
Zitat
Hat jemand schon so etwas erlebt? Susi
Nö, Susi, ich nicht!
-
Technisch nur soviel:
Die Summe der Werte aller Zähler im Haus differiert immer mit dem Wert des Hauptwasserzählers.
Diese Differenz ensteht durch Verluste oder auch Entnahme für Gemeinschaftszwecke.
Diesen Verbrauch allein auf Sie umzulegen ist nicht richtig. -
Hallo susi89,
"Betriebskostenabrechnung. Hierin enthaltene Heizkosten waren 3fach höher als abgelesen."
Wetten, dass keine Kosten abgelesen wurden?"Lt. Mietvertrag wird Wasser nach Zähler abgerechnet, ist aber gar keiner da (wurde bei Einzug extra vermerkt), nur bei den anderen Mietern. Nun hat dieser einfach die Differenz zwischen den abgerechneten Zählern und dem Rest des Verbrauches im Haus auf mich abgewälzt."
Das geht nicht. Auch Deine Wohnung hätte einen (geeichten!) Zähler haben müssen. -
Hallo Berny,
danke für die Antwort. Der Meinung bin ich übrigens auch. Der vermieter macht überhaupt keine Anstalten, weder wegen der Mietmängel noch der betriebskosten. Er zögert alles nur weiter hin.Grüße, Susi89
-
Hallo Berny,
danke für die Antwort. Der Meinung bin ich übrigens auch. Der vermieter macht überhaupt keine Anstalten, weder wegen der Mietmängel noch der betriebskosten. Er zögert alles nur weiter hin.
Grüße, Susi89
Hallo Susi,
gibt es zur Betriebskostenabrechnung auch eine ordnungsgemässe Heizkostenabrechnung? -
Hallo Berny,
die Heizkostenabrechnung stimmt nicht einmal annähernd. Die Zählerstände auf der Abrechnung sind über 3mal so hoch, als sie im Übergabeprotokoll erfasst wurden.Und ein zusätzlicher Zähler eines Raumes im Haus, der nicht zur Wohnung gehörte.
Gruß, susi89 -
susi89:
"die Heizkostenabrechnung stimmt nicht einmal annähernd. Die Zählerstände auf der Abrechnung sind über 3mal so hoch, als sie im Übergabeprotokoll erfasst wurden."
Vorsicht: Jeder Heizkörper hat einen Multiplikator entsprechend seiner Leistng, da ja die HKVs (Heizkostenverteiler) nicht wissen, wie gross der HK ist."Und ein zusätzlicher Zähler eines Raumes im Haus, der nicht zur Wohnung gehörte."
Ich würde die Heizkostenabrechnung (schriftlich nachweislich) beanstanden und vorerst nicht bezahlen. -
Hallo Berny
das hab ich schon vor Monaten gemacht. Eigentlich muss ich was zurück bekommen, die Nebenkosten sind ja schon vorab in den monatlichen Abschlägen bezahlt worden. Mir bleibt nun nur noch die Klage. Auch wegen der Mietmängel. Danke
Gruß susi89 -
Hallo Berny
das hab ich schon vor Monaten gemacht. Eigentlich muss ich was zurück bekommen, die Nebenkosten sind ja schon vorab in den monatlichen Abschlägen bezahlt worden. Mir bleibt nun nur noch die Klage. Auch wegen der Mietmängel. Danke
Gruß susi89
Vor einer Klage sollteste aber von einem Sachkundigen die Heizkostenabrechnung gründlich prüfen lassen (eine frühere zuhilfe, falls vorhanden), damit unter dem Strich ein Betrag steht, mit dem man "arbeiten" kann. Dein Schiesspulver sollte trocken sein...
-
Hallo Berny,
glücklicherweise habe ich in der Familie genau eine Mietenbuchhalterin.
Gruß susi89 -
Zitat
....., die Nebenkosten sind ja schon vorab in den monatlichen Abschlägen bezahlt worden.
Diese Nebenkosten sind eben mit den monatlichen Vorauszahlungen nicht abgegolten; sondern es handelt sich hierbei um eine Abschlagzahlung. Dieser Abschlag muß Ihnen bei der Endabrechnung zugute gehalten werden. Weiter nichts!
-
Hallo Kolinum,
ist klar, das mit den Vorauszahlungen nichts abgegolten ist, aber das Geld hat der Vermieter nun mal und die Betriebskostenabrechnung ist weiterhin fehlerhaft. Habe erst heute wieder eine Korrektur bekommen und die Hälfte ist immer noch falsch. -
Also wenn die Abrechnung nun immer noch falsch ist, dann müssen Sie das eben einklagen. Wer sollte es auch sonst tun.
-
Hallo Kolinum,
ist klar, das mit den Vorauszahlungen nichts abgegolten ist, aber das Geld hat der Vermieter nun mal und die Betriebskostenabrechnung ist weiterhin fehlerhaft. Habe erst heute wieder eine Korrektur bekommen und die Hälfte ist immer noch falsch.
Hi Susi,
wenn' nichts ausmacht, teile uns doch mal die Fehler mit. Wir möchten auch gerne mal schmunzeln...;) -
Hallo Berny,
ich find´s nicht mehr zum schmunzeln, aber weiß wie es gemeint ist...also:
- die Ablesewerte von den Heizkörpern vom Einzug bis Auszug lagen zusammengefasst bei 800, in der Abrechnung waren diese Werte über 2800 (wurde aber nun korrigiert)
- die allg. Betriebskosten wurden bis Jahresende berechnet, obwohl Auszug bereits zum 30.11. war (bei Wasser-u. Heizkosten richtig)
- die Wasserkosten sollten lt. Verteilerschlüssel im Mietvertrag nach Verbrauch abgerechnet werden, ist aber gar kein Zähler da (nur bei mir nicht). Also hat man die Zähler der anderen Mieter abgelesen und die übriggebliebenen Wasserkosten mir aufgedrückt. Obwohl noch ein zusätzliches Bad im Keller vorhanden ist, welches auch keinen Zähler hat. Dann gibts im Keller eine Gemeinschaftswaschmaschine und einen Außenhahn am Haus.Und zu allem Leid kommt noch dazu, dass ich nach nur 3 Wochen Schimmel in der Wohnung hatte, der letztendlich im 2.Monat bereits in jedem Zimmer war.
Genug zum Schmunzeln?Gruß susi89
-
- die Wasserkosten sollten lt. Verteilerschlüssel im Mietvertrag nach Verbrauch abgerechnet werden, ist aber gar kein Zähler da (nur bei mir nicht). Also hat man die Zähler der anderen Mieter abgelesen und die übriggebliebenen Wasserkosten mir aufgedrückt. Obwohl noch ein zusätzliches Bad im Keller vorhanden ist, welches auch keinen Zähler hat. Dann gibts im Keller eine Gemeinschaftswaschmaschine und einen Außenhahn am Haus.
Und zu allem Leid kommt noch dazu, dass ich nach nur 3 Wochen Schimmel in der Wohnung hatte, der letztendlich im 2.Monat bereits in jedem Zimmer war.
Genug zum Schmunzeln?
Gruß susi89
Nee, danke, genug zum "Schmunzeln"...:(
Da die Wasserkosten also nicht genau zuzuordnen sind, ist m.E. die Berechnung nach anteiligen Nutzflächen (der Mieter) die einzige gesetzlich korrekte Lösung - es sei denn, es wurde so, wie verfahren wurde, vereinbart.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!