wieso doppeltes Posting???![]()
Beiträge von Berny
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ja das hab ich mir schon gedacht...
aber gibt es auch nen Paragrafen ??
damit ich etwas druck machen kann ^.-
Hoppla! - damit wir uns richtig verstehen:
Die jeden (also hier vorzugsweise den Mieter) treffende Schadenminderungspflicht ist im BGB verankert, Wiki hilft: Schadensminderungspflicht ? Wikipedia
Die Instandhaltungspflicht der Mietsache trifft gem. § 535 BGB den Vermieter. -
Hallo MoonDancer,
"...wir hier schimmel Probleme haben durch Regenwasser das eindringt...
darum wollt ich wissen ob es ein Paragraf gibt indem steht das der Mieter dem Vermieter darüber informieren muss?"
Da nach unserem Recht jedermannfrau eine Schadensminderungspflicht trifft, muss er sogar den VM informieren. -
Hallo!
Könnte sie den Vermieter fragen, ob er gegen den Erlass von 2 Kaltmieten die Küche übernehmen möchte? (wären 500 Euro)
Oder schickt sich der Tausch "Ware gegen Miete" nicht?
Lieben Gruß
Natürlich kann sie fragen, warum nicht? -
Hallo laelia,
ich würde ausziehen. -
canzu:
"muss ich akzeptieren das der Vermieter für die nächste Abrechnungsperiode (wäre ja dann 1.1.2012-31.12.2012 wenn er es schriftlich auch überhaupt macht)einen anderen Umlageschlüssel vornimmt anders als laut Mietvertrag?"
Grundsätzlich gilt das, was im MV vereinbart wurde.
Wenn der VM Abrechnungsschlüssel ändern möchte, muss er es vor dem Zeitraumbeginn den Mietern schriftlich mit Begründung mitteilen. Änderungen dürfen nur nach billgem Ermessen stattfinden, dürfen sich aber nicht zulasten der Mieter = zugunsten des VM auswirken."Und dadurch das bei der Mieterversammlung auch die Vermieter anwesend waren bin ich davon ausgegangen das die mündliche Vereinbarung die dort getroffen wurde auch Bestandskraft hat,oder?"
Nochmals: NEIN!! Es sei denn, es gibt ein Protokoll, wo alle mit Unterschriften zustimmten."Was tun wenn der Vermieter keinen Plan mehr aushängt zum Putzen und die Putzfrau jeden Donnerstag beschäftigt."
Wer die Musik bestellt, ..."Soll ich dann einfach danach nochmal putzen(alle 8 Wochen bei 8 Parteien,sollten die anderen seine Forderungen akzeptieren).
Oder wie soll ich mich dementsprechend Verhalten?"
So, wie es dort geschriebn steht, wo auch Deine Unterschrift ist."Kann ich als Mieter eigentlich die Hausmeisterkosten von 2009 steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen,lohnt sich das?"
Weiss ich nicht.PS: Die Forumsuhr geht zwei Stunden nach. :-((
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Hallo student,
"melde mich hier, weil mir meine Vermieterin ungerechtfertigter Weise große Schwierigkeiten bereitet. ....
Und so weiter... Ich kann hier nichts Aussagefähiges erkennen in Deinem ersten Posting."... die Wohnung eine Studenten WG- Wohnung ist und ich lediglich ein Zimmer angemietet habe. Das ich da raus muss ist klar."
Wieso?"Dennoch muss diesem Vermieter jemand einhalt gebieten, denn ich bin kein Einzelfall."
Deine Meinung... aber ohne Substanz."Von willkürlichen Mietpreisen abhängig von der jeweiligen Person (schwankungen zwischen € 350 und € 600 für ein und die selbe Wohnung)"
Betrifft wohl andere Mieter, also für Dich nicht relevant."über ständiges unangekündigtes Betreten der Wohnung"
Deines Zimmers? Wie wäre es, wenn die Betroffenen ihm Hausverbot bzgl. der Mietsache erteilen würden?"bis hin zu unverschämten Endreinigungskosten die bei den einzelnen Leuten standardmäßig von der Kaution abgezogen werden."
Betrifft wohl andere Mieter, also für Dich nicht relevant."Ferner ist der Zustand der Wohnungen katastrophal...einfach verglaste Fenster, veraltete und marode Wasser-, Gas- und Stromleitungen."
Die Wohnungen wurden so angemietet, also hält sich die Reklamationswürdigkeit stark in Grenzen."Dies alles wird meiner Meinung nach in Schwarzarbeit instand gehalten."
Wie, geht die Mieter nichts an."Spricht man den Vermieter darauf an bekommt man keine Antwort,"
Wer ist "man? Du kannst nur von Dir sprechen."sondern direkt Anwaltspost mit unangemessenen Bedrohungen und Beschuldigungen."
Solche Briefe würde ich der Staatsanwalschaft m.d.B. um strafrechtliche Prüfung übergeben."Abgesehen von dem absolut nicht akzeptablen Geschäftsgebaren des Vermieters"
Fakten/Beweise zählen..."sind diese Zustände nicht tragbar und erst recht niemandem zumutbar."
Fakten/Beweise zählen..."Was ich möchte ist eine Handhabe potenziellen zukünftigen Mietern derartiges zu ersparen."
Verstehe schon... aber eine Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung sollteste Dir ersparen.Wie Du schon siehst: Substanz entscheidet, und Du hast kaum welche geliefert. Was studierst Du eigentlich?
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canzu:
"1.Darf der Vermieter den Umlageschlüssel in der Nk-abr.von <aufteilen pro Partei einfach auf qm aufteilen ohne vorherige Änderung des Mietvertrages?"
Nein."2.Müsste ich dieser Änderung zustimmen?"
Nein, sogar noch nicht mal zurückweisen."3.Kann der Vermieter hinter meinem Rücken eine Putzfrau einstellen-obwohl es klar durch die Mieterversammlung inkl.Vermieter geklärt wurde das ich selbst putzen soll?"
Ja, er kann, muss sie aber selbst bezahlen - es sei denn, Du hast explizit zugestimmt, auch die anteiligen Kosten zu übernehmen."4.Da es dem Vermieter nicht gepasst hat nach dem ersten putzen muss er mich doch eigentlich abmahnen und auf Beseitigung beten,oder?"
Falls Du lt. MV [EDIT: oder zusätzlicher Vereinbarung] zum Putzen verpflichtet bist und nicht gut genug putzt, müsste der VM Dich abmahnen."5.Wie soll ich mich verhalten,Widersprcuh ist ja bereits eingelegt,abwarten bis die nächste Abrechnung kommt und nicht dementsprechend mehr zahlen?"
Du sprichst von der Betriebskostenabrechnung? Zahlung nicht vereinbarter Leistungen würde ich schriftlich mit Hinweis auf fehlende rechtsgültige Vereinbarungen ablehnen."wer muss bei so etwas vor Gericht der vermieter weil er die höheren kosten nicht bekommt oder ich weil der vermieter den mietvertrag missachtet?"
Derjenige, der etwas einklagen will, hier also der VM. -
Hi canzu,
ohne auf Einzelheiten eingehen zu wollen: Es interessiert nur das, was im Mietvertrag vereinbart wurde und in evtl. späteren Vereinbarungen von beiden Parteien unterschrieben wurde.
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Sorry, auch ich blicke hier nicht durch. Wenn Sie schon einen Anwalt nutzen, sind Sie dort am besten aufgehoben.
Tja, und es ist eine Unverschämtheit dieses Forums, dass in den 15 Minuten zwischen seinem Erst- und Zweitposting niemand geantwortet hat...:eek: -
Ist denn niemand hier brauche dringend Antworten,danke
Wieso? Hast doch einen Anwalt eingeschaltet. -
harakiri0:
"wo muss das "nicht" weg?"
Ich habe es bereits weggelassen."Kann ich das mit dem BGB tatsächlich erwähnen?"
Aber natürlich! Er soll ruhig wissen, dass Du informiert bist.:D -
Hallo harakiri0,
u.a. muss ein "nicht" weg. Ist der VM evtl. in Urlaub? Ich bin auch VM, meine Mieter haben alle meine Handy-Nr., das mal so btw., denn ich möchte, dass sie zufrieden sind und treu bleiben.
So würde ich schreiben (Einwurf-Einschreiben ist richtig):"Defekt an der Gastherme / Fristsetzung
Sehr geehrter Herr XXX,
seit Mittwoch, dem 20.07.2011 funktioniert die Gastherme in der o.g. Wohnung nicht mehr.
Da Sie seit Mittwoch durchgehend nicht telefonisch erreichbar sind sowie auf unsere Anfragen auf Ihrem Anrufbeantworter nicht reagieren, sehen wir uns nun leider gezwungen, Ihnen eine Frist für die Behebung des Defektes zu setzen.
Am 26.01.2011 erfolgte die vorgeschriebene Wartung.
Gemäss § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache, wozu auch die Therme gehört, instand zu halten.
Hiermit setzen wir Ihnen eine Frist bis Mittwoch, den 03.08.2011, uns zu kontaktieren oder kontaktieren zu lassen, um einen Reparaturtermin zu vereinbaren.
Falls bis zum Ablauf der Frist nichts zielführendes geschieht, lehnen wir die Behebung durch Sie ab und werden den Mangel selbst beheben lassen.
Die Kosten würden wir dann mit einer der nächsten Mietzahlungen verrechnen.Mit freundlichen Grüßen"
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wichitg für mich ist, ob ich auch auf eine übergabe am samstag bestehen kann
Nein, kannste nicht, sondern sogar erst für den Montag, 01.08.2011.:D
Quelle: Antwort des RA hier: Zeitpunkt der Wohnungsübergabe? Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de -
Moin krueschi,
Ich würde die in einem langen Roman geschilderten Mängel bzw. Beanstandungen tabellarisch aufschreiben: Wer hat was wann gemacht, wie hat es sich ausgewirkt, wer ist Zeuge.
Dies würde ich der VM nachweislich übergeben mit der Aufforderung, diese Mängel binnen 14 Tagen abzustellen, ansonsten ich die Liste einer rechtlichen Prüfung unterziehen lassen werde um die daraus resultierende Mietminderung zu ermitteln. -
Ich habe den Schlüssel vor über einer Woche übergeben, von diesem Tag gibt es auch ein Übergabeprotokoll in welchem zwei Angestellte des Vermieters versichern, dass die Wohnung mängelfrei übergeben wurde.
Seit knapp einer Woche hat der Nachmieter den Schlüssel für die Wohnung und meldet jetzt gestern einen Schaden.
es kann doch nicht sein, dass ich dafür verantwortlich bin, wenn in der Zwischenzeit (10 Tage) Mieter, Nachmieter, Möbelpacker und sonstwer in dieser Wohnung...
Den Schuh würde ich mir nicht anziehen. Anscheinend wird hier auf subtile Art ein Dummer gesucht. -
Hallo ferrarifan78,
das ist ein (leider schon) altes Thema hier.
(Auch) ich kann Dir nur zum Wohnungswechsel raten.
Die Suche einer neuen Wohnung hat übrigens nichts mit irgendwelchen Makleraktivitäten zu tun - das kann mann/frau auch selbst. -
Hallo..Danke für Deine Antwort.
Bei der Übernahme des MV bin ich mir nicht sicher, denn wenn der neue Besitzer hier einzieht, kann er mich doch nach diesem Paragraphen 573a ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn er selbst ins Haus einzieht....die Kündigungsfrist verlängert sich zwar um 3 Monate, aber raus müsste ich trotzdem.
Meine jetzige VM könnte das ja auch, wenn sie den Hausverkauf längerfristig plant.
Leider kann man den Menschen nur bis vor die Stirn gucken, denn eine Andeutung von der VM vorher und ich wäre hier ganz sicher nicht eingezogen.
Da hast Du (leider) recht. Ein bisschen Unsicherheit bleibt immer... -
Hallo canay,
vorab: Kein Grund zur Panik!
"mal angenommen, das Haus wird tatsächlich verkauft, dann kann mich der neue Besitzer doch ohne Eigenbedarf kündigen,"
Nein. Er übernimmt Deinen MV."oder fall ich dann unter den Härtefall weil mir innerhalb so kurzer Zeit nicht ein neuer Umzug zugemutet werden kann?"
Solche Sentimental-)Regelung ist mir unbekannt."Und hätte meine Vermieterin nicht schon Anfang des Jahres sehen müssen, ob sie in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Dann hätte sie das Haus doch besser verkaufen können, als es leer stand."
Sowas ist unrelevant, da Sentimentalität."Welche Rechte hätte ich als Mieter?"
Die üblichen.
(Sorry, dass ich etwas spröde bin. Bin vergangenen Monat noch in Oslo gewesen...) -
olli66:
"raus nehmen brauch ich keine der Sicherungen, ist ganz klar, dass der gesamte Keller über den Betriebsstrom Zähler läuft"
Welches zu beweisen wäre, bspw. durch schriftliche Aussage einer Elektrofachkraft."muss ich dann von meiner Vermieterin verlangen, dass sie eigene Stromzähler/Gas und Wasserzähler für ihr Gewerbe und die Wohnung im Keller installiert?"
NÖö, nur, dass die Heitungsanlage einen eigenen Zähler bekommt. Andere Mieteinheiten sind nicht Deiune Angelegenheit, solange Du nicht drunter "leidest"."die wird einen Anfall kriegen und damit argumentieren, dass ich ja schon keine Nebenkosten wie Gebäudeversicherung, Müll etc. bezahle"
Hat miteinander nichts zu tun. Massgeblich ist, was im MV vereinbart ist."aber man kann doch nicht, weil man jemandem irgendetwas erlässt auf der anderen Seite nicht korrekt abrechnen!"
That's right.
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