Hallo Marziparntorte,
"weil der vermieter ständig ohne meiner erlaubniss in meiner wohnung war."
Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand (§123 StGB), konnteste anzeigen.
"Als ich gestern auf meiner Arbeit anrief um meinen urlaub zu verlängern erzählte mir mein chef der vermieter, würde jeden tag auf der arbeit anrufen und dort terror schieben,"
Ich würde den Arbeitgeber bitten, dem Anrufer diese Anrufe zu verbieten. Er möchte sein Anliegen schriftlich Dir gegenüber vorbringen.
"...unteranderm sagte er, wenn ich meinen "scheiß" nciht abholen würde, würde er die sachen nehmen und sie vor meiner firma abstellen,"
Das sollte er mal machen, wenn er ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Stadt riskieren will.
"dann behauptet er, es wäre ein sprung im badezimmer fenster und ich hätte in der wohnung !randaliert! obwohl er doch die wohnung bei der abnahme nachgesehen und ncihts bemängelt hatte."
Dann bisteja aus dem Schneider.
"am liebsten würde ich nciht mehr auf die arbeit gehen."
Hör' bloss mit solchen Gedanken auf!!!
"Ich wollte fragen, ob man den vielleicht anzeigen kann..."
Warte erst mal ab.
"was kann ich jetzt tun??..wie würde die anklageschrift lauten.."
Eine ANKLAGEschrifft wird von der Staatsanwaltschaft verfasst bei einem Strafverfahren. Noch ist hier alles vorest "zivil".