Beiträge von Berny

    Hör auf niemanden, der dir sagt, du sollst es dabei lassen, da du eh bald umziehst...Völliger Quatsch!


    Du scheinst zu vergessen, um was für einen Zeitgenossen es sich bei dem VM handelt. Es kommt öfters vor, dass es jemandem nichts nützt(e), recht zu haben bzw. gehabt zu haben.

    Hallo Fee,

    habt Ihr Kellerräume mitgemietet?
    Aufgrund der Belästigungen hättet Ihr den Verursacher schon längst schriftlich nachweislich abmahnen können/müssen.
    Jetzt würde ich nichts mehr unternehmen, denn es sind ja nur noch 7 Wochen bis zum Auszug, vor allem, da er mglw. mangelndes Unrechtsbewusstsein hat und sonstige Risiken bestehen könnten - ich muss da wohl nicht konkreter werden.

    mieter123456:

    "Mein Vermieter wurde mittlerweile in Kenntnis gesetzt"
    Wann nachweislich?
    Wurde der Schaden zwischenzeitlich behoben?

    "Welche rechte stehen mir als Mieter?"
    Den Handwerkern eine zuügige Schadenbeseitigung zu ermöglichen ("Schadensminderungspflicht").

    "Kann ich die Miete um 100% mindern, da ich im Schlafzimmer nicht schlafen kann?"
    Nein, gottseidank nicht.

    Ich kann mir nicht vorstellen, welches Problem Sie mit den Mülltonnen haben. Bitte Foto oder Zeichnung machen, damit ich sehen kann wo die Mülltonnen entleert werden.


    Hallo M., wenn sie endleert werden/wurden, wird das dann doch das letzte Mal gewesen sein, oder....?:confused::cool::rolleyes:

    Hallo caba2000,

    "wie weit ich meine bestehende Wohnung renovieren muß.
    Oder was mein Vermieter verlangen kann."
    Tipp: Ein Blick in den Mietvertrag bzw. in das Übergabeprotokoll schafft evtl. Klarheit.

    "Wir hatten auch schon einen Wasserschaden, es hat rein geregnet und geschneit (dies habe ich sogar auf Video)."
    Wer war Verursacher? Falls nicht Ihr, habt Ihr das nachweislich dem VM gemeldet?

    "Könnt ihr mir sagen wie bei solchen sachen die rechtslage ist.
    Boden der 12 Jahre alt ist!!!!"
    Egal, wv. "!" Du machst: Von Euch verursachte Beschädigungen, die über die bestimmunggemässe Abnutzung hinausgehen, sind von Euch i.O. zu bringen.

    Hallo Teufelsmädchen,

    bevor ich mir den Kopf weiter zerbreche:
    Wenn Du die Abrechnung später als ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums bekommen hast, kann der VM keine Nachforderungen mehr stellen (es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten, aber bei einer soo langen Verspätung wird das wohl kaum zu beweisen sein). Der Mieter kann sogar die geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen...:rolleyes:

    "Insgesamt sind zu zahlen: 70€"
    Monatlich? Möönsch, für die 840 Ocken kann man ja ganz schön...

    Wenn Du oder er die 2007er Abrechnung ausgeglichen hast/hat, ist diese kein Thema mehr.

    Hallo Lisa 2011,

    "Ich habe jetzt meine Betriebskostenabrechnungen 2010 erhalten, vom ehemaligen und vom aktuellen Vermieter."
    Hierbei solltest Du aufpassen, dass sich keine Kosten oder Berechnungsarten oder Aufteilungsschlüssel überschneiden oder ändern. Eigentlich ist es nämlich so, dass Du die (eine!) BetrkAbrechnung vom derzeitigen VM bekommst. Wie die das unter sich auseinanderklamüsern ist nicht Deine Angelegenheit.

    "Die Anlage beinhaltet jeweils die Energieabrechnung einer Firma, in der die Position "Nutzerbezogene Kosten" (Kostenteilung bei Nutzerwechsel (Auszug) in Höhe von 17,85 Euro aufgeführt ist."
    Egal, ob Mieter- oder VM-Wechsel, niemals zulasten des Mieters.
    @Mainschwimmer's Links beziehen sich auf Mieterwechsel. Er wäre ja paradox, wenn bei VM-Wechsel der Mieter dafür bezahlen sollte... LOL.

    Hallo aquarius,

    "Um uns abzusichern, würden wir gerne eine schriftliche Vereinbarung..."
    Zu jeder Veränderung der Mietsache würde ich eine separate Vereinbarung aufsetzen, in der die Veränderung beschrieben wird UND was im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses mit der Veränderung zu geschehen hat.
    Datum, Unterschriften von Mieter und Vermieter, evtl. Zeugen.

    Hallo meli-lou,

    "Laminat hat vor der Terrassentür einen nicht gerade unerheblichen Kratzer und ist ca. 10cm um die Tür an den Rändern aufgequollen."
    Einwandfrei eine Beschädigung, wohl durch Regen bei offen gelassener Tür.

    "die Mädels meinen das ist Vermieterproblem,"
    Kaltschnäuzig - und falsch.

    "da es normale Abnutzung sei,"
    Quatsch.

    "sie hätten nix ungewöhnliches gemacht."
    Das sagt jede/r.

    "Wer muss für den Schaden aufkommen?"
    Der/die Verursacher.

    "Wobei dazu noch zu sagen wäre, ich würde wegen dem Kratzer nicht das Laminat austauschen sondern höchstens ausbessern."
    Wie der Schaden beseitigt wird, ist egal.

    Hallo mawehe,

    vielleicht hat die Nachbarin einen Partner, mit dem Du auch mal sprechen könntest.
    Ansonsten würde ich sie nochmals ansprechen und mich - je nachdem, wie das Gespräch verläuft - dafür entschuldigen, dass ich zwei Kleinkinder habe...
    Haste schon mal mit dem Vermieter gesprochen?

    Cypha:

    "In der Zwischenzeit habe ich meinen Vermieter erreicht, der mich aber nur auf Minol verwiesen hat und mit der Abrechnung selbst nicht viel zu tun hat."
    Das meint er aber auch nur.

    "Bei Minol wollte man mir erst als Mieter keine Auskunft geben, nach ein paar allgemeinen Fragen zu der Abrechnung meinerseits wunderte man sich aber dort auch darüber. Denn es liegen bei Minol tatsächlich Ablesewerte vor. Nun wird bei denen fleißig recherchiert, was da falsch gelaufen ist."
    Mit anderen Worten: (Auch) bei dieser Firma wird wohl offensichtlich keine Plausibilitätsprüfung gemacht.

    "Ich halte euch gerne weiter auf dem Laufenden. ;)"
    Japp, tu' das!;)

    Hallo Marziparntorte,

    "weil der vermieter ständig ohne meiner erlaubniss in meiner wohnung war."
    Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand (§123 StGB), konnteste anzeigen.

    "Als ich gestern auf meiner Arbeit anrief um meinen urlaub zu verlängern erzählte mir mein chef der vermieter, würde jeden tag auf der arbeit anrufen und dort terror schieben,"
    Ich würde den Arbeitgeber bitten, dem Anrufer diese Anrufe zu verbieten. Er möchte sein Anliegen schriftlich Dir gegenüber vorbringen.

    "...unteranderm sagte er, wenn ich meinen "scheiß" nciht abholen würde, würde er die sachen nehmen und sie vor meiner firma abstellen,"
    Das sollte er mal machen, wenn er ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Stadt riskieren will.

    "dann behauptet er, es wäre ein sprung im badezimmer fenster und ich hätte in der wohnung !randaliert! obwohl er doch die wohnung bei der abnahme nachgesehen und ncihts bemängelt hatte."
    Dann bisteja aus dem Schneider.

    "am liebsten würde ich nciht mehr auf die arbeit gehen."
    Hör' bloss mit solchen Gedanken auf!!!

    "Ich wollte fragen, ob man den vielleicht anzeigen kann..."
    Warte erst mal ab.

    "was kann ich jetzt tun??..wie würde die anklageschrift lauten.."
    Eine ANKLAGEschrifft wird von der Staatsanwaltschaft verfasst bei einem Strafverfahren. Noch ist hier alles vorest "zivil".

    Hallo vanwilcox,

    vorab: Unterlasse bitte, jeden(!) Satz mit einem "!" abzuschliessen. Die "!" machen Deinen Aufsatz weder wichtiger noch interessanter.

    "Da ich selber nicht vorort sein konnte! Hat die Schlüsselübergabe meine Mutter für mich übernommen,weil ich aus beruflichen gründen nicht erscheinen konnte!"
    Dein Problem.

    "Muss ich die Wohnung neu Streichen obwohl ich die damals Verwohnt übernommen habe?"
    Eigentlich nicht. Kommt aber drauf an, was im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll steht.

    "in meinen alten [gibt es auch einen neuen?] Vertrag steht zusätzlich folgendes : Die Mieter erhalten den Schlüssel zu der Wohnung bereits am 01.08.2003 und übernehmen die komplette Renovierung der Wohnung und insbesondere des Bads. Hier erfolgt auf Kosten der Mieter eine Neuverfliesung der Wände und ein Austausch des WC-Topfes und des Waschbeckens."
    Das ist doch eindeutig, oder?

    "kann ich dadurch die Wohnung verwohnt übergeben? da ich früher selber eine verwohnte Wohnung erhalten habe und die mit eigenleistung renoviert hatte!"
    Was heisst "früher"? Sprichst Du noch von einer anderen Wohnung als von der jetzt zurückgegebenen?
    Der VM kann keine Verbesserung der Mietsache von Dir verlangen, aber, wie gesagt, man müsste wissen, was im MV bzw. ÜP vereinbart wurde.

    "Wenn der Vermieter die Schlüssel hat! Hat er noch anspruch drauf das ich die Wohnung noch nach bessern muss?"
    Kannste Dir ja e.F. vom VM zurückgeben lassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!