Du solltest meiner Meinung darüber nachdenken, einen Fachanwalt zu der Sache zu befragen.
Und der sorgt dann für prima Einkommen von Gutachtern... und dann weitere (finanzielle) Konsequenzen. ![]()
Du solltest meiner Meinung darüber nachdenken, einen Fachanwalt zu der Sache zu befragen.
Und der sorgt dann für prima Einkommen von Gutachtern... und dann weitere (finanzielle) Konsequenzen. ![]()
Hallo Ralf123,
ich nehme an, Du sprichst von Wärmemengenzählern? Diese wären grundsätzlich an Vor- und Rücklauf der Heizkreise angeschlossen (das Instrument am Rücklauf, der Fühler am Vorlauf).
(Bei Fliessrichting denkt man eigentlich zunächst an Wasserzähler).
Hat der Vermieter recht?
Rate mal, wer das u.U. letztendlich entscheidet...
dann rate ich dir, von deinem Recht zur Einsicht in die Unterlagen die zum Ergebnis der Abrechnung geführt haben gebrauch zu machen, denn ich möchte keine Pferde scheu machen, kann es aber sein, dass die veranschlagte Grundsteuer für alle 5 Gebäude erhoben ist.
Hoppla, "gute" Idee...![]()
da tun mir die beiden Brasilianerinnen ja jetzt schon leid.
Die würden noch gut zu meinen Vieren http://www.ebay.de/itm/like/222201235269?lpid=106&chn=ps&ul_noapp=true passen...![]()
Und es ist mein gutes Recht etwas in Frage zu stellen, wenn ich der Ansicht bin,dass es nicht richtig ist. Und ich bin mir sicher,dass ich mich mit meinem Vermieter darüber vernünftig einigen werde.
... worüber Du uns gerne berichten kannst.
..es sei denn, der Mieter schlägt einen günstigeren Energieversorger vor. Wäre denkbar, dass der VM dem nachkommen müsste.
Nein, muss er nicht, bspw. das inzw. hinreichend publizierte Risiko (allein!) tragen?
Sorry wie kann ich das Foto drehen?
Dann stell' es doch noch mal ordnungsgemäss 'rein.
Also es ist immer noch meine Sache in wie viele Foren ich um Hilfe rufe. Es ist schließlich mein gutes Recht.
Und ja, es ist eine Betriebskostenabrechnung und keine einfache Aufstellung von Zahlen. Wenn man genau hinschaut sieht man auch, dass die Heizkosten nach Wohnfläche berechnet wurden, es bleibt mir ein Rätzel wie Du das übersehen kannst.
Richtig, es ist Dein gutes Recht, Dich ungeschickt zu benehmen.
Und ja, ich erkenne hier, dass es sich um eine Aufstellung von Nebenkosten handelt, jedoch keine ordnungsgemässe Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnung.
Zum 01.02. beziehe ich eine neue Wohnung, in der eine Gaszentralheizung verbaut ist.
Was (alles) wird von der Gaszentralheizung versorgt?
Christoph2010,
was dämlich ist, entscheidest nicht Du. Rechtsprechung muss auch nicht gerecht oder logisch sein oder Deinem Geschmack entsprechen, sondern lediglich den Gesetzen oder Rechtsverordnungen entsprechen.
Meine Vermieter haben auch die Aufträge erteilt.
Somit dürfte klar sein, wer sie bezahlt.
Sollte euch der Vermieter schriftlich bestätigt haben, dass er das Geld nicht mehr hatte, weil er es ausgeben hat (!) würde ich das Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz und um Mitteilung des Ergebnisses.
Evtl. § 236 StGB...?
Hallo Marc_84,
wie waren denn die GENAUEN Abrechnungszeiträume? Wann GENAU hast Du die Mietsache an den VM zurückgegeben?
Binde die Haftpflicht von Anfang an ein und lass die entscheiden, was zu tun ist. Abwehr von unberechtigten Forderungen ist deren Kernkompetenz.
Guter Tipp. Hfftl. hat er eine HVers.
Der Vemieter hat mir nun telefonisch mitgeteilt, das der Schaden durch "Übermalen" mit Spezialfarbe durch mich zu richten sei und ich dafür 3 Tage Zeit hätte ansonsten würde er Handwerker beauftragen.
Der Grund der Eile der dem "Vermieter" (Eine Immobiliengesellschaft) unter den Nägeln brennt, ist das ein angeblicher Kaufinteressent das behoben haben will bevor er kauft.
Lass' es Dir doch schriftlich geben, gewinnst ein paar Tage.:o
Check' mal, ob die nasse Stelle bereits überstreichbar ist.
Angeblich gibt es nun einen Fleck an der Decke unter uns, was ich mir morgen mal anschauen werde.
Anschliessend wirst Du uns sicherlich berichten.
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