Fristsetzung Reparatur durch Vermieter

  • Hallo Zusammen,

    Heute hat mir mein Vermieter mitgeteilt das in der Wohnung unter mir unter meinem Badezimmer ein kleiner Wasserschaden entstanden ist für den ich aufkommen soll.
    Ich kann mir diesen nur durch die Waschmaschine erklären, diese war defekt und hatte mal vor 2 oder 3 Wochen einen kleinen 1 m2 See produziert (gefließtes Bad ~ 1-2 mm Wasser) den wir aber auch gleich nach Entdeckung aufgewischt hatten.
    Angeblich gibt es nun einen Fleck an der Decke unter uns, was ich mir morgen mal anschauen werde.
    Soweit so gut, ich habe eine Privathaftpflicht mit der ich das denke ich regeln kann wenn es sein muss.

    Der Vemieter hat mir nun telefonisch mitgeteilt, das der Schaden durch "Übermalen" mit Spezialfarbe durch mich zu richten sei und ich dafür 3 Tage Zeit hätte ansonsten würde er Handwerker beauftragen.

    Der Grund der Eile der dem "Vermieter" (Eine Immobiliengesellschaft) unter den Nägeln brennt, ist das ein angeblicher Kaufinteressent das behoben haben will bevor er kauft.


    Ist eine solche knappe Frist bindend und zulässig? Ich vermute ja wenn das wird länger dauern Handwerker und die Versicherung einzuschalten und zunächst will ich erstmal sehen was dort an Schaden angerichtet ist (bin berufstätig und der Mieter unter mir ist aufgrund von Krankheit nicht spät ansprechbar)

    Viele Grüße
    DNai

  • Anschliessend wirst Du uns sicherlich berichten.

    Sicher ;)
    Mich interessiert vor allem die Aussage zur Fristsetzung.
    Ich kann mir noch nicht ganz vorstellen das eine solche knappe Forderung zur Behebung zulässig ist.

  • Der Vemieter hat mir nun telefonisch mitgeteilt, das der Schaden durch "Übermalen" mit Spezialfarbe durch mich zu richten sei und ich dafür 3 Tage Zeit hätte ansonsten würde er Handwerker beauftragen.

    Der Grund der Eile der dem "Vermieter" (Eine Immobiliengesellschaft) unter den Nägeln brennt, ist das ein angeblicher Kaufinteressent das behoben haben will bevor er kauft.


    Lass' es Dir doch schriftlich geben, gewinnst ein paar Tage.:o
    Check' mal, ob die nasse Stelle bereits überstreichbar ist.

  • Binde die Haftpflicht von Anfang an ein und lass die entscheiden, was zu tun ist. Abwehr von unberechtigten Forderungen ist deren Kernkompetenz.


    Guter Tipp. Hfftl. hat er eine HVers.

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