Hat die Vermieterin ein Recht auf einen neuen Vertrag?
Nöö, sie kann bestenfalls um eine Zusatzvereinbarung bitten.
Hat die Vermieterin ein Recht auf einen neuen Vertrag?
Nöö, sie kann bestenfalls um eine Zusatzvereinbarung bitten.
Hallo,
eine Verbesserung der Mietsache kann der VM nicht verlangen. Ich würde mit dem Mietvertrag mich fachanwaltlich beraten lassen, um die hochfliegenden Pläne des VM auf den Boden der Gesetze zurückzuholen.
Nun zu meiner Frage: Dagegen vorzugehen bringt nichts, da meine Schwiegermutter von den Mitbewohnern des Hauses "keinen Frieden " mehr bekäme.
Reicht das jedoch aus, um fristlos den Mietvertrag zu kündigen?
Ich würde es drauf ankommen lassen - bis zum geht-nicht-mehr - zumindest solange, wie keine Beschädigungen an Bodenplatten o.ä. auftreten.
Nein, den MV kannste deshalb nicht fristlos kündigen.
Hallo Killburn,
nachfolgend mal meine unmassgebliche Meinung:
"1.) die Untermiete ist ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen."
Korrekt.
"2.) Katzen sind nur nach Absprache zu halten und auf geheiß des Vermieters abzugeben."
Recht unüblich. Zunächst darfst Du sie halten, aber nur so lange, wie es dem Gutsherrn gefällt. Und dann wohin damit?
Und andere Tiere, bspw. Hunde, Krokodile, Wanzen, Giraffen, Wölfe etc. darfste wohl halten?
"3.) Reparaturen bis 100€ an Installationsgegenständen sind selber zu tragen, Reparaturen dürfen 300€ im Jahr nicht übersteigen. Dazu zählen laut Vertrag eigentlich alle Sanitären Einrichtungen sowie Elektrik und Anschlüsse in der Wohnung."
Naja, unglücklich formuliert...
"4.) Das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ist "in Fällen besonderer Gefahr" immer zu gewähren."
Hmm, hier müsste eigentlich der Begriff noch erläutert werden.
"5.) Schäden an der Sammelheizung ermöglichen den Mietern nicht Schadensersatzansprüche zu stellen."
So what? Wie schön, dass Mietminderungen nicht ausgeschlossen sind.;)
"6.) Der Mieter muss Kosten für die Wartung von Warmwassergeräten übernehmen."
OK
"7.) Musizieren nur auf Abstimmung mit dem Vermieter."
Der singt dann mit? Natürlich darfste immer musizieren, innerhalb der Zimmerlautstärke.
In Punkto Vermieter drauf hinweisen,
... ist fast das gleiche, ihm einen Guten Tag zu wünschen, also Nonsens.
Du müsstest den VM die Mängel genau beschreiben, seit wann er besteht, wie er sich auswirkt und dann den VM auffordern die Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit von (beispielsweise) einem Monat zu beseitigen und auf § 535 BGB Bezug nehmen.
Das alles schriftlich nachweisbar.
Und bitte keine ellenlangen Sätze, sondern kurz und knackig.
Sehr geehrter Herr xxxx, wir kommen zu der o.g.Abnahme.
Sie sind lt. Mietvertrag verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Da Sie das beim Einzug nicht getan haben ist sie beim Auszug fällig. In der Regel wird eine Wohnung alle 4 Jahre renoviert und zwar Decken, Wände, Fenster , Türen und Heizkörper.
Der Preis der Renovierung beträgt ca. 4 500,-- Euro. Sie haben 14 Monate in der Wohnung gewohnt und ich schlage vor, dass Sie für die nicht ausgeführte Renovierun Euro 1 500,-- bezahlen. Damit wären auch kleinere Beschädigungen erledigt. Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind.
Mit freundl. Gruss
im mietvertrag steht folgendes
§ 7 Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses
1. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.
2. Der Mieter verpflichtet sich , während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, fentser und Außentüren von innen , Lasieren von Naturholztüren und -fenstern) auf eigene Kosten in handwerklicher Ausführung vornehm,en zu lassen oder vorzunehmen.
3. Diese Verpflichtung gilt im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen (Renovierungsfristen)
a) Innentüren usw. 5 Jahre
b)Tapeziere usw. 5 Jahre
c)usw
Die vorstehnden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung.
§ 18 Schönheitsreparaturen bei Auszug
1. Endet das Mietverhältnis ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei die nachstehenden genannten Fristen im Allgeminen zur Anwendung kommen:
a) liegen die letzten Schönheitsreparaturen währen der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück,so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachg. an den Vermietr; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 % usw.
b) Für Nebenräume usw.
c) Die Regelung nach a) und B) tritt im Allgemeinen in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind.
2. der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem Ziffer 1a und b durch vollständige Vornahme der Schönheitsreparatiuren abwenden; die Arbeiten sind auf eigen Kosten in fachhandwerklicher Ausfüh´rung bis zur Rückgabe der Mietsache vornehmen zu laseen oder vorzunehmen.
Ich halte alles ausser §§ 7 (2) und 18 (2) für unwirksam, da der Mieter unangemessen benachteiligt wird.
Die Fristenregelung wurde übrigens vom BVerfGericht gekippt.
Weshalb Doppelposting (zwei Threads)??? ![]()
Hallo mikken,
meinen beiden Vorrednern kann ich mich nur anschliessen.
Du bräuchtest auf diese "Kündigung" eigentlich noch nicht mal zu reagieren.
Mit dem 1.11. scheint wohl eher der 31.10. gemeint zu sein.
Wenn Du sowieso nächstes Jahr ausziehen möchtest, wäre ein Mietaufhebungsvertrag mit einer Entschädigungssumme zu Deinen Gunsten und ein Verzicht der VM auf irgendwelche Renovierungskosten und Sofortauszahlung der Mietkaution eine geschickte Sache.
Tipp: Rede mit ihr und poste mal deren Meinungsfindung.
Hallo dahlmannstraße,
über den Zustand der Mietsache bei Übernahme hast Du nichts geschrieben...
mieter123456:
"wzu gibt es dieses forum, wenn ich an einem anwalt weitergeschickt werde. mensch leute, hört auf so spießige komentare von euch zu geben! ist euch langweilig oder habt ihr nichts zu tun?!"
Du gibst Dir selbst die Empfehlung:
"entweder ordentlich und sachlich bleiben und nicht mit dummes gelaber nerven"
"also melde ich mich ab!!!"
Eine guuter Entschluss, auch ohne 3 "!".
"@der letzte Kommentar, dies ist ein Mieterforum und kein Vermieterforum!!!"
Mit 3 "!" wirst Du sicherlich recht haben. LOL
aber nun ist noch das Thema mit Hausverbot meines Freundes ![]()
vielleicht hat jemand dazu noch einen Tip
Joo, Zadya, und der hiess Google: mietrecht hausverbot mieter besucher
Und dann direkt der erste Treffer:Mietrecht : Hausverbote, Hausrecht
Die VM hat diesbezüglich also keine Chance.
Ich hätte da mal eine Frage.
Wenn ich einen Mangel in der Wohnung habe und der Vermieter möchte den Mangel schnell beseitigen, jedoch ich in den nächsten Wochen im Urlaub bin, kann ich trotzdem darauf bestehen die Miete zu mindern für die komplette Zeit, bis der Mangel anch meinem Urlaub behoben wird?
Bitte beachten, bisher hatte der Vermieter Zeit den Mangel seit zwei Wochen zu beseitigen, jedoch will er den Handwerker schicken, welchen er aber die ganze Zeit nicht erreicht.
Nee, das wäre ja noch "schöner"...![]()
(Mietminderung - ein geiles Wort, nicht wahr?)
Hallo beuteltier,
"Mietvertrag für Wohnräume" über rd.80 qm Wohnraum.Außerdem gemietet: 1 Garage.Auf dem Gesamtgrundstück des Eigentümers von 3504 qm befinden sich 1700 qm Gartenfläche, die nicht Bestandteil des Mietvertrages sind.Die Restfläche von 1804 qm ist die Summe aus Wohnhaus,Hoffläche incl.Gehwege, Auffahrt, Wäscheplatz und Garagen.
Frage: Müssen die Mieter einen Anteil an der Gesamtgrundsteuer bezahlen? Meiner Meinung nach nur für die 1804 qm."
Die Grundsteuer bezieht sich auf eine bestimmte Fläche. Davon hat die von Euch gemietete Fläche einen Anteil von x%, welches auch Euer %ualer Anteil an der Grundsteuer sein müsste.
"Kann eine zuviel gezahlte Grundsteuer für den Zeitraum von 12 Jahren zurückgefordert werden?"![]()
M.M.n. nein, wenn die vergangenen Betriebskostenabrechnungen inzwischen ausgeglichen sind.
@Bernie: Heike befürchtet eine Kündigung!
Bin ich doof?
grundsätzlich bin ich damit mehr als einverstanden, wenn das vm-problem ist. aber wir wohnen doch erst ein jahr hier. wollte es mir nicht gleich am anfang mit denen verscherzen, nachher hab ich dann die kündigung im briefkasten.
aber trotzdem danke, ich werd versuchen einen passablen weg zu finden. ![]()
Ähem..., welche Kündigung??? *ratlos*
Muss der neue Besitzer diese Klausel im Vertrag übernehmen oder kann er mich trotzdem kündigen?
Hi Stefan, Ihr könnt Euch beruhigen: Er muss sie mit übernehmen.
Hallo Schütze,
"1.Spielende Kinder im Treppenhaus (Kartenspiele bis hin zum Verfangenspielen im Keller), ist das in Ordnung?"
Hier ist Dein Ansprechpartner der Vermieter.
"2.Wir wohnen im EG. Direkt vor dem Haus verläuft der Weg zu den Haustüren. Auf diesem Weg geht es bisweilen wirklich zu wie auf einem vollen Spielplatz: Rollerfahren, schreien, quieken, toben, - natürlich lauter Sachen, die Kinder halt machen; nur ein Fenster auch nur kippen braucht man dann nicht, - der Lärm ist einfach zu groß. Wenn man sich z.Bsp. ein Stündchen auf´s Ohr legen möchte, muss man Ohrenstöpsel verwenden. Die Roller mit den keinen Rädern sind besonders "toll", das dröhnt bei uns in der Wohnung richtig.
Könnt Ihr dazu was sagen?"
Ja, als Ihr die Wohnung anmietetet, hattet Ihr das auch schon erkennen können müssen, also ist dies kein Reklamationsgrund.
"3.In ca. 3-4m Luftlinie zu unseren Wohnungsfenstern entfernt gibt es einen Fahrradabstellplatz. Darauf werden auch immer wieder mal Roller (Mofas) abgestellt, die dann auch dort angelassen werden und bei uns, wenn Fenster geöffnet oder auch nur gekippt sind, einen wahnsinnigen Gestank in unserer Wohnung verursachen und natürlich auch sehr laut sind. Gibt es dazu irgendwelche Regelungen?"
Sicherlich nicht. Als Ihr die Wohnung anmietetet, hattet Ihr das auch schon erkennen können müssen, also ist auch dies kein Reklamationsgrund.
gibts irgendwie nen wert, den man da ansetzen kann?
haben die nk-abrechnung nur für ein halbes jahr bekommen, da wir erst im juli2010 eingezogen sind. hab also keinen überblick was da drin war. ich weiß nur was sie dazu getankt hat und wieviel da noch drin war in etwa.
Hier hat niemand etwas "anzusetzen".
Die VM hat eine ordnungsgemässe HKAbrechnung zu präsentieren (ich weiss, dass das bei Öltanks nicht soo einfach ist) gemäss der HKVO, aber dass ist nicht Mieterproblem bzw. -angelegenheit.
Teilen Sie dem Vermieter per Einschreiben/Rückschein mit, dass Sie mit
sofortiger Wirkung die Miete um zunächst 20 % kürzen.
Setzen Sie ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel mit der Androhung,
danach auf seine Leistung zu verzichten, die Mängelbeseitigung selbst zu
veranlassen, und die Kosten mit der zukünftigen Miete zu verrechenen.
Zusätzlich sollte am Beginn des Schreibens das, was der Fragesteller oben geschrieben hat, tabellarisch (ohne Weichmacher bzw. Wortverstärker) noch mal aufgelistet werden.
Besser als EBf+Rü wäre ein Einwurfeinschreiben. Der Einwurf in den Briefkasten des Empfängers dient als Zugang*).
Ein Einschreiben, trotz Benachrichtigung bei der Post nicht abgeholt, gilt nicht als zugegangen*) ( *)juristischer Ausdruck).
Hallo osaft,
wenn der VM mit den vorhandenen Dichtungen einverstanden ist, ist es ja i.O.
Verlangt er jedoch die Entfernung, hast Du den alten Zustand der Oberfläche wieder herzustellen.
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