Hallo Hanna,
"...so rückt der Zeitpunkt der Übergabe immer näher, ohne dass ich Absprachen treffen kann. Der Vermieter ist nicht bereit zu einer Vorabnahme, da ich mich ja mit dem Nachmieter einigen soll."
Mit einem Nachmieter hast Du keinen Vertrag.
"Vom Mieterverein wurde mir jetzt gesagt, dass der Vermieter weder zu Vorabnahme noch zu Abnahme der Wohnung verpflichtet ist und auch im Nachhinein Mängelbeseitigung geltend machen kann."
Ist zutreffend.
"Ich muss sogar die Miete nachzahlen, in der Zeit bis die Wohnung einwandfrei ist."
Falsch: Das nennt sich dann Nutzungsentschädigung, die in gleicher Höhe wie die Miete zu zahlen ist.
"Ich habe über die Jahre immer wieder Mängel gemeldet,"
Schriftlich nachweisbar?
"Ich weiß nicht was ich machen soll."
Ich würde sofort sämtliche Mängel mit Datum, wann sie dem VM mitgeteilt wurden, dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen und zeitnahe Beseitiung unter Hinweis auf § 535 BGB einfordern.
"Eigentlich bin ich nicht pfändbar,"
Wäre nicht schlecht, wenn der VM das auch wüsste...
"Ich bekam dort auch keine Antwort auf die Frage, was wohl eine normale Abnutzung ist, vielleicht hier?"
Ist auch nicht einfach zu beschreiben, was ist denn normal...?