Beiträge von Berny

    meine sachen hat sie ohne ankündigung weggeschlossen in ihren bereich,also hat sie nun zweimal mein eigentum vor mir entfernt und verschlossen ..ist das rechtens ?


    Nein, könnte als Diebstahl und unzulässsige Selbstjustiz gewertet werden. Ich würde Zeugen hierfür besorgen und Anzeige erstatten.

    Hallo 2go,

    "Ich habe fast 14 jahre in dieser wohnung gewohnt dabei wurde die wohnung beim einzug in einem eher "zerstöreten" zustand übergeben sprich fliesen an der wand in der küche, kaputter boden, schimmel im badezimmer, zerkratzte türen und offene wand im klo."
    Nachweisbar? Was steht im Übergabeprotokoll?

    "muss ich diesen betrag wirklich bezahlen da es heißt besenrein verlassen"
    Aber von Dir "eingebaute" Sachen+Beschädigungen musst Du trotzdem mitnehmen. Brauchst lediglich nicht zu malern.

    "alle wohnungen im unseren bau werden derzeit renoviert beim auszug sprich neue türen werden eingesetzt heizungen bad klo etc WIESO soll ich dann die sachen renovieren die 1. kaputt waren 2. SOWIESO auf den schrotthaufen kommen??"
    Spielt keine Geige, es dreht sich hier ausschliesslich um Deine Wohnung.

    "beweise hätte ich das der zustand seit dem einzug herrscht (fotos zeugen etc)"
    Ist hilfreich, aber, wie gesagt, auch die Zustandsbeschreibung von damals, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet: Im MV nachschauen!

    grisu:

    "bin mega neu hier"
    Was heisst denn bitte "mega"?

    "...die sie sonst geduldet hat,einen stallabschnitt hat sie mir überlassen,auf einmal war schloß davor,"
    War (leider) legal, falls nicht mitgemietet - im MV nachschauen!

    "sachen im kellerbereich ... hat sie stillschweigend weggeräumt..."
    Wohin?

    "redet schlecht über mich bei femden die mich dann ansprechen"
    Empfehle Zeugenaussagen schriftlich festzuhalten und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten wg. Verdacht der Verleumdung und übler Nachrede.

    "ich bin seid jahren psychisch krank und komme mit dem verhalten nicht klar ,ja will ja ausziehen nur wie kann ich mich JETZT rechtlich wehren"
    Einen psychologisch geschulten Rechtsanwalt aufsuchen. Vor der "Erstberatung" über die Kosten informieren.

    Hallo nanchen883,

    ich sehe es wie folgt, KEINE(!) Beratung bzw. Ratschlag:
    1. der bisherige VM muss mir erst mal schriftlich den Verkauf der Mietsache mit Übergabedatum an den namentlich zu benennenden Käufer mitteilen.
    2. Letzterer hat mir schriftlich dies entsprechend zu bestätigen mit Angabe seiner Bankverbindung.
    3. Der neue VM hat mir dann schriftlich mit rechtssicherer Begründung zu kündigen zum Termin XY.
    4. Sollte ich zum Termin nicht 'raus sein, müsste der VM die Räumung einklagen.
    5. Je nachdem, wo ich wohne und das zuständige AG viel Arbeit hat, kann es bis zum Termin u.U. bis zu einem Jahr dauern.
    6. Bei der Verhandlung wird das Gericht mglw. abwägen, wieweit die finanziellen Interessen des Klägers höher zu bewerten sind (auch unter Anwendung der Rechtsvorschriften) als das Schutzbedürfnis einer sechsköpfigen Familie.
    Nebenbei: Ich kenne Eure finanzielle Lage ja nicht, und deshalb weiss ich auch nicht, inwiefern Ihr pfändbar seid...
    Du versteht, was ich sagen will. Eine andere Möglichkeit wäre die, dass der neue VM Euch - evtl. mit finanziellem Anreiz - entscheidend hilft, eine neue adäquate Bleibe zu finden.
    Wie gesagt, meine Meinung, einmal laut (nach)gedacht.
    PS: Ich muss grundsätzlich niemanden in meine Wohnung 'reinlassen, vorerst geht alles schriftlich.

    Davidoff:

    "Ich bin im Juni diesen Jahres aus meiner Wohnung in Berlin ausgezogen und warte noch auf meine Kaution."
    Hallo,
    da wirst Du u.U. noch laange warten müssen: Falls der Betriebskosten-Abrechnungszeitraum wie meist üblich das Kalenderjahr ist, hat der ehem. VM noch Zeit, Dir die Abrechnung bis zum 31.12.2012 vorzulegen.
    Innerhalb eines halben Jahres nach Mietende hat er Dir nur die Differenz zwischen der zu erwartenden BetrkAbr.-Nachzahlung und der Kaution+Zs. zu erstatten.

    Hallo apachenlady,

    "Ich habe am 9.9.2011 die fristlose Kündigung für meine Wohnung bekommen, weil ich Mietrückstände habe."
    Das ist korrekt, da Deine Mietrückstände wohl mehr als 2 MM betragen.

    "Ich soll die Wohnung bis morgen 30.9.2011 mit meinem Kind verlassen und alle Schlüssel übergeben."
    Diese Forderung ist bei einer Fristlosen üblich. Der VM wird dann vor der Tür stehen und Dich auffordern, die Mietsache zurückzugeben.
    Wenn Du das verweigerst, wird ihm nichts anderes übrigbleiben als wieder zu gehen.

    "... zum Sozialamt gegangen zu der Stelle für drohenden Wohnungsverlust. Die Dame dort war sehr lieb und sagte mir, ich muss nicht aus der Wohnung raus, sie würden die Gesellschaft jetzt anschreiben, sie bitten von weiteren Schritten abzusehen und die Mietrückstände übernehmen."
    Ja, und, wurde das auch gemacht?

    "..., ja das tut mir leid, entweder sie kommen Morgen und zahlen den Rückstand, dann nehmen wir die Kündigung zurück ..."
    Wie lange wird es dauern, bis die Rückstände ausgeglichen sein werden? Bitte nicht vergessen, dass die Oktobermiete kommende Woche zum spätestens Donnerstag (3. Bankenarbeitstag) fällig ist.

    Hallo mdbruin,

    "Moechte jemanden zur Untermiete bei mir wohnen lassen ."
    Hierfür bräuchtest Du das schriftliche Einverständnis des VM.

    "Vermieter hat heute zu mir gesagt dass da eine Mieterhoehung auf mich zukommt ."
    Diese undifferenzierte Aussage hilft nicht weiter. Er müsste dann bei Erhöhung der Nettomiete ein Mieterhöhungsverlangen stellen oder mit Dir die Untervermietungserlaubnis an eine Nettomieterhöhung koppeln, die Du dann gegenzeichnen müsstest.

    "Wir wohnten 2 Jahre in der Wohnung mit 3 Personen und bezahlten kaltmiete Plus Nebenkosten 464 Euro ."
    Wichtig ist, wie sich die Bruttomiete zusammensetzt. Deine jetzigen Rechnereien vermag ich nicht nachzuvollziehen. Die zukünftigen mtl. Nebenkostenvorauszahlungen können nur errechnet werden nach einer erfolgten Jahres-Nebenkostenabrechnung (§560 BGB). Deine jetzigen Rechnereien vermag ich nicht nachzuvollziehen.

    ---------------------------
    OT bzgl. Deiner Interpunktion: Plenk ? Wikipedia

    Hallo don_tomato,

    "Ich habe eine Frage bezüglich Stock- bzw. Schimmelbefalls in unserer Wohnung."
    Wenn Du bei Google suchst, bekommst Du Lesestoff bis zum Beginn der Adventszeit...

    "Unser kleinstes Zimmer ist auch gleichzeitig das Kinderschlafzimmer. Dort ist es relativ kühl, bedingt durch 3 Außenwände,"
    Die warme Atemluft kondensiert an den kühlen Aussenwänden Feuchtigkeit aus, und schon sind die Voraussetzungen für Schimmelbildung und -wachstum geschaffen.

    "anscheinend ist die Außenwand einfach nicht dicht."
    Das würde ich mal selbst überprüfen.

    "Dort wo die Farbe aufgetragen wurde, ist nichts mehr sichtbar."
    Vorerst...

    "Die letzten Aussagen des Vermieters waren: Ist kein schlimmer Schimmel bzw. Stock, der ist nicht gesundheitsgefährdend."
    Das behauptet jeder.

    "Gibt es sowas wie Gutachter?"
    Ja, die wissen nicht, wohin mit dem vielen Geld, was sie verdienen...

    "Welche Schritte wären jetzt notwendig?"
    ... oder sinnvoll? Bspw. Möbel 10cm von den Wänden abrücken, Schimmel mit Spezialmittel entfernen, abwarten...
    PS: Das Kind sollte nicht unmittelbar an einer Wand schlafen.

    Hallo wwm2014,

    "die Duschkabine schon ziemlich alt war und aus Kunstoff war."
    Nun verbessert als HSK (KFZ-Kennzeichen für Hochsauerlandkreis)...?

    "Der Thermostat Handgriff viel beim einstellen der Temperatur von selber ab."
    Lt. Bild ist/war er vergammelt.

    "Die Vermieterin bestand sofort und ausdrücklich auf eine neue Duschkabine und diese sei nur von einem Installateur einzubauen.
    Sie gab uns nicht einmal die Möglichkeit die Mängel selbst zu beteitigen."
    Somit sind die gesamten Kosten von ihr zu tragen.

    "Wir haben sie mehrfach darum gebten uns endlich eine Rechnung dafür zu geben um diese mit unserer Kaution i.H.v. 600€ zu verrechnen."
    Hmmmm, nachweisbar? Könnte man als "Schuldanerkenntnis" bzw. Kostenübernahmezusage werten - selbst schuld...

    Hallo Hanna,

    "...so rückt der Zeitpunkt der Übergabe immer näher, ohne dass ich Absprachen treffen kann. Der Vermieter ist nicht bereit zu einer Vorabnahme, da ich mich ja mit dem Nachmieter einigen soll."
    Mit einem Nachmieter hast Du keinen Vertrag.

    "Vom Mieterverein wurde mir jetzt gesagt, dass der Vermieter weder zu Vorabnahme noch zu Abnahme der Wohnung verpflichtet ist und auch im Nachhinein Mängelbeseitigung geltend machen kann."
    Ist zutreffend.

    "Ich muss sogar die Miete nachzahlen, in der Zeit bis die Wohnung einwandfrei ist."
    Falsch: Das nennt sich dann Nutzungsentschädigung, die in gleicher Höhe wie die Miete zu zahlen ist.

    "Ich habe über die Jahre immer wieder Mängel gemeldet,"
    Schriftlich nachweisbar?

    "Ich weiß nicht was ich machen soll."
    Ich würde sofort sämtliche Mängel mit Datum, wann sie dem VM mitgeteilt wurden, dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen und zeitnahe Beseitiung unter Hinweis auf § 535 BGB einfordern.

    "Eigentlich bin ich nicht pfändbar,"
    Wäre nicht schlecht, wenn der VM das auch wüsste...

    "Ich bekam dort auch keine Antwort auf die Frage, was wohl eine normale Abnutzung ist, vielleicht hier?"
    Ist auch nicht einfach zu beschreiben, was ist denn normal...?

    Sinngemäß heisst es, das vorerst auf die Mietkaution verzichtet wird.


    Hallo,
    über die Höhe der Mietkaution ist nichts vereinbart?
    Dann würde ich im Falle des Falles einen Euro anbieten.

    Hmm eigentlich heißt es ja "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten". Aber ganz ehrlich: Die obige Fragen habe ich irgendwie nicht verstanden, bzw. die Zusammenhänge erschliessen sich mir nicht.

    Wenn der Vermieter zur Wohnungsabnahme erscheint, können die Schlüssel diesem ausgehändigt werden, warum also Ihrem Anwalt?

    Hallo Gruwo,
    wenn die Posterin "Claudia72" schon etwas mit Anwalt bei Wohnungsübergabe schreibt (ich hatte darauf ja bereits reflektiert), hat sie etwas zu verschweigen - ist Dir vielleicht nicht so aufgefallen? Mit solchen Usertypen muss man immer rechnen...

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