Beiträge von Berny

    er müßte mir dann auch die Kaution daraufhin erstatten und die NK-Abrechnung fertigstellen.


    Ist nicht...: Wenn der NK-Abrechnungszeitraum mit den Kj. übereinstimmt, endet er also erst am 31.12.2012. Dann hat der VM noch EIN ganzes Jahr Zeit, Dir die NK-Abrechnung vorzulegen. Wenn bereits vorher abzusehen ist, dass Du wirst nachzahlen müssen, kann er noch einen grosszügigen Anteil von der Kaution Dir zunächst vorenthalten.:mad:

    Bewahren Sie sich einen Nachweis der ersten Mietzahlung sicher auf. Dies koennte spaeter sehr hilfreich sein, wenn es um den genauen Einzugsmonat geht. Z.B. wegen Mieterhoehungen, Bekoabrechnungen, Kautionverzinsung etc.


    Ausserdem sollte er ein Übernahmeprotokoll selbst anfertigen mit Zustandsbeschreibung, Fenster geputzt?, Mängelbeschreibung, Fotos mit Tageszeitung drauf, Zeugenbestätigung/en.

    Wie lange hat der Vermieter das Recht, den Vertrag hin aus zu zögern?


    Freu' Dich, Andreas, diese Frage stellt sich nicht mehr.
    Aber lass' uns doch ruhig gelegentlich wisen, wie es weiter ging.
    Zusatz zu meinem Vorposter: Die Schlüsselübergabe bedeutet die Übergabe der Mietsache.

    Hallo donzivi,

    zusätzlich zu meinen Vorrednern, denen ich mich anschliesse:
    Ich würde seine Ausfälle tabellarisch protokollieren:
    Was hat er gesagt, wann, wer ist Zeuge, wie hat es sich ausgewirkt?
    Damit dann zur Staatsanwaltschaft und Anzeige erstatten wegen Verdachts der Beleidigung, Rufschädigung, übler Nachrede, versuchter Körperverletzung.
    Gleiches dem VM schriftlich mitteilen mit der Aufforderung, dies zeitnah nachhaltig zu unterbinden, da Du ansonsten Konsequenzen ziehen würdest.

    Gruwo:

    "Hmm ich beurteile das doch etwas anders."
    Richtig, Gruwo, da war ich wohl zu schnell..., denn Zitat MV:
    "Der ursprüngliche Mietvertrag vom 15.04.2009 ...
    ...Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 3 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen."
    Somit kann der Mieter erst ab dem 15.04.2012 mit gesetzlicher Frist kündigen, und das wäre dann zum 31.07.2012.
    Danke für die Info.:o;)

    blacksun:

    "mein nachbar und ich teilen uns eine Mülltonne.
    kosten 156,96 Euro.
    Statt diese Kosten nach Personen zu teilen, rechnet
    mein Vermieter nach m2 ab, wobei ich auf 104,97 Euro
    sitzen bleibe und mein Nachbar nur noch die restlichen
    52,02 zahlt."
    Wer zahlt denn einen Cent zuviel...?:confused:

    "Begründung meines Vermieters: in dieser Wohnung haben vorher
    immer 2 personen gewohnt deswegen führen wir dies so weiter!
    ?????????"
    Das ist keine Begründung. Wie bereits gesagt, im VM nachschauen!
    In dem von mir verwalteten MFH werden die Müllkosten nach Nutzerzahlen aufgeteilt, und alle sind's zufrieden.

    Dass das Schimmel ist, aber noch nicht gesundheitsschädigend .... :confused:
    2 mal war schon wer da aber gemacht wurde bis heute nix


    Es wurde wohl auch nichts zugesagt...
    Ich würde ein Einwurfeinschreiben mit den Bildern schicken und der Aufforderung, die Schäden und Ursachen zeitnah zu beseitigen.

    Hallo,
    einen Amtsarzt haben wir bisher nicht hinzugezogen.Es muss ja alles furchtbar schnell gehen momentan,weil sie morgen schon aus der Kurzzeitpflege direkt in die neue Wohnung zieht.
    Ist das Hinzuziehen des Amtsarztes kostenpflichtig? :eek:


    Nicht unbedingt. Wichtiger erscheint mir, dass es bis jetzt keinen juristisch haltbaren Grund für eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses gibt.
    Wenn der VM (oder sein Briefkasten) bis spätestens heute (ich sage mal 18:00) nachweislich die schriftliche rechtswirksam von allen Mietern unterschriebene Kündigung erhält, kann diese frühestens zum 31.12.2011 wirksam werden (§ 573c BGB).

    Wir sind letztes Jahr im Februar hier eingezogen. Dabei wurde der Mietvertrag einfach nur überschrieben. D.h. im Mietvertrag wurden die Vormieter rausgestrichen und ich habe gemeinsam mit meiner Mitbewohnerin unterschrieben.


    Mit Datum: Euer Glück.
    Ohne Datum: Euer Pech.

    Ich weiss nicht. Vielleicht hast du Recht. Aber ich stütze mich auf alles das ich gelesen habe, und alle Quellen entsprechen nicht mit was du sagst. Ich weiss das du denkst, dass ich nichts machen kannst, aber ich werde trotzdem probieren.Danke für die Hilfe.


    Gern geschehen. Und lass' uns doch bitte informiert über den Fortgang der Angelegenheit. Viel Glück!;)

    Laut was ich gelesen habe, darf er nichts aus der Kaution nehmen, da es kein Übergabe Protokoll gibt. Er muss die Kaution zurückbezahlen, und dann eine Rechnung für die "Mängel" machen.


    Auch hier liegst Du falsch, leider für Dich.
    Der Sinn einer Kaution ist der, dass der VM nach Beendigung eines Mietverhältnisses Forderungen gegenüber dem ehemaligen Mieter jedweder Art mit der Kaution verrechnen kann, bspw. Beschädigungen, Mietrückstände, Forderungen von Betriebskostennachzahlungen, Verzugszinsen.

    Ich weiss einfach nicht warum es ein problem für ihn ist.


    Diese Frage stellt sich garnicht, denn der VM hat ja gar keins (ich weiss, dass es kaltschnäuzig klingt).
    Wenn er es lt. Gesetz MÜSSTE, hätte er womöglich ein Problem, seinem Gegner Doodoo Infos (=Munition) zu liefern.
    So, wie es jetzt ist, hat sein Gegner Doodoo keine Munition gegen ihn, also hat der VM gar kein Problem, ihm kann ja niemand etwas... *einliedchenpfeif*

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