Kaution und Mietvertrag

  • Ich weiss einfach nicht warum es ein problem für ihn ist.


    Diese Frage stellt sich garnicht, denn der VM hat ja gar keins (ich weiss, dass es kaltschnäuzig klingt).
    Wenn er es lt. Gesetz MÜSSTE, hätte er womöglich ein Problem, seinem Gegner Doodoo Infos (=Munition) zu liefern.
    So, wie es jetzt ist, hat sein Gegner Doodoo keine Munition gegen ihn, also hat der VM gar kein Problem, ihm kann ja niemand etwas... *einliedchenpfeif*

  • Laut was ich gelesen habe, darf er nichts aus der Kaution nehmen, da es kein Übergabe Protokoll gibt. Er muss die Kaution zurückbezahlen, und dann eine Rechnung für die "Mängel" machen. Und soweit weiss er nicht, dass ich kein Vertrag habe.

  • Laut was ich gelesen habe, darf er nichts aus der Kaution nehmen, da es kein Übergabe Protokoll gibt. Er muss die Kaution zurückbezahlen, und dann eine Rechnung für die "Mängel" machen.


    Auch hier liegst Du falsch, leider für Dich.
    Der Sinn einer Kaution ist der, dass der VM nach Beendigung eines Mietverhältnisses Forderungen gegenüber dem ehemaligen Mieter jedweder Art mit der Kaution verrechnen kann, bspw. Beschädigungen, Mietrückstände, Forderungen von Betriebskostennachzahlungen, Verzugszinsen.

  • Ich weiss nicht. Vielleicht hast du Recht. Aber ich stütze mich auf alles das ich gelesen habe, und alle Quellen entsprechen nicht mit was du sagst. Ich weiss das du denkst, dass ich nichts machen kannst, aber ich werde trotzdem probieren.Danke für die Hilfe.

  • Ich weiss nicht. Vielleicht hast du Recht. Aber ich stütze mich auf alles das ich gelesen habe, und alle Quellen entsprechen nicht mit was du sagst. Ich weiss das du denkst, dass ich nichts machen kannst, aber ich werde trotzdem probieren.Danke für die Hilfe.


    Gern geschehen. Und lass' uns doch bitte informiert über den Fortgang der Angelegenheit. Viel Glück!;)

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