Beiträge von Berny

    Ohne nun in ein Gesetzbuch zu sehen würde ich meinen, dass in diesem Fall der VM, der auch im Haus wohnt, zur Kehrwoche verpflichtet ist.


    Wenn man aus dieser VM-Philosophie bzw. MV-Regelung, dass der/die Mieter einseitig benachteiligt wären, könnte m.E. diese "Regelung" ungültig sein.

    Abrechnungszeitraum sind immer 12 Monate, meist von 1.1. bis 31.12.d.J. Alle Rechnungen in diesem Zeitraum zählen, z.B.
    ergibt eine Summe von € 2.000,00. Für NK zulässig und vereinbart.
    Du ziehst aber schon im Sept. aus, dann ist Dein Nutzungszeitraum nur 9 Monate, also gilt die Summe nur für 9 Monate.
    Die Berechnung recht simpel z.B.: € 2.000,00 : 12 = € 166,67, diese Summe mal 9 Monate ergibt € 1.500,03.


    Das gilt für die üblichen Nebenkosten, jedoch nicht für die Heizkosten.

    Ich nehme an es handelt sich um Reinigungsservice für den Hausflur und Hausmeisterservice bzw. Grundstückspflege für nicht vorhandene Freiizeitflächen etc.
    Und die Reinigungskraft war auch nicht im Mietvertrag enthalten obwohl wir die Reinigung selber wöchentlich für den Treppenflur durchgeführt haben!


    Um sie Euch in Rechnung stellen zu können, müssten sie im MV vereinbart worden sein ODER im MV müsste auf die BetrkVO verwiesen werden. Lass' Dir doch vom VM die Originalbelege zeigen.

    dann wäre das hier wertlos.

    Kurzcheck zum Abrechnungszeitraum:
    ◾Der Abrechnungszeitraum darf maximal 12 Monate betragen.
    ◾Bei Überschreitung dieser 12 Monate wird die Abrechnung formal unwirksam.
    Bei Einzug, Auszug oder bei Umstellung des Abrechnungszeitraums kann dieser auch kürzer ausfallen, jedoch nie länger.
    ◾Nach Ende des Abrechnungszeitraums beginnt die 12-monatige Abrechnungsfrist zu laufen, in dieser muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen.


    Nein, das ist alles korrekt. Bist Du nüchtern???

    Dann werd ich mal mit ihr reden, aber so wie ich sie kenne wird es ihr gar nicht gefallen wenn ich sie aus der Wohnung bitte, das wird sie mir wahrscheinlich sehr übel nehmen, auch wenn es mein gutes Recht ist. Naja, mal schauen..


    Kannst ja mal dies https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html ausdrucken, und um deutlicher zu werden, zur geöffneten Tür deuten...
    Aber bitte nicht physisch mit einem Airbus verwuchseln...:eek:

    Hallo PushbackTXL,

    "Bei jeder Reparatur besteht sie darauf, die ganze Zeit über persönlich anwesend zu sein."
    - Das kannst Du ihr verwehren, diesbzgl. Rechte wurden im MV sicherlich nicht vereinbart.

    "Das letzte Mal haben die Arbeiten sechs Stunden gedauert, und so lange hat sie in meiner Wohnung gehockt, mich über mein Privatleben ausgefragt und im Beisein aller Beteiligten den Klodeckel hochgeklappt, um zu prüfen ob ich auch " den Urinstein richtig entferne"."
    - Antwort wie vor. Es genügt, wenn Du anwesend bist bzw. sein solltest.

    "..., sie kommt einfach mit den Handwerkern zusammen, für sie ist das selbstverständlich."
    - Du solltest sie mal auf ihre diesbzgl. geringen Rechte hinweisen. Grundsätzlich hat sie Betretungsrecht, so, wie im MV vereinbart bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache.

    "Habe ich also das Recht, sie während der Reparaturen der Wohnung zu verweisen?"
    - Besser gefragt, sie erst gar nicht bei Beginn der Arbeiten hereinzlassen. Hast Du denn so oft Handwerkerbesuch?

    "Das nächste Problem sind die Handwerker an sich. Egal ob es der Wasserhahn, der Durchlauferhitzer oder die Heizung ist, es kommen immer dieselben zwei älteren polnischen Herren in einem Lieferwagen ohne Aufschrift, einer der beiden spricht kein Wort deutsch. Ich will niemandem was unterstellen, aber ich habe starke Zweifel, das für die Reparaturen in meiner Wohnung auch Rechnungen geschrieben wurden."
    - Dann würde ich doch mal das KFZ-Kz notieren und mit dem Finanzamt Rücksprache nehmen.


    "Demnächst muss der Durchlauferhitzer getauscht werden und ich habe die Befürchtung, das wieder die beiden den Auftrag erhalten werden, obwohl ich stark bezweifele, dass einer von ihnen ausgebildeter Elektriker ist."
    - Ist nicht Deine Angelgenheit.

    "Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass eine richtige Firma mit den Reparaturen beauftragt wird?"
    - Nein.

    "Bzw kann ich, wenn ich Zweifel an der Qualifikation der von ihr beauftragten Handwerker habe, entsprechende Nachweise verlangen"
    - Nein.

    "und die Reparatur auch verweigern, wenn diese nicht vorgelegt werden?"
    - Nein.

    "Habe ich in diesem Fall ein Mitspracherecht oder muss ich jegliche Handwerker, die sie schickt, akzeptieren?"
    - nein ja.

    "Außerdem verlangt sie von mir, dass ich eine Feuerversicherung abschließe."
    - Kann sie nicht, jedoch sie selbst sollte ja.

    "Außerdem habe ich eine Haftplichtversicherung, die von mir verursachte Feuerschäden mit abdeckt, doch das reicht ihr nicht."
    - Geht sie noch nicht mal etwas an.

    "Kann sie mir vorschreiben, welche Versicherungen ich abzuschließen habe?"
    - Nein.

    "Einen schönen vierten Advent und Grüße aus Berlin :)"
    - Danke gleichfalls, und pass' auf die Atzwentzkrantzkertzen auf...:)

    kleinemaus:

    "Aber darf die kaltmiete bei neuvermietung um 80 euro erhöht werden?"
    - die Frage stellt sich nicht, denn wie ich schon sagte...

    "Übrigens hat sie heute eine Nebenkosten Abrechnung erhalten in der u.a.Rücklagen und kosten für Hausverwaltung umgelegt wurden..Und das ist auf jeden Fall nicht korrekt."
    - Richtig.

    Hallo Frank,

    "Natürlich haben wir ein Übergabeprotokoll geführt und mir wurde versprochen [haha], dass ich eine Kopie davon bekomme."
    - Protokolle sollten pro Partei gefertigt und einzeln unterschrieben werden.

    "Auf Nachfrage wurde mir Mitte Oktober bestätigt (mündlich), dass der neue Mieter keine Reparaturen möchte und das somit das Thema erledigt sei. Ich solle die neue Adresse sowie Bankdaten übermitteln, für die Nebenkostenabrechnung sowie Rückzahlung der Kaution."
    - welches Du sicherlich per Einwurfeinschreiben gemacht hast...(?)

    "Auf eine Nachfrage (April 2016) wann mit der Nebenkostenabrechnung zu rechnen sei, bekam ich keine Antwort."
    - Wen wundert's...?

    "Stand heute habe ich kein Übergabeprotokoll, keine Nebenkostenabrechnung und keine Kaution erhalten.
    Im Mietvertrag ist kein Abrechnungszeitraum definiert. Abgerechnet wurde immer mit dem Kalenderjahr (01.01-31.12). Wenn ich bis 31.12.16 keine Abrechnung erhalte, sind dann die Forderungen meines ehemaligen Vermieters erloschen (falls welche bestehen)? (§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten)"
    - Die Abrechnung für den in 2015 endenden Mietvertrag hat Dir bis zum 31.12.2016 zuzugehen, falls der ehem.VM nachweisbar Deine jetzige Anschrift hat.

    "Kann der Vermieter noch Ansprüche an mich stellen zum Thema Reparatur? Es wurde nie schriftlich oder mündlich eine Forderung an mich gestellt. Sehe ich es richtig, dass der Vermieter dazu nur 6 Monate Zeit gehabt hätte?"
    - Richtig, sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache.

    "Kann ich somit zum 01.01.17 auf meine Kaution bestehen? Wie lange darf der Vermieter diese einbehalten? Im Mietvertrag stand dazu keine Frist."
    - Ich würde die Frist auf den 1. Werktag in 2017 setzen (Gutschrift auf meinem dem VM nachweislich bekannten Konto (nochmals die IBAN angeben).

    "Wenn ich mit meinen Punkten richtig liege, wäre dann der erste Schritt, schriftlich an den Vermieter ..."
    - Richtig, und zwar an den im MV genannten!) heranzutreten und ...

    "die Kaution zurück zu verlangen, mit Setzung einer Frist? Kann der Vermieter nach dem 01.01.2017 noch Ansprüche geltend machen (Nebenkostenabrechnung/Reparaturen)?"
    - 2x nein.

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