Kündigung eines WG Mitbewohners

  • Hallo,
    ich habe derzeit folgendes Problem.
    ich habe vor 3 Wochen einen neuen Mitbewohner in unsere Wg aufgenommen. Es gibt einen Mietvertrag in dem sowohl ich, als auch meine Mitbewohnerin steht. Es gibt also keinen Hauptmieter, sondern wir sind alle gleichermaßen Mieter.
    Der Neuzugang ist noch nicht im Vertrag und er benimmt sich non-stop daneben, sodass wir nun entschieden haben, ihn raus zu werfen.
    Wir haben gestern Abend mit ihm geredet und ich habe es versucht so vorsichtig wie möglich zu formulieren.
    Meine Argumente waren folgende:
    Hat behauptet er wäre hier um seine Proffessur abzuschließen, was sich als Lüge raus stellte, da er nicht mal einen Bachelor hat.
    Er hat behauptet Geld spiele keine Rolle, und doch gingen die letzten paar Euro erst heute morgen bei mir ein.
    Zu guter letzt hat er behauptet, seine Frau stünde hinter all dem was er tut, doch die hat Ihn wohl raus geschmissen. Das ist meiner Meinung nach alles vortäuschen falscher Tatsachen um sich den Platz in der WG zu erschleichen.
    Außerdem kann er keine Ordnung halten. Die Küche steht voll mit leeren Bierflaschen, Biomüll wird auf dem Boden liegen gelassen, und verschüttete Soßen werden dem nächsten überlassen.

    Ich hoffe ich habe nicht zu viele unnötige Dinge erwähnt, nur wollte ich die Lage genau beschreiben.
    Gibt es für uns die Möglichkeit ihn raus zu werfen? Er hat wie gesagt keinen Mietvertrag. Und könnten wir, wenn alle Stricke reißen, unseren Mietvertrag mit den Vermietern beenden, so dass seiner ebenfalls automatisch binnen 3 Monaten endet?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus
    Liebe Grüße
    Sven

  • Hallo Sven,

    Ihr habt anscheinend z.Zt. einen mündlichen Mietvertrag, welcher genauso gilt wie ein schriftlicher.
    Da er wohl in Eurer Wohnung möbliert wohnt, könntet Ihr ihn bis zum 15.d.M. zum Monatsablauf (schriftlich!) kündigen.

  • Zitat

    Er hat wie gesagt keinen Mietvertrag.

    Doch, einen wirksamen mündlichen.

    Für die Kündigungsfrist ist entscheidend was genau vermietet wurde.

    Zimmer möbliert, zumindest mit Schlafgelegenheit, Schrank Tisch und Stuhl, oder Zimmer unmöbliert?

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