Beiträge von Berny

    Ohne Warmwasser, wird über Durchlauferhitzer erhitzt.
    Pro Jahr!

    In dem von mir vewalteten MFH sind es pro m² und Jahr 11,30€ für Heizung und Warmwasserbereitung. Sind aber ausschliesslich kleine Wohnungen.

    In dem von mir vewalteten Nachbar-MFH sind es pro m² und Jahr 10,06€ nur für Heizung. Sind aber ausschliesslich kleine Wohnungen.

    Niederrhein, Altbauten, Gasversorgung.

    Die Dachdecker firmen halten sich bedeckt, nach dem Motto: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Habe versucht, die Frage allgemein zu stellen, aber sie haben dann schon gefragt, welche Firma das macht und wer der Bauherr ist. Die kennen meinen Vermieter alle und wollen sich nicht äußern :(


    Ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht. Vielleicht hättste es geschickter anstellen können/müssen...? Trotzdem bleibe ich dabei: Die Arbeiten rund um ein Dachfenster morgens begonnen müssten abends erledigt sein.

    Ghostwalker:

    "Der Mieterbund hat die Heizkosten pro m² mit 14,90€ veranschlagt."
    Pro Jahr?
    Mit oder ohne Warmwasserbereitung?

    "der Durchschnittswert liegt hier bei 6,50€ pro m²."
    Pro Jahr?
    Mit oder ohne Warmwasserbereitung?
    In dem von mir vewalteten MFH sind es pro m² und Jahr 11,30€ für Heizung und Warmwasserbereitung. Sind aber ausschliesslich kleine Wohnungen.

    choconike:

    "ich werde morgen rabatz machen und ankündigen, dass ich im november keine miete zahlen werde."
    Falsch: Rabatz nützt niemandem. Ich würde den VM schriftlich nachweislich (bspw. Einwurf mit Zeugen) auffordern, diesen unerträglichen Zustand unmittelbar zu beenden und eine normale Nutzung der Mietwohnung sicherzustellen, anderenfalls ich die Möglichkeit der Mietminderung prüfen lassen werde.

    silberstern:

    "Vermieter A vermietet an Mieter B eine Wohnung - Mietbeginn 01.07."
    Die Buchstaben kannste weglassen. Ich mache das mal, da sie (mich) stören.

    "Bei Übergabe der Wohnung stellt Mieter mängel an der Wohnung fest, diese sollten lt. Vermieter innerhalb von einer Woche erledgt werden. Zeute war zu diesem Zeitpunkt mit anwesend und kann bezeugen, das die Klingelanlage nicht funktioniert hat und das die Wohnung von Vermieter gereinigt werden sollte."
    Steht das auch alles im Übergabeprotokoll?

    "Nach Übergabe der Wohnung erfolgt keine Reingung durch Vermieter und auch keine Reperatur der Klingelanlage."
    Hat der Mieter dies dem VM ggü. schriftlich nachweislich gerügt und ihn zur Behebung aufgefordert?

    "Nach der Übernahme wird auch durch ein Vermessungsbüro festgestellt, dass die Wohnung nicht wie vereinbart 100 qm groß ist sondern nur 67 qm. Dieses wurde von Mieter direkt dem Vermieter angezeigt."
    Nachweislich schriftlich und mit welcher Aufforderung?
    Und das fiel bei der Wohnungsbesichtigung nicht auf???

    "Zudem hat der Hausmeister, welcher extra vom Mieter B einen Schlüssel für Handwerker und die Spedition erhalten hat, die Möbelpacker nicht in die Wohnung gelassen und das Marken Sofa (4.000 Eur) in seinem Keller bringen lassen."
    Wie rechtfertigte der HM sein Verhalten?

    "Mieter beschwert sich über die o. g. Punkte"
    Schriftlich nachweislich?

    "und kürzt die Miete um 33 %. Da der Vermieter diese Punkte nicht akzeptiert und bestreitet und sich auch nicht dafür zuständig sieht, dass dr Mieter seine Möbel zurückbekommt - kürzt Mieter die Miete komplett."
    Nun sind wir an dem Punkt angekommen, worauf die Rechtsanwälte warten und sich die Hände reiben...

    choconike:

    "Der Vermieter sagt, es kann bis zu drei Wochen dauern, bis ich neue Fenster bekomme und ich solle die Heizung mehr aufdrehen."
    Das darf doch nicht wahr sein! Der Austausch von Fenstern geschieht i.d.R. Zug um Zug, auch bei aufwändigeren schräg angebrachten Fenstern.
    Erkundige Dich mal bei örtlichen Fensterbauern, auch beim hier tätigen, was dahinter steckt - und berichte.

    Der Zwischenzähler hängt auch im Keller. Ein paar Meter neben meinem und dieser läuft auch, wenn das Kellerlicht an ist. Die Klingel und der Türdrücker sollen auch darüber laufen.


    Dann würde es doch genügen, wenn der Ersteller der BetrkAbrechnung den Zwischenzählerstand abziehen würde?

    Zitat:
    - der Vermieter kann unter Umständen die Betriebskosten rückwirkend anpassen, da noch keine vier Abrechnungsjahre vergangen sind

    Nein. Nur wenn du eine Nachzahlung nicht beglichen hast, verjährt diese Forderung erst nach 3 oder 4 Jahren. Nachträglich ändern geht nicht mehr oder was meinen die Forumprofis?


    Wenn eine BK-Abrechnung erledigt ist durch Rück- oder Nachzahlung ist sie i.d.R. erledigt.

    nach der der BetrKV ist nur die Anmietung oder Gebrauchsüberlassung sowie die Eichung als Betriebskosten umlagefähig

    Das Problem ist halt die Eichung der Geräte lohnt nicht, da diese erheblich teurer ist als der Austausch und der Austausch ist wohl nicht umlagefähig.


    Eben...: Und deshalb macht man auch einen sog. Eichtausch und legt die Kosten auf die Nutzer um.
    Nächstes Prob wäre die Aufteilung der Kosten, diese verteilen wir dann auf mehrere Jahre.
    Übernächstes Prob wäre dann, die Warmgeräte (WWZ, WMZ) auf fünf Jahre, Kaltgeräte (KWZ) auf sechs Jahre aufzuteilen.
    Überübernächstes Prob wäre dann, besser in's Vermieter-Forum zu wechseln... ;)

    Inzwischen ist aber durch Gerichtsurteile, und wenn ich mich jetzt nicht irre auch durch den BGH, bestätigt, dass bei Kauf von Meßeinrichtungen die Erstinstallation Eigentümerkosten sind, der anschließende Austausch im Rahmen der Eichfristen aber wohl umlagefähig ist.


    Dies ist auch mein Kenntnisstand. - So machen wir es (auch).

    Wolkenlos:
    "Darf ich den Sicherungskasten mit einem Schloß sichern, damit wengistens sicher gestellt ist, dass meine Sicherungen draußen bleiben, wenn ich auf Reisen bin?"
    ... und dass niemand evtl. Sicherungen abschaltet, sodass der Gefrierschrank...?
    Wie mein Vorposter bereits sagte, der Hauseigentümer MUSS das trennen, bspw. mit einem geeichten und korrekt angeschlossenen verplombten zusätzlichen Zähler.

    Hallo,

    Habe eben nochmal in den Vertrag geschaut und da steht in der selbst verfassten Zusatzvereinbarung das die Wohnung geweißt werden muss.

    Aber wenn wir jetzt Flur und Schlafzimmer fertig machen und die Wohnstube lassen?

    Was ist mit den Wänden wo das Styropor dran geklebt ist?


    Was ist wenn??? Handeln müsst Ihr mit dem Vermieter...

    Hallo Berny.
    Ja, es sind 1.800Euro nur für Heizkosten.


    Macht bei 98m² pro m² und Jahr 18,37€.
    In dem von mir vewalteten MFH sind es pro m² und Jahr 11,30€ für Heizung und Warmwasserbereitung. Sind aber ausschliesslich kleine Wohnungen.

    Vera5685,

    "Ich wohne mit meinem Freund in einem Haus, dass einer Erbengemeinschaft (2 Erben) gehört."
    Wem das Haus gehört, ist egal. Was zählt, ist, wer Dein Vermieter ist.

    "Unser Plan ist jetzt die Wohnung zu kündigen (fristgerecht 3 Monate) und den Hund trotzdem zu uns zu nehmen."
    Halte ich für i.O., und der Hund Deines Freundes ist mit ihm ja nur vorübergehend zu Besuch...

    "Kann er irgendwas machen, obwohl wir gekündigt haben?"
    Der derzeitige Stand des Mietverhältnisses ist unerheblich.

    "Kann er uns fristlos auf die Straße setzen?"
    Nee, nie im Leben. Das könnte nur mit rechtskräftigem Gerichtsurteil erreicht werden. Sowas wäre nach derzeitigem Erkenntnisstand legal frühestens in einem Jahr zu erreichen.

    "Wie lange dürfte ein Hund denn "zu Besuch" bleiben? Mein Freund könnte auch zwischendurch für 2 Wochen oder so zu seinen Eltern. Hund wäre dann 4 Wochen da, 2 Wochen nicht, 4 Wochen da und dann ziehen wir aus."
    Also erledigt sich das "Problem" von alleine.

    "1) Es gab bei Einzug KEIN Übergabeprotokoll (blöd von mir) soll ich bevor der Hund kommt alle Mängel fotografieren, nicht das der Vermieter dann sagt das ist vom Hund?? Oder wie löse ich das klug?"
    Ob mit oder ohne Haustier, ist egal. Wichtig ist der Zustand beim Einzug und evtl. vertragliche Vereinbarungen für den Zustand des Auszugs.

    "2) Wie lange im Voraus muss ein Vermieter eine Begehung der Wohnung anmelden?"
    Ich würde sagen, mindestens zwei Wochen vorher - falls Ihr nicht gerade sechs Wochen lang mit dem Wohnmobil durch Südeuropa tingelt, worüber Du im Voraus niemanden zu informieren hast.

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