silberstern:
"Vermieter A vermietet an Mieter B eine Wohnung - Mietbeginn 01.07."
Die Buchstaben kannste weglassen. Ich mache das mal, da sie (mich) stören.
"Bei Übergabe der Wohnung stellt Mieter mängel an der Wohnung fest, diese sollten lt. Vermieter innerhalb von einer Woche erledgt werden. Zeute war zu diesem Zeitpunkt mit anwesend und kann bezeugen, das die Klingelanlage nicht funktioniert hat und das die Wohnung von Vermieter gereinigt werden sollte."
Steht das auch alles im Übergabeprotokoll?
"Nach Übergabe der Wohnung erfolgt keine Reingung durch Vermieter und auch keine Reperatur der Klingelanlage."
Hat der Mieter dies dem VM ggü. schriftlich nachweislich gerügt und ihn zur Behebung aufgefordert?
"Nach der Übernahme wird auch durch ein Vermessungsbüro festgestellt, dass die Wohnung nicht wie vereinbart 100 qm groß ist sondern nur 67 qm. Dieses wurde von Mieter direkt dem Vermieter angezeigt."
Nachweislich schriftlich und mit welcher Aufforderung?
Und das fiel bei der Wohnungsbesichtigung nicht auf???
"Zudem hat der Hausmeister, welcher extra vom Mieter B einen Schlüssel für Handwerker und die Spedition erhalten hat, die Möbelpacker nicht in die Wohnung gelassen und das Marken Sofa (4.000 Eur) in seinem Keller bringen lassen."
Wie rechtfertigte der HM sein Verhalten?
"Mieter beschwert sich über die o. g. Punkte"
Schriftlich nachweislich?
"und kürzt die Miete um 33 %. Da der Vermieter diese Punkte nicht akzeptiert und bestreitet und sich auch nicht dafür zuständig sieht, dass dr Mieter seine Möbel zurückbekommt - kürzt Mieter die Miete komplett."
Nun sind wir an dem Punkt angekommen, worauf die Rechtsanwälte warten und sich die Hände reiben...