NK-Abrechung Fristen?

  • Hallo an Alle!

    Bin hier neu dabei und habe mal ein paar Fragen, auf die ich bis jetzt keine Antwort gefunden habe.

    Wohne seit 01.12.2009 in der Wohnung.
    Habe im Mai 2011 die Nebenkosten-Abrechnung für 2009 und 2010 bekommen. Ich soll 1.550Euro an Heizkosten nachzahlen.
    Die 300Euro für DEZ 2009 hat mein Vermieter mit Verweis auf die verspätete Vorlage der Abrechnung übernommen. -> erstmal ein kleines Erfolgserlebnis..
    Bleiben trotzdem noch 1.250Euro an Nachzahlung für mich… Hätte mein Vermieter mich schon Anfang 2010 auf den hohen Nachzahlbetrag hingewiesen, hätte ich ja schonmal rechtzeitig reagieren können. So bleibt mir jetzt die hohe Nachzahlung und mein NK erhöhen sich auf einen Schlag von 80 auf 180Euro pro Monat.

    Meine Fragen:

    1. Wann hätte mich mein Vermieter über den hohen Verbrauch bzw. die hohen NK-Abrechnungswerte informieren müssen?
    2. Gibt es Verbrauchs-Höchstgrenzen? (Altbau. Vor dem Einzug wurden die Wände isoliert und die Fenster durch neue ersetzt. Dadurch habe ich die Abschlagwerte von der alten und neuen Whg verglichen und bin niemals von einem so hohen Verbrauch ausgegangen!!)
    3. Bis wann muss ich die NK-Abrechnung spätestens bezahlen?

    Sorry für den langen Text!
    Falls sich jemand die Mühe macht, mir zu helfen --- Danke im voraus!!!

  • Hallo jack80,
    die Antworten zu Ihren Fragen:
    1) Es besteht meines Wissen nach, keine Pflicht von Vermieter eine sog. Informationspflicht wegen steigenden Kosten durch den individuellen Verbrauch. Mit den Abschluss des Abrechnungsjahr besteht dann die Moeglichkeit von beiden Seiten ueber die zukuenftigen Vorauszahlungen zu reden bzw. neu zu gestalten.
    2) Verbrauchs Hoechstgrenze ist mir nicht bekannt. Tipp. Energieausweis nach den Bedarfwert vergleichen, da die Bausubstanz ueberprueft wird.
    3 ) In der Regel ist das Datum erwaehnt bis wann zu zahlen ist. Sollten Sie spaeter zahlen, dann koennen Sie in den Verzug geraten.

    Tipp: Ueber irgendwelche Zahlungsarten usw. am besten mit den Vermieter absprechen und nach Einigung zur Sicherheit noch einmal schriftlich mit Nachweis den Vermieter zuschicken.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (18. Oktober 2011 um 19:06)

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten an euch! :)

    Habe einer Bekannten gerade leider fast alle Unterlagen mitgegeben.. Ähem, muss für das Jahr2010 1.800Euro für 98m2 zahlen.
    Hilft das weiter?

    Schönen Abend!

    jack

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten an euch! :)

    Habe einer Bekannten gerade leider fast alle Unterlagen mitgegeben.. Ähem, muss für das Jahr2010 1.800Euro für 98m2 zahlen.
    Hilft das weiter?

    Schönen Abend!

    jack

    Nur an Heizkosten?

  • Hallo Berny.

    Ja, es sind 1.800Euro nur für Heizkosten. Und wir übertreiben es nicht mit dem Heizen. Lieber mal nen Pulli oder ne Decke und im Schlafzimmer ist z.B. die Heizung aus...

    Gruß jack

  • Hallo Berny.
    Ja, es sind 1.800Euro nur für Heizkosten.


    Macht bei 98m² pro m² und Jahr 18,37€.
    In dem von mir vewalteten MFH sind es pro m² und Jahr 11,30€ für Heizung und Warmwasserbereitung. Sind aber ausschliesslich kleine Wohnungen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!