Beiträge von Berny

    Schokokuchen:

    "gibt es für den fall das wir zusammen ziehen, ich in den Mietvertrag aufgenommen werde und wir uns dann wieder trennen eine Frist wie lange man gewohnt haben muss"
    Nein, es sei denn, sowas wurde mietvertraglich vereinbart.

    "das ich seine Wohnung behalte wenn wir uns trennen?"
    Dei Frage stellt sich garnicht, denn es ist EURE Wohnung (mietrechtlich).

    "weil wir sind ja dann theoretisch beide im Mietvertrag, oder!?"
    Nicht nur theoretisch...

    Hallo Schokokuchen,

    "jetzt wollen wir zusammen ziehen und in seine Wohnung ziehen. ich muss meine Kündigungsfrist einhalten, richtig!?"
    Ja.

    "wenn wir dann zusammen wohnen und ich in seinen Mietvertrag aufgenommen werde,"
    dann hat jeder von Euch Beiden gleiche Rechte und Pflichten.

    "wir dann irgendwann uns trennen sollten, kann ich dann den Mietvertrag bzw. die Wohnung übernehmen"
    Nur wenn der andere Mieter auszieht UND den Vermieter erfolgreich gebeten hat, ihn aus dem MV zu entlassen.

    antonalexander:

    "2. Für die Abrechnungsperiode 08/09 habe ich keine Abrechung bekommen. Für die Periode 09/10 muss ich 471 Euro nachzahlen."
    Wie sind denn die Abrechnungsperioden ganz genau? Bsp.: TTMMJJ bis TTMMJJ.

    "Soll auf der Abrechnung auch mein Name sowie Kontaktdaten der Vermieterin stehen oder reicht es, wenn diese Angaben im Begleitschreiben vorhanden sind?"
    Wenn beide einwandfrei einander zuzuornen sind, soll das wohl ok sein.

    Nein, das stimmt nicht. Uns hat eine Hausratversicherung abgelehnt, weil wir nur eine normale Zimmertür ins Treppenhaus hatten (also mit einem Zimmerschloss, wo man durchschauen kann und Türklinke außen)


    Ich meine, es wird eher nach einem Sicherheitsbeschlag und einem stabilen Winkelblech für den Türrahmen gefragt.

    Hallo antonalexander,

    "1). Der Mietvertrag ist sehr widersprüchlich formuliert. Sehr viel ist handschriftlich geändert."
    Aber von Vermieter und Mieter unterschrieben?

    "Da steht z.B.: „Der Mietzins beträgt 165 Euro warm, möbliert und (handschriftlich) verbrauchsabhängig. Nebenkosten werden anteilig in Höhe (handschriftlich) von 1,5 Euro der tatsächlichen Gesamtkosten umgelegt“."
    Das mag verstehen, wer will.

    "In der Ecke des Blattes steht handschriftlich „Vorauszahlung 34,5 Euro“."
    Vz worauf?

    "2) Widersprüchlich ist auch das Verhalten der Vermieterin. Ich wohnte einen Monat in der Abrechnungsperiode 08-09 und habe keine Abrechnung bekommen (auch auf Nachfrage)."
    Bitte ganz genau, von wann bis wann die Abrechnungsperiode ging.

    "Jetzt argumentiert meine Vermieterin das mit „wirtschaftlichen Gründen“."
    Selten so gelacht.

    "3) Als wir den Mietvertrag besprochen haben, sagte Sie, dass ich später nur die Stromrechnung extra zahlen muss."
    Zeugen?

    "4) Die Nebenkosten betragen 328% der Vorauszahlungen."
    Eine Feststellung von Dir? Wie berechnet?

    "5) Habe kein Vertrauen zu meiner Vermieterin, weil
    - meine Vermieterin hat z.B. keine Banküberweisungen akzeptiert"
    Grüsse vom Finanzamt (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)...:(

    "(Ich habe meine Bankdaten mehrmals gegeben)"
    Wofür?

    "Der Betrag ist relativ hoch für mich. Würdet Ihr zahlen?:confused:"
    Da müsste man erst mal den Mietvertrag und die Abrechnung genau prüfen.

    Hallo JungeFamilie,

    "Ich wohne seid mehr als 2 Jahren in meiner jetzigen Wohnung, und habe seiddem auch einen Schimmelbefall,"
    Also nichts Neues.

    "habe ich nun irgendwelche Rechte, ein Teil meiner gezahlten Miete wieder zu bekommen?"
    Nein.

    Google mal nach "Schimmel": Du wirst dann Lesestoff bis Weihnachten 201x finden...
    Das Thema haben wir hier allwöchentlich. Die Antworten lauten auch oft "Mehr heizen und lüften!" (Da ist achon etwas dran, auch, wenn hier eine gewisse Hilflosigkeit durchdringt...):o

    sehr nett, danke. vlt gibts ja andere user die mir helfen können. ist ja nicht die einzige frage die ich gern frage die ich beantwortet haben möchte


    Die einzige mietrechtliche Frage, die ich Dir beantworten kann: Solange Ihr beide als Mieter im MV steht, haftet JEDER von Euch für die GESAMTE Miete. Wie Ihr das im Innenverhältnis aufteilt, ist egal.
    Wer die kaution gezahlt hat, ist auch egal. Sie verbleibt in voller Höhe beim VM.
    Der VM kann auf (schriftliche) Bitte eines der Mieter diesen aus dem MV entlassen.
    Möbel hin und her, fehlende Unterlagen etc. sind alles Privatangelegenheiten.

    liebe olivia, ...
    kauft euch von dem ersparten geld eine vernünftige treppe ...
    sind das nicht schon mal ein paar denkansätze???


    Jepp, das sind wirklich schon Denkansätze.
    Also, Olivia, sprich' Du mit dem Hauseigentümer, bevor Du eine Treppe kaufst und einbauen lässt...
    Die Rechnung schickst Du dann an den Oberkellner.

    Oh sorry! Dumme Frage? Falsches Forum? Klar muss ich mit Vermieter und Bauleitung sprechen, ich dachte nur, ich mach mich lieber vorher schlau. Wofür ist das Forum denn so zuständig? Grüße, Olivia


    Hmm, naja, "zuständig"...
    Ich hätte auch vorgeschlagen, erst mal vor Ort anzuklären und dann je nach Ergebnis weitere Schritte zu übelegen.

    dann liegst du mit diesen Werten auch im oberen Drittel (teuer) laut Mieterbung NRW. Teuer aber noch vertretbar...


    In dem von mir vewalteten MFH sind es pro m² und Jahr 11,30€ für Heizung und Warmwasserbereitung. Zwei Euro für WW abgezogen machen 9,30€. Lt. Tabelle mittlere Stufe 8,00 - 12,30€.

    In dem von mir vewalteten Nachbar-MFH sind es pro m² und Jahr 10,06€ nur für Heizung. Lt. Tabelle mittlere Stufe 8,00 - 12,30€.

    Kann man mit zufrieden sein...:) - Danke für die Links!

    Hi zusammen,

    ich würde spontan sagen, dass der Vermieter nicht unangekündigt in die vermieten Räume darf. Aber das muss doch auch irgendwo klar rechtlich festgelegt sein. Oder ist das vom Einzelfall unabhängig? Vielen Dank im Voraus

    Ein verwirrter Klaus

    Nicht verwirren lassen, Klaus: Googeln und Gesetze lesen...:rolleyes:

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