Beiträge von Berny

    guenes257:

    "2 Stufen dieser Treppe sind nun beschädigt (einmal ganz offensichtlich von einem alten Hängemattengestell, das unser Vermieter seit einiger Zeit dort hinstellt und auch schon öfters gegen die Treppe gestoßen hat um uns den Zugang zur Wäschespinne zu erschweren,"
    Darüber würde ich Photos anfertigen und Protokolle führen: Wer hat wann was gemacht? Wie wirkte es sich aus? Wer ist Zeuge?

    "Wir sollen nun die voraussichtlichen Reparaturkosten aufgrund eines sehr dubiosen Angebotes im voraus auf das Konto unseres Vermieters überweisen."
    Wunschdenken - ich würde es nicht machen.

    "Nun fordert uns unser Vermieter auf, die Wäschespinne zu entfernen, da uns das Aufstellen ja nur kulanterweise erlaubt wurde."
    Da kann er.

    "Reden kann man mit unserem Vermieter gar nicht mehr."
    ... aber ausziehen könnt ihr...
    Wenn er die schriftliche Kündigung nachweislich (Zeuge, Briefkasten) bis morgen frühabends erhält, könnte der Termin der 31.01.2012 sein.

    meine Freundin hat noch gewartet und dachte dass vielleicht noch einer kommt da und wollte erst dann nochmal anrufen aber das hat Sie versäumt.


    Streng genommen ist dies kein Mietrecht, sondern eher eine "zwischenmenschliche" Angelegenheit.
    Ihr wurdet m.E. zurecht geschätzt und habt die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen. Was dieses Mal zuviel oder evtl. auch zuwenig geschätzt wurde, wird automatisch beim nächsten Mal wieder ausgeglichen werden.

    Hallo Tom28,

    Probleme, wo (natürlich, wen wundert's?) immer der andere schuldig ist, haste zu Tausenden tagtäglich.

    "zuerst mal muss sich Deine Vermieterin mit Dir terminlich absprechen."
    ... und dann wartet jeder darauf, dass sich der andere zuerst bewegt...

    "Ein dichtes Dach ist Sache der Vermieterin.
    Ich denke da hilft Dir nur eine schriftliche Information an Deine Vermieterin..."
    Fast richtig: Richtiger wäre eine Abmahnung, nachweislich und schriftlich, mit Fristsetzung.

    "in dem Du ihr eine Frist setzt, sollte es bis dahin nicht in Ordnung sein reduzierst Du die Miete entsprechend."
    Richtig, Nägel mit Köpfen.

    "Auch evtl. Schäden durch das Wasser an Deinen Möbeln werden ihr in Rechnung gestellt."
    Dies sollte in der Abmahnung auch erwähnt werden - ausserdem, dass die durch Wettereinflüsse entstandenen und noch entstehenden Schäden am Haus und an der Mietsache bestimmt nicht in ihrem Interesse sein dürften.

    grossi1976:

    "Hallo wer kann mir helfen"
    In diesem Fall bestenfalls ein Gericht, falls Du genügend zuverlässige Zeugen hast.

    "die neuen mieter von meiner jetzigen wohnung sachen behaupten die nicht war sind"
    Beispielsweise was?

    "nun hat mein vermieter hier einen aufstand gemacht und mir gesagt das die neuen mieter unten in die wohnung ziehen werden ich aber schon soweit alles renoviert habe da unten....habe zeugen die dabei waren bei dem mündlichen mietvertrag..."
    So what?

    "was kann ich tun..."
    Diesen Fehler nie wieder machen.

    Edit: Auch nicht den Fehler, in zwei Unterforen gleichzeitig zu posten. Mich wundert Dein Problem JETZT nicht mehr.

    Hallo Berny,

    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Wann muss sie spätestens kündigen?

    Gruß Jörg

    Zum 3. Werktag des April, siehe § 573c BGB.
    Übrigens: Kompliment für Dich: Du bist einer der ganz wenigen geschickten User, die die benötigten Infos direkt im ersten Posting liefern...:)

    Hallo kessybel,

    "der Vermieter eine jährliche Kündigungsfrist etwas wirr handschriftlich in dem Mietvertrag eingebracht hat.
    Ist das überhaupt so zulässig, bzw. wann vorher muss sie kündigen wenn sie am 30.06.2012 raus möchte??"
    Sie kann bereits jetzt zum 30.06.2012 kündigen.

    zoey:

    "Nach Abzug der Schrägen ( kennen die Berechnung) verblieben 31qm.:eek:
    Lt. Mietvertrag soll die Wohnung 51 qm sein. Die dazugehörende Dachterasse ist extra aufgeführt. Was sollte er jetzt schnellstmöglich machen."
    Vorab: Entfernungen sind zw. Wänden, nicht zw. Fussleisten, zu messen. Türfüllungen nicht mitmessen.
    Ich würde meine Berechnung mm-genau dem VM mitteilen und um seine Stellungnahme bitten.
    Wie ist im MV der genaue Wortlaut bzgl. Wohnungsgrösse und Berechnungsgrösse für die Betriebskostenabrechnung?

    grafschafter:

    "Also kann ich den Satz mit "Quartalsende" beruhigt aussen vor lassen und in meiner schriftlichen Kündigung auf § 573c BGB hinweisen."
    Genau. Das Datum brauchst Du noch nicht einmal nennen, ich würde nur schreiben zum nächstmöglichen Termin gem. § 573c (1) BGB.

    "Unser Vermieter hat einen Vertrag selber aufgesetzt und wohl aus allen möglichen und auch unmöglichen Quellen einfach etwas zusammengefügt."
    und vergeblich versucht, das BGB zu kippen...

    "Er betonte auch, dass wir die Wände weiß lassen müssen. Darf er ja eigentlich auch nicht..."
    Er kann betonen, was er will.... Hier sollte der MV nähere Auskunft geben. Regelungen zum Nachteil des Mieters sind unzulässig.

    Nur nützt das hier wenig da der Teilnehmer seine Gaskosten selbst bezahlt.


    Richtig Gruwo, bei eigenem Gaszähler würde er sich auf dünnem Eis bewegen.
    - Hach, Ihr Ostfriesen...;)

    Ich kannte bislang nur die normale 3 Monate Kündigungsfrist. Aber von Quartalsangaben war mir nichts bekannt.
    Das würde bedeuten, wenn ich jetzt kündigen würde, dass wir diese Wohnung erst zum 31.03.2012 übergeben könnten, richtig?
    Andernfalls wäre es ja schon der 31.01.2012...


    Hallo Stefan,
    Du hast recht, also der 31.1., wenn Du JETZT schriftlich nachweislich kündigst. § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung

    Friesenhut:

    "Das Resultat des Gespräches war, dass die Heizkörper in der Zukunft jetzt ausbleiben."
    Haben sie Thermostatventile?

    "Aber die Vergangenheit interessiert den überhaupt nicht. Inhaltlich meint er einfach "Pech gehabt"."
    Bei nicht korrekt erstellten Heizkostenabrechnungen kann man 15% der geforderten Kosten abziehen.

    Hallo Illoinen,

    dazu darf ich Dir als Mieter und Vermieter mal das Wort zum Sonntag, meine Meinung, mitteilen:

    "schriftlich mit Per Einschreiben Rückschein, aber da wir mittlerweile die 3. Hausverwaltung haben fühlt sich keiner mehr zuständig."
    Falsch: Einmal per Einwurfeinschreiben an den Vermieter (Euren Vertragspartner!) reicht.

    "wir hatten gestern eine neue Dunstabzugshaube installieren wollen. Ging nicht, weil die Steckdose, welche dafür vorgesehen war, viel zu niedrig verlegt wurde."
    Kann natürlich von hier aus nicht beurteilt werden. Ich habe bis jetzt 2 DAHs montiert, beide Male war eine kurze Kabelverlängerung die Lösung.

    "Im Zweifel sind eh die Mieter immer Schuld."
    Im Vermieterforum ist es umgekehrt...:D

    "Wir haben in den letzten 12 Jahren mehr als 50 tsd. Euro Kaltmiete bezahlt."
    Wurde doch im MV so vereinbart, oder?

    "Da hat man ja wohl als "Kunde" das Recht, dass der Zustand der Wohnung zumindestens erhalten wird und sich nicht verschlechtert."
    Nicht als Kunde, sondern als Vertragspartner. Egal, ob Du einen Monat oder fuffzich Jahre Mieter bist, es gibt rechtsgültig keine Sentimentalitäten.

    "Ich zahle 100 Prozent Miete, also erwarte ich auch das die Wohnung zu 100 Prozent in Ordnung ist bzw. gehalten wird. Manchmal frage ich mich schon in diesem Land, was man als Mieter ist: "Kunde oder Bittsteller?""
    Wie ich schon sagte: Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Schaue mal in's Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht oder das BGB, da wirst Du geholfen.

    "Wir würden uns gerne eine neue Küche kaufen, aber wegen der Abflussrohre Aufputz, kann ich die Küche nicht einbauen."
    Also forderste den VM nachweislich auf, den vertragsgemässen Zustand der Mietsache zeitnah wiederherzustellen.

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