Baltasar:
"Soweit ich weiß hat der Vermieter kein Recht die Kaution einzubehalten?"
Jein, nur solange, bis Mängel beseitigt sind UND eine Betriebskostennachzahlung errechnet wurde. Beispiel: Euer Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, also 1.1.-31.12.2011.
Der VM hat dann noch bis zum 31.12.2012 Zeit, Dir die Abrechnung vorzulegen.
Ich nehme an, dass 2010 abgerechnet wurde, aber noch nicht 1.1.-28.2.2011 - und das kann noch dauern, w.o. bereits geschrieben.
"Nur kann es doch nicht richtig sein das er mir eine Frist setzt, nach der er keine weiteren Leistungen mehr von mir annehmen will,"
Doch, dass ist so, auch der Dir bekannte Wortlaut, üblich.
"aber nimmt die Ausbesserung selbst nicht vor."
Muss er auch nicht.
"Dann kann man auch nicht mehr sagem man hält die Kaution zurück bis die Mängel beseitigt sind."
Nöö, aber wegen der noch ausstehenden BK-Abr. 2011.
"Übrigens hielt ich mich zwischen Feb, und Jul. 2011 wegen meinen Studiums im Ausland auf und war überhauptnicht handlungsfähig."
Ist unerheblich, da Deine Privatangelegenheit.
"Sagst du immernoch er behält meine Kaution rechtmäßig ein??"
Ja, wie schon mehrmals erläutert.