Beiträge von Berny

    Also könnt ich jetzt theoretisch auf die Stadt rennen und mir das dort dann bestätigen lassen das die unterschrift meiner freundin echt ist bei einer schreibbprobe oder so natürlich


    Du sollst nicht rennen, sondern Deine Mitmieterin soll sich dort ihre Unterschrift bestätigen lassen.

    Marcel83:

    "Ich habe meinem VM eine Kündigung für unsere (ich+freundin) wohnung geschickt zum 01.02.2012."
    Meinst wohl zum 31.01.2012?

    "Nun habe ich heute ein Brief bekommen das die Kündigung nicht Rechtskräftig sein würde da die Unterschrift meiner Freundin gefälscht sein sollte."
    Und was sollen wir dazu sagen? Kannst ja das Gegenteil beweisen durch einen anerkannten Graphologen oder eine öffentliche Stelle, die das gegen Gebühr beglaubigt.

    Der Vermieter soll also die gesamte Höhe der Kaution einbehalten dürfen weil er noch keine Lust hatte die Nebenkostenabrechnung für 2 Monate Wohnen zu machen,...
    Was sagst du dazu??


    Die NKAbr. für Jan.+Feb. 2011 kann er höchstwahrscheinlich erst in 2012 machen, wenn sämtliche Daten vorliegen.
    Über die Höhe des zurückzubehaltenden Anteils an der Gesamtkaution kann man trefflich streiten.
    Ende.

    mralzenau:

    "Ich habe am 1. Sept meine Kündigung beim Einschreiben von Bayern nach Berlin geschickt. Am gleichen Tag habe ich meine Vermieterin telefonisch und beim E-Mail informiert. Sie hat zwar die Email erhalten, aber da sie nur am 7 Sept das Einschreiben von der Post abgeholt hat (ich vermute, dass sie das absichtlich gemacht hat), meinte sie, dass die Kündigung nicht wirksam ist und ich noch eine Monatsmiete bis 31. Dez bezahlen darf."
    Richtig.

    "Muss ich doch bezahlen?"
    Ja.
    Kündigungen schickt man per Einwurfeinschreiben: Sobald der Postbote es in den Empfängerbriefkasten einlegt, gilt es als zugegangen.

    Baltasar:

    "Soweit ich weiß hat der Vermieter kein Recht die Kaution einzubehalten?"

    Jein, nur solange, bis Mängel beseitigt sind UND eine Betriebskostennachzahlung errechnet wurde. Beispiel: Euer Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, also 1.1.-31.12.2011.
    Der VM hat dann noch bis zum 31.12.2012 Zeit, Dir die Abrechnung vorzulegen.
    Ich nehme an, dass 2010 abgerechnet wurde, aber noch nicht 1.1.-28.2.2011 - und das kann noch dauern, w.o. bereits geschrieben.

    "Nur kann es doch nicht richtig sein das er mir eine Frist setzt, nach der er keine weiteren Leistungen mehr von mir annehmen will,"
    Doch, dass ist so, auch der Dir bekannte Wortlaut, üblich.

    "aber nimmt die Ausbesserung selbst nicht vor."
    Muss er auch nicht.

    "Dann kann man auch nicht mehr sagem man hält die Kaution zurück bis die Mängel beseitigt sind."
    Nöö, aber wegen der noch ausstehenden BK-Abr. 2011.

    "Übrigens hielt ich mich zwischen Feb, und Jul. 2011 wegen meinen Studiums im Ausland auf und war überhauptnicht handlungsfähig."
    Ist unerheblich, da Deine Privatangelegenheit.

    "Sagst du immernoch er behält meine Kaution rechtmäßig ein??"
    Ja, wie schon mehrmals erläutert.

    Baltasar:

    "Der VM schrieb mir, dass er,sollten von meiner Seite aus die Ausbesserungen nicht bis zum 15.05.2011 durchgeführt worden sein, jeglichen weiteren Leistungen von mir ablehnen würde und er jetzt die Reparatur auf meine Kosten selbst durchführen lässt."
    Da hat er sehr viel Geduld bewiesen.

    "Nun müsste nach meiner Einschätzung für diese läppische Reparatur ein angemessenes Zeitfenster eingeräumt werden"
    Ja, i.d.R 14 Tage nach Rückgabe der Mietsache, also bis 15.03.

    "...wie würde das aussehen,was würde ein Gericht wohl abwägen?"
    Zu Deinem Ungunsten.

    "Zudem ich durch die fehlende kaution ein paar gute zugesicherte Wohnungsangebote nicht annehmen konnte."
    Wie lange Du Dich in Geduld üben musst, erklärte ich bereits.

    "Und die Nebenkostenabrechnung wurde auch schon gemacht, welche mir auch extrem dubios vorkommt."
    Kenne keine Einzelheiten darüber.

    "Ich habe in einer 78 qm Wohnung allein 65 und mit 2 Mann 90 € Nebenkosten bezahlt...nur mit Kaltwasser. Und dann wurde eine Nachzahlung von 160 e veranschlagt....
    Da wird Gartenpflege berechnet (nie einen Garten gesehen,schon gar niemanden der ihn pflegen würde),Winterdienst (wurde ja sogut wie nie gestreut und dann 25 €, Hauswart (nie gesheen)...usw.
    vielleicht wäre es schlau diese abrechnung mal checkne zu lassen...beim Mieterbund oder so?"
    Ja, Mietvertrag und alle Unterlagen mitnehmen.

    Baltasar:

    "Ja, mir ist schon klar,dass generell bei Veränderungen an der Wohnung der Vermieter gefragt werden muss...selbstverständlich."
    Und grundsätzlich erteilt ER Aufträge.

    "Doch in meinem Fall hat er,wie selbstverständlich, mündlich zugesagt, in Beisein eines Zeugen."
    Sowas macht man schriftlich.

    "Darüberhinaus denke ich das seine Wohnung durch diese Zusätzliche Buchse aufgewertet wurde."
    Ist unerheblich.

    "Davon mal ganz abgesehen müsste er doch zumindest mal, wenn im Recht, die "Reparatur" (eine Fliese wurde durchbohrt) durchführen lassen und mir zeitnah den Rest meiner Kaution überweisen.
    Soweit ich weiß hat der Vermieter kein Recht die Kaution einzubehalten?"
    Jein, nur solange, bis Mängel beseitigt sind UND eine Betriebskostennachzahlung errechnet wurde. Beispiel: Euer Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, also 1.1.-31.12.2011.
    Der VM hat dann noch bis zum 31.12.2012 Zeit, Dir die Abrechnung vorzulegen.

    Baltasar:

    "...beauftragte ich also (ohne nochmal Rücksprache mit meinem Vermieter zu halten) die Gesellschaften und die legten auch schnell vom Keller aus ein neues Kabel in die Wohnung."
    Wer die Musik bestellt, ...->

    "Ein paar Wochen/Monate später verlangte mein Vermieter dann die Beseitigung des Kabels und der Buchse, weil unsauber gearbeitet worden sei und auch eine Fliese dabei durchbohrt wurde."
    Zurecht.

    "Ich selbst war bei den arbeiten nicht anwesend, da ich vollstes Vertrauen in die Arbeit der Handwerker hatte"
    Ähem, wo lebst Du eigentlich...?

    "Wer muss nun bezahlen?"
    ->... der hat sie auch zu bezahlen.

    "Seit meinem Auszug Ende Februar 2011 gehält er nun schon meine Kaution ein, welche ich wirklich gut gebrauchn könnte, und hat mir auch schon gedroht mir alles zu berechnen."
    Zurecht.

    Moment mal:
    Wenn Ihre Schwester die Miete zahlt, sollte es doch möglich sein, über die Bank die Adresse des Vermieters zu erfahren


    Ähem, Gruwo, WAS will man über die Bank erfahren?
    Wenn die Mieterin noch nicht mal weiss, wer und wo ihr VM ist.... hier scheint es sich wohl eher um Milieu zu handeln...:(

    Hallo Neueckumer,

    vorab: Es ist richtig, dass Du die Septembermiete noch hättest zahlen müssen.
    Ich würde dem VM bzw. der Verwaltung (auf jeden Fall Deinem Mietvertragspartner) mitteilen, dass es allgemein üblich ist, aus dem beendeten Mietverhältnis noch bestehende Restforderungen mit der hinterlegten Mietsicherheit zzgl. der inzwischen angefallenen Zinsen zu verrechnen und ich seiner zeitnahen Schlussabrechnung entgegensehe.

    Hallo Abendstern,

    ich bin selbst Mieter und Vermieter eines MFH.
    Umrüstung von Verdunsterröhrchen auf EHKVs ist pillepalle. Heutzutage sind funkende HKVs Stand dder Technik. Die Kosten steigen dadurch eigentlich garnicht, weil das Ablesen per Funksignal von vor dem Haus bzw. aus dem Treppenhaus ohne Belästigung der Bewohner vonstatten geht und dadurch wieder Terminierungen mit den bekannten Mängeln (Benachrichtigung der Mieter, separate Terminvereinbarungen) nicht mehr auftreten können.
    Erkundige Dich doch mal bei Deinem VM oder der HV, was für neue Geräte geplant sind. Stand der Technik sind also: "funkende Zweifühler-Heizkostenverteiler".

    Hallo David90,

    "Ihr Ex-Freund ist zum 01.11.2011 in einer neuen Wohnung hingezogen. Daraufhin hat meine Schwester, das Türschloss gewechselt."
    Durfte sie nicht.

    "Meine Schwester hat ihn nicht reingelassen."
    Muss sie aber.

    "Nun stand er morgens vor der Tür und meinte er wäre beim Anwalt gewesen und er hat ein Recht das sie ihn reinlässt."
    Korrekt.

    "Das Problem ist: Sie muss ihn reinlassen, da er seinen Vetrag von der alten Wohnung wo sie wohnt, nicht gekündigt hat."
    Kann er (allein) sowieso nicht.

    "Desweiteren rückt ihr Ex-Freund den Mietvertrag nicht raus"
    Das ist Privatrecht.

    "und die Telefon-Nr. Vom Vermieter hat Sie auch nicht, da Ihr Ex-Freund alle unterlagen mitgenommen hat."
    Trauriges Bild von Deiner Schwester, dass sie ihren Vermieter nicht kennt.

    "1.) Was kann sie nun tun um ihn endgültig loszuwerden?"
    Wenn er nicht mitspielt: Nichts, ausser selbst in eine andere Wohnung umzuziehen. Ihre Verpflichtung, die Miete für die bisherige Wohnung weiterzuzahlen, bleibt jedoch.

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