Der Bruder des Vermieters und die Handwerker beziehen momentan ihren Strom aus einem Kabel aus dem Vorderhaus.
Dann kannste Dich doch auch dort bedienen, oder?
Der Bruder des Vermieters und die Handwerker beziehen momentan ihren Strom aus einem Kabel aus dem Vorderhaus.
Dann kannste Dich doch auch dort bedienen, oder?
kann ich jetzt schon rechtswirksam kündigen?
Wie lang wäre die Kündigungsfrist?
Ja, s.u.
Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigst, wäre das der 29.02.2012.
Ich muss hier noch etwas erwähnen, was ich bisher nicht geäußert habe.
Im damaligen Streit zwischen beiden Anwälten ...
Du solltest hier schon alles schreiben, damit nicht auf der Halbwahrheit herumspekuliert wird. Verar***en können sich die hilfreichen User selbst, dazu bedarf es keiner Trick_si.
Du solltest Dich stattdessen wieder an Deinen Anwalt wenden.
Gefühlsmässig denke ich, dass ich im Recht bin, aber das ist wohl eher ein diffizileres juristisches Problem, und dafür habe ich eher keine Nerven. Dann bleibe ich lieber bei meinen Petroleumlampen.
Gefühlsmässig... meine ich, dass eine Mietsache ohne Stromlieferung (aber mit vorhandener Elektroinstallation) gegen Treu und Glauben verstösst.
Ich habe leider keine Ahnung, wann etwaige Ansprüche des Vermieters verjähren.
Genauso wie Ansprüche des Mieters...:) Roy Orbison - It's Over - YouTube
ja die Arbeit habe ich ihm quittiert (als ich gerade vom Einkaufen kam und er gerade schon gehen wollte).
Hurraa....
Hast Du eine Kopie davon?
Was den Flur angeht, da könnt ihr wohl nicht viel machen. Wenn da von vorneherein keine Heizung war und auch nicht vereinbart wurde, dass dies geändert wird, dann heißt es da "gemietet wie gesehen".
Evtl. lohnt sich aber die Anschaffung einer kleinen Beistellheizung, damit der Flur nicht zu sehr auskühlt, denn das würde ja noch mehr Wärmeverlust für die Zimmer bedeuten.
Soweit kommt das noch, dass ich den Hausflur beheize....:eek:
Einzug im Mai 2006
Auszug im November 2007
Zitat: "Heute, nach 3 Jahren (seit Auszug) ..."
Stimmt doch nicht, sind schon 4 Jahre.
Wie sieht es denn mit der Verjährung aus? Beginn 1.1.08, und dann drei Jahre macht 31.12.2010...![]()
Zwischendurch nicht dran gedacht?
Lucinna:
"Was kann ich tun?! Mietminderung?"
Nein.
"Am liebsten möchte ich sofort umziehen"
Das kannst Du natürlich.... - Versteh' mich richtig: Aus dem jetzigen Mietvertrag kommste jedoch ohne Einigung mit dem VM NICHT heraus.
"laut Mietvertrag erstmalig kündbar zum 01.09.2012!"
Ähem...: 31.08. oder 30.09.2012?
Ihr könnt bereits jetzt zum Termin kündigen.
"ich weiß deswegen nicht was zu tun ist!"
Hatte gestern im 1€-Geschäft Schaumgummi-Dichtungsband gesehen...
Decke vor die Tür hängen/legen, warm anziehen, ...
Hallo ConnyP,
"Weiterhin steht das Mehrfamilienhaus zum Verkauf bei einem Immobilienportal im Internet und ein leeres Haus verkauft sich logischerweise wesentlich besser, als ein Haus mit Mietern. Schon diese beiden Tatsachen sind für uns Beweis genug dafür, dass es sich damals um vorgeschobenen Eigenbedarf gehandelt hat."
Diese Beweise solltest Du unbeding sichern (Hardcopy bspw.), evtl. auch durch Zeugennachfragen/-anrufe beim Inserenten.
"Schadenersatz zu fordern und wenn ja, wie stellt man das an. Müsste man den ehemaligen Vermieter wegen Betruges anzeigen oder wie läuft das?"
M.M.n. beides. Hier sollte aber ein Anwalt konsultiert werden.
Das ist doch eine Unverschämtheit von Deinem Vermieter!
Natürlich hat er Dein Badezimmer wasserdicht zu machen!!
Eine Mietminderung wegen nicht vorhandenem Einzelzähleranschluss (der Gemeinschaftsanschluss ist nicht zumutbar) ist doch wohl absolut berechtigt ?!
Ich weiss nicht, wer hier rechtssicher über Zumutbarkeit entscheiden kann...
Zu einer Gewerbeimmobilie gehört regelmässig auch eine Elektroversorgung, die Dein VM sicherzustellen hat.
Was haben Deine Mieträume mit den anderen auf dem Grundstücken befindlichen zu tun?
Was steht darüber im Mietvertrag?
Hallo Sasu,
hast Du denn dem Installateur die Arbeit quittiert? Und wie?
Tja, in welchem Zustand die Mietsache zurückzugeben ist.... musste mal im MV nachschauen und hier posten.
Und... gibt es auch ein Übergabeprotokoll?
Also sie ist ziemlich ausgerastet, hat sofort angedroht die Wohnung zu betreten und alles ausräumen zu lassen. Außerdem hatte Sie einen Maler dabei der jetzt Arbeitszeit von mir erstattet haben möchte. Sie ist jetzt bei sich ein Schreiben am aufsetzen, dass ich zum 30.11. ausziehen muss. Dazu hatte ihr, ihr Rechtsanwalt geraten den sie gleich vor Ort angerufen hat.
:)Du musst niemanden hineinlassen. Falls jemand mit Gewalt, Polizei, Anzeige wg. Hausfriedensbruch. Mit dem Maler hast Du keinen Vertrag. Wer die Musik bestellt, der ...
Da hier der Grund für die Befristung nicht angegeben wurde, fehlt eine wesentliches Merkmal für die Erfüllung der Kriterien zum Zeitmietvertrag.
Es wäre also ein Unbefristeter.
Das ist richtig.
Damit wäre die Kündigung erst am 30.11. wirksam, was Ihnen entgegen käme. Da Sie bereits eine neue Wohnung zum 1.12. zur Verfügung haben, wäre das so in Butter.
Die anderen Gründe (Unkraut jäten) verbuchen Sie unter Satire.
Da stimme ich zu.
Marcel, halte uns doch bitte über die Weiterentwicklung auf dem Laufenden.
hat mein vermieter geschrieben das er auf 3 monate kündigungsfrist setzen muss, da er ja auf wunsch den windfang usw eingebaut hat...
Ahhhja, DAS leuchtet latürnich ein... *lachmichwech*
Abba, wenn es Dir nützt, akzeptiere es doch!
Marcel82:
"Des Weiteren spreche ich Ihnen hiermit die Kündigung zum 16.11.2011 wegen Pflichtverletzung (Anmerkung: Unkraut nicht weggemacht)aus.
-Ende, das Schreiben ist vom 13.04.11 per Einschreiben gekommen."
Die Anmerkung war jetzt von Dir oder im Schreiben? Aber abgesehen davon, die Kündigung ist sowieso unwirksam:
1. wurde keine erhebliche Pflichtverletzung bezeichnet, welche auch vor der Kdg. nicht mal abgemahnt wurde.
2. Wurde nicht bezeichnet, WAS gekündigt wurde. (Das Mietverhältnis wäre bspw. reine Spekulation)
3. "Dann in einem zweiten Schreiben vom 22.05.11: Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen bis zu zwei Monaten vor Ablauf des Mietverhältnisses, also bis zum 16.09.2011 ein schriftliches Widerspruchsrecht gegen die Kündigung zusteht."
Gegen die Kündigung von was?
4. "Mir ist auch aufgefallen dass sie das zweite Schreiben wohl vergessen hat zu unterschreiben."
Naja, was soll's das alles ist sowieso Pillepalle...![]()
Wenn Du morgen nicht ausziehen möchtest, brauchste niemanden hereinzulassen.
Hallo Marcel,
nimm' es mir bitte nicht übel, aber das Drumherum mit Arbeitsverhältnis usw. ist hier unbedeutend, und ein Härtefall bist Du nun mal nicht.
Wichtig sind hier ausschliesslich die MV-Vereinbarungen und die Kündigung der VM. Wann hat sie denn mit welchem (in etwa) Wortlaut zum 16.11.11. gekündigt?
An welchem Tag d.M. hast Du denn immer die Miete gezahlt/überwiesen?
Renovierungsarbeiten können nicht versteckte Mängel instandsetzen. Nur versteckte Mängel können noch bis zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache reklamiert werden.
Die Rückgabe der Mietsache erfolgte vor mehr als sechs Monaten. Der Anspruch der HV besteht m.E. zu unrecht.
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