Beiträge von Berny
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Hallo Hyperionn,
ich würde der Abrechnung mit Hinweis auf die beanstandeten Positionen widersprechen und eine korrigierte Abrechnung verlangen. Wenn das nicht funktioniert, einen Mietrechts-Anwalt konsultieren, denn ich befürchte, dass hier noch ein Rattenschwanz zu erwarten ist... -
Liest und denkst Du eigentlich ab und zu auch oder tippst Du sofort drauf los?
Das frage ich auch... -
Hallo ana.delany,
wie stellst Du Dir eine Lösung vor? Und bitte nicht vergessen: Heutzutage ist gefühlt jeder zweite Satz gelogen... -
Hallo DeNine,
hast Du mit Deinem Vermieter schon mal über dieses Problem gesprochen? -
Vielen Dank für die Antworten, tut mir leid, dass ich so spät antworte.
Das Zimmer ist unmöbliert.
Dann hilft Google weiter (§573 BGB). -
Und bitte nicht vergessen: Der Vermieter ist Türke. Da die Mieterin (nur?) eine Frau ist, spricht er nicht mit ihr (wenn ich die Aussage der TE richtig erinnere).
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Was würdet ihr tun?
Den gesamten Mietvertrag lesen. -
Wenn er mir wegen Kleinigkeiten versucht Geld wegzunehmen, versuche ich mir, das wiederzuholen, indem ich die kleinen Fehler bei ihm suche. Was ist daran kein Mietrecht?
Nein, ist es nicht. Das wäre "Recht" bei gewissen Bevölkerungsgruppen. Wenn Du mir 100€ stiehlst, habe ich nicht das Recht, Dir 100€ zu stehlen. -
Und schon wieder Unterstellungen und Seitenhiebe. Warum schreibt man solche Forenregeln, wenn man sie selber nicht beachtet?
Quelle: https://forum.mietrecht.de/thread/13450-forum-regeln/
Du hast völlig recht. -
Warum bin ich auf diese absurde Idee gekommen, diese Frage hier zu stellen? Nun, die Seite mietrecht.de hat einen Beitrag veröffentlicht, in dem eben genau folgendes steht:
"Anforderungen an die Abrechnung
Die Abrechnung der Betriebskosten muss dem Mieter in schriftlicher Form zugestellt werden. Dabei muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Angabe des Abrechnungszeitraums, Zeitpunkt der Erstellung, Bezeichnung des Mietobjekts und die Bezeichnung der Mieter."
Damit wäre doch schon ein Teil Deiner Fragen bereits beantwortet, oder?
Hier wird Mietrecht diskutiert, nicht Rechtschreibung oder Spitzfindigkeiten. -
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Kalenderjahr für die Abrechnung muss im Mietvertrag stehen.
Das ist falsch. -
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Meine Frau die gelegentlich mitliest, meinte eben, Bananen kann man wenigstens essen, der Shuber ist ungeniessbar.
... und Deine Frau...?
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Nein, das gibt es bei Versicherungen grundsätzlich nicht.
Das wäre so, als würde Dein Haus in Flammen stehen und Du versuchst noch schnell eine Feuerversicherung abzuschließen.
Natürlich geht das, wenn man sich beim Vorbeiflug am Fenster des Versicherungsvermittlers kurz fasst...
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Meiner Meinung nach haben ja beide Parteien sprich Vermieter und Mieter diesen Absatz unterschrieben in dem festgelegt ist, dass wenn ein Hausmeister o.ä eingestellt wird, sich die Nebenkosten um lediglich 15€ erhöhen werden.
... aber erst nach einer Abmahnung durch den Vermieter. -
Einwohnermeldeamt
oder TE's Rechtsanwalt. -
nach der Theorie müsste Berny jetzt seinen Account löschen
Nach welcher Theorie?
Ich gehöre jedenfalls nicht zu denen, welche wie DU bewusst Unwahrheiten verbreiten bzw. verbreitet haben.
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