Habe etwas gegoogelt, es heißt, wer den Pass nicht hat, muß mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 15000 Euro rechnen
Haha, selten so gelacht. Wo hast Du das gelesen?
Habe etwas gegoogelt, es heißt, wer den Pass nicht hat, muß mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 15000 Euro rechnen
Haha, selten so gelacht. Wo hast Du das gelesen?
Altbau:
"2. Abrechnungspunkt "Grundsteuer"
Bei weitem der größte Posten der Abrechnung.
Dafür konnte mir aber keine Rechnung vorgelegt werden,"
Muss auch nicht, eine Kopie des Bescheids der Stadtverwaltung reicht aus.
"Wir haben eh eine Rückzahlung, die aber größer werden würde.
Wie geh ich am besten vor?"
Ich würde der Betriebskostenabrechnung widersprechen und die einzelnen Punkte nennen.
Wenn Dein Widerspruch berechtigt ist und es zu einer Neuberechnung kommst, werden bisher geleistete Nachzahlungen oder Erstattungen automatisch zu berücksichtigen sein.
Hatte ich jetzt übrigens auch gehabt: Ich stellte fest, dass in unserem Haus 3 Müllgefässe waren, aber vier berechnet wurden. Widerspruch eingelegt, VM hat mit der Stadt geklärt, und es gab eine (noch höhere) Erstattung.
Das, was hier nicht befriedigend zu beantworten ist, sollteste wirklich beim bspw. Mieterverein versuchen zu klären: Eben mit sämtlichen Unterlagen, Berechungen, Aufzeichnungen. Musste schon verstehen: Wäre hier echt zuviel...
Lagan:
"hat mein Vermieter das Recht mich aufzufordern eine schriftliche Erklärung zu unterschreiben und abzugeben?"
Nein.
"Die Erklärung z.B heißt.: "Die Wohnung wurde nach Einzug auf Kosten des Vermieters renoviert, da sie sich in einem unbewohnbaren Zustand befand.
Nach der Renovierung stelle ich keine weiteren Forderungen.""
Er kann Dich bitten, sowas zu unterschreiben, jedoch zwingen nicht.
"Bin ich als Mieter dazu verpflichtet soetwas zu unterschreiben?"
Wie gesagt, njet. Sowas kann nur vereinbart werden bei Abschluss des Mietvertrages bzw. bei der Übergabe der Mietsache im Rahmen des Übergabeprotokolls.
"Würde ich damit jegliche Forderungen die während das Mietverhälnisses entstehen könnten ausschließen?"
Weiss ich nicht. Aber, wenn jemand mit solchen Forderungen an mich herantritt, soll es ja wohl ihm dienen, nicht mir...
ich bin stutzig geworden, als ich gesehen habe, dass das rohr in meinen keller geht.
Dir ist bekannt, dass das Rohr ausreichend zu isolieren ist?: Isolationsstärke mindestens Rohrdurchmesser.
Ich habe den Kontoauszug des Monats KOMPLETT bis jetzt, also es ist ersichtlich das es runter ist, und auf welches Konto es ging. Die Bankangestellte konnte das eben auch noch bestätigen.
Das Geld ist auf das kautionskonto gegangen, sollte ja aber auf das Mietkonto. War also ja das oben erwähnte versehen.
Nur komisch das angeblich auf dem Kautionskonto nichts drauf gegangen sein soll.
Als Bestätigung gibt es wirklich Kontoauszug sowie die Bestätigung der Bankangestellten.
Dann teilste das dem VM schriftlich mit und bittest höflich, noch einmal den Vorgang zu überprüfen.
Das dürfte schwer möglich sein, denn dieser Sonnenschutz aus Plissee befindet sich innen am Fenster.
... und wenn die Sonne gnadenlos draufscheint, dürfte er auch nicht ewig halten.
Jemehr sich das Klima wandelt, desto schlimmer werden die Auswirkungen.
Ich versteh' das nicht. Habe eben mit der Bank telefoniert. Das Geld ist definitiv runtergegangen.
Ist auf meinem Konto aber nicht angekommen.
Hast Du von Deinem Überweisungsauftrag (k)eine Durchschrift?
Auf welche KtoNr. ist der Betrag lt. (persönlicher) Bankauskunft denn gegangen?
tina21:
"an meinen kellerraum grenzt eine heizung,"
Soll heissen: Der Heizungsraum ist (auch) im Keller.
"die von der anderen partei ständig angeschaltet wird."
Wohnt dort jemand im Heizungsraum - oder wie soll man das verstehen?
"problem bei der ganzen sache ist nur, dass dieser gasverbrauch scheinbar auf meine kosten geht."
Beweis?
"mein gaszähler läuft weiter, obwohl ich oben bei mir ALLES abgeschaltet habe."
Falls Du sicher bist, dass das "Dein" Gaszähler (lt. Vertrag mit dem EVU) ist, steht Dir frei, den vor dem Zähler befindlichen Absperrhahn zu betätigen (1/4 Umdrehung linksrum).
"ich habe grad im mietvertrag nachgeschaut, die heizkosten für den hausflur sind nicht unter den betriebskosten aufgelistet"
Sowas wäre auch unüblich.
ich möchte eben ... schwarz auf weiß darlegen, dass ich die Kaution vertraglich geliehen habe.
Hallo Martina,
niemandem ggü. hast Du etwas "darzulegen" oder zu beweisen (um es mal deutlich zu sagen).
Hallo Tissot,
es ist Dir unbenommen, mit (D)einem Finger auf andere User, deren Antworten Dir nicht gefallen, zu zeigen....
(dreh' mal Deine Hand um) ... drei Finger zeigen auf Dich zurück.
Hallo stefan_dwan,
wie Du schon vermutest hast, ist dies ein Forum für Mietrecht, wo Dein Vertragspartner einzig und allein Dein Vermieter ist bzw. war.
Was denkt ihr wie groß die Chance ist, das es fallengelassen wird, wenn ich bis zum 5. Dezember restlos zahle, nachweisen kann das der 11.2011 nur ein Unglück war, und ich direkt Lastschriftverfahren einstellen werde? Ich will dass das alles wieder seinen geregelten Gang geht.
Siehe die letzten Sätze in meinem Post #9.
ich habe verdammt Angst aus der Wohnung zu fliegen. ![]()
Soo schnell fliegt sich nicht. Falls überhaupt, stehen davor noch Mahnverfahren, Klage mit nicht vorauszusehendem Urteil
, Zwangsräumung, vieeel Zeit, Kostenrisiko...![]()
wie reagiert der vermieter auf einem brief wo jede wohnpartei unterschreibt das der nachbar ätzend ist
Der VM wird ihn in Quarantäne verschieben. ![]()
Ist dann auch die ordentliche Kündigung vom Tisch?
Gute Frage...
Wie Kolinum w.o. zitiert: "Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird." scheint hier wohl die (hilfsweise) orentliche Kdg. gemeint zu sein, jedoch nicht die fristlose Kdg. Sonst hätte ja die "Reparaturmöglichkeit" lediglich eine aufschiebende Wirkung von max. 3 Monaten.
Ich würde also (auch) der Kündigung widersprechen mit der Erklärung, dass die fehlende Septembermiete umgehend nachgezahlt wird und die Novembermiete versehentlich auf das Kautionskonto überwiesen wurde. Sie ist also bereits in seinem Besitz, und er möchte sie sich dort abbuchen, da Du den Vorgang leider bekannterweise nicht rückgängig machen kannst. - Mal sehen, was er antwortet. Lass' es uns bitte wissen.
Hallo Tissot,
nachts wird es dunkel...
Will sagen: Ein Beschwerdebrief kann höchstens bewirken, dass der VM den M abmahnt. Wie sehr das den Abgemahnten beeindruckt, mag dahingestellt sein.
Ich würde jedenfalls in dem Brief auch die Möglichkeit von Mietminderungen andeuten, falls der M sein Verhalten nicht ändert. Der VM muss in seiner Abmahnung auch Handfestes haben, you understand?
Ich weiss bspw. von einer Stadt, in der die zum 2. oder 3. Mal herbeigerufene Polizei die ruhestörenden Geräte mitnimmt.
Moin Mainschwimmer,
wenn ich das "richtig" verstehe, scheint das "Wohnheimmietrecht" oder "Werkswohnungenmietrecht" (welches wir hier ja auch schon mal hatten
) dem Gewerbemietrecht deutlich näher zu sein als dem Wohnraummietrecht.
(Meine Antworten waren eher bzgl. Letzterem.)
Hallo Skjolde,
hat der VM ausser der Fristlosen auch hilfsweise die fristgemässe Kündigung ausgesprochen?
Ändert nichts an der Ausgangsfrage:
Muss ich es zahlen und ist es gerechtfertigt? Und wenn mir der Vermieter einen späteren Einzugstermin als den vertraglichen regelrecht vorgibt, muss ich dann die "Vorzeit" zahlen?
Urteile?
Wenn der Mietbeginn der 1.1. ist, kannste am 1.1. einziehen.
Übergibt der VM Dir die Mietsache erst später, ist dies ein Verstoss gegen Treu und Glauben und vertragliche Vereinbarung, und Du brauchst logischerweise erst ab dem späteren Zeitpunkt zu zahlen: Für jeden Tag 1/31 abziehen von der MM, würde ich machen.
Aus Deinen bisherigen Aussagen hatte ich jedoch entnommen, dass Du aus eigenen Stücken erst später einziehen wolltest.
Am Montag wird der Anschluss umgemeldet und läuft auf eine andere Person.
Für wie blöde haltet Ihr den Versorger?
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